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   OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95   

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https://dejure.org/1995,1720
OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95 (https://dejure.org/1995,1720)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.1995 - 2 W 21/95 (https://dejure.org/1995,1720)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 2 W 21/95 (https://dejure.org/1995,1720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1061, 1090 Abs. 2, 1092 Abs. 1 S. 2, 1093; BSHG §§ 2, 11
    Kein Erlöschen eines Wohnungsrechts durch stationäre Pflegebedürftigkeit des Berechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung einer dauerhaften Verhinderung der Selbstnutzung auf den Bestand eines Wohnungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1061 § 1090 Abs. 2 § 1092 Abs. 1 S. 2 § 1093
    Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung, persönliche, Vermietung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Erlöschen des Wohnrechts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Erlöschen eines Wohnungsrechts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebenslanges Wohnrecht ist nicht übertragbar - Um eine Notlage abzuwenden, ist Vermieten aber ausnahmsweise zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1358
  • MDR 1995, 464
  • FamRZ 1995, 1408
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
    Unabhängig davon, ob man dem Senat in der Beurteilung der Rechtsfragen folgt, handelt, es sich jedenfalls um nicht eindeutig geklärte Rechtsfragen, über die nicht durch Verweigerung der Prozeßkostenhilfe abschließend entschieden werden kann (BVerfG FamRZ 1993, 664; Zöller/Philippi, 19. Aufl. (1995), § 114 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
    Eine hilfsweise ("wäre") Entscheidung über die Begründetheit durfte bei der vom Landgericht angenommenen Unzulässigkeit, der Klage nicht hinzugefügt werden, sie erwächst nicht in Rechtskraft (BGHZ 11, 222 ff. m.w.N., BGH MDR 1976, 138, 139).
  • OLG Zweibrücken, 08.09.1986 - 3 W 130/86

    Eingetragenes Wohnungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
    Ein bloß subjektives in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27; Palandt/Bassenge, 54. Aufl. (1995), § 1093 Rn. 19; Staudinger/Ring, 13. Aufl. (1994), § 1093 Rn. 18; einschränkend Soergel/Stürner, 12. Auf.
  • OVG Hamburg, 23.11.1990 - Bf IV 114/89

    Scheinehe; Ausländer; Ausländischer Ehegatte; Wohngemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
    Ob eine solche Pflicht besteht, hängt davon ab, ob nach Lage und Art der Räume eine Nutzung durch andere Personen ohne Beeinträchtigung der Verpflichteten möglich ist (vgl. schon Senat FamRZ 1991, 1433) und ob der Verpflichtete sich in einer existenzbedrohenden Notlage befindet, so daß er auf die Fortsetzung der Nutzung dringend angewiesen ist.
  • BGH, 09.10.1975 - IX ZR 89/74

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
    Eine hilfsweise ("wäre") Entscheidung über die Begründetheit durfte bei der vom Landgericht angenommenen Unzulässigkeit, der Klage nicht hinzugefügt werden, sie erwächst nicht in Rechtskraft (BGHZ 11, 222 ff. m.w.N., BGH MDR 1976, 138, 139).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt somit nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Celle MDR 1998, 1344; OLG Düsseldorf Rpfleger 2001, 542, 543), selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.
  • LG Heidelberg, 12.11.2009 - 7 O 14/09

    Dingliches Wohnungsrecht: Dauerhaftes Ausübungshindernis wegen

    Das wird allerdings von der überwiegenden Rechtsprechung beim Wohnungsrecht nicht angenommen, wenn der Berechtigte (nur) dauerhaft in ein Pflegeheim zieht (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 8; NJW 2007, 1884, Textziff. 13 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358, Textziff. 10, OLG Hamm NJW-RR 2008, 607, Textziff. 15).
  • OLG Schleswig, 02.01.2007 - 3 U 116/06

    Kein Erlöschen des Wohnungsrechts bei subjektivem Ausübungshindernis

    Demgegenüber führt aber ein subjektives Ausübungshindernis, das lediglich in der Person des Berechtigten liegt - wie der häufig vorkommende Fall der Unterbringung des Berechtigten in einem Alten- oder Pflegeheim - nach allgemeiner Meinung, der auch der Senat folgt, nicht zum Erlöschen des Wohnungsrechts (OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 467, 468; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358; OLG Zweibrücken OLGZ 1987, 27, 28 f.; BayObLG NJW-RR 1999, 1691; OLG Düsseldorf MDR 2001, 1287; MüKo zum BGB/Joost, a. a. O., § 1093 Rn. 24; Staudinger/Mayer, a. a. O., § 1093 Rn. 58; Soergel/Stürner, a. a. O., § 1093 Rn. 16; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1093 Rn. 16 und Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1093 Rn. 19).
  • AG Lahr, 07.09.1998 - 2 C 171/98

    Umwandlung eines Wohnrechts in Geldanspruch

    Zwar führt das bloß subjektive, in der Person der berechtigten Frau X. liegende Ausübungshindernis nicht zum Erlöschen des Wohnrechtes (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1408 = MittRhNotK 1995, 175).

