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   OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - I-1 U 160/15   

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https://dejure.org/2018,28043
OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - I-1 U 160/15 (https://dejure.org/2018,28043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2018 - I-1 U 160/15 (https://dejure.org/2018,28043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 (https://dejure.org/2018,28043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall zwischen PKW und knapp über 10-jährigem Fußgänger

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn bei Rotlicht einer Fußgängerampel überquerenden Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1039
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von 7 Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (BGH a.a.O., Rn. 15 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29.04.1997, VI ZR 110/96; so auch Senat, Urteil vom 30.08.2013, 1 U 68/12).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich ein Kind bereits verkehrswidrig verhält oder wenn seine Aufmerksamkeit erkennbar anderweitig in Anspruch genommen ist (vgl. Senat 30. August 2013, 1 U 68/12 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssituation - wie vorliegend - unschwer erkennbar ist (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11, Rn. 44).

    Auch ist der Gesamtsituation dahingehend Rechnung zu tragen, dass die kindlichen Eigenheiten, insbesondere die jungen Menschen wesenseigene Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamische Verhaltensweise, welche bei der typisierenden Betrachtungsweise des § 828 Abs. 2 BGB Kinder unter zehn Jahren an der hinreichenden Einschätzung der aus dem Straßenverkehr resultierenden Gefahren hindert, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11).

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssituation - wie vorliegend - unschwer erkennbar ist (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11, Rn. 44).

    Auch ist der Gesamtsituation dahingehend Rechnung zu tragen, dass die kindlichen Eigenheiten, insbesondere die jungen Menschen wesenseigene Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamische Verhaltensweise, welche bei der typisierenden Betrachtungsweise des § 828 Abs. 2 BGB Kinder unter zehn Jahren an der hinreichenden Einschätzung der aus dem Straßenverkehr resultierenden Gefahren hindert, nicht gewissermaßen punktuell mit dem Erreichen des zehnten Lebensjahres abgestellt werden (vgl. Senat, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11).

  • OLG Hamburg, 12.03.2003 - 14 U 172/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Hat das Gericht in einem solchen Fall nur ein Grundurteil erlassen, liegt darin in der Regel nicht zugleich ein stattgebendes Feststellungsurteil (Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 2814; Hanseatisches Oberlandesgericht, 12. März 2003, 14 U 172/02).

    Statt der danach möglichen Aufhebung und Zurückverweisung kann das Berufungsgericht jedoch aus Gründen der Prozessökonomie den noch in erster Instanz verbliebenen Teil der Klage (vorliegend Feststellungsausspruch) an sich ziehen und selbst darüber entscheiden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, 12. März 2003, 14 U 172/02 m.w.N.).

  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Urteil vom 30.11.2004, IV ZR 335/03, Rn.15 mit Hinweis auf BGH Urteil vom 28.02.1984, VI ZR 132/82 sowie vom 29.04.1997, VI ZR 110/96).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen der Einsichtsfähigkeit trägt der in Anspruch genommene Minderjährige; ab dem Alter von 7 Jahren wird deren Vorliegen vom Gesetz widerlegbar vermutet (BGH a.a.O., Rn. 15 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29.04.1997, VI ZR 110/96; so auch Senat, Urteil vom 30.08.2013, 1 U 68/12).

  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich ein entsprechender Wille des Gerichts aus den Urteilsgründen ergibt (Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 182, 166 sowie BGH NJW-RR 1992, 531).
  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Hat das Gericht in einem solchen Fall nur ein Grundurteil erlassen, liegt darin in der Regel nicht zugleich ein stattgebendes Feststellungsurteil (Zöller/Vollkommer a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 2009, 2814; Hanseatisches Oberlandesgericht, 12. März 2003, 14 U 172/02).
  • OLG Koblenz, 06.01.2011 - 2 U 772/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Verbindung eines Zahlungs- mit einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Vielmehr ist ein Teil-Grundurteil bezüglich der Leistungsklage und - ggfs. - ein stattgebendes Teil-Endurteil die Feststellungsklage betreffend zu verkünden (Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Auflage, § 304, Rn. 3 mit Hinweis auf OLG Koblenz MDR 2011, 944).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15
    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Urteil vom 30.11.2004, IV ZR 335/03, Rn.15 mit Hinweis auf BGH Urteil vom 28.02.1984, VI ZR 132/82 sowie vom 29.04.1997, VI ZR 110/96).
  • OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20

    Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem

    Die kindlichen Eigenheiten, insbesondere die jungen Menschen wesenseigene Impulsivität, mangelnde Konzentrationsfähigkeit und gruppendynamische Verhaltensweise müssen berücksichtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf, 30. August 2013, 1 U 68/12; OLG Saarbrücken, 24. April 2012, 4 U 131/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 -, Rn. 105, alle zitiert nach juris).

    Die Klägerin ist gerade nicht, wie es beispielsweise in den Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 -, juris) oder des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 09. März 2017 - 13 U 143/16 - juris) der Fall war, ohne auf den Verkehr zu achten, über die Straße gelaufen, sondern sie befand sich mit ihrer Gruppe bereits auf der Fahrbahn.

  • LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16

    Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Kind bereits verkehrswidrig verhält oder wenn seine Aufmerksamkeit erkennbar anderweitig in Anspruch genommen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, Rn. 87; Urteil vom 30.08.2013 - 1 U 68/12 - BeckRS 2013, 18736).

    Die erhöhte Sorgfaltspflicht der Beklagten zu 1.) könnte im Übrigen auch verletzt sein, wenn sicher feststehen würde, dass der Kläger auf die Fahrbahn getreten wäre (vgl. Kollision eines Pkws mit einem die Fahrbahn bei Rot querenden Kind: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039).

    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - NJW 2005, S. 354; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, 1040 Rn. 71).

  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18

    Alleinhaftung einer 15 Jahre alten Fußgängerin für Kollision mit Linienbus beim

    Es steht für den Senat außer Zweifel, dass ein junger Mensch im Alter von 15 Jahren ohne weiteres über die erforderliche Einsicht verfügt, die Verantwortlichkeit für ein fahrlässig-fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.02.2018, Az. 1 U 160/15 im Falle eines 10-jährigen Kindes).
  • LG Kaiserslautern, 19.06.2020 - 3 O 639/19

    Schmerzensgeldanspruch einer Schülerin bei Verletzung der dem Schulträger

    Auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (BGH, Urteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - NJW 2005, S. 354; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2018 - I-1 U 160/15 - NJW-RR 2018, S. 1039, 1040 Rn. 71).
  • LG Heilbronn, 05.12.2019 - 6 O 443/18

    Ansprüche eine Gemeinde gegen ein Chemieunternehmen bei einer nachteiligen

    Das gilt indessen nur, wenn im Falle der objektiven Klagehäufung von Leistung- und Feststellungsbegehren, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil gesondert über einen Anspruch oder einen Teil der Ansprüche entschieden wird (BGHZ 182, 116 ff.; OLG Köln, Urteil vom 5. Juli 2019, 6 U 234/18 Rz. 37 ff., juris; Musielak in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 304 ZPO Rz. 26; Musielak/Voit, ZPO 16. Aufl.2019 Rz. 26; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 13672 Rz. 105).
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