Rechtsprechung
OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen des Mieters für den Umbau eines früheren Stalls zu einer Werkstatt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 547 538 Abs. 2 § § 683, 812, 818
Begriff der notwendigen Verwendungen i.S. des § 547 Abs. 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 650
- NJWE-MietR 1997, 152 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 71/89
Ansprüche des Nutzungsberechtigten für Ausbau einer Wohnung nach dem Auszug
Auszug aus OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94
Dies ist mit der herrschenden Meinung (BGH NJW 1990, 1789 ;… Wolf-Eckert, a.a.O., RN 334) der durch die Investitionen erhöhte Ertragswert des Mietobjektes oder erhöhte Verkehrswert des Grundstücks, nicht dagegen die Summe der Aufwendungen.
- KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, …
Dementsprechend wurden ähnliche Fälle, in denen der Mieter die Räume durch umfangreiche Investitionen erst in einen zeitgerechten und nutzbaren Zustand versetzt hat, in der Rechtsprechung unter dem Aspekt eines Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruchs des Mieters behandelt, und nicht unter dem eines Wegnahmerechts (vgl. BGH NJW-RR 1993, 522; ZMR 1999, 93; OLG München ZMR 1997, 236 ff). - LG Bochum, 04.07.2006 - 11 S 350/05 Es wurde jedoch differenziert: Relativ gefestigt war, dass Aufwendungen zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mietsache jedenfalls keine notwendigen Verwendungen im Sinne des § 547 Abs. 1 BGB a.F. sein sollten, um § 538 Abs. 2 BGB a. F. nicht zu unterlaufen (BGH NJW-RR 1993, 522 f; OLG München NJW-RR 1997, 650; Emmerich NZM 1998, 49, 51).
- OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten …
(b) Ein Aufwendungsersatzanspruch aus § 539 Abs. 1 BGB n. F. (= § 547 Abs. 2 BGB a. F.) i. V. m. §§ 683 S. 1, 670 BGB setzt einen Fremdgeschäftsführungswillen voraus, an dem es fehlt, wenn der Mieter die Aufwendungen wie vorliegend im eigenen Interesse und zu eigenen Zwecken macht (vgl. OLG Köln, WuM 1996, 269; OLG München, ZMR 1997, 236, 238;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, V B, Rn. 398;… Staudinger-Emmerich, BGB, 13. Bearb. 1995, § 547, Rn. 31). - LG Bonn, 09.02.2005 - 2 O 29/04
Gewerbliche Miete
Mietet der Mieter die Mietsache in wesentlicher Kenntnis ihrer Beschaffenheit an, so liegt daher keine Abweichung zwischen tatsächlichem und vertraglich geschuldeten Zustand vor, vielmehr wird allein der Überlassungszustand geschuldet (vgl. BGH NJW 1993, 522; OLG München NJW-RR 1997, 650).Diese bemisst sich nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder könnte (vgl. BGH NZM 1999, 19; OLG München NJW-RR 1997, 650).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Feuerversicherung: wer anteilig zahlt, haftet beschränkt
Papierfundstellen
- NJWE-MietR 1997, 152
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95
Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96
Eine stillschweigende Beschränkung der Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Mieter von Gewerberaum die mietvertragliche Verpflichtung übernommen hat, die anteiligen Kosten der Gebäudefeuerversicherung zu tragen (im Anschluß an BGH NJW 1996, 715 = WM 1996, 484).Zwar ist in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.12.1995 (WM 1996, 484 = NJW 1996, 715 mit Anm. Armbrüster NJW 1997, 177), die einen derartigen Verschuldensgrad in Fällen der vorliegenden Art für erforderlich hält und der der Senat folgt, mehrfach von der Vermietung einer Wohnung, von der Wohnungseigentümerin und dem Vermieter der Wohnung die Rede.
- OLG Düsseldorf, 22.06.1995 - 10 U 133/94
Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe und der Durchfahrtshöhe einer Brücke als grobe …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.1997 - 10 U 33/96
Ein derartiges grob fahrlässiges Verhalten ist nämlich nur dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist, wenn also einfachste, ganz naheliegende Erwägungen nicht angestellt worden sind oder das nicht beachtet worden ist, was im gegebenen Fall jedem ohne weiteres einleuchten mußte, wobei auch subjektive Umstände in der Weise zu berücksichtigen sind, daß dem Handelnden nur ein besonders schweres Verschulden anzulasten ist (vgl. z.B. die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 277 BGB, Rdn. 2 sowie Senat MDR 1995, 1122 mit weiteren Fundstellen).