Weitere Entscheidung unten: LG Trier, 15.05.1998

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97   

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BGH, 28.10.1998 - IV ZR 275/97 (https://dejure.org/1998,5567)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1998 - IV ZR 275/97 (https://dejure.org/1998,5567)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - IV ZR 275/97 (https://dejure.org/1998,5567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2102
    Einsetzung eines Nacherben als Ersatzerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJWE-FER 1999, 37
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 26.07.2013 - 15 W 248/13

    Grundbuch kann beim Erbfall auch ohne Erbschein berichtigt werden

    Dieser Wertungszusammenhang kommt nach gefestigter Rechtsprechung auch bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament (hier einem Erbvertrag) zum Tragen, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Vorerben und die gemeinsamen Kinder zu Nacherben berufen, ohne die Erbfolge nach dem Letztversterbenden ausdrücklich zu regeln (BGH FamRZ 1987, 475; ZEV 1999, 26; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; Senat FGPrax 2005, 74).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung auch in notarieller Form errichteter gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in der die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.O; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; Senat Rpfleger 2001, 595) spricht im Hinblick auf die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testaments für sich.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. nur BGH FamRZ 1987, 475, 476; BGH NJWE-FER 1999, 37, 38; zit. nach juris, Dok.Nr. KORE 505439900, jeweils ohne Begründung; OLG Hamm FamRZ 2002, 201, 203; OLG Hamburg FG Prax 1999, 225, 226; OLG Köln FG Prax 2000, 89, 90; RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2102 Rn. 5; Staudinger/Behrends/Avenarius, 13. Bearb., § 2102 Rn. 2; Palandt/Edenhofer, 62. Auf., § 2102 Rn. 3; a.A. Karlsruhe, 5. Zivilsenat, FamRZ 1970, 256).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 6 W 122/02

    Ehegattentestament; Vor- und Nacherbschaft; Auslegung des Berliner Testaments;

    In diesem Fall wird dann zu prüfen sein, ob auch hinsichtlich der Ersatzerbeneinsetzung der Beteiligten zu 1 und 2 durch die Eheleute Wechselbezüglichkeit gewollt war, ob also die Erbeinsetzung der Beteiligten zu 1 und 2 als Erben des Vermögens der Erblasserin wechselbezüglich zu ihrer eigenen Vorerbeneinsetzung durch ihren Ehemann August Neumann war (vgl. zur Frage der Wechselbezüglichkeit in derartigen Fällen BGH ZEV 1999, 26: Hans. OLG Hamburg FGPrax 1999, 225, 226; KG FamRZ 1987, 111, 113).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    Diese Vorschrift findet nach nunmehr herrschender Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Vorerben und einen Dritten zum Nacherben einsetzen, ohne ausdrücklich zu bestimmen, wer Erbe des letztversterbenden Ehegatten sein soll (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG NJW-RR 1987, 451; OLG Hamburg FGPrax 1999, 225; OLG Köln FGPrax 2000, 89).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 20 W 234/09

    Testamentsauslegung: Auslegungsfähigkeit eines in notarieller Form errichteten

    Die Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die sich immer wieder mit der Frage einer Auslegung - auch in notarieller Form errichteter - gemeinschaftlicher Ehegattentestamente zu befassen hatten, in denen die Trennungslösung angeordnet worden, jedoch eine ausdrückliche Erbeinsetzung für den Nachlass des letztversterbenden Ehegatten nicht getroffen worden war (BGH FamRZ 1987, 475; NJWE-FER 1999, 37; KG a.a.0.; OLG Hamburg FG-Prax 1999, 225; OLG Köln FG-Prax 2000, 89; OLG Celle FamRZ 2003, 887; OLG Hamm FG-Prax 2005, 74) spricht für die Auslegungsfähigkeit und Auslegungsbedürftigkeit eines solchen Testamentes.
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Rechtsprechung
   LG Trier, 15.05.1998 - 5 T 47/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6811
LG Trier, 15.05.1998 - 5 T 47/98 (https://dejure.org/1998,6811)
LG Trier, Entscheidung vom 15.05.1998 - 5 T 47/98 (https://dejure.org/1998,6811)
LG Trier, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 5 T 47/98 (https://dejure.org/1998,6811)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufwandentschädigung für den Betreuer, Erlöschenszeitpunkt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1835 Abs. 4, § 1836a; ZSEG § 15 Abs. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1107
  • Rpfleger 1998, 471
  • NJWE-FER 1999, 37
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98

    Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung

    Die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG , der nach §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 2, 1836a Satz 4, 1835 Abs. 4 BGB sinngemäß anzuwenden ist, beginnt nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sondern erst mit der Beendigung des Amts des Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 580 m.w.N.; OLG Karlsruhe aaO; LG Frankenthal MDR 1998, 1106 ; LG Trier Rpfleger 1998, 471 ).
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