Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.05.1996 - 9 U 218/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit auf dem Radweg abgestellten Mülltonnen
Papierfundstellen
- NZV 1996, 453
- VersR 1997, 892
- NJWE-VHR 1996, 171
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 09.11.2001 - 9 U 252/98
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …
Lässt sich das Errichten eines Hindernisses auf einem Fuß- oder Radweg nicht vermeiden oder ist es im Einzelfall aus verkehrstechnischen Gründen sogar geboten, dann muss das Hindernis für die Benutzer des Weges rechtzeitig erkennbar sein, weil sie gewöhnlich mit einem derartigen Hindernis nicht rechnen müssen (Senat, NJWE-VHR 1996, 171 = VersR 1997, 892 = OLGR 1996, 147: Mülltonnen auf Radweg). - OLG Rostock, 13.05.2004 - 1 U 197/02
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Errichtung von Pfosten auf einem …
Da jedes auf einem Weg befindliche Hindernis eine Gefahrenquelle darstellt, sind Wege und Radwege von Hindernissen möglichst frei zu halten (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 892; MDR 2002, 643 [bei einem ähnlichen Sachverhalt]). - LG Bonn, 23.07.2003 - 1 O 216/03
Umfang der einer Gemeinde obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht; …
Die Grenze zwischen abhilfebedürftigen Gefahrenquellen und von den Verkehrstellnehmern hinzunehmenden Erschwernissen wird maßgeblich von den Sicherheitserwartungen des Verkehrs bestimmt (OLG Hamm in VersR 1997, S. 892).