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   OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15   

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https://dejure.org/2016,23513
OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2016,23513)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.07.2016 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2016,23513)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2016,23513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung des Kaufs eines verunfallten Gebrauchtfahrzeugs durch einen gewerblichen Kfz-Händler

  • rabüro.de

    Gewerbliche Autohändler dürfen sich auf die Angaben privater Verkäufer nicht verlassen

  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenankauf durch Kfz-Händler - Untersuchungsobliegenheit Unfallfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung des Kaufs eines verunfallten Gebrauchtfahrzeugs durch einen gewerblichen Kfz-Händler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallfreies Fahrzeug - Untersuchungsumfang eines Kfz-Händlers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen "unfallfrei" - Gewerbliche Autohändler dürfen sich auf die Angaben privater Verkäufer nicht verlassen

  • vogel.de (Kurzinformation)

    GW-Händler sollten vor Ankauf auf Schäden prüfen - Kein Rücktrittsrecht für den gewerblichen Händler

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler hat nach Kauf eines Unfallfahrzeugs von Privatperson keinen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung - Unfallschaden war für fachkundigen Gebrauchtwagenhändler bei Sichtprüfung erkennbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 434
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    "Bagatellschäden" in diesem Sinne sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (BGH, Urteile vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, 1518; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, 54).

    Dem vermag der Senat zumindest unter den Besonderheiten des Streitfalls zu folgen, auch wenn der Beklagte seine Erklärung nicht mit einer Einschränkung (z.B. "unfallfrei lt. Vorbesitzer", vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 f.) versehen hat.

  • KG, 26.08.2004 - 12 U 172/03

    Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf: Bedeutung von Angaben in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    Ebenso wenig lässt die Beschreibung des Fahrzeugs als unfallfrei in den Internetanzeigen auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie schließen (vgl. auch KG, NJW-RR 2005, 60, 61 f.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    Eine Arglist kann schließlich auch nicht damit begründet werden, der Beklagte habe die Unfallfreiheit des Fahrzeugs ohne hinreichende Tatsachengrundlage "ins Blaue hinein" behauptet (dazu allgemein BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05, NJW 2006, 2839, 2840; Palandt/Ellenberger, aaO, § 123 Rn. 11 jew. mwN).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    aa) Die Übernahme einer Garantie setzt voraus, dass der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86, 92).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    "Bagatellschäden" in diesem Sinne sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (BGH, Urteile vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, 1518; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, 54).
  • BGH, 19.06.2013 - VIII ZR 183/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Händlerpflicht zur Kenntnisverschaffung von einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    Hierzu ist er auch bei einem anschließenden Weiterverkauf des Fahrzeugs, vor dem er grundsätzlich nur eine fachmännische äußere Besichtigung ("Sichtprüfung") vorzunehmen hat, damit er seiner Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer hinsichtlich etwaiger Unfallschäden nachkommen kann, nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2013 - VIII ZR 183/12, NJW 2014, 211, 212 mwN).
  • BGH, 20.02.2013 - VIII ZR 40/12

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen für die Dressur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    Dem Käufer kann es im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt (BGH, Urteil vom 20. Februar 2013 - VIII ZR 40/12, juris).
  • LG Karlsruhe, 01.02.2005 - 8 O 614/04

    Gebrauchtwagenkauf: Zusicherung von Unfallfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    a) Das Landgericht legt die Angabe in dem Kaufvertrag, das Fahrzeug sei unfallfrei, unter Berufung auf eine in der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1027, 1028 zur Zusicherung nach altem Recht; LG München, DAR 2004, 276, 277; AG Homburg, ZfS 2004, 411; anders OLG Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2008 - 12 U 236/07, juris; LG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1368) vertretene Auffassung einschränkend dahingehend aus, dass der Beklagte jedenfalls für die Zeit vor seinem Besitzerwerb erkennbar keine Beschaffenheitsgarantie, was die Unfallfreiheit des Fahrzeugs betrifft, habe übernehmen wollen.
  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    a) Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111, 112).
  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.07.2016 - 2 U 54/15
    Der an sie anzulegende Sorgfaltsmaßstab eines durchschnittlichen gewerblichen Kfz-Händlers wird durch die Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen ohne die erforderliche fachliche Qualifikation nicht herabgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1959 - VI ZR 222/58, BGHZ 31, 358, 367), wie bereits das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07

    Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf: Annahme eines Unfallereignisses bei

  • OLG Schleswig, 04.11.2005 - 4 U 46/05

    Grobe Fahrlässigkeit beim Autokauf

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 117/12

    Zur Haftung für die Unfallfreiheit eines bei einem Autokauf vom Händler in

  • OLG Düsseldorf, 16.04.1992 - 13 U 206/91

    Vom Gebrauchtwagenhändler zugesicherte Unfallfreiheit des verkauften Kfz

  • LG München I, 02.10.2003 - 32 O 11282/03

    Unfallfrei

  • OLG Hamm, 16.05.2017 - 28 U 101/16

    Privater PKW-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen

    Hat er danach oder aufgrund sonstiger Erkenntnisse konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechenden Angaben des Verkäufers falsch oder zweifelhaft sind, kann es allerdings als grob sorgfaltspflichtwidrig gewertet werden, wenn er das Fahrzeug daraufhin nicht genauer untersucht (s. dazu OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.07.2016, 2 U 54/15; NJW-RR 2017, 434, Tz 19ff.; Reinking/Eggert, Autokauf, 13. Aufl., Rn 3932).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

    Eine Obliegenheit des Käufers, den Kaufgegenstand vor dem Abschluss des Kaufvertrags auf etwaige Mängel zu untersuchen, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten, wird durch § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht begründet (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6.7.2016 - 2 U 54/15, bei Juris Rn. 24).
  • OLG Dresden, 24.06.2019 - 4 U 928/19

    Reichweite der Angabe "unfallfrei" bei einem Kraftfahrzeugkauf

    Regelmäßig lässt die Beschreibung eines Fahrzeuges als "unfallfrei" in Internetanzeigen, zumal wenn sie von Privatpersonen und nicht von gewerblichen Autohäusern erfolgt, nicht auf die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie schließen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urt. v. 06.07.2016 - 2 U 54/15 Rz. 32 m.w.N. - nach juris).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Diese Auffassung deckt sich auch mit derjenigen des Bundesgerichtshofs, der in anderem Kontext ausführte, ein Bagatellschaden könne bei Personenkraftwagen nur bei vollkommen geringfügigen, äußeren (Lack-) Schäden, nicht dagegen bei sonstigen (Blech-) Schäden angenommen werden, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 1982 - VIll ZR 78/81, Rn. 11; BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, Rn. 20; BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, Rn. 18; BGH, Urteil vom 09. Juni 2009 -- VI ZR 110/08, Rn. 20; ferner auch OLG Köln, Urteil vom 04. Februar 2003 - 24 U 108/02, Rn. 6; KG Berlin , Urteil vom 27. Februar 2004 - 25 U 131/03, Rn. 37; OLG Frankfurt , Urteil vom 21. März 2012 - 15 U 258/10, Rn. 24; OLG Braunschweig, Urteil vom 06. November 2014 - 8 U 163/13, Rn. 40; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 06. Juli 2016 - 2 U 54/15, Rn. 20, jew. zit. nach juris).
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