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OLG München, 21.01.2013 - 31 Wx 485/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1924; NEhelG Art. 12 § 10
Erbrecht nichtehelicher Kinder nach EGMR-Entscheidung; Zeitpunkt des jeweiligen Erbfalls maßgebend - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erbrecht eines vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NEhelG Art. 12
Erbrecht eines vor dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Nichteheliches Kind ist im Erbrecht gleichgestellt - Einziehung des Erbscheins abgelehnt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Für die Erbfolge bei nichtehelichen Kindern kommt es auf den Zeitpunkt des konkreten Erbfalls an
- haerlein.de (Kurzinformation)
Erbrecht - Erbrechtliche Stellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder
Verfahrensgang
- AG München, 15.11.2012 - 63 VI 8977/10
- OLG München, 21.01.2013 - 31 Wx 485/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 345
- FGPrax 2013, 73
- FamRZ 2013, 1333
- Rpfleger 2013, 271
- NJW-Spezial 2013, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Auszug aus OLG München, 21.01.2013 - 31 Wx 485/12
Nur für vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle bleibt es bei der Regelung, dass ein vor dem 1.7.1949 geborenes nichteheliches Kind vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten ausgeschlossen ist (BGH NJW 2012, 231).