Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.03.2015

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13   

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BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 (https://dejure.org/2015,12496)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG; § 81g Abs. 2 StPO; § 81h StPO
    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer wahrscheinlichen Verwandtschaft des Täters mit einem Untersuchungsteilnehmer; Recht auf ein faires Verfahren; Beweisverwertungsverbot als Ausnahme; Verfassungsmäßigkeit der Abwägungslehre des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest nach § 81h StPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 81h Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von "Beinahetreffern" aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert - zudem keine Verletzung von Grundrechten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Verwertbarkeit von "Beinahetreffern" aus einer molekulargenetischen Reihenuntersuchung (§ 81h StPO) - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert - zudem keine Verletzung von Grundrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81h Abs. 1
    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • rechtsportal.de

    StPO § 81h Abs. 1
    Voraussetzungen für die strafprozessuale Verwertbarkeit sogenannter "Beinahetreffer" bei einem Reihengentest

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteile zu sog. "Beinahetreffern"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Einmal darf man: Beinahetreffer war verwertbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beinahetreffer beim Reihengentest

  • lto.de (Kurzinformation)

    Massengentests: Auch der verbotene Beweis trägt das Urteil

  • strafrechtsblogger.de (Zusammenfassung)

    Jahrelanger Rechtsstreit um den Beinahetreffer beendet

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2013)

    Durch DNA-Test an Verwandten überführt: Wegen Vergewaltigung Verurteilter ruft das BVerfG an

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    "Beinahetreffer" bei Reihengentest sollen nicht verwertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-Spezial 2015, 569
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (BVerfGE 130, 1 ; vgl. auch BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).

    Das Bundesverfassungsgericht erkannte in seiner Rechtsprechung ausdrücklich an, dass die Abwägungslösung des Bundesgerichtshofs und die von ihm herangezogenen Kriterien den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, die sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ergeben (BVerfGE 130, 1 ).

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (BVerfGE 130, 1 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

    Das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich auf die Kontrolle, ob die Fachgerichte in verfassungsrechtlich erheblicher Weise den Schutzbereich einer verletzten Norm und eines betroffenen Grundrechts verkannt, die weiteren Anforderungen für die Annahme eines Verwertungsverbots nach einem Rechtsverstoß bei der Informationserhebung oder -verwendung überspannt und rechtsstaatliche Mindeststandards gewahrt haben (BVerfGE 130, 1 ).

    Bei Berücksichtigung des eingeschränkten verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. dazu BVerfGE 130, 1 ) ist nicht erkennbar, dass der Bundesgerichtshof den Schutzbereich von § 81h StPO oder der betroffenen Grundrechte verkannt hätte oder die Anforderungen für die Annahme eines Verwertungsverbots überspannt oder rechtsstaatliche Mindeststandards nicht gewahrt hätte.

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 117/12

    Molekulargenetische Reihenuntersuchung (Verwertbarkeit der Erkenntnis einer

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Das Landgericht und der Bundesgerichtshof haben in ihren Urteilen jeweils darauf hingewiesen, dass die Frage in Rechtsprechung und Literatur zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht hinreichend geklärt gewesen sei (im Ergebnis ebenso Hüttenrauch, NJ 2013, S. 218; Kanz, ZJS 2013, S. 518 ).

    Erst durch die vorliegend angegriffene Rechtsprechung und deren Besprechung in der Literatur wurde die Problematik sogenannter Beinahetreffer weitergehend thematisiert (dem Bundesgerichtshof im Wesentlichen zustimmend Busch, NJW 2013, S. 1771 ; Löffelmann, JR 2013, S. 277; Paul, NStZ 2013, S. 489; Rogall, JZ 2013, S. 874; im Wesentlichen dagegen: Hunsmann, StRR 4/2013, S. 142; Jahn, JuS 2013, S. 470 ; Kanz, ZJS 2013, S. 518; Swoboda, StV 2013, S. 461 ).

    Nach der Veröffentlichung der vorliegend angegriffenen Entscheidungen und für zukünftige Fälle von Beinahetreffern kann das Argument der ungeklärten Rechtslage jedoch nicht mehr herangezogen werden (vgl. Jahn, JuS 2013, S. 470 ).

    Dies sehen im Ergebnis auch beide angefochtenen Urteile, die konkret auf den Einzelfall bezogen ("hier'; vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30, 34) "ausnahmsweise' (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 -, juris, Rn. 30) noch von der Verwertbarkeit ausgehen.

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Die Verfassungsbeschwerde übersieht dabei, dass der Bundesgerichtshof in seinen Formulierungen sehr wohl zu erkennen gegeben hat, dass die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf enthält, sondern Willkür im objektiven Sinne zu verstehen ist als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

    Entscheidend ist, dass die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).

    Ein Beweisverwertungsverbot kann daher insbesondere nach schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind, geboten sein (BVerfGE 130, 1 ; vgl. auch BVerfGE 113, 29 ; 125, 260 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Die Verfassungsbeschwerde übersieht dabei, dass der Bundesgerichtshof in seinen Formulierungen sehr wohl zu erkennen gegeben hat, dass die Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf enthält, sondern Willkür im objektiven Sinne zu verstehen ist als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

    Entscheidend ist, dass die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, aus der sich der behauptete Grundrechtsverstoß nicht ohne weiteres ergibt, so ist dieser in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 99, 84 ; 101, 331 ; 123, 186 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2015 - 2 BvR 616/13
    Eine § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 89, 155 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

  • BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14

    Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen

    Nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 907, 910 f.; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13) - ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt nicht jeder Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der dadurch erlangten Erkenntnisse.
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Willkür liegt vielmehr vor, wenn ein Richterspruch nach objektivem Kontrollmaßstab unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist, weil er eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet (vgl. BVerfG vom 13.5.2015, 2 BvR 616/13, juris Rn. 46; BVerfGE 87, 273/279; 62, 189/192; 45, 25/29).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Solches setzt eine Auseinandersetzung mit den einschlägigen Verfahrensvorschriften sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, wonach ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme darstellt, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 BvR 616/13 - juris Rn. 41 ff.; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 BvR 1596/10 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. Oktober 2010 - 2 BvR 2101/09 - juris Rn. 45), die die Beschwerdeschrift vermissen lässt.
  • BVerwG, 26.04.2022 - 2 WDB 4.22

    Vorläufige Dienstenthebung und vorläufiges Uniformtrageverbot wegen des Vorwurfs

    Diese Chatinhalte unterliegen entgegen der Annahme des Soldaten aller Voraussicht nach keinem Beweisverbot, weil für eine grobe Verkennung oder bewusste Missachtung der Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 - juris Rn. 41 f.) bei der richterlichen Anordnung der Durchsuchung vom 29. Oktober 2020 oder ihrer Durchführung am 18. November 2020 nichts ersichtlich ist.
  • VG Berlin, 29.06.2018 - 17 K 448.17

    Studienvisum, Neuregelung, Beurteilungsspielraum, Auslandsvertretung, Visum,

    Die Willkür ist nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sich Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
  • VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 2.17

    Erteilung eines Visums zu Studienzwecken; missbräuchliche Nutzung eines Visums

    Die Feststellung von Willkür enthält nach ständiger bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 BvR 616/13 -, juris, Rn. 46) keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20560
BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2015,20560)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2015,20560)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2015,20560)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 252 StPO; § 52 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Rebellensenat"/2. Strafsenat des BGH macht Ernst: Verwertungsverbot vor den Großen Senat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeugnisverweigerungsrecht - und die frühere Aussage vor einem Richter

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen

Besprechungen u.ä. (2)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Qualifizierte Belehrung bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Antwort auf die Vorlagefrage zu § 252 StPO (Wiss. Mitarbeiterin Dr. Laura Katharina Sophia Neumann; ZIS 2016, 121-129)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 710
  • NStZ-RR 2016, 332
  • NJW-Spezial 2015, 569
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Der 2. Strafsenat hat dies mit der Erwägung begründet, dass ein Zeuge nicht einmal auf die Möglichkeit des Widerrufs eines erklärten Verzichts auf sein Zeugnisverweigerungsrecht noch während der laufenden Vernehmung hingewiesen werden müsse; umso weniger sei es deshalb geboten, ihn schon vorsorglich für den Fall, dass er in der Hauptverhandlung das Zeugnis verweigern sollte, über die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit seiner Aussage hinzuweisen (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.).

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).

    dd) Soweit der Senat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1983 (Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) die Ansicht vertreten hat, die Annahme einer Belehrungspflicht bei einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung sei deshalb nicht geboten, weil auch bei einer Vernehmung in der Hauptverhandlung kein Hinweis vonnöten sei, dass der in der Aussage liegende Verzicht auf ein Aussageverweigerungsrecht jederzeit, auch noch während laufender Vernehmung, widerrufen werden könne, hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Zusätzlich wird die Zulässigkeit der Vernehmung einer richterlichen Vernehmungsperson mit der für den Zeugen erkennbaren erhöhten Bedeutung der richterlichen Vernehmung für das Strafverfahren gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 77).

    Diese von der Rechtsprechung ersonnene Ausnahme ist seit jeher in der Literatur (vgl. aus älterer Zeit etwa: Eb. Schmidt, JR 1959, 369, 373; Grünwald, JZ 1966, 489, 497 f.; Peters, JR 1967, 467 f.; Eisenberg, NStZ 1988, 488, 489; Fezer, JZ 1990, 875, 876; Geerds, JuS 1991, 199, 200) Einwendungen ausgesetzt gewesen (Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 252 Rn. 10: kriminalpolitische Zweckmäßigkeitsentscheidung, die weder im Wortlaut noch im Regelungszweck des § 252 StPO eine Stütze finde; so auch Pauly in Radtke/Hohmann, StPO, § 252 Rn. 25; s. ferner Velten in SK-StPO, 4. Aufl., § 252 Rn. 4; Kudlich/Schuhr in SSW-StPO, § 252 Rn. 20; Güntge in Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl., Rn. 881; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 78 f.).

  • BGH, 30.08.1984 - 4 StR 475/84

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Richters -

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Nicht erforderlich ist es hingegen nach der bisherigen, vom 2. Strafsenat begründeten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, den aussageverweigerungsberechtigten Zeugen über die Folgen eines Verzichts auf das Auskunftsverweigerungsrecht, insbesondere über die weitere Verwertbarkeit auch im Falle einer späteren Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung, "qualifiziert' zu belehren (Senatsurteil vom 26. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.; BGH, Beschluss vom 12. April 1984 - 4 StR 229/84, StV 1984, 326; Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    Ergänzend hat der 4. Strafsenat angeführt, für die Annahme einer solchen Belehrungs- oder Hinweispflicht fehle es an einer gesetzlichen Grundlage (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36).

    aa) Dass es - worauf der 1. Strafsenat und der Sache nach auch der 4. Strafsenat in Ihren Antworten auf die Senatsanfrage hingewiesen haben - an einer gesetzlichen Grundlage hierfür fehle (BGH, Urteil vom 30. August 1984 - 4 StR 475/84, NStZ 1985, 36), ist zutreffend, schließt aber die Anerkennung einer Belehrungspflicht ersichtlich nicht aus.

  • BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1337/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Schutz vor der Belastung naher Angehöriger;

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Das Recht eines als Zeugen vernommenen Angehörigen des Beschuldigten im Sinne von § 52 Abs. 1 StPO, das Zeugnis - ohne Angabe von Gründen - zu verweigern, ist ein solches Recht (BVerfG, NStZ-RR 2004, 18, 19).

    Niemand soll gezwungen sein, aktiv zur Überführung eines Angehörigen beizutragen, weil der Zwang zur Belastung von Angehörigen mit dem Persönlichkeitsrecht des Zeugen unvereinbar wäre wie ein gegen den Zeugen geübter Zwang zur Selbstbelastung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 18, 19).

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    b) Die unterschiedliche Behandlung von richterlichen und nichtrichterlichen Vernehmungen hat der Bundesgerichtshof in älteren Entscheidungen damit begründet, dass der Richter - anders als nach damaliger Rechtslage ein Polizeibeamter oder Staatsanwalt - verpflichtet sei, Zeugen auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106).

    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 354/00

    Umfang des Verwertungsverbots bei Zeugenaussagen

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 345; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; Urteil vom 12. Februar 2004 - 3 StR 185/03, BGHSt 49, 72, 76 f.; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 jew. mwN).

    Nach einem nach Belehrung bewusst erklärten Verzicht auf die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in einer richterlichen Vernehmung soll das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafrechtspflege von höherem Gewicht sein als das Interesse des Zeugen, sich die Entscheidungsfreiheit über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bis zur späteren Hauptverhandlung erhalten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - 5 StR 32/99, BGHSt 45, 342, 346; Senatsurteil vom 3. November 2000 - 2 StR 354/00, BGHSt 46, 189, 195; BGH, Urteil vom 25. März 1998 - 3 StR 686/97, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 14).

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Geschieht dies - wie bisher - nicht, leidet der Entschluss des Zeugen an einem durchgreifenden Mangel (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 296/07, NStZ 2007, 712, 713, zur notwendigen Belehrung eines Zeugen, der Angaben in der Hauptverhandlung verweigern, aber der Verwertung zuvor gemachter polizeilicher Angaben zulassen möchte).
  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 27/56
    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    a) Zu Recht hat der BGH vielfach auf die besondere Bedeutung der Belehrung des Zeugen für dessen Entscheidung hingewiesen, Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 15. Januar 1952 - 1 StR 341/51, BGHSt 2, 99, 106; zur Bedeutung der Belehrung s. auch Senatsurteil vom 1. Juni 1956 - 2 StR 27/56, BGHSt 9, 195, 197; Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 30 f.; so auch Diemer, aaO § 252 Rn. 28).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
    Es stützt sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG, das die Aufgabe hat, die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen (BVerfGE 54, 148, 153; 72, 155, 170).
  • EGMR, 19.07.2012 - 26171/07

    Verletzung des Rechts auf ein faires Strafverfahren durch ausbleibende Gewährung

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 229/84

    Widerrufbarkeit eines wirksam erklärten Verzichts auf sein

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

  • BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14

    Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

  • BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14

    Anfrageverfahren (Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung in der

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Die Aufgabe eines Strafverfahrens liegt in der justizförmigen Prüfung, ob gegen den Angeklagten ein staatlicher Strafanspruch besteht (vgl. BVerfGE 80, 244, 255; 95, 96, 140; BGH, Beschluss vom 24. November 1961 - 1 StR 140/61, BGHSt 16, 374, 378; und vom 18. März 2015 - 2 StR 656/13, Rn. 13, NJW-Spezial 2015, 569 f.).
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