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   BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19   

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https://dejure.org/2020,15609
BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19 (https://dejure.org/2020,15609)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2020 - V ZR 64/19 (https://dejure.org/2020,15609)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19 (https://dejure.org/2020,15609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1004 Abs. 1 BGB, § ... 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 2 BGB, § 16 Abs. 4 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 13 Abs. 2, § 22 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 139 BGB, § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1, 2 WEG, § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 6 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 148 ZPO, § 551 Abs. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b) ZPO, § 280 Abs. 1, 2, § 286 Abs. 1 BGB, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch die einzelnen Wohnungseigentümer mit der Maßgabe der Kostentragung von sämtlichen Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme durch die bauwilligen Wohnungseigentümer; ...

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von anderen Wohnungseigentümern nachträglich angebrachten Verschattungsanlagen; Voraussetzungen eines Duldungsanspruchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 16 Abs. 4, § 22 Abs. 1
    Keine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei Beschluss über Gestattung baulicher Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einzelne Wohnungseigentümer

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch die einzelnen Wohnungseigentümer mit der Maßgabe der Kostentragung von sämtlichen Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme durch die bauwilligen Wohnungseigentümer; ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von anderen Wohnungseigentümern nachträglich angebrachten Verschattungsanlagen; Voraussetzungen eines Duldungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Genehmigung einer eigenmächtigen baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beseitigung der von anderen Wohnungseigentümern nachträglich angebrachten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Jalousien-Streit - Wohnungseigentümer können eine eigenmächtige Veränderung von Gemeinschaftseigentum nachträglich genehmigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bauliche Veränderung kann von Kostentragung abhängig gemacht werden

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 15 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Beseitigung von Verschattungsanlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Genehmigung mit Kostenmaßgaben möglich! (IMR 2020, 332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1022
  • MDR 2020, 1175
  • NZM 2020, 805
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Mit dem ersten Revisionsurteil vom 20. Juli 2018 (V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    a) Ein nachteilig betroffener Wohnungseigentümer kann zwar bei einem Verstoß gegen die in § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG geregelten Pflichten nach § 1004 Abs. 1 BGB - ebenso wie nach § 15 Abs. 3 WEG - die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2018 - V ZR 56/17, NZM 2018, 794 Rn. 9 mwN).

    Da das Berufungsgericht zu dem Vorliegen eines Nachteils im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG keine Feststellungen getroffen hat, ist zugunsten der Kläger revisionsrechtlich davon auszugehen, dass die von ihnen angeführten Auswirkungen (Verschattung ihrer Wohnung und Beeinträchtigung der freien Sicht in den Himmel) einen solchen Nachteil darstellen (Senat, Urteil vom 10. Juli 2018 - V ZR 56/17, NZM 2018, 794 Rn. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn nicht alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen, da dies nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen würde (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 695 Rn. 21).

    Dafür reichte aber eine Benachteiligung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht aus; sie könnte vielmehr erst angenommen werden, wenn die Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der Modernisierung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 167/13

    Klage gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung einer beschlossenen Sonderumlage:

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung (vgl. hierzu nur Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, ZWE 2014, 265 Rn. 6).

    Dies würde allerdings eine innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO erhobene Verfahrensrüge (§ 557 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 551 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b) ZPO) voraussetzen, an der es hier fehlt (vgl. zu der Frage einer Aussetzung wegen eines Anfechtungsverfahrens Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7; Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 23 ff.).

  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Offen gelassen hat der Senat bislang, ob die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 4 WEG bei einer konkreten Maßnahme nicht nur über die Kosten der baulichen Veränderung selbst, sondern auch über sich hieraus etwa ergebende Folgekosten beschließen können (Senat, Urteil vom 28. Oktober 2016 - V ZR 91/16, NJW 2017, 1167 Rn. 18).

    Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entstehen daher insoweit keine Kosten, die zu verteilen wären (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch Senat, Urteil vom 28. Oktober 2016 - V ZR 91/16, NJW 2017, 1167 Rn. 23, allerdings im Zusammenhang mit der Auslegung einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Übertragung einer Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auf den Sondereigentümer).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Die abweichende Kostenverteilung muss sich in dem Vollzug dieser Maßnahme erschöpfen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 11; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, WuM 2010, 524 Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 19).

    Eine abstrakte Kostenregelung für künftige Maßnahmen stellt keinen Einzelfall dar und ist deshalb unzulässig (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 19; siehe auch BT-Drucks. 16/887 S. 24).

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Eine nach dem Inhalt eines Beschlusses über den Einzelfall hinausreichende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ist dabei nicht von der Beschlusskompetenz nach § 16 Abs. 4 WEG gedeckt und daher nichtig (Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654 Rn. 15 mwN; siehe auch BT-Drucks. 16/887 S. 24).

    Die abweichende Kostenverteilung muss sich in dem Vollzug dieser Maßnahme erschöpfen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51 Rn. 11; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, WuM 2010, 524 Rn. 15; Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12, NJW 2013, 65 Rn. 19).

