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   BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18   

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https://dejure.org/2018,24329
BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18 (https://dejure.org/2018,24329)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18 (https://dejure.org/2018,24329)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 15/18 (https://dejure.org/2018,24329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines als Rechtsanwalt tätigen Beteiligten i.R.d. Selbstvertretung bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anwaltszwang im Rechtsmittelverfahren gegen Endentscheidungen der Anwaltsgerichtshöfe bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung; Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwanges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit eines als Rechtsanwalt tätigen Beteiligten i.R.d. Selbstvertretung bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1211
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.08.2017 - 5 PKH 1.17

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Der Senat kann offen lassen, ob im Falle eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid dessen Verwerfung als unzulässig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zulässig ist (zum Streitstand ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 5 PKH 1/17 D, juris Rn. 9) und ob in diesem Falle - ggf. unter Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung - ein Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft ist (vgl. dazu BVerwG aaO; BFHE 134, 216, 217 f.; OVG Hamburg, DVBl. 1998, 487, 488).
  • BGH, 10.01.2018 - AnwZ (Brfg) 2/17

    Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer; Wählbarkeit von Mitgliedern

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § 194 Abs. 2 BRAO (vgl. insoweit BGH, Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 2/17, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Hamburg, 01.12.1997 - Bs IV 135/97

    Verspäteter Antrag auf mündliche Verhandlung; Gerichtsbescheid; Beschluß;

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Der Senat kann offen lassen, ob im Falle eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid dessen Verwerfung als unzulässig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zulässig ist (zum Streitstand ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 5 PKH 1/17 D, juris Rn. 9) und ob in diesem Falle - ggf. unter Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung - ein Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft ist (vgl. dazu BVerwG aaO; BFHE 134, 216, 217 f.; OVG Hamburg, DVBl. 1998, 487, 488).
  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Im Übrigen würden Fehler bei der Wahl eines Vorstandes der Rechtsanwaltskammer nur im Falle einer Anfechtung dieser Wahl und - sofern die Wahl für ungültig erklärt wird - erst ab Rechtskraft des Urteils zum Verlust des Amtes führen (BGH, Senatsbeschluss vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 13/09, juris Rn. 8 ff.; Kiliman in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 112f BRAO Rn. 51 ff.).
  • VerfGH Bayern, 17.07.2014 - 65-VI-13

    Verfassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung von Vortrag aufgrund

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Gleichwohl begegnet der Vertretungszwang weder vor dem Hintergrund der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG noch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG, verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Vertretungszwang ein geordnetes und konzentriertes Verfahren fördert (BVerfGE 74, 78, 93; BVerwG, NJW 1980, 1706; BayVerfGH, BayVBl. 2015, 16 Rn. 17).
  • BGH, 28.07.2016 - AnwZ (Brfg) 28/16

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit dieses Bescheids, hilfsweise auf dessen Aufhebung wurde durch den Hessischen Anwaltsgerichtsgerichtshof abgewiesen; der dagegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 28/16 als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Gleichwohl begegnet der Vertretungszwang weder vor dem Hintergrund der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG noch unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG, verfassungsrechtlichen Bedenken, da der Vertretungszwang ein geordnetes und konzentriertes Verfahren fördert (BVerfGE 74, 78, 93; BVerwG, NJW 1980, 1706; BayVerfGH, BayVBl. 2015, 16 Rn. 17).
  • BFH, 12.08.1981 - I B 72/80

    Antrag auf mündliche Verhandlung - Zulässigkeit eines Antrags - Beschluß -

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18
    Der Senat kann offen lassen, ob im Falle eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid dessen Verwerfung als unzulässig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung zulässig ist (zum Streitstand ausführlich: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 5 PKH 1/17 D, juris Rn. 9) und ob in diesem Falle - ggf. unter Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung - ein Antrag auf Zulassung der Berufung statthaft ist (vgl. dazu BVerwG aaO; BFHE 134, 216, 217 f.; OVG Hamburg, DVBl. 1998, 487, 488).
  • BGH, 15.12.2023 - AnwZ (Brfg) 10/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung der Kanzleipflicht

    Er dient jedoch dem Interesse an einer geordneten Rechtspflege, namentlich einem geordneten und konzentrierten Gang des Verfahrens, und ist damit sachlich hinreichend legitimiert (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 15/18, NJW-RR 2018, 1211 Rn. 14;BVerfGE 74, 78, 93 f.; BVerwG, NJW 1980, 1706; Deckenbrock in Henssler/ Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 112c Rn. 47 mwN).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21

    Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 15/18, juris Rn. 15 mwN).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.02.2021 - 1 AGH 33/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die durch den Senat im Urteil vom 14.12.2018 - 1 AGH 39/17 - festgestellte und durch das Berufungsurteil des BGH vom 07.12.2020 - AnwZ (Brfg.) 19/19 - bestätigte teilweise Ungültigkeit der Vorstandswahl der Beklagten vom 26.04.2017 ist insoweit ohne Relevanz, da sich eine Rechtswirkung der unwirksamen Wahl erst von dem Zeitpunkt an ergeben kann, zu dem die Ungültigkeitserklärung rechtskräftig festgestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 03.07.2018 - AnwZ (Brfg.) 15/18 -, NJW-RR 2018, 1211; Weyland-Kilimann, BRAO, 10. Auflage 2020, § 112 f. Rdnr. 51).
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