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   LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16   

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https://dejure.org/2017,9341
LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16 (https://dejure.org/2017,9341)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.03.2017 - 2 S 2191/16 (https://dejure.org/2017,9341)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. März 2017 - 2 S 2191/16 (https://dejure.org/2017,9341)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Aufwirbelnder Stein, unabwendbares Ereignis

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 138 Abs. 3, § ... 291, § 320, § 513 Abs. 1, § 517, § 519 f, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 u. 3, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 546; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1, 2 u. 3, § 17 Abs. 3 S. 1 u. 2; BGB § 276
    Anspruch auf Schadensersatz - ein unabwendbares Ereignis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung für einen hochgeschleuderten Stein

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsrecht: Der aufgewirbelte Stein als unabwendbares Ereignis

  • rabüro.de

    Zum unabwendbaren Ereignis bei Beschädigungen durch einen aufwirbelnden Stein

  • rewis.io

    Anspruch auf Schadensersatz - ein unabwendbares Ereignis

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unabwendbares Ereignis - aufgewirbelter Stein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein aufwirbelnder Stein im Baustellenbereich als unabwendbares Ereignis?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschädigung durch aufgewirbelten Stein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei unabwendbarem Ereignis

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Nürnberg-Fürth zum unabwendbaren Ereignis bei Schäden durch aufwirbelnden Stein in Baustelle

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Der aufgewirbelte Stein als unabwendbares Ereignis

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen wenn das Auto durch einen von den Rädern eines vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelten Stein beschädigt wurde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stein auf Auto geschleudert - wer haftet?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wird durch einen von den Rädern eines vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelten Stein ein nachfolgendes Fahrzeug beschädigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung für Fahrzeugschaden aufgrund hochgewirbelten Stein durch Lkw - Lkw-Fahrer kann sich trotz Baustellenbereich auf unabwendbares Ereignis berufen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 730
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Insbesondere hat die Kammer bereits darauf hingewiesen, dass es verfahrensrechtlich unbedenklich ist, dass das Erstgericht als möglichen Schadensablauf einen auf der Straße liegenden Stein angenommen hat, der von den Rädern des Beklagten-LKW aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert wurde: Dass die Klägerin einen solchen Sachverhalt zunächst nicht vorgetragen hat, ist prozessual unbedenklich, da davon auszugehen ist, dass sie sich die ihr insoweit günstigen Ausführungen des Sachverständigen zu eigen gemacht hat (vgl. BGH VersR 1974, 1030).

    Beim zugrundezulegenden Sachverhalt (auf der Straße liegender Stein wurde durch den Beklagten-LKW aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert) ist eine Haftung der Beklagten aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG iVm § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich zunächst ohne weiteres zu bejahen, da der Schaden am Klägerfahrzeug "beim Betrieb" des versicherten Beklagten-LKWs entstanden ist (z.B. BGH VersR 1974, 1030; LG Heidelberg NZV 2012, 299).

    Ein solch unabwendbares Ereignis kann vorliegen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird (z.B. LG Heidelberg NZV 2012, 299; AG Buchen r+s 2016, 362 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1974, 1030).

    Das könnte dann zu bejahen sein, wenn ein Kraftfahrer auf einer gut ausgebauten, mit Asphalt versehenen Straße fährt, zumal wenn diese als Fernverkehrs Straße dient, auf der hohe Geschwindigkeiten eingehalten zu werden pflegen und eingehalten werden dürfen, und wenn kein Anhaltspunkt für das Herumliegen loser Steine besteht (BGH VersR 1974, 1030).

    Da die Darlegungs- und Beweislast für die Unabwendbarkeit des Schadenseintritts bei den Beklagten liegt, wären diese im Weiteren gehalten gewesen vorzutragen, dass gleichwohl keine Anhaltspunkte für das Herumliegen loser Steine bestanden (vgl. BGH VersR 1974, 1030).

  • LG Heidelberg, 21.10.2011 - 5 S 30/11

    Gefährdungshaftung: Haftung für einen Steinschlagschaden

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Beim zugrundezulegenden Sachverhalt (auf der Straße liegender Stein wurde durch den Beklagten-LKW aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert) ist eine Haftung der Beklagten aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG iVm § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich zunächst ohne weiteres zu bejahen, da der Schaden am Klägerfahrzeug "beim Betrieb" des versicherten Beklagten-LKWs entstanden ist (z.B. BGH VersR 1974, 1030; LG Heidelberg NZV 2012, 299).

    Ein solch unabwendbares Ereignis kann vorliegen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird (z.B. LG Heidelberg NZV 2012, 299; AG Buchen r+s 2016, 362 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1974, 1030).

  • BGH, 10.05.2007 - III ZR 115/06

    Voraussetzungen vollständiger Überbürdung des Schadens auf den Geschädigten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Zum einen sind die Bauarbeiten im fraglichen Bereich neben den noch zum Verkehr freigegebenen Spuren durchgeführt worden - das ist eine allgemeinkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO (vgl. BGH NJW 2007, 3211) - so dass nicht zwingend mit einer Verschmutzung der Fahrbahn zu rechnen war.
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Damit verlangt § 17 Abs. 3 S. 1, 2 StVG, dass der "Idealfahrer" in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden (BGH VersR 2006, 369).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Konkrete Anhaltspunkte, die die in dieser Bestimmung angeordnete Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere daraus ergeben, dass das erstinstanzliche Gericht Tatsachenvortrag der Parteien übergangen oder von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet hat (BGH, Urt. v. 21.6.2016 - VI ZR 403/14).
  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Für die Unabwendbarkeit im Rahmen des § 17 Abs. 3 StVG ist derjenige beweisbelastet, der sich auf sie beruft (OLG München, Urt. v. 12.08.2011 - 10 U 3150/10 -, juris mwN), hier also die Beklagten.
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Bei diesen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts handelt es sich ungeachtet dessen, dass sie sich in den Entscheidungsgründen befinden, um Tatbestandsangaben, deren Unrichtigkeit grundsätzlich nur im Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO geltend gemacht werden kann, das im Streitfall jedoch nicht durchgeführt worden ist (vgl. BGH NJW 2001, 448).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 BGB hinaus, so dass der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben muss (BGH NJW 1998, 2222).
  • AG Hersbruck, 08.03.2016 - 1 C 540/15

    Abwägung der Betriebsgefahr zweier Fahrzeuge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 08.03.2016, Az. 1 C 540/15, abgeändert.
  • AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14

    Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2017 - 2 S 2191/16
    Ein solch unabwendbares Ereignis kann vorliegen, wenn ein auf der Straße liegender Stein von den Rädern eines LKW aufgewirbelt und auf ein nachfolgendes Fahrzeug geschleudert wird (z.B. LG Heidelberg NZV 2012, 299; AG Buchen r+s 2016, 362 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1974, 1030).
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