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   BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98   

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https://dejure.org/1998,3783
BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98 (https://dejure.org/1998,3783)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1998 - 4Z BR 21/98 (https://dejure.org/1998,3783)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1998 - 4Z BR 21/98 (https://dejure.org/1998,3783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen Einleitung eines Betreuungsverfahrens und die Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Einleitung eines Betreuungsverfahrens, Bestellung eines Verfahrenspflegers unzulässig.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19 § 67
    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1183
  • NJWE-FER 1998, 225
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94

    Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Auszug aus BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98
    Solche vorbereitenden Verfügungen sind grundsätzlich unanfechtbar (BayObLG FamRZ 1995, 301 m. w. N.).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung;

    Auszug aus BayObLG, 06.03.1998 - 4Z BR 21/98
    Das gleiche gilt für die das (neuerliche) Betreuungsverfahren einleitende Zwischenverfügung, mit der die gemäß §§ 12, 68 b FGG gebotenen Ermittlungen betrieben werden sollen (BayObLG FamRZ 1987, 966 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    In der Einleitung des Betreuungsverfahrens, mit der die gemäß §§ 12, 68 b FGG gebotenen Ermittlungen betrieben werden sollen, liegt keine rechtsmittelfähige Zwischenverfügung (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 148).
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 20/01

    Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der Beauftragung eines

    a) Die Einleitung des Betreuungsverfahrens durch das Amtsgericht ist keine Verfügung gemäß § 19 Abs. 1 FGG (BayObLG BtPrax 1998, 148; KG Rpfleger 1971, 180; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 19 FGG Rn. 10).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Der Senat sieht die Ausführungen des BayObLG in einem die Anfechtung der Einleitung eines Betreuungsverfahrens betreffenden Fall (BtPrax 1998, 148) nicht als Äußerung einer abweichenden Ansicht an; auch andernfalls bestünde eine Vorlagepflicht nach § 28 Abs. 2 FGG schon deshalb nicht, weil die vorliegende Entscheidung nicht auf eine weitere, sondern auf eine erste Beschwerde ergeht.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    aa) Dass die Einleitung eines Verfahrens in "Betreuungssachen" (§§ 65 - 69 o FGG), also die Einleitung der Prüfung, ob für eine bestimmte Person ein Betreuer zu bestellen ist, keine "Entscheidung" des Vormundschaftsgerichts ist, die als solche der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt, sondern als interne verfahrensleitende Maßnahme einer Beschwerde entzogen ist, ist allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BayObLG FGPrax 2001, 78 = FamRZ 2001, 707 = BtPrax 2001, 123; BtPrax 1998, 148; KG RPfl 1971, 180; Keidel / Kahl, aaO § 19 Rn 5, 9, 14; Bassenge / Herbst, aaO, § 19 Rn 10).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    aa) Dass die Einleitung eines Verfahrens in "Betreuungssachen" (§§ 65 - 69 o FGG), also die Einleitung der Prüfung, ob für eine bestimmte Person ein Betreuer zu bestellen ist, keine "Entscheidung" des Vormundschaftsgerichts ist, die als solche der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt, sondern als interne verfahrensleitende Maßnahme einer Beschwerde entzogen ist, ist allgemeine Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (BayObLG FGPrax 2001, 78 = FamRZ 2001, 707 = BtPrax 2001, 123; BtPrax 1998, 148; KG RPfl 1971, 180; Keidel / Kahl, aaO § 19 Rn 5, 9, 14; Bassenge / Herbst, aaO, § 19 Rn 10).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 182/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im Betreuungsverfahren

    Gleichermaßen kann die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers im Verfahren bzw. Beschwerdeverfahren auf Bestellung eines Betreuers als eine den Fortgang des Verfahrens fordernde Zwischenentscheidung von den Beteiligten grundsätzlich nicht angefochten werden (vgl. BayObLGZ 1993, 157; BayObLG, BtPrax 1998, 148 ; OLG Hamm, JMBlNRW 1996, 198; KG, FamRZ 1996, 357 ; OLG Köln, FGPrax 1995, 112 ).
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