Weitere Entscheidung unten: KG, 06.05.2010

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10   

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https://dejure.org/2010,12645
LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 20 S 7/10 (https://dejure.org/2010,12645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressansprüche eines Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem Versicherten bei arglistiger Verletzung einer Obliegenheitspflicht durch vorsätzliches Entfernen vom Unfallort

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 43

    § 28 Abs 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rückgriff der KFZ-Haftpflichtversicherung bei Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Carsharing - Schadensersatz bei Unfallflucht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht kostet Versicherungsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1319
  • NJW-Spezial 2010, 555
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Düsseldorf, 16.12.2009 - 35 C 10434/09

    Anspruch einer Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Versicherungsnehmer auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.12.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, Az: 35 C 10434/09, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Ein Verschweigen ist bereits dann als "arglistig" einzustufen, wenn dem Versicherungsnehmer bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 9.11.1977, Az: IV ZR 160/76; Urteil vom 2.10.1985, Az: IVa ZR 18/84, beide zitiert nach JURIS).
  • BGH, 09.11.1977 - IV ZR 160/76

    Brandstiftung - Anscheinsbeweis - Leistungsfreiheit - Vorsätzliche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2010 - 20 S 7/10
    Ein Verschweigen ist bereits dann als "arglistig" einzustufen, wenn dem Versicherungsnehmer bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 9.11.1977, Az: IV ZR 160/76; Urteil vom 2.10.1985, Az: IVa ZR 18/84, beide zitiert nach JURIS).
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Einer Auffassung zufolge stellt jede vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; OLG München, Urt. v. 25.06.1999 - 10 U 5636/98, juris; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 16.02.2010 - 107 C 3279/09, juris).
  • LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12

    Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes

    (Anschluss LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 08.08.2011, Az. 8 T 5263/11; LG Offenburg, Urt. v. 23.08.2011, Az. 1 S 3/11; LG Bonn, Urt. v. 15.11.2012, Az. 6 S 63/12; entgegen LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt eine elementare, allgemeine und jedem Kraftfahrer bekannte Pflicht dar (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1999 - VI ZR 71/99, VersR 2000, 222; LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, 1. Aufl., § 28 VVG Rn. 46).

    bb) Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob derjenige, der vorsätzlich gegen seine vertragliche Wartepflicht verstößt, in der Regel auch arglistig handelt (vgl. dazu LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010 - 20 S 7/10, juris; Nugel, ZfS 2009, 307, 313).

  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Der Bundegerichtshof ist damit ausdrücklich der teilweise vertretenen Auffassung entgegengetreten, wonach in den Fällen des § 142 StGB stets eine arglistige Handlungsweise angenommen wurde, weil das Verlassen der Unfallstelle generell die Möglichkeiten des Versicherers einschränkt, Feststellungen zu treffen, die zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Minderung des Schadens dienlich sein könnten (vgl. insoweit LG Düsseldorf, Urt. v. 18.06.2010, Az. 20 S 7/10 - juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11

    Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der

    So hätten auch das LG Düsseldorf (20 S 7/10) und das LG Saarbrücken (13 S 75/10) entschieden, dass der Versicherungsnehmer/Versicherte bei einer "Unfallflucht" stets arglistig handele.

    Gemessen am Vorstehenden kann der Hinweis auf die Entscheidungen der LG Düsseldorf (MDR 2010, 1319; 20 S 7/10) und LG Saarbrücken (NZV 2011, 255; 13 S 75/10) zur Begründung eines arglistigen Verhaltens des Beklagten eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht rechtfertigen.

  • LG Wuppertal, 08.01.2015 - 9 S 143/14

    Arglistiges Verhalten eines Versicherten bei Verkehrsunfallflucht und

    Bereits dies rechtfertigt die Annahme eines arglistigen Handelns (so auch LG Detmold, NJW-RR 2013, 602; LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319).
  • OLG Rostock, 24.11.2011 - 3 U 151/10

    Kraftfahrzeugmietvertrag: Reichweite der entgeltlichen Haftungsreduzierung; grobe

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem, welcher der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10, NJW-Spezial 2010, 555) zugrunde lag.
  • LG Düsseldorf, 03.12.2010 - 22 S 179/10

    Regressanspruch des Haftpflichtversicherers bei fehlendem Schockzustand bei

    Die Kammer schließt sich diesbezüglich der 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010, 20 S 7/10, zitiert nach JURIS, an und nimmt auf die dortigen Ausführungen Bezug.
  • LG Detmold, 30.10.2012 - 10 S 143/12

    Obliegenheitsverletzung; Verkehrsunfallflucht; Wartepflicht; Vorsatz; Arglist

    Es ist ausreichend, dass die Verkehrsunfallflucht potentiell geeignet war, die Aufklärung des Tatbestandes und die Ermittlung des Haftungsumfanges der Versicherung nachteilig zu beeinflussen (Landgericht Düsseldorf MDR 2010, 1319).
  • AG Bochum, 07.06.2011 - 63 C 637/10

    Grundsätze zur Leistungsfreiheit einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach der

    Dem Beklagten war bewusst, dass durch das Verlassen der Unfallstelle die Feststellung des Fahrers und auch Feststellungen zu den Unfallfahrzeugen und dem Schaden zumindest wesentlich erschwert werden konnten; der Beklagte wollte solche Feststellungen vereiteln (vgl. auch LG Düsseldorf, MDR 2010, 1319; LG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2010, 443).
  • AG Wetter, 14.02.2012 - 9 C 292/11

    Regress einer Kfz-Versicherung gegen den Versicherungsnehmer wegen der Verletzung

  • AG Wesel, 30.06.2016 - 5 C 25/16

    Kraftfahrhaftpflichtversicherung - Leistungsfreiheit bei Verkehrsunfallflucht

  • AG Landshut, 08.12.2011 - 4 C 1006/11

    Obliegenheitsverletzung bei Entfernung von der Unfallstelle im Einverständnis mit

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Rechtsprechung
   KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7933
KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09 (https://dejure.org/2010,7933)
KG, Entscheidung vom 06.05.2010 - 12 U 144/09 (https://dejure.org/2010,7933)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 12 U 144/09 (https://dejure.org/2010,7933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 5 StVO, § 7 StVG, § 17 Abs 3 StVG
    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden trotz eines Fahrstreifenwechsels des Vorausfahrenden im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall; Rechtlicher Zusammenhang zwischen einem Spurwechsel und einem Auffahrunfall trotz eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit vorangegangenem Spurwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer auffährt ist schuld...oder auch nicht?!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall und Schuldfrage - Beim Aufprall nach einem Spurwechsel gilt der Auffahrende nicht automatisch auch als der Schuldige

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 41 O 22/09
  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 28
  • NZV 2011, 185
  • NJW-Spezial 2010, 555
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.05.2005 - 12 U 82/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zweier Lkw auf Betriebsgelände

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23; KGR 1997, 223, 224).

    Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. S, KGR 2003, 272, 273).

  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass dieser die ihm gemäß § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrstreifenwechsel nicht in ausreichendem Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23; KGR 1997, 223, 224).

    Allein die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Pkw rechtfertigt keine Mithaftung des anderen Verkehrsteilnehmers (Senat, NZV 2005, 527, 528; VRS 106, 23, 25; KG, 22. S, KGR 2003, 272, 273).

  • OLG Köln, 20.05.2003 - 9 U 224/02

    Anforderungen an Entkräftung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall;

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    (1) Im Fall eines Auffahrunfalls spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende den Unfall sorgfaltswidrig verursacht hat (BGH, NZV 2007, 354, Tz. 5).
  • KG, 24.10.2005 - 12 U 264/04

    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis; Bemessung der Unkostenpauschale

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Hierzu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln, das über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht und alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (Senat, Urteil vom 24. Oktober 2005 - 12 U 264/04, juris, Tz. 3; vgl. ferner Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 17 StVG, Rn. 22 m. w. Nachw.).
  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99

    Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auszug aus KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09
    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    a) Das Berufungsgericht und ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten die Auffassung, dass nur die seitens des Auffahrenden bewiesene ernsthafte Möglichkeit, dass das vorausfahrende Fahrzeug in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auffahrunfall in die Fahrbahn des Auffahrenden gewechselt sei, den grundsätzlich gegebenen Anscheinsbeweis erschüttern könne (vgl. etwa OLG Köln, r+s 2005, 127; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 813, 814 und 2009, 636, 638; OLG Zweibrücken, SP 2009, 175 f.; KG, NJW-RR 2011, 28).
  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Ereignet sich der Unfall in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dieser die ihm nach § 7 Abs. 5 StVO obliegende Sorgfaltspflicht bei einem Fahrspurwechsel nicht in ausreichenden Maße beachtet und den Unfall verursacht und verschuldet habe (vgl. KG Berlin NJW-RR 2011, 28; OLG München Schadens-Praxis 2013, 387, OLG Hamm VersR 2001, 206).

    Denn der Kläger behauptet schon selbst nicht, dass er sich auf der linken Fahrspur bereits vollständig in den Verkehrsfluss eingeordnet und schon so gelange gefahren sei, dass sich der Hintermann auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hat einstellen können und einen Sicherheitsabstand hätte aufbauen können (z. B. KG Berlin NJW-RR 2011, 28; KG Berlin VRS 113, 418).

    Eine solche Typizität fehlt indessen, wenn - wie hier - feststeht, dass vor dem Auffahrunfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeuges statt gefunden hat und zumindest die Möglichkeit besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeuges unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifenwechsel vollzogen hat (vgl. BGHZ 192, 84; KG Berlin NJW-RR 2011, 28; OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; OLG Naumburg VRS 104, 4127).

    Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Es fehlt dann der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608 = NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Düsseldorf 08.03.2004 - 1 U 97/03; OLG Hamm NJW-RR 2004, 173 ; Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.).
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