    Gerade hier setzt jedoch die Argumentation des OLG Köln ( FamRZ 95, 1408, 1409 = MittRhNotK 1995, 175) an und ist deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • OLG Hamm, 09.05.2005 - 5 U 198/04

    Zur Überleitung von Ansprüchen durch den Sozialhilfeträger nach Löschung eines

    Entgegen vereinzelt getroffenen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Köln NJW-RR 1995, 1358 f.; OLG Celle MDR 1998, 1344) sieht der Senat in Fällen, in denen in der Person des dinglich Wohnberechtigten ein Ausübungshindernis entsteht, weder einen Anlass noch eine Möglichkeit zur Annahme eines Wegfalls dieser Beschränkung und des Entstehens (übergangsfähiger) Vermietungsrechte bzw. von Ansprüchen des Wohnberechtigten auf eine Auskehr erzielbarer Mieterträge.
  • OLG Oldenburg, 05.03.1996 - 12 U 60/95

    Rückforderung einer Schenkung durch einen Sozialhilfeträger; Rückgabe eines

    Denn bei der besonderen Gestaltung des Wohnungsrechts in § 4 des Übertragungsvertrages, das eine Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume und Einrichtungen des Hauses vorsah, wäre die Beklagte nicht nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen, die Ausübung der Dienstbarkeit durch einen anderen zu gestatten, nachdem die Mutter im Pflegeheim war und dieses selbst nicht mehr ausüben konnte (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1995, 1358.) Gegen die Höhe des Anspruchs erinnert die Berufung darüber hinaus auch nichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 22 A 3473/98

    Sozialhilferecht: Wohnrecht als Gegenstand einer sozialhilferechtlichen

    Dagegen hat aber das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 6. Februar 1995 - 2 W 21/95 -, (u.a. WuM 1995, 590 und FamRZ 1995, 1408) entschieden, die Geschäftsgrundlage für die Beschränkung auf eine höchstpersönliche Nutzung des Wohnrechts könne je nach den Umständen bei Existenzgefährdung des Berechtigten wegfallen.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 15 U 251/93

    Überleitung des Rückforderungsanspruchs bei Schenkung und Tod des Schenkers

    5. Liegenschaftsrecht - Wohnungsrecht bei Pflegebedürftigkeit des Berechtigten (OLG Köln, Beschluß vom 6.2. 1995 - 2 W 21/95 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Helmut Büttner, Köln) BGB §§ 1061; 1090 Abs. 2; 1092 Abs. 1 S. 2; 1093 1. Ein bloß subjektives in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis (hier: stationäre Pflegebedürftigkeit) führt nicht zum Erlöschen eines Wohnungsrechts gern.
  • OLG Köln, 12.09.2000 - 1 W 41/00
    Die Pflegebedürftigkeit der Klägerin stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, das nicht zum Erlischen des dinglichen Rechts führt (OLG Köln MDR 1995, 464 (465); OLG Celle NZM 1998, 929).
  • LG Itzehoe, 11.01.2006 - 6 O 82/05

    Dingliches Wohnungsrecht: Zahlung einer Nutzungsentschädigung bei auswärtiger

    Soweit das OLG Köln (Beschluss vom 02.02.1995, Az.: 2 W 21/95) und das OLG Celle (Beschluss vom 13.07.1998, Az.: 4 W 129/98) aus dem Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage vertreten haben, dass ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit für den Eigentümer Geldansprüche auslösen kann, tritt das Gericht dieser Auffassung nicht bei.
  • VG Gelsenkirchen, 06.02.2004 - 11 K 1625/02

    Erbringung von Pflegeleistungen auf Grund einer Alkoholabhängigkeit; Übergang von

  • AG Lahr, 28.08.1998 - 2 C 171/98

    Umwandlung eines Wohnrechts in einen Geldanspruch; Inhaltliche Anforderungen an

  • LG Mainz, 27.10.1999 - 9 O 31/99

    Voraussetzungen eines Altenteilsvertrages im Sinne von Art. 96 EGBGB

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