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   OLG Hamm, 12.06.1992 - 29 U 63/91   

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https://dejure.org/1992,3406
OLG Hamm, 12.06.1992 - 29 U 63/91 (https://dejure.org/1992,3406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.1992 - 29 U 63/91 (https://dejure.org/1992,3406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 29 U 63/91 (https://dejure.org/1992,3406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Bilderkaufs wegen arglistiger Täuschung des Verkäufers über die Herkunft des Bildes und die besondere Günstigkeit des entsprechenden Kaufpreises; Täuschung über die Herkunft eines Bildes aus einem Nachlass einer bekannten Malerfamilie; Täuschung über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 123 § 139
    Arglistige Täuschung beim Verkauf eines Bildes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1473 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 628
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 07.10.1980 - 2 U 13/80
    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.1992 - 29 U 63/91
    Wird dagegen im Einzelfall unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonders günstigen Preis oder von einem besonderen Angebot gesprochen, dann liegt im Einzelfall eine arglistige Täuschung vor, wenn der tatsächlich verlangte Preis keineswegs günstig ist (vgl. z.B. OLG Saarbrücken in OLGZ 1981, 248/249).
  • AG Düsseldorf, 30.12.2009 - 51 C 1207/10

    Zahlungsanspruch aus einem sog. Internet-System-Vertrag ist wegen erklärter

    Das Vorgehen der Klägerin, die ihrem potentiellen Vertragspartner vorgespiegelte, ein besonders günstiges Angebot zu erhalten ist daher als arglistige Täuschung anzusehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 628; LG Düsseldorf Az. 22 S 327/08).
  • AG Düsseldorf, 10.09.2008 - 32 C 6293/08

    Arglistige Täuschung eines Webseitensystemvertrages bei nicht eingehaltener

    Das Vorgehen der Klägerin, die ihrem potentiellen Vertragspartner vorgespiegelte, ein besonders günstiges Angebot zu erhalten ist daher als arglistige Täuschung anzusehen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 628).
  • LG Düsseldorf, 03.04.2009 - 22 S 327/08

    Anfechtung eines Internet-System-Vertrages wegen arglistiger Täuschung bei

    Da die Klägervertreterin zugesagt hatte, eine entsprechende Aufstellung zu den Akten zu reichen, dies unstreitig aber nie getan hatte, war sie in diesem Fall ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weshalb davon auszugehen ist, dass es tatsächlich 2006 nur "Referenzverträge" gab und keine anderen, so dass der Abschluss dieses Vertrags de facto entgegen der Aussagen der Klägerin überhaupt nicht mit einem besonderen Vermögensvorteil verbunden war (zur Täuschung durch Vorspiegelung eines "besonders günstigen Angebots" vgl. LG Flensburg, Urteil vom 31.1.2006, Az. 1 S 101/05, OLG Hamm, Urteil vom 12.06.1992, NJW-RR 1993, 628ff).
  • LG Essen, 02.05.2013 - 2 O 227/12

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung wegen Wuchers

    Demgegenüber kommt im Einzelfall eine Täuschung in Betracht, wenn unter Hervorhebung besonderer Umstände von einem besonders günstigen Preis oder von einem besonderen Angebot gesprochen wird, wenn der tatsächlich verlangte Preis keineswegs günstig ist (OLG Hamm, NJW-RR 93, 628).
  • AG Düsseldorf, 02.09.2009 - 32 C 5799/09

    Vertrag zur Erstellung einer individuellen Internetpräsentation ist Werkvertrag

    Hieraus ergibt sich eine arglistige Täuschung der Beklagten (vgl. OLG Hamm NJW-RR 93, 628; AG Düsseldorf 32 C 6293/08).
  • LG Flensburg, 31.01.2006 - 1 S 101/05

    Kaufpreiszahlung: Anspruch auf Rückerstattung einer Anzahlung; Anfechtung wegen

    Er begab sich schließlich noch am selben Tage in das Geschäft, weil er sich wegen der von der Beklagten geschilderten außergewöhnlichen Umstände einen besonders günstigen Kauf versprach (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.06.1992, NJW-RR 1993, 628, 629).
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