  • BGH, 17.11.1987 - IVa ZR 105/86

    Kündigung der Feuerversicherung wegen Eintritts mehrerer Großschäden

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Veranlassung, das Revisionsverfahren von Amts wegen auszusetzen, was ohnehin nur unter engen Voraussetzungen möglich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1987 - IVa ZR 105/86, NJW-RR 1988, 339, 341 mwN), sieht der Senat nicht.
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Sie sind vielmehr entsprechend § 16 Abs. 6 WEG - die Vorschrift erfasst im Grundsatz auch Folgekosten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 397 zu § 16 Abs. 3 WEG aF) - einem Wohnungseigentümer, der nicht zustimmt, gleichzustellen und deshalb zur Kostentragung nicht verpflichtet (vgl. zur Anwendung des § 16 Abs. 6 WEG bzw. des § 16 Abs. 3 WEG aF bei der Erteilung einer Zustimmung zu einer baulichen Veränderung unter "Verwahrung gegen eine Kostenbeteiligung" auch OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 16 WEG Rn. 232 mwN).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    dd) Ob das Berufungsgericht zu Recht davon abgesehen hat, das Berufungsverfahren gemäß § 148 ZPO in direkter oder in entsprechender Anwendung bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Beschlussanfechtungsverfahren auszusetzen, wäre zwar grundsätzlich im Rahmen einer Revision überprüfbar (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - VI ZR 45/12, BGHZ 196, 180 Rn. 7 mwN auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 3 Wx 92/05

    Wohneigentumsrecht - Kostentragung für Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Sie sind vielmehr entsprechend § 16 Abs. 6 WEG - die Vorschrift erfasst im Grundsatz auch Folgekosten (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 397 zu § 16 Abs. 3 WEG aF) - einem Wohnungseigentümer, der nicht zustimmt, gleichzustellen und deshalb zur Kostentragung nicht verpflichtet (vgl. zur Anwendung des § 16 Abs. 6 WEG bzw. des § 16 Abs. 3 WEG aF bei der Erteilung einer Zustimmung zu einer baulichen Veränderung unter "Verwahrung gegen eine Kostenbeteiligung" auch OLG Düsseldorf, NZM 2006, 109 f.; jurisPK-BGB/Lafontaine, 8. Aufl., § 16 WEG Rn. 232 mwN).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
    Dies würde allerdings eine innerhalb der Frist des § 551 Abs. 2 ZPO erhobene Verfahrensrüge (§ 557 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 551 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 b) ZPO) voraussetzen, an der es hier fehlt (vgl. zu der Frage einer Aussetzung wegen eines Anfechtungsverfahrens Senat, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 167/13, WuM 2014, 364 Rn. 7; Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17, NJW 2019, 1216 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von

    Die gebotene objektive Auslegung der von dem Berufungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse vom 22. Mai 2014 (TOP 5.2) und vom 8. Oktober 2015 (TOP 2) kann der Senat in vollem Umfang nachprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20

    Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist

    Sollte sich ein Beschluss nach seinem eindeutigen Inhalt teilweise als rechtswidrig erweisen, entscheidet sich nach den Vorgaben von § 139 BGB, ob er im Übrigen aufrechterhalten werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NZM 2020, 805 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur

    Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 14).

    Denn der Begriff der Kosten in § 21 WEG ist weit auszulegen und erfasst auch derartige Folgekosten (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 68; siehe zu § 16 Abs. 6 WEG aF auch Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 24 mwN).

    Eine unbillige Benachteiligung setzt vielmehr weiterhin voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 14; Urteil vom 20. Juli 2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 29; jeweils zu § 22 Abs. 2 WEG aF; BT-Drucks. 19/18791 S. 66).

  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Ein "Gestattungsbeschluss" ist im Übrigen auch nach Durchführung der Maßnahme möglich, vgl Elzer in BeckOK WEG, 49. Ed. 1.7.2022 § 20 Rn. 48; BGH NJW-RR 2020, 1022 Rn. 10; OLG Düsseldorf NZM 2005, 791; OLG Köln NZM 2001, 293; BayObLG NJW-RR 2000, 1399; LG Hamburg ZWE 2017, 277 = ZMR 2016, 800 (801); LG Köln ZWE 2017, 281; LG Itzehoe ZWE 2014, 329; LG Stuttgart ZWE 2014, 372; Abramenko, Das neue Wohnungseigentumsrecht, 2020, § 4 Rn. 9; Dötsch, MietRB 2014, 244).
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.09.2022 - 980b C 39/21

    Keine isolierte Anfechtung eines "Absenkungsbeschlusses"

    Insoweit hat sich an der früheren Rechtslage im Hinblick auf § 22 Abs. 1 WEG (in der bis zum 30.11.2020 gültigen Fassung) nichts geändert (vgl. Rüscher, in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2021, § 20 WEG, Rn. 83 mit Verweis auf BGH, NZM 2020, 805, Rn. 10 = ZMR 2020, 854; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 20, Rn. 50 mit Verweis auf LG Hamburg, ZMR 2016, 800, 801; s.a. Pauly, ZfBR 2021, 210, Fn. 50; ebenso Gericht, Urt. v. 15.07.2022 - 980a C 33/21 WEG).
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