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   BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16   

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https://dejure.org/2017,24594
BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16 (https://dejure.org/2017,24594)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2017 - II ZB 19/16 (https://dejure.org/2017,24594)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16 (https://dejure.org/2017,24594)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 377 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Organisatorische Anforderungen an die anwaltliche Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Verpflichtung des Rechtsanwalts zu einer wirksamen Ausgangskontrolle; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • Betriebs-Berater

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Erfolgreiche Wiedereinsetzung: Keine Inhaltskontrolle der Faxseiten

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 Fd
    Organisatorische Anforderungen an die anwaltliche Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Verpflichtung des Rechtsanwalts zu einer wirksamen Ausgangskontrolle; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • rechtsportal.de

    Organisatorische Anforderungen an die anwaltliche Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax; Verpflichtung des Rechtsanwalts zu einer wirksamen Ausgangskontrolle; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrung per Telefax - und die Ausgangskontrolle

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 85 ZPO, § 233 ZPO
    Erfolgreiche Wiedereinsetzung: Keine Inhaltskontrolle der Faxseiten

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Nachträgliche inhaltliche Kontrolle eines Telefax nicht erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Organisationsverschulden bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausgangskontrolle bei Versand per Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1140
  • MDR 2017, 1112
  • MDR 2017, 966
  • FamRZ 2017, 1595
  • BB 2017, 1666
  • AnwBl 2017, 1234
  • AnwBl Online 2017, 780
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, NJW 2006, 2638 Rn. 6; Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 6).

    Das gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht - wie hier - für eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936 mwN; Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 45/13, NJW-RR 2014, 634 Rn. 7).

  • BGH, 19.07.2016 - II ZB 3/16

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 19. Juli 2016 - II ZB 3/16, NJW-RR 2016, 1529 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.02.2016 - II ZB 9/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle - soweit hier von Bedeutung - dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; Beschluss vom 11. Mai 2016 - IV ZB 38/15, BeckRS 2016, 10301 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, NJW 2016, 3667 Rn. 10).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZB 38/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Anweisung des

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle - soweit hier von Bedeutung - dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; Beschluss vom 11. Mai 2016 - IV ZB 38/15, BeckRS 2016, 10301 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, NJW 2016, 3667 Rn. 10).
  • BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung zu einer wirksamen Ausgangskontrolle - soweit hier von Bedeutung - dann nach, wenn er seinen Büroangestellten die Weisung erteilt, sich einen Sendebericht ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; Beschluss vom 11. Mai 2016 - IV ZB 38/15, BeckRS 2016, 10301 Rn. 8; Beschluss vom 26. Juli 2016 - VI ZB 58/14, NJW 2016, 3667 Rn. 10).
  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 45/13

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Überwachungspflichten des

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Das gilt nicht nur für allgemeine Weisungen, sondern auch und erst recht - wie hier - für eine konkrete mündliche Weisung im Einzelfall (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936 mwN; Beschluss vom 11. März 2014 - VI ZB 45/13, NJW-RR 2014, 634 Rn. 7).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 77/05

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Ausgangskontrolle

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, NJW 2006, 2638 Rn. 6; Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 6).
  • BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Einer Partei ist nur ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten, nicht aber dasjenige seines Büropersonals zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - VI ZB 38/02, NJW-RR 2003, 935, 936; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 77/05, NJW 2006, 2638 Rn. 6; Beschluss vom 6. März 2007 - VIII ZR 330/06, NJW-RR 2007, 1075 Rn. 6).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZB 19/16
    Sie kann auch noch nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO bis zum Abschluss des Wiedereinsetzungsverfahrens erfolgen, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BGH, Urteil vom 2. November 1988 - IVb ZR 109/87, FamRZ 1989, 373).
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZB 18/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltlichen Sorgfaltspflichten im

    c) Zu Recht weist die Rechtsbeschwerde zwar darauf hin, dass eine nachträgliche inhaltliche Durchsicht der übermittelten Schriftsätze im Rahmen der Ausgangskontrolle von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Versendung per Telefax oder per Post nicht verlangt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14 und vom 8. November 2018 - I ZB 108/17, NJW-RR 2019, 175 Rn. 13).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflicht ihrer Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und der Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 [juris Rn. 17] mwN; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 7 mwN).

    Eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke ist im Rahmen der Ausgangskontrolle nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 14); eine solche wäre bei per Post versendeten Schriftstücken, insbesondere mit Blick auf das Vorhandensein der erforderlichen Unterschrift, auch nur begrenzt möglich.

  • BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist;

    Dies verletzt den Anspruch des Beklagten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, 1004 [juris Rn. 17] mwN; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZB 19/16, NJW-RR 2017, 1140 Rn. 7 mwN) und eröffnet die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368 [juris Rn. 6]).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2021 - 6 U 79/21

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten bei Nutzung des besonderen elektronischen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Klägervertreter angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.5.2017 - II ZB 19/16.
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