Rechtsprechung
   BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39560
BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16 (https://dejure.org/2016,39560)
BGH, Entscheidung vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16 (https://dejure.org/2016,39560)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 (https://dejure.org/2016,39560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 1 VersAusglG, § 65 Abs 3 FamFG, § 69 Abs 3 FamFG
    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts hinsichtlich des Ausgleichs geringwertiger Anrechte; Ermessensausübung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Teilung gleichartiger Anrechte bei wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit der Differenz ...

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § ... 18 Abs. 1 VersAusglG, § 18 VersAusglG, §§ 32 ff. VersAusglG, § 529 ZPO, §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO, § 69 Abs. 3 FamFG, §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 ZPO, § 65 Abs. 3 FamFG, § 18 Abs. 2 VersAusglG, § 18 Abs. 1, 2 VersAusglG, § 13 VersAusglG, §§ 10 Abs. 2 VersAusglG, 120 f Abs. 1 SGB VI

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich aufgrund eigener Ermessensbetätigung

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts hinsichtlich des Ausgleichs geringwertiger Anrechte; Ermessensausübung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Teilung gleichartiger Anrechte bei wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit der Differenz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich aufgrund eigener Ermessensbetätigung

  • rechtsportal.de

    VersAusglG § 18 Abs. 1
    Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich aufgrund eigener Ermessensbetätigung

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts hinsichtlich des Ausgleichs geringwertiger Anrechte; Ermessensausübung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Teilung gleichartiger Anrechte bei wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit der Differenz ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich aufgrund eigener Ermessensbetätigung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ausgleich geringfügiger Anrechte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessensbetätigung des Beschwerdegerichts beim Versorgungsausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1478
  • MDR 2017, 296
  • FamRZ 2017, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 325/16

    Versorgungsausgleich: Teilung gleichartiger Anrechte bei wirtschaftlicher

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Zum Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte bei wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit der Differenz ihrer Ausgleichswerte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016, XII ZB 325/16, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Das gilt für den Ausgleich geringer Anrechte nach § 18 Abs. 2 VersAusglG ebenso wie für die wechselseitige Teilung gleichartiger Anrechte nach § 18 Abs. 1 VersAusglG, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auch der dabei entstehende vergleichsweise geringe Aufwand muss in einem noch angemessenen Verhältnis zu dem bezweckten Teilungserfolg stehen (Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Daher stünde die Durchführung eines derart bedeutungslosen Wertausgleichs außer Verhältnis zu dem bei beiden Versorgungsträgern zulasten der Versichertengemeinschaft im Zusammenhang mit der Durchführung entstehenden Verwaltungsaufwand (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Zum anderen ist dies in gleicher Weise für Ermessensentscheidungen wie etwa die Schmerzensgeldbemessung entschieden (BGH Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 - NJW 2006, 1589 Rn. 28 ff.).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Ermessensentscheidung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt hat (vgl. BGH Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 - NJW 2006, 1589 Rn. 30).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Angesichts dieser Möglichkeit zur Kompensation können die zusätzlichen Verwaltungskosten als ein im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Belang der Versorgungsträger an Bedeutung verlieren (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31).

    Stattdessen kann dann im Rahmen der Ermessensentscheidung auf die durch die Teilung verursachten Teilungskosten und somit darauf abzustellen sein, ob der Halbteilungsgrundsatz aus Sicht der geschiedenen Ehegatten auch unter Berücksichtigung der mit der Teilung einhergehenden Entwertung des Anrechts einen Ausgleich des einzelnen Versorgungsbestandteils verlangt (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31).

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13

    Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Ist eine Sache entscheidungsreif, kann das Rechtsbeschwerdegericht ein dem Tatrichter durch materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften eingeräumtes Ermessen selbst ausüben, sofern das Beschwerdegericht die Ermessensausübung nicht wahrgenommen bzw. sich hierzu nicht geäußert hat (im Anschluss an BGH Urteil vom 19. Dezember 2014, V ZR 32/13, FamRZ 2015, 653).

    Ist eine Sache entscheidungsreif, kann nämlich das Rechtsbeschwerdegericht ein dem Tatrichter durch materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Vorschriften eingeräumtes Ermessen selbst ausüben, sofern das Beschwerdegericht die Ermessensausübung nicht wahrgenommen bzw. sich hierzu nicht geäußert hat (vgl. BGH Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13 - FamRZ 2015, 653 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Es sind aus diesem Grunde in erster Linie die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 7 mwN zu § 18 Abs. 2 VersAusglG).

    Im Rahmen der Abwägung spricht deshalb unter anderem für einen Ausgleich, dass der Ausgleichsberechtigte dringend auch auf Bagatellbeträge angewiesen ist oder dass ein Ehegatte über viele kleine Ausgleichswerte verfügt, die in der Summe einen erheblichen Wert darstellen, während der andere Ehegatte nur vergleichsweise geringe Anrechte erworben hat (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16
    Er hat zum einen für den Bereich der Vertragsauslegung darauf hingewiesen, dass bei der rechtlichen Bewertung festgestellter Tatsachen eine Bindung des Berufungsgerichts an eine lediglich mögliche, aber nicht überzeugende Wertung der Vorinstanz nicht besteht (BGHZ 160, 83, 92).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 UF 251/19

    Ausnahmsweises Absehen vom Ausgleich eines Versorgungsanrechts

    Auch ein geringer Aufwand muss aber noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem bezweckten Teilungserfolg stehen (vgl. BGH FamRZ 2017, 97 Rn. 17 und FamRZ 2016, 2081 Rn. 14).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 323/15

    Versorgungsausgleich: Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte bei geringer

    Zum Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016, XII ZB 325/16, juris und vom 12. Oktober 2016, XII ZB 372/16, juris).

    In diesen Fällen wird dem Halbteilungsgrundsatz regelmäßig der Vorrang gebühren, sofern nicht der Wertunterschied zwischen den beiden gleichartigen Anrechten wirtschaftlich völlig bedeutungslos ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - juris Rn. 12 ff. und vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 - juris Rn. 17 f.).

    Bei diesen Verhältnissen wird von völliger wirtschaftlicher Bedeutungslosigkeit des Ausgleichs nicht ausgegangen werden können (vgl. zur Abgrenzung Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - juris Rn. 14 [0,07 EUR] und vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 - juris Rn. 18 [0,83 EUR]).

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 389/22

    Grundrenten-Entgeltpunkte im Versorgungsausgleich

    In diesen Fällen kann das Rechtsbeschwerdegericht ein dem Tatrichter eingeräumtes Ermessen selbst ausüben, sofern die Sache entscheidungsreif ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 - FamRZ 2017, 97 Rn. 12; vgl. auch BGH Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 29/18 - ZIP 2020, 1194 Rn. 13 und Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13 - FamRZ 2015, 653 Rn. 34 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2023 - 18 UF 12/23

    Teilanfechtung im Versorgungsausgleich

    (1) Im Rahmen der dem Familiengericht gemäß § 18 Abs. 1 VersAusglG eröffneten Ermessensentscheidung sind die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (BGH vom 28.09.2016 - XII ZB 325/16, juris Rn. 9; BGH vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 13).

    Vornehmliches Gesetzesziel ist die Vermeidung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für den Versorgungsträger, der mit der Teilung eines Anrechts und der Aufnahme eines Anwärters in sein Versorgungssystem verbunden sein kann (BGH vom 28.09.2016 - XII ZB 325/16, juris Rn. 9; BGH vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 13).

    Eine solche Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn gleichartige Anrechte mit einer geringen Wertdifferenz unter Anwendung des § 18 Abs. 1 VersAusglG nicht ausgeglichen werden, obwohl sich der Verwaltungsaufwand nicht als unverhältnismäßig darstellt oder sonstige mit dieser Vorschrift verfolgte Zwecke nicht oder nur in Ansätzen erreicht werden (BGH vom 28.09.2016 - XII ZB 325/16, juris Rn. 10; BGH vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 14).

    Im Rahmen der Abwägung spricht deshalb unter anderem für einen Ausgleich, dass der Ausgleichsberechtigte dringend auch auf Bagatellbeträge angewiesen ist oder dass ein Ehegatte über viele kleine Anrechte verfügt, die in der Summe einen erheblichen Wert darstellen, während der andere Ehegatte nur vergleichsweise geringe Anrechte erworben hat (BGH vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 14).

    Insbesondere ist die Differenz der Ausgleichswerte mit 552, 04 ? nicht derart bedeutungslos, dass der Halbteilungsgrundsatz schon aus diesem Grund keine Abweichung von der Soll-Bestimmung des § 18 Abs. 1 VersAusglG gebieten würde (vgl. BGH vom 12.10.2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 16; BGH vom 28.09.2016 - XII ZB 325/16, juris Rn. 12).

  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    Es kann hier dahinstehen, ob eine solche Ermessensentscheidung der vollen Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (dafür BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16 -, NJW-RR 2016, S. 1478 [Rn. 9 f.; Fischer , in: MüKo FamFG, 3. Auflage 2018, § 69, Rn. 9; a.A. bezüglich § 21 FamFG KG Berlin, Beschluss vom 2. September 2010 - 19 WF 132/10 -, juris, Rn. 5 und bezüglich § 81 FamFG OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2019 - I-3 Wx 48/18 -, juris, Rn. 13 = FGPrax 2019, S. 272 [273]): Selbst wenn bei einer solchen Ermessensentscheidung Prüfungsmaßstab für das Beschwerdegericht nur wäre, ob das erstinstanzliche Gericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat oder Ermessensfehler in Form des Ermessensnicht- bzw. -fehlgebrauchs oder der Ermessensüberschreitung vorliegen, wäre hier - da solche Fehler vorliegen - dem Senat die Ausübung eignen Ermessens eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - V ZB 221/11 -, FGPrax 2012, S. 84 [85] m.w.N.; KG Berlin, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • KG, 14.06.2019 - 19 UF 25/19

    Versorgungsausgleich: Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in der allgemeinen

    Dabei hat sich das Beschwerdegericht nicht nur auf eine Überprüfung des Ermessens des Amtsgerichts zu beschränken, sondern hat es eine eigene Ermessensbetätigung vorzunehmen (BGH v. 12.10.2016, XII ZB 372/16, Rn. 8 f.).

    Ist der Ausgleichswert des Anrechts allerdings bedeutungslos und liegt er erkennbar unter den real entstehenden Teilungskosten, ist ferner der Ausgleichsberechtigte nicht auf den Bagatellbetrag angewiesen und stellt sich die Teilung somit als insgesamt unwirtschaftlich dar, gebietet der Halbteilungsgrundsatz kein Abweichen von der Sollbestimmung des § 18 VersAusglG, sondern ist das Ermessen dahin auszuüben, dass solche Anrechte nicht auszugleichen sind (BGH v. 12.10.2016, XII ZB 372/16 Rn. 16 und BGH v. 28.9.2016, XII ZB 325/16 Rn. 12).

    Auch dieser geringe Aufwand muss demnach im angemessenen Verhältnis zum bezweckten Teilungserfolg stehen (BGH v. 12.10.2016 aaO Rn. 17 und BGH v. 28.9.2016 aaO Rn. 13).

  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 13 UF 144/22

    Geringe Wertdifferenz; gesetzliche Rentenversicherung; wirtschaftliche

    Allein die Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bei Nichterreichen der gesetzgeberischen Ziele des § 18 VersAusglG (Vermeiden von hohem Verwaltungsaufwand, Vermeiden von Splitterversorgungen) erzwingt den Ausgleich nicht (entgegen BGH, Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 325/16; BGH, Beschluss vom 12.10.2016, XII ZB 372/16).

    Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass in entsprechenden Fällen, da die Durchführung der Teilung durch Verrechnung und Umbuchung der Ausgleichswerte auf den gesetzlichen Versicherungskonten der Ehegatten (§ 10 Abs. 2 VersAusglG, § 120 f Abs. 1 SGB VI) üblicherweise keinen besonders hohen Verwaltungsaufwand verursache, dem Halbteilungsgrundsatz regelmäßig der Vorrang gebühre, sofern nicht der Wertunterschied zwischen den beiden gleichartigen Anrechten wirtschaftlich völlig bedeutungslos ist (BGH, Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 325/16, juris; BGH, Beschluss vom 12.10.2016, XII ZB 372/16, juris).

    Eine wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit hielt er gegeben bei Differenzen von 15, 71 EUR und 179, 33 EUR (BGH, Beschluss vom 28.09.2016, XII ZB 325/16, juris; BGH, Beschluss vom 12.10.2016, XII ZB 372/16, juris).

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 29/18

    Vergütung eines Sonderinsolvenzverwalters; Bestimmung des Gegenstandswert für die

    Der Senat kann diesen Ermessensnichtgebrauch jedoch durch eine eigene Ermessensausübung ersetzen, weil die Sache im Blick auf die Vergütung der weiteren Beteiligten zu 2 entscheidungsreif ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13, NJW-RR 2015, 521 Rn. 34 mwN; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16, NJW-RR 2016, 1478 Rn. 12).
  • KG, 12.06.2019 - 19 UF 25/19

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Dabei hat sich das Beschwerdegericht nicht nur auf eine Überprüfung des Ermessens des Amtsgerichts zu beschränken, sondern hat es eine eigene Ermessensbetätigung vorzunehmen (BGH v. 12.10.2016, XII ZB 372/16, Rn. 8 f.).

    Ist der Ausgleichswert des Anrechts allerdings bedeutungslos und liegt er erkennbar unter den real entstehenden Teilungskosten, ist ferner der Ausgleichsberechtigte nicht auf den Bagatellbetrag angewiesen und stellt sich die Teilung somit als insgesamt unwirtschaftlich dar, gebietet der Halbteilungsgrundsatz kein Abweichen von der Sollbestimmung des § 18 VersAusglG , sondern ist das Ermessen dahin auszuüben, dass solche Anrechte nicht auszugleichen sind (BGH v. 12.10.2016, XII ZB 372/16 Rn. 16 und BGH v. 28.9.2016, XII ZB 325/16 Rn. 12).

    Auch dieser geringe Aufwand muss demnach im angemessenen Verhältnis zum bezweckten Teilungserfolg stehen (BGH v. 12.10.2016 aaO Rn. 17 und BGH v. 28.9.2016 aaO Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 4 WF 112/20

    Kostenentscheidung nach Vergleich in Unterhaltssache

    Das dem Familiengericht durch § 243 FamFG eingeräumte Ermessen unterliegt dabei der vollständigen Überprüfung durch das Beschwerdegericht, d.h. das Beschwerdegericht ist berechtigt und verpflichtet, selbst an Stelle des Familiengerichts Ermessen auszuüben (vgl. BGH, FamRZ 2017, 97; seitdem ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 2.1.2020 - 4 WF 175/18).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2020 - 21 W 76/19

    Ermittlung angemessener Abfindung anhand Net Asset Value

  • OLG Frankfurt, 10.02.2021 - 8 UF 175/20

    Kostenentscheidung bei Großelternumgang

  • OLG Frankfurt, 15.06.2021 - 2 WF 67/21

    Überprüfung von Ermessensentscheidung nach § 243 FamFG durch Beschwerdegericht

  • OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19

    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im

  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 1 UF 188/23

    Absehen von Versorgungsausgleich bei Anrecht aus Grundrentenzuschlag für

  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 13 UF 17/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Keine Maßgabenanordnung

  • OLG Celle, 15.11.2021 - 21 UF 187/21

    Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Verbundener Antrag auf

  • OLG Koblenz, 06.04.2017 - 7 UF 127/17

    Versorgungsausgleich: Anrecht aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen

  • OLG München, 21.06.2021 - 2 WF 618/21

    Kostenentscheidung bei Einleitung eines Kinderschutzverfahrens trotz

  • OLG Bamberg, 14.05.2020 - 2 WF 90/20

    Überprüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlichen

  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 13 UF 164/18

    Wirksamkeit einer Abrede der Ehegatten über die Durchführung des

  • OLG Nürnberg, 06.05.2022 - 11 UF 283/22

    Berücksichtigung von Grundrenten-Entgeltpunkten im Versorgungsausgleich

  • OLG Dresden, 21.10.2021 - 23 UF 399/21

    Bestimmung eines Jugendamts zum Vormund eines minderjährigen Flüchtlings

  • OLG Frankfurt, 18.12.2019 - 4 WF 162/19

    Umgangsverfahren als Amtsverfahren, die ohne Antrag eines Beteiligten eingeleitet

  • OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 1 WF 182/16

    Kostenverteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 18.05.2022 - 6 UF 42/22

    Wohnungszuweisung zwischen querschnittsgelähmten Ehegatten nach Scheidung

  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 10 WF 111/18

    Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen bei Unbilligkeit einer

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 4 UF 313/16

    Formale Voraussetzungen einer Beschwerde durch juristische Person

  • OLG Hamm, 14.09.2018 - 10 UF 77/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines fondsbasierten Anrechts

  • OLG Bamberg, 10.08.2022 - 2 UF 88/22

    Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

  • OLG Nürnberg, 17.03.2022 - 7 UF 121/22

    Zur Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren- keine alleinige

  • OLG Hamm, 19.10.2021 - 13 WF 148/21

    Anspruch auf Kindesunterhalt Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften und

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2019 - 1 WF 40/19
  • OLG Nürnberg, 02.08.2022 - 7 UF 534/22

    Behandlung von Grundrenten-Entgeltpunkten im Versorgungsausgleich

  • KG, 21.03.2019 - 19 UF 67/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen

  • OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 15 WF 29/19

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung im

  • OLG Nürnberg, 25.10.2021 - 7 UF 856/21

    Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des

  • OLG Brandenburg, 17.10.2019 - 15 WF 254/19

    Verfahrenswert einer Kindschaftssache mit Prüfung gerichtlicher Maßnahmen bei

  • OLG Braunschweig, 05.06.2023 - 1 UF 25/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

  • OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 7 UF 741/22

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung: Umfang der Überprüfung durch das

  • OLG Brandenburg, 22.06.2021 - 15 WF 63/21

    Kostenentscheidung in einem Verfahren der familiengerichtlichen Genehmigung der

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2020 - 3 WF 50/20
  • OLG Bremen, 16.10.2018 - 5 UF 69/18

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines Anrechts mit geringem Ausgleichswert -

  • OLG Bamberg, 31.08.2022 - 7 UF 161/22

    Gesonderte interne Teilung des Grundrentenzuschlags

  • OLG Brandenburg, 31.05.2021 - 15 UF 68/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei geringer Differenz beiderseitiger

  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 8 WF 163/21
  • OLG Nürnberg, 05.11.2021 - 7 UF 856/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Teilanfechtung eines

  • OLG Bamberg, 27.10.2022 - 7 WF 186/22

    Kostenverteilung nach billigem Ermessen in einer Kindschaftssache

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 16 WF 116/20

    Verhängung von Ordnungshaft wegen nochmaligen Verstoßes gegen eine einstweilige

  • OLG Braunschweig, 25.05.2023 - 1 UF 38/23

    Versorgungsausgleich; Grundrente; Geringfügigkeit; Verwaltungsaufwand;

  • OLG Celle, 15.11.2022 - 17 UF 126/22
  • LG Hannover, 03.03.2022 - 5 T 152/21

    Abhängen der Einwilligung eines Betreuers für eine betreute Person in eine

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2023 - 20 UF 146/22

    Versorgungsausgleichsrecht: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht