Rechtsprechung
OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung; Anforderungen an die Darlegung der für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Gründe; Besonderes Begründungserfordernis bei einer Abweichung von üblicherweise verhängten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Bemessung eines Schmerzensgeldes nach einer Hundebissverletzung; Anforderungen an die Darlegung der für die Bemessung des Schmerzensgeldes maßgeblichen Gründe; Besonderes Begründungserfordernis bei einer Abweichung von üblicherweise verhängten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Hundebiß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sheltiezuchtverein-deutschland-ev.de (Kurzinformation)
Hohes Schmerzensgeld für Hundebiss
- dicalfasgemma.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld für Hundebiss
Verfahrensgang
- LG Verden, 19.12.1995 - 7 O 221/95
- OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1997, 138
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.05.1988 - VI ZR 159/87
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96
Darauf hat auch der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (BGH VersR 1988, 943, 944; VersR 1991, 559, 560 [BGH 19.02.1991 - VI ZR 171/90] ; VersR 1992, 1410, 1411 [BGH 16.06.1992 - VI ZR 264/91] ). - BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte …
Auszug aus OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96
Darauf hat auch der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (BGH VersR 1988, 943, 944; VersR 1991, 559, 560 [BGH 19.02.1991 - VI ZR 171/90] ; VersR 1992, 1410, 1411 [BGH 16.06.1992 - VI ZR 264/91] ). - BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90
Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des …
Auszug aus OLG Celle, 16.10.1996 - 20 U 17/96
Darauf hat auch der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (BGH VersR 1988, 943, 944; VersR 1991, 559, 560 [BGH 19.02.1991 - VI ZR 171/90] ; VersR 1992, 1410, 1411 [BGH 16.06.1992 - VI ZR 264/91] ).
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10
Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln
Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (…Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7). - OLG Nürnberg, 20.08.2020 - 13 U 1187/20
Fahrradhelm und Schmerzensgeld
Allerdings bedarf es einer besonderen Begründung, wenn von der Größenordnung, in der sich die Schmerzensgelder der Gerichte in vergleichbaren Fällen bewegen, signifikant abgewichen wird (OLG Celle, Urteil vom 16. Oktober 1996, - 20 U 17/96 -, juris Rn. 4). - LG Wuppertal, 05.02.2013 - 16 O 95/12
Schadensersatzansprüche eines Opfers wegen mehrtätiger Geiselnahme in Tateinheit …
Auch ein deutliches Abweichen von der Größenordnung, in der sich die Schmerzensgelder der Gerichte in vergleichbaren Fällen bewegen, ist - wenn auch nur mit besonderer Begründung - zulässig bzw. sogar geboten (vgl. OLG Celle, NJWE-VHR 1997, 138;… Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage, § 253, Rn. 37).
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10
Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln
Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (…Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7). - OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13
Tierhalterhaftung: Anwendung des Rechtsgedankens des Mitverschuldens bei …
In dem dazwischen liegenden Bereich ist die Verletzung des Klägers anzusiedeln und auch im Vergleich zur Entscheidung des OLG Celle (NJWE-VHR 1997, 138 - 20.000,00 DM) mit 6.000,00 EUR ausreichend abgegolten. - OLG München, 14.06.2012 - 1 U 160/12
Arzthaftung: Abschluss eines Schuldbestätigungsvertrages zwischen dem …
Das OLG Celle hatte in seiner Entscheidung vom 16.10.1996 (Az. 20 U 17/96) zu berücksichtigen, dass der dortigen Klägerin eine kosmetische Operation drohte, und im übrigen können die dort beschrieben Narbenbildungen (Narben in der rechten Nasolabialfalte, zwischen Nasenöffnung und der Oberlippe sowie unterhalb des rechten Ohrläppchens) nicht mit der Hautschädigung der Klägerin gleichgesetzt werden. - LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15
Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units …
Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen i.S. des § 86 a HGB kostenlos zu überlassen (BGH…, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 11/10, NJW 2011, 2423 ff, Rn. 19;… Emde, in: Großkomm. z. HGB, 5. Aufl., § 86 a Rdnr. 74;… Küstner/Thume , Hdb. d. gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rdnr. 611; Thume , BB 1995, 1913 [1914 f.]; OLG Köln , r + s 2009, 87; OLG München , OLG-Report 2002, 82; OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5 [7]).Durch eine Beteiligung an Kosten des Unternehmers für Unterlagen i.S. des § 86 a Abs. 1 HGB wäre der Handelsvertreter indes verpflichtet, auch im Falle erfolgloser Absatzbemühungen für die überlassenen Unterlagen ein Entgelt an den Unternehmer zu zahlen und so letztlich einen Teil des unternehmerischen Risikos des Prinzipals zu tragen (vgl. OLG Saarbrücken , OLG-Report 1997, 5; OLG Hamm , NJW-RR 1990, 567 [569 f.]).
- LG Kaiserslautern, 19.06.2020 - 3 O 639/19
Verkehrssicherungspflicht öffentliches Schulgebäude
Diese Schmerzensgeldhöhe entspricht einer vergleichbaren Kasuistik (vgl. OLG München, Urteil vom 21.11.2012 - 3 U 2072/12 - NJW-RR 2013, 396: 9.000 EUR; Narbe im Gesicht, die vom linken Augenwinkel zum linken Nasenflügel reicht; OLG München, Urteil vom 14.06.2012 - 1 U 160/12 - BeckRS 2012, 12687; Gesichtsverletzung, Narbe im oberen Bereich, Kleinkind: 10.000,00 EUR; OLG Celle, Urteil vom 16.10.1996 - 20 U 17/96 - NJWE-VHR 1997, 138: 20.000 DM = 10.225,84 EUR; 8-Jahre altes Mädchen; Hundebissverletzung im Gesichtsbereich mit möglicherweise bleibenden Narben).
Rechtsprechung
BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Vorrang des Abführens von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen (Geschäftsführerhaftung)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung - Nichtabführung - Bedingt vorsätzliche Zahlungsunfähigkeit - Haftung für Nichtabführung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; StGB § 266 a
Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung des Arbeitgebers für nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
- rechtsportal.de
BGB § 823; StGB § 266a
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 2 Abs 1
Anfechtbarkeit, Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Verletzung von Schutzgesetzen nach § 823 Abs. 2 BGB, Vorenthalten, Vorrang der Beitragsansprüche, Zahlungsmöglichkeit
Papierfundstellen
- BGHZ 134, 304
- NJW 1997, 1237
- ZIP 1997, 412
- MDR 1997, 460
- NJ 1997, 222
- VersR 1997, 493
- WM 1997, 577
- BB 1997, 1115
- BB 1997, 591
- DB 1997, 617
- JR 1998, 60
- NJWE-VHR 1997, 138 (Ls.)
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 01.10.1991 - VI ZR 374/90
Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden dann im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 01. Oktober 1991 - VI ZR 374/90 - VersR 1991, 1378, 1379 und vom 15. Oktober 1999 - VI ZR 327/95 - VersR 1996, 1541).a) Für den Vorsatz, wie ihn § 266 a Abs. 1 StGB voraussetzt, ist das Bewußtsein und der Wille erforderlich, die Abführung der Beitrage bei Fälligkeit zu unterlassen (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - VI ZR 374/90 - aaO.).
- BGH, 04.12.1979 - VI ZR 186/78
Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
bb) Drängen sich jedoch aufgrund der konkreten finanziellen Situation, vor allem bei einer erkennbar verzweifelten Wirtschaftslage, deutliche Bedenken auf, ob am Fälligkeitstage ausreichende Mittel vorhanden sein werden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch besondere Maßnahmen, etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung ausreichender Rücklagen unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten, notfalls sogar durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne, seine Fähigkeit zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung soweit wie möglich sicherzustellen (vgl. hierzu - auf der Grundlage der vor Inkrafttreten des § 266 a StGB geltenden Rechtslage, wie sie sich etwa im Hinblick auf § 533 RVO a.F. darstellte - z.B. Senatsurteile vom 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 - VersR 1963, 1034, 1035 und vom 4. Dezember 1979 - VI ZR 186/78 - VersR 1980, 647, s. hierzu auch Schönke/Schröder/Lenckner, aaO., Rdn. 10 zu § 266 a StGB).Es mag dahinstehen, inwieweit diese frühere Gesetzesfassung gleichsam eine treuhänderische Verpflichtung des Arbeitgebers nahelegte (…vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 aaO. und vom 4. Dezember 1979 - VI ZR 186/78 - aaO.).
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 327/95
Voraussetzungen der Haftung des Geschäftsführers für die Nichtabführung von …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden dann im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 01. Oktober 1991 - VI ZR 374/90 - VersR 1991, 1378, 1379 und vom 15. Oktober 1999 - VI ZR 327/95 - VersR 1996, 1541).Unmöglichkeit in diesem Sinne kann auch dann gegeben sein, wenn dem Arbeitgeber im maßgeblichen Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit fehlt (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - aaO.).
- OLG Celle, 29.11.1995 - 9 U 51/95
Verpflichtung des Arbeitgebers; Drohende Zahlungsunfähigkeit; Rücklagen; …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
d) Der Senat vermag den in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448, 1449, OLG Celle, VersR 1996, 996, 997) und Schrifttum (…vgl. z.B. Samson in SK-StGB Rdn. 30 f. zu § 266 a StGB) teilweise geäußerten Bedenken gegen den dargestellten grundsätzlichen Vorrang der Abführungspflicht gegenüber anderen zivilrechtlichen Verbindlichkeiten und den hieraus resultierenden haftungsrechtlichen Konsequenzen nicht zu folgen.bb) Auch die konkursrechtliche Behandlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsforderungen als Masseschulden nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 e KO und die Regelungen der Konkursanfechtung stehen dem für § 266a Abs. 1 StGB relevanten Vorrang der Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen gegenüber anderen Forderungen nicht entgegen (so aber OLG Celle, VersR 1996, 996, 997).
- OLG Düsseldorf, 18.06.1993 - 22 U 9/93
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
b) Dieser Beurteilung steht - entgegen der Auffassun der Revision (wie diese auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448, 1449, Samson in: SK-StGB, Randrn. 29 zu § 266 a StGB) - nicht entgegen, daß das in § 266 a Abs. 1 StGB unter Strafe gestellte Verhalten nicht mehr (wie nach der früheren Rechtslage, etwa aufgrund § 533 RVO a.F.) an die Pflicht zur Abführung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge anknüpft.d) Der Senat vermag den in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448, 1449, OLG Celle, VersR 1996, 996, 997) und Schrifttum (…vgl. z.B. Samson in SK-StGB Rdn. 30 f. zu § 266 a StGB) teilweise geäußerten Bedenken gegen den dargestellten grundsätzlichen Vorrang der Abführungspflicht gegenüber anderen zivilrechtlichen Verbindlichkeiten und den hieraus resultierenden haftungsrechtlichen Konsequenzen nicht zu folgen.
- BGH, 07.06.1963 - VI ZR 144/62
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
bb) Drängen sich jedoch aufgrund der konkreten finanziellen Situation, vor allem bei einer erkennbar verzweifelten Wirtschaftslage, deutliche Bedenken auf, ob am Fälligkeitstage ausreichende Mittel vorhanden sein werden, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, durch besondere Maßnahmen, etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung ausreichender Rücklagen unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten, notfalls sogar durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne, seine Fähigkeit zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung soweit wie möglich sicherzustellen (vgl. hierzu - auf der Grundlage der vor Inkrafttreten des § 266 a StGB geltenden Rechtslage, wie sie sich etwa im Hinblick auf § 533 RVO a.F. darstellte - z.B. Senatsurteile vom 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 - VersR 1963, 1034, 1035 …und vom 4. Dezember 1979 - VI ZR 186/78 - VersR 1980, 647, s. hierzu auch Schönke/Schröder/Lenckner, aaO., Rdn. 10 zu § 266 a StGB).Es mag dahinstehen, inwieweit diese frühere Gesetzesfassung gleichsam eine treuhänderische Verpflichtung des Arbeitgebers nahelegte (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 7. Juni 1963 - VI ZR 144/62 aaO. …und vom 4. Dezember 1979 - VI ZR 186/78 - aaO.).
- BGH, 29.02.1972 - VI ZR 199/70
§ 533 RVO als Schutzgesetz für Ersatzkassen
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
Im Rahmen des hier ausreichenden bedingten Vorsatzes sind diese Voraussetzungen auch dann erfüllt, wenn der Arbeitgeber trotz Vorstellung von der Möglichkeit der Beitragsvorenthaltung diese gebilligt und nicht auf Erfüllung der Ansprüche des Sozialversicherungsträgers auf Abführung der Arbeitnehmerbeiträge hingewirkt hat (vgl. Senatsurteil vom 29. Februar 1972 - VI ZR 199/70 - VersR 1972, 554, 556). - BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95
a) Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich der - hier sogar einzige - Geschäftsführer einer GmbH seinen ihm aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Organstellung obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen nicht durch Delegation auf andere Personen, auch nicht auf Mitarbeiter des Unternehmens, vollen Umfangs entziehen kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 319/95 - VersR 1996, 1536, 1539), und zwar auch nicht für die Zeit einer urlaubsbedingten Abwesenheit.
- BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09
Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Der Arbeitgeber ist nach § 266a Abs. 1 StGB verpflichtet, im Falle eines Mangels an Zahlungsmitteln vorrangig die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ausreichende Liquidität zur Begleichung dieser Beiträge im Feststellungszeitpunkt bereitzustellen (BGH, Urt. v. 21. Januar 1997 - VI ZR 338/95, BGHZ 134, 304, 308 ff; Beschl. v. 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 321 ff; v. 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03, BGHSt 48, 307, 311 ff;… Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, WM 2006, 2134 Rn. 10;… v. 18. Januar 2007 - IX ZR 176/05, WM 2007, 659 Rn. 18). - BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …
Eine Unmöglichkeit in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn der Handlungspflichtige zahlungsunfähig ist (BGHZ 134, 304, 307; BGH NJW 2002, 1123, 1124).Insoweit gehe die Pflicht zur Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des § 266a Abs. 1 StGB anderen Verbindlichkeiten vor (BGHZ 134, 304 ff.).
Der Verantwortliche muß demnach die Zuspitzung der wirtschaftlichen Situation und die daraus resultierende Gefährdung der Arbeitnehmerbeiträge sehen (was auch durch ungeordnete Verhältnisse im Unternehmen begründet sein kann - vgl. BGHZ 134, 304, 315).
- BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden dann im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten, wenn sie bei Fälligkeit nicht an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 134, 304, 307; Senatsurteile vom 1. Oktober 1991 - VI ZR 374/90 - VersR 1991, 1378, 1379 und vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - VersR 1996, 1541).b) Das Berufungsgericht hat auch rechtsfehlerfrei festgestellt, daß dem Beklagten die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen für Februar 1994 im somit maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt des 15. März 1994 tatsächlich möglich gewesen wäre, da der Kreditrahmen des Geschäftskontos der KG bei der Sparkasse D. noch nicht ausgeschöpft war und der Höhe nach ausgereicht hätte, so daß dem Beklagten normgemäßes Verhalten jedenfalls aus finanziellen Gründen seinerzeit nicht unmöglich war (vgl. hierzu BGHZ 133, 370, 379 f.; 134, 304, 307; Senatsurteil vom 18. November 1997 - VI ZR 11/97 - VersR 1998, 468, 469).
bb) Für die entgegengesetzte Auffassung, die Verwirklichung des Tatbestandes des § 266 a Abs. 1 StGB setze keine Auszahlung des Lohns an die Arbeitnehmer voraus, wird vor allem angeführt (vgl. aus der Rechtsprechung: KG, NStZ 1991, 287; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1448 sowie NJW-RR 1998, 689; OLG Celle, NStZ 1998, 303;… aus dem Schrifttum vgl. z.B. Samson in SK, StGB, Rdn. 20 zu § 266 a StGB; Groß, ZGR 1998, 551, 558; Holzkämper, BB 1996, 2142, 2143; Martens, wistra 1986, 154, 156; Mitsch, JZ 1994, 877, 888; Tag, BB 1997, 1115, 1118; Wegner, wistra 1998, 283, 286 f.): .
Dies verlangt - wie eingangs bereits dargelegt - lediglich die Nichtabführung der Arbeitnehmerbeiträge bei Fälligkeit (vgl. etwa BGHZ 134, 304, 307 m.w.N.).
(c) Auch wenn im Rahmen der gesetzgeberischen Arbeit ersichtlich der Fall der unterbliebenen Lohnzahlung nicht Gegenstand der Überlegungen war, sondern insbesondere an den Fall gedacht wurde, daß im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von vornherein keine Beiträge einbehalten und abgeführt werden sollten (vgl. dazu BGHZ 134, 304, 310 m.w.N.), ergibt sich jedenfalls aus der Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens für dessen Abschlußzeitpunkt nichts, was auf die weitere Erforderlichkeit der Auszahlung des Lohnes als Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "Vorenthalten" in § 266 a Abs. 1 StGB schließen ließe.
Die - öffentlich-rechtliche - Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge ist dadurch gegenüber sonstigen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten deutlich herausgehoben (vgl. BGHZ 134, 304, 311).
Diese Überlegungen gelten auch für den Fall, daß die Lohnauszahlung unterbleibt, andererseits aber noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die für die Beitragszahlung ausreichen; ist auch letzteres nicht mehr der Fall (und dies dem Arbeitgeber nicht anzulasten), so sind die Voraussetzungen für die Strafbarkeit ohnehin nicht gegeben (vgl. dazu BGHZ 134, 304, 307 ff.;… Senatsurteil vom 15. Oktober 1996 - VI ZR 327/95 - aaO).
Die Pflichtenlage und die bei Nichterfüllung drohenden Sanktionen müssen sich in derartigen Fällen entsprechen: Zahlt der Arbeitgeber den Lohn aus, muß er um die Sicherstellung der geschuldeten Arbeitnehmerbeiträge für den Fälligkeitszeitpunkt bemüht sein (vgl. BGHZ 134, 304, 310 ff.); unterläßt er die Lohnzahlung, beschäftigt seine Arbeitnehmer jedoch weiter, so trifft ihn dieselbe - strafrechtlich sanktionierte - Pflicht, für den Fälligkeitszeitpunkt die Sicherstellung der Mittel zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge soweit möglich zu gewährleisten und die Zahlung termingerecht vorzunehmen.
- BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen …
Dies entspricht nicht nur der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGHZ 134, 304 ff.; 136, 332 f.; 144, 311 ff.;… Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 301/01, WM 2003, 1876, 1878), sondern auch der ganz h.M. im Schrifttum (Staudinger/Hager, BGB [1999] § 823 Rdn. G 42 m. zahlr. - BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05
Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich …
Kann der Arbeitgeber seine Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Sozialversicherung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, liegt der Tatbestand des § 266a StGB grundsätzlich nicht vor (BGHZ 134, 304, 307;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 - II ZR 108/05, ZIP 2006, 2127; BGHSt 47, 318, 320).Allerdings kann dieser Tatbestand auch dann verwirklicht werden, wenn der Handlungspflichtige zwar zum Fälligkeitstag zahlungsunfähig, sein pflichtwidriges Verhalten jedoch praktisch vorverlagert ist; dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass sich in seinem Unternehmen Liquiditätsprobleme abzeichnen, und er es gleichwohl unterlässt, durch besondere Maßnahmen (etwa die Aufstellung eines Liquiditätsplans und die Bildung von Rücklagen oder durch Absehen von der Auszahlung des vollen Nettolohns an die Arbeitnehmer) die Zahlung zum Fälligkeitstag sicherzustellen (BGHZ 134, 304, 308;… BGH, Urt. v. 25. September 2006 aaO; BGHSt 47, 318, 320 ff).
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Zwar ist das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß als Unterlassungstäter auch derjenige haftet, der zur Vornahme der gebotenen Handlung nicht in der Lage ist, sich jedoch zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch handlungsfähig war, selbst in diese Lage gebracht hat, sofern er sich dieses Umstands bewußt gewesen ist und ihn sowie die Möglichkeit, daß er die gebotene Handlung nicht vornehmen wird, zumindest billigend in Kauf genommen hat (sog. omissio libera in causa; vgl. Tag, BB 1997, 1115, 1116; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 134, 304, 308 m.w.N.).Mithin kann ein Arbeitgeber schon dann straf- und haftungsrechtlich verantwortlich sein, wenn ihm die Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt ihrerseits als - zumindest bedingt vorsätzliches - pflichtwidriges Verhalten vorzuwerfen ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 304, 308).
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07
Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters
Bewusstsein und Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Geschäftsführer eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGHZ 134, 304, 314;… BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 407/99, ZIP 2001, 422).Anlass für konkrete Überwachungsmaßnahmen bieten insbesondere eine finanzielle Krisensituation (BGHZ 133, 370, 379) oder ungeordnete Verhältnisse im Geschäftsablauf innerhalb der Gesellschaft (vgl. BGHZ 134, 304, 315).
- BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99
Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei …
Der Arbeitgeber ist dann, wenn sich aufgrund der konkreten finanziellen Situation des Unternehmens - vor allem bei einer erkennbaren verzweifelten Wirtschaftslage - deutliche Bedenken aufdrängen, ob am Fälligkeitstage ausreichende Mittel vorhanden sein werden, verpflichtet, (u.a.) durch die Bildung ausreichender Rücklagen unter Zurückstellung anderweitiger Zahlungspflichten - notfalls sogar durch Kürzung der auszuzahlenden Löhne - seine Fähigkeit zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung soweit wie möglich sicherzustellen (vgl. Senat BGHZ 134, 304, 309).Für den Vorsatz, wie ihn § 266 a Abs. 1 StGB voraussetzt, sind das Bewußtsein und der Wille erforderlich und ausreichend, die Abführung der Beiträge bei Fälligkeit zu unterlassen (vgl. Senat BGHZ 133, 370, 381; 134, 304, 314 m.w.N.).
- BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …
Wenn der 5. Strafsenat im Anschluß an den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 134, 304, 309) sodann annimmt, die Pflicht des Arbeitgebers zur Abführung der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbeiträge gehe der Bezahlung anderer Verbindlichkeiten vor, besagt diese Gewichtung persönlicher Schuldnerpflichten nicht, daß der Sozialversicherungsträger auch im Falle einer anschließenden Insolvenz des Arbeitgebers derartige Beiträge behalten darf. - BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05
Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …
Damit wäre eine mit dem Pönalisierungszweck des § 266a StGB kaum zu vereinbarende Abschwächung des Gebots zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge verbunden, zumal da der Schuldner insbesondere im Blick auf die Krisensituation verpflichtet ist, die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zu gewährleisten (BGHSt 47, 318, 320; BGHZ 134, 304). - OLG Düsseldorf, 16.09.2014 - 21 U 38/14
Haftung des Geschäftsführers wegen Beitragsvorenthaltung
- BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10
Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von …
- OLG Saarbrücken, 27.05.2015 - 1 U 89/14
Unerlaubte Handlung: Haftung für Nichtabführen von Arbeitgeberanteilen zur …
- BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05
Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel
- BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von …
- BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01
Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung
- OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98
Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung; …
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 123/00
Verantwortlichkeit des GmbH-Geschäftsführers für die Abführung von …
- KG, 15.12.1999 - 11 U 2862/99
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung der Arbeitnehmeranteile …
- OLG Dresden, 16.01.2003 - 7 U 1167/02
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; …
- OLG Naumburg, 15.03.2000 - 5 U 183/99
Anspruch der Einzugstelle der Gesamtsozialversicherung auf Schadenersatz wegen …
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10
Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von …
- OLG Stuttgart, 11.11.2003 - 12 U 125/03
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Bezahlung von …
- OLG Naumburg, 15.10.2002 - 11 U 22/02
Schadensersatzpflicht eines GmbH-Geschäftsführers wegen des Vorenthaltens von …
- SG Hamburg, 12.09.2006 - S 8 AL 230/05
Verjährung vorsätzlich vorenthaltener Beiträge, Begriff des Vorsatzes
- OLG Hamm, 05.05.2009 - 5 Ss 110/09
Arbeitsentgelt; Vorenthalten; Verurteilung; Anforderungen; Urteilsgründe
- LG Magdeburg, 29.06.2010 - 21 Ns 17/09
Ist die Nichtzahlung von Mindestlohn eine Straftat?
- BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
- OLG Rostock, 13.09.2001 - 1 U 261/99
Schadenersatz wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- BGH, 12.06.2012 - II ZR 105/10
Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung: Haftung des …
- FG Köln, 12.09.2005 - 8 K 5677/01
Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers
- OLG Naumburg, 17.12.1998 - 7 U 76/98
Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteile der Gesamtsozialversicherungsbeiträge; …
- BGH, 18.11.1997 - VI ZR 11/97
Fälligkeit zu zahlender Gesamtsozialversicherungsbeiträge
- OLG Frankfurt, 23.01.2004 - 24 U 135/03
Abführung von Arbeitgeberanteilen durch die GmbH: Überwachungspflichten des …
- OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 257/96
Darlegungslast der Einzugsstelle bei Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen
- OLG Celle, 22.02.2001 - 32 Ss 9/01
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt; Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ; …
- OLG Naumburg, 08.07.2009 - 2 Ss 90/09
Pflicht des Tatrichters zur Mitteilung der Beitragssätze zu der jeweiligen …
- VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244
Gewerbeuntersagung gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Steuer- …
- OLG Hamm, 17.10.2002 - 3 Ss 744/02
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; erforderlicher Umfang der …
- OLG Hamburg, 16.05.2003 - 1 U 137/02
Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung durch den …
- OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Schadensersatz wegen Nichtabführung von …
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 46/01
Gläubigerbenachteiligung bei Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der …
- LG Verden, 16.09.2009 - 6 T 146/09
Rechtsnatur des Anspruchs auf Feststellung des Rechtsgrundes einer in der Höhe …
- OLG Dresden, 28.04.1997 - 17 U 2919/96
Anfechtbarkeit der Beitragszahlung an die Krankenkasse nach Eröffnung der …
- OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 39/99
Anforderungen an den Vorsatz bei Beitragsvorenthaltung; Bestreiten mit …
- FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 11/96
Stichtagsbestimmung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen; Steuerliche Folgen …
- LG Frankfurt/Oder, 22.05.2003 - 14 O 20/03
Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur …
- OLG Celle, 12.03.2003 - 9 U 133/02
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
- OLG Brandenburg, 21.11.2002 - 12 U 149/01
Schadensersatz wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
- OLG Hamburg, 13.10.2006 - 1 U 59/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch den GmbH-Geschäftsführer: Strafbarkeit des …
- OLG Celle, 07.09.2006 - 6 U 66/06
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung von …
- OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 22 U 99/02
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabführung einbehaltener …
- OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02
Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit
- OLG Köln, 01.10.1997 - 19 W 38/97
Aussetzung des Zivilprozesses bis Ausgang eines Strafverfahrens
- OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 269/96
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
- OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 Ss 127/07
Betrug und Untreue: Tatbestandvoraussetzungen des Vorenthaltens von …
- OLG Schleswig, 07.12.2001 - 14 U 122/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführer für Nichtabführung von Arbeitgeberanteilen
- OLG Koblenz, 31.10.2002 - 2 U 437/02
Arbeit & Soziales - Vorenthaltung des Sozialversicherungsbeitrags
- OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 U 219/99
Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei krankheitsbedingter Verhinderung …
- KG, 22.09.2014 - 22 U 199/13
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH hinsichtlich der …
- BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/00
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 4 Ss 945/99
Vorenthalten von Arbeitsentgeld, Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers
- OLG Dresden, 10.07.1998 - 3 U 166/98
Schadensersatz wegen nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile an den …
- AG Bremen, 17.03.2011 - 23 C 182/10
Sozialversicherungsbeiträge - Nichtabführung und Haftung eines …
- KG, 04.12.2009 - 1 Ss 427/09
Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Tatrichterliche Feststellungen bezüglich der …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 193/01
Rechtsprechung
BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- aufrecht.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fernsehbericht - Unwahre Tatsachenbehauptung - Haftung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Stern-TV / Chefarzt
- rabüro.de
Zur Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- VersR (via Owlit)
GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823; BGB § 1004
Unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten - Juristenzeitung
Haftung für ehrverletzende Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- rechtsportal.de
BGB § 823, § 1004; GG Art. 5 Abs. 1
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
- BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1148
- MDR 1997, 147
- GRUR 1997, 233
- VersR 1997, 325
- ZUM 1997, 267
- afp 1997, 700
- NJWE-VHR 1997, 138 (Ls.)
Wird zitiert von ... (72) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Für die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung kommt es darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - BGHZ 132, 13 = VersR 1996, 597, 598 m.w.N.).Bereits das Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist rechtlich als eigene Äußerung des Erklärenden zu werten, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung des Erklärenden fehlt (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94 - aaO S. 597, 598 m.w.N.).
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Darüber hinaus müssen sie auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen ist (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Außerdem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (vgl. BGHZ 128, 1 ff.).
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Das kann der Fall sein, wenn und soweit Tatsachen die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind oder es um eine Äußerung geht, die durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, in der sich aber Tatsachen und Meinungen vermengen; eine unwahre Tatsachenbehauptung wird aber nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 61, 1, 8; 85, 1, 15). - OLG Frankfurt, 04.07.1991 - 15 U 21/90
Schadenersatz für Wertverlust einer Arztpraxis durch negative …
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Dies bedeutet, daß der Kläger seinen materiellen Schaden, der für ihn als Folge der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts aus dieser Entwicklung der Vertragsverhältnisse entstanden ist, von den Beklagten zu 2) und 3) erstattet verlangen kann (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 1991 - 15 U 21/90 - ZUM 1992, 361 ff. mit NA-Beschluß des Senats vom 25. Februar 1992 - VI ZR 256/91). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Das kann der Fall sein, wenn und soweit Tatsachen die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind oder es um eine Äußerung geht, die durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird, in der sich aber Tatsachen und Meinungen vermengen; eine unwahre Tatsachenbehauptung wird aber nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt (vgl. BVerfGE 61, 1, 8; 85, 1, 15).
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 246/12
Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des …
Denn die Unvererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs hat - wie dargelegt - ihren Grund letztlich in der Genugtuungsfunktion, die bei ihm im Vergleich zu sonstigen Ansprüchen auf Ersatz immaterieller Nachteile und gerade auch im Vergleich zum Schmerzensgeldanspruch in besonderem Maße ausgeprägt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05, VersR 2006, 673 Rn. 14 ff.; Senatsurteile vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 302; vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95, VersR 1997, 325, 327). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Zu beachten ist zudem, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senat, Urteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326; vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 45/05 - VersR 2007, 249, 250).Deshalb stehen z.B. Formulierungen wie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" (vgl. Senat, Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326), "sollen angeblich" (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1076), "ich meine, dass" (…Wenzel/Burkhardt, aaO, Kap. 4 Rn. 55), "so viel ich weiß" oder "offenbar" (…Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., § 6 LPG Rn. 93) einer Qualifizierung als Tatsachenbehauptung nicht prinzipiell entgegen.
Ob die äußeren Tatsachen hinreichende Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung hätten geben können (vgl. dazu Senat BGHZ 143, 199, 202 ff. sowie Urteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62 - VersR 1963, 534 ff. und vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289 und vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327), braucht nach Lage des Falles nicht entschieden zu werden, da die Beklagte den Vorgang ohne hinreichende Recherchierung (dazu unten 4 a sowie Senat BGHZ 132, 12, 24 [richtig: BGHZ 132, 14, 24 - d. Red.] m.w.N.) als feststehende Tatsache dargestellt hat.
Daher kann bei einer Tatsachenbehauptung, die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, eine Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht kommen, wenn der in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (vgl. Senat, BGHZ 132, 13, 23 f.; Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Berichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (vgl. Senatsurteile vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289 und vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - NJW 1997, 1148, 1149).Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so daß Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324; Senatsurteil vom 26. November 1996 (aaO)).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auch hier ist nämlich eine vollständige Berichterstattung erforderlich, so dass dem Leser auch die entlastenden Umstände mitgeteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 327). - OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (…BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33 und GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung (hier "Einschätzung") eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten (außer es erfolgt eine eindeutige Distanzierung), wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; BGH NJW 2010, 760 Rnrn.
Gegenteiliges folgt auch nicht aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung "Abgeordnetenbestechung" (BGH NJW 1977, 1288 = GRUR 1977, 674), in welcher der Bundesgerichtshof die Verbreitung von Gerüchten nicht etwa grundsätzlich für ohne Weiteres zulässig erachtet, vielmehr betont hat, die Presse müsse, bevor sie sich zur Veröffentlichung eines Gerüchts entschließe, durch ihr mögliche Ermittlungen die Gefahr, dass sie über den Betroffenen etwas Falsches verbreite, nach Kräften auszuschalten suchen;… darüber hinaus müsse sie (und zwar selbst in einer "die Ordnung des Staates berührenden Angelegenheit", mithin also auch in einer solchen von überragendem Informationsinteresse) auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen sei, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprächen, wobei dieser zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr umso höher anzusetzen sei, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werde, weshalb die Presse in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben müsse, dass sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belang nicht aus den Augen verliere (a.a.O., 1289; in der Sache ebenso BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern TV ).
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Äußernde den Eindruck erweckt, er könne die Vermutung beweisen (BGH GRUR 1975, 89, 91 - Brüning-Memoiren I ) oder die Vermutung so geäußert wird, dass der Zuschauer sie als endgültig ansieht (BGH NJW 1997, 1148, 1149; Staudinger-Hager, ebenda).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Soweit es um den Tatsachenkern geht, ist zu beachten, dass der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG sich auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, indem sie etwa darauf gerichtet sind, dem Leser ein eigenes Urteil über ein geschildertes Verhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 241, 247 f.; BVerfG NJW 2003, 1109; NJW 2003, 3760; Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - VersR 1997, 325, 326). - BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-) …
Das Berufungsurteil begegnet schon im Ansatz durchgreifenden Bedenken, weil es die von der Klägerin beanstandeten Äußerungen unter dem Blickpunkt der Verdachtsberichterstattung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - NJW 1997, 1148, 1149 f; vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74 - NJW 1977, 1288, 1289, je m.w.N.) prüft und von daher zu der Auffassung gelangt, daß es auf ihren Wahrheitsgehalt nicht ankomme.Auch hier ist nämlich eine vollständige Berichterstattung erforderlich, so daß dem Leser auch die entlastenden Umstände mitgeteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - aaO 1150).
Insbesondere reichen allein die Anführungszeichen nicht aus, um die erforderliche Distanzierung von der ehrenrührigen Äußerung herbeizuführen (vgl. Senat BGHZ 132, 13, 18 f.; Urteil vom 26. November 1996 - VI ZR 323/95 - aaO 1149).
- OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU S. 10 unter 1.a) der Entscheidungsgründe), hängt die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Tz. 33 und GRUR 2013, 193 Tz. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.). - OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …
Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (…BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33;… GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten, wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; BGH NJW 2010, 760 Rnrn.
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in der Entscheidung "Abgeordnetenbestechung" (BGH NJW 1977, 1288 = GRUR 1977, 674) zur Verbreitung von Gerüchten durch die Presse betont hat, die Presse müsse, bevor sie sich zur Veröffentlichung eines Gerüchts entschließe, durch ihr mögliche Ermittlungen die Gefahr, dass sie über den Betroffenen etwas Falsches verbreite, nach Kräften auszuschalten suchen;… darüber hinaus müsse sie (und zwar selbst in einer "die Ordnung des Staates berührenden Angelegenheit", mithin also auch in einer solchen von überragendem Informationsinteresse) auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen sei, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprächen, wobei dieser zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr umso höher anzusetzen sei, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werde, weