Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 30.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10   

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https://dejure.org/2011,13031
OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10 (https://dejure.org/2011,13031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 UF 317/10 (https://dejure.org/2011,13031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 UF 317/10 (https://dejure.org/2011,13031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 VersAusglG, § 34 VersAusglG
    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33 VersAusglG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33 VersAusglG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 33; VersAusglG § 34
    Aussetzung der Kürzung der Versorgung des Ausgleichspflichtigen nach § 33 VersAusglG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2741
  • FamRZ 2011, 1595
  • NJW-Spezial 2011, 486
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10

    Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10
    Vielmehr stellt der titulierte Unterhalt in der Regel auch den gesetzlich geschuldeten dar, es sei denn, die dem Unterhaltstitel zugrunde liegenden Verhältnisse haben sich wesentlich geändert, so dass der Unterhaltspflichtige den Titel nach §§ 238, 239 FamFG abändern lassen könnte (OLG Hamm, Beschluss zu 5 UF 20/10, zitiert nach Juris (Leitsatz)).

    Grenzen findet dieser Grundsatz bei durch Vergleich oder notarielle Urkunde titulierten Unterhaltsansprüchen, weil die Aussetzung nach § 33 VersAusglG nur berechtigt ist, solange ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht; rein vertragliche Unterhaltsverpflichtungen sind nicht ausreichend (Gutdeutsch, FamRB 2010, 149 (159); Breuers, in: jurisPK, Rn. 23 zu § 33 VersAusglG; OLG Hamm, Beschluss zu 5 UF 20/10 vom 8. Oktober 2010, zitiert nach Juris, Tz.33).

    Deswegen enthebt ein Unterhaltstitel das Familiengericht, das über den Aussetzungsantrag zu entscheiden hat, nicht der Pflicht, das Vorliegen der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu überprüfen, obgleich der bestehende Titel einen Anhaltspunkt bietet (OLG Hamm, Beschluss zu 5 UF 20/10 vom 8. Oktober 2010, zitiert nach Juris, Tz. 31).

  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10
    Die Ehedauer gewinnt durch eine wirtschaftliche Verflechtung an Gewicht, die insbesondere durch Aufgabe einer gemeinsamen Erwerbstätigkeit wegen gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung eintritt (BGH v. 6.10.2010 zu XII ZR 202/08, FamRZ 2010, 1971).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 2 UF 317/10
    Das Bundesverfassungsgericht sah in der Doppelbelastung durch Unterhaltszahlung und Kürzung der Versorgung explizit einen der Fälle, die zur Wahrung der Verfassungskonformität des Versorgungsausgleichsrechts besonderer Regelung bedurften (BVerfG vom 28. Februar 2008, FamRZ 1980, 326-337, zitiert nach Juris Tz. 176), und führte dazu aus:.
  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 234/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen, Wirksamwerden, Obergrenze und

    Die Behandlung eines fehlerhaft beim Versorgungsträger gestellten früheren Antrags kann keine Ausnahme rechtfertigen (vgl. BT-Drucks. 16/10144 S. 71 und OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595, 1598 m. Anm. Borth).

    (2) Hinzu kommt, dass die Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 Abs. 3 VersAusglG auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs beschränkt ist, den der geschiedene Ehegatte nach § 33 Abs. 1 VersAusglG bei ungekürzter Versorgung hätte (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595, 1596 und Bergner NJW 2010, 3545, 3546).

  • BGH, 26.02.2020 - XII ZB 531/19

    Aussetzung der Kürzung einer laufenden Versorgung im Versorgungsausgleich:

    a) Zum einen wird die Ansicht vertreten, dass es sich bei dem Aussetzungsverfahren um ein Verfahren nach der Scheidung handle und die Festsetzung des Verfahrenswerts nach § 50 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. FamGKG mit 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten für jedes betroffene Anrecht zu erfolgen habe (OLG Frankfurt [2. FS] Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 UF 317/10 - juris Rn. 39; OLG Hamm FamRZ 2011, 815, 818 und FamRZ 2015, 954).
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 271/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen der Aussetzung einer durch den

    bb) Eine weitere Einschränkung dahin, dass die Aussetzung der Rentenkürzung außer Betracht bleibe, soweit der Ausgleichspflichtige auch ohne diese zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist, lässt sich der Vorschrift hingegen nicht entnehmen (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 452; Bergner NJW 2010, 3545; Gutdeutsch FamRB 2010, 149, 150; aA: Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 951; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 964; Johannsen/Henrich/Hahne 5. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 5; MünchKommBGB/Gräper 5. Aufl. § 33 VersAusglG Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2019 - 17 UF 151/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit einer Herabsetzung

    Der Senat schließt sich daher der überwiegend vertretenen Ansicht an, wonach in Verfahren nach § 33 VersAusglG bei der Prüfung, ob eine bestehende Unterhaltsvereinbarung den gesetzlichen Vorschriften widerspricht, ein von dem unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten nicht geltend gemachter Einwand nach § 1578b BGB nicht zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595 ff. sowie FamRZ 2012, 1811; FamR-Komm/Wick, 6. A., § 33 VersAusglG Rn. 16 m.w.N.; Wick, Versorgungsausgleich, 4. A., Rn. 874; Borth, Versorgungsausgleich, 8. A., Rn. 29; Erman/Norpoth, BGB-Kom., 15. A., § 34 VersAusglG Rn. 6 m.w.N.; Schwamb, NJW 2011, 1648 ff.; aA OVG Koblenz FamRZ 2014, 1306 f. zu § 5 VAHRG und § 1579 Nr. 2 BGB).

    Bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände entspricht es im vorliegenden Fall billigem Ermessen, sowohl hinsichtlich der Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug als auch hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens anzuordnen, dass die Gerichtskosten von den geschiedenen Ehegatten je zur Hälfte zu tragen sind, und dass alle Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2011, 1797; OLG Zweibrücken FamRZ 2014, 775; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595).

  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 2 UF 245/12

    Vertrauenstatbestand durch Einkommensfiktion in einem Vergleich; Verletzung einer

    Bereits das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Beschluss vom 24.2.2012 (2 UF 317/10) ausgeführt, dass es äußerst fraglich erscheine, ob sich der Verpflichtete auf eine Unbilligkeit der Fortentrichtung des eheprägenden Unterhalts berufen könne, wenn und solange ihm durch die Entrichtung keine finanziellen Nachteile entstünden.
  • OLG Koblenz, 17.04.2012 - 7 UF 154/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Kürzung der Versorgung des

    Er verweist auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 1595, und des OLG Karlsruhe vom 07.11.2011, 2 UF 227/10, recherchiert in juris.

    Nach anderer, überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2011, 2 UF 227/10, rech. in juris; OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 1595 ff; Bergner, Das Unterhaltsprivileg der §§ 33, 34 VersAusglG, NJW 2010, 3545) reicht allein das Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs aus, unabhängig davon, ob eine Anpassung - Kürzung - der Rente Auswirkungen auf dessen Höhe hat (weitere Nachweise vgl. OLG Frankfurt, a.a.O).

  • OLG Celle, 29.05.2012 - 10 UF 279/11

    Bestimmung des Verfahrenswertes in Anpassungsverfahren; Aussetzung einer

    Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die erste oder die zweite Alternative des Abs. 1 S. 1 anzuwenden ist, ob also für jedes verfahrensgegenständliche Anrecht 10 % (so OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 10 WF 178/11 - [juris]) oder 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten (so OLG Hamm FamRZ 2011, 815, 818; OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595;OLG Brandenburg FamRZ 2011, 1797; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. November 2011 - 2 UF 227/10 - [juris]; Krause FamRB 2009, 321; Keske FuR 2010, 433, 439) maßgebend sind.
  • OLG Hamm, 01.03.2016 - 4 UF 93/15

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Rentenkürzung aufgrund des

    Vielmehr wird von der Norm auch der Fall erfasst, dass trotz Kürzung eine Unterhaltsverpflichtung verbleibt (OLG Frankfurt FamRZ 2011, 1595 m.w.N.; BeckOK-Gutdeutsch, VersAusglG, Stand: 01.11.2013, § 33 Rz. 2; a.A. Ruland, Versorgungsausgleich, 5. Aufl. 2015, Rn. 951).
  • AG Stuttgart, 30.10.2014 - 22 F 604/13

    Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der Vorschrift

    Hinzu kommt, dass eine förmliche Zustellung des einleitenden Antrags nicht erforderlich ist (§ 23 Abs. 2 FmFG) (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 UF 317/10 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 18 UF 47/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung der Versorgung des

    Nach dieser Auffassung wird die Kürzung der Rente in Höhe des geschuldeten Unterhalts auch dann ausgesetzt, wenn der Pflichtige aus den gekürzten Renteneinkünften den Unterhaltsbetrag sicherstellen könnte (OLG Frankfurt, NJW 2011, 2741; Gutdeutsch, FamRB 2010, 149; Breuers, in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, Rn 29 zu § 33 VersAusglG; Bergner, NJW 2010, 3545).

    Er schließt sich ausdrücklich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 24.2.2011, AZ: 2 UF 317/10, abgedruckt in NJW 2011, 2741, an.

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Rentenkürzung wegen

  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 4 UF 261/10

    Kürzung einer laufenden Versorgung durch Versorgungsausgleich

  • OLG Hamm, 09.12.2014 - 2 WF 192/14

    Der Verfahrenswert für Anpassungsverfahren nach den §§ 33 , 34 VersAusglG ist

  • OLG Stuttgart, 06.06.2012 - 16 WF 118/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bestimmung des Verfahrenswerts für

  • OLG Nürnberg, 15.12.2011 - 10 UF 1601/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung der Beamtenpension bei

  • OLG Saarbrücken, 27.01.2014 - 6 UF 200/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung einer durch den Versorgungsausgleich

  • OLG Frankfurt, 04.04.2012 - 3 UF 423/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung gemäß § 33 VersAusglG

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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 30.05.2011 - 6 T 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18083
LG Karlsruhe, 30.05.2011 - 6 T 10/11 (https://dejure.org/2011,18083)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2011 - 6 T 10/11 (https://dejure.org/2011,18083)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 6 T 10/11 (https://dejure.org/2011,18083)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Zum sog. Rentnerprivileg im neuen Versorgungsausgleichsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rentnerprivileg in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes gilt nur noch für sog. Bestandsrenten und führt beim Versorgungsausgleich zur Minderung der Rente; Geltung des Rentnerprivilegs in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes für sog. Bestandsrenten und ...

  • rechtsportal.de

    Rentnerprivileg in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes gilt nur noch für sog. Bestandsrenten und führt beim Versorgungsausgleich zur Minderung der Rente; Geltung des Rentnerprivilegs in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes für sog. Bestandsrenten und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentnerprivileg in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 156
  • NJW-Spezial 2011, 486
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Karlsruhe, 09.12.2009 - 6 S 1/09

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verrechnung von Rückforderungsansprüchen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2011 - 6 T 10/11
    Aus diesem Rechtsgedanken des § 33 S. 1 und S. 2 VBLS folgt dann konsequenterweise auch eine Bindungswirkung des Rentenbescheids für die Mitteilung der Beklagten (vgl. LG Karlsruhe, Urteile vom 11. Juni 2010 - 6 O 165/08, vom 09. Dezember 2009 - 6 S 1/09 und vom 24. April 2009 - 6 S 51/02, jeweils veröffentlich bei juris).
  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 165/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2011 - 6 T 10/11
    Aus diesem Rechtsgedanken des § 33 S. 1 und S. 2 VBLS folgt dann konsequenterweise auch eine Bindungswirkung des Rentenbescheids für die Mitteilung der Beklagten (vgl. LG Karlsruhe, Urteile vom 11. Juni 2010 - 6 O 165/08, vom 09. Dezember 2009 - 6 S 1/09 und vom 24. April 2009 - 6 S 51/02, jeweils veröffentlich bei juris).
  • LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 51/02

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Auffüllbetrag bei einer Altersrente

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.05.2011 - 6 T 10/11
    Aus diesem Rechtsgedanken des § 33 S. 1 und S. 2 VBLS folgt dann konsequenterweise auch eine Bindungswirkung des Rentenbescheids für die Mitteilung der Beklagten (vgl. LG Karlsruhe, Urteile vom 11. Juni 2010 - 6 O 165/08, vom 09. Dezember 2009 - 6 S 1/09 und vom 24. April 2009 - 6 S 51/02, jeweils veröffentlich bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.2011 - 6 UF 81/11

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung durch Versorgungsausgleich

    Dies wäre nach der Übergangsregelung des § 268 a Abs. 2 SGB VI nur dann der Fall, wenn nicht nur das Scheidungsverfahren bereits vor dem 1. September 2009 anhängig war, sondern zu diesem Zeitpunkt der Antragsteller aus dem auszugleichenden Recht bereits eine Rente gezahlt worden wäre (vgl. LG Karlsruhe, NJW-Spezial 2011, 486; Götsche, ZFE 2010, 407).
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