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   OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97   

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https://dejure.org/1997,2730
OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,2730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.06.1997 - 5 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,2730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - 5 W 1430/97 (https://dejure.org/1997,2730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlassvertrag über eine Schuldentilgungsverpflichtung; Verzicht auf die Annahmeerklärung; Annahme durch Einlösen eines Schecks; Sittenwidrigkeit einer Erlassfalle

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Erlassfalle - Unseriöses Vergleichsangebot

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397 § 151
    Sittenwidrigkeit eines Erlassvertrags - sog. Erlaßfalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Annahme eines Angebots für einen Abfindungsvergleich durch Scheckeinlösung, Erlassfalle, Scheckfalle

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 151, 397
    Erlassfalle

  • archive.org PDF (Ausführliche Zusammenfassung)

    Annahme eines Angebots für einen Abfindungsvergleich durch Scheckeinlösung - Erlaßfalle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97
    In diesem Fall sind an das Erfordernis des nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers strenge Anforderungen zu stellen (Abgrenzung zu BGH NJW 1990, 1656 ; WM 1986, 322 ).«.

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, daß in der widerspruchslos erfolgten Einlösung eines Schecks regelmäßig die Annahme eines Angebotes dann zu sehen ist, wenn die den Abschluß eines Abfindungsvertrages anbietende Partei dem Angebotsempfänger zum Zwecke der Vertragserfüllung einen Scheck mit der Bestimmung übergeben hat, daß dieser nur bei Annahme des Vertragsangebotes eingelöst werden darf und wenn die antragende Partei gleichzeitig auf die Annahmeerklärung der Gegenseite verzichtet hat (vgl. BGH NJW 1990, 1656, 1657).

    Die Entscheidung des BGH vom 6. Februar 1990 (NJW 1990, 1656 ) steht dem nicht entgegen, da sie eine andere Fallgestaltung betrifft.

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97
    In diesem Fall sind an das Erfordernis des nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers strenge Anforderungen zu stellen (Abgrenzung zu BGH NJW 1990, 1656 ; WM 1986, 322 ).«.

    Zweck seines Angebots konnte unter diesen Umständen nur sein, die Antragsgegnerin in eine sog. "Erlaßfalle "zu locken, d.h. darauf zu spekulieren, die Antragsgegnerin würde wegen der banküblichen Personalstruktur ihren getrennten Aufgabenbereichen nachlässigerweise den Scheck einlösen, um dann unter Berufung auf das Urteil des BGH vom 18. Dezember 1985 (WM 1986, 322 ) eine angeblich konkludente Annahme des an sich völlig unakzeptablen Angebotes konstruieren zu können.

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Insoweit hat bereits die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei einem krassen Mißverhältnis der angebotenen Abfindung zur Höhe der nicht bestrittenen Schuld das Zustandekommen eines Vergleichs oder eines Abfindungs- oder Erlaßvertrages in zahlreichen Fällen verneint (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 256 f.; LG Bremen NJW-RR 1999, 636 f.; OLG München OLG-Report 1998, 376 - die Revision gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 19. Januar 1999 - XI ZR 158/98 - nach Verweigerung von Prozeßkostenhilfe mangels Begründung verworfen - OLG München MDR 1998, 1236 f; OLG Karlsruhe WM 1999, 490 f.; OLG Dresden WM 1999, 487; OLG Dresden WM 1999, 488 ff.; OLG Karlsruhe ZIP 2000, 534 ff. m. zust. Anm. Lange WuB IV A § 151 BGB 2.00).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 98, 256, 257) hat festgestellt, daß verschiedene Personen unter Mithilfe des gleichen Rechtsanwalts gegenüber verschiedenen Kreditinstituten Erlaßangebote unterbreiteten, die sich nach Wortlaut und Sinngehalt im wesentlich an dem BGH-Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) - teilweise mit identischem Text - orientierten und hat hieraus den Schluß gezogen, daß die Vorgehensweise "Methode" habe.

  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 2209/98

    Anforderungen an die Annahme eines Erlass- bzw. Vergleichsangebots durch den

    Seit der bereits erwähnten Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1985, auf die dieses Vorgehen ganz offensichtlich zurückgeht, hat die Rechtsprechung jedoch - soweit ersichtlich - in allen Fällen diesem Vorgehen den Erfolg versagt (vgl. Thüringer OLG, Urt. v. 11.12.1997, OLG NL 1998, 99 = OLG-Rp. 1998, 244; LG München, Urt. v. 24.06.1997, WM 1997, 2214 ; OLG Nürnberg, Urt. v. 12.06.1997, NJW-RR 1998, 256 ; LG Lübeck, Urt. v. 14.04.1997, WM 1997, 2223; OLG Celle, Urt. v. 09.01.1992, NJW-RR 1992, 884).
  • OLG Dresden, 31.08.1998 - 17 W 1185/98

    Zustandekommen eines Abfindungsangebots durch Einlösung eines Schecks

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der zu dieser Problematik ergangenen Rechtssprechung abzuweichen (vgl. hierzu Thüringer Oberlandesgericht, OLG neue Länder 1998, S. 99 f; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, S. 256 f; BGH NJW 1990, S. 1655 f; LG München, WM 1997, S. 2213 und 2214 f; LG Bayreuth, WM 1998, S. 1446; LG Walzhut-Tiengen, WM 1998, S. 1447 f).
  • AG Duisburg, 28.08.2014 - 77 C 5166/13

    Erstattung des Reisepreises aufgrund von Reisemängeln bei Annahme des Angebots

    Unter Berücksichtigung dessen ist vom Zustandekommen eines Vertrags auszugehen: In der Einlösung eines übersandten Schecks ist bei einem Vergleichsvertrag eine Betätigung des Annahmewillens zu sehen (Tonner, Der Reisevertrag, 5. Aufl., § 651 g Rn. 27 m. w. N.; Palandt/Ellenberger, a. a. O., m. w. N.); aus Sicht eines unbeteiligten Dritten kann dieses Verhalten nur als Annahme des Vergleichsangebots angesehen werden (vgl. BGH NJW 1990, 1655; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 256; OLG Düsseldorf a. a. O.).
  • LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 303/03

    Steinkohlestütze

    Dieses spätere Verhalten kann für die Auslegung einer möglichen Verzichtserklärung von Bedeutung sein (BGH, NJW 1988, 2878; BGH, NJW-RR 1989, 199; BGH, NJW-RR 1998, 256).
  • LG Düsseldorf, 08.07.2004 - 4a O 304/03

    Anforderungen an einen Patentverzicht

    Dieses spätere Verhalten kann für die Auslegung einer möglichen Verzichtserklärung von Bedeutung sein (BGH, NJW 1988, 2878; BGH, NJW-RR 1989, 199; BGH, NJW-RR 1998, 256).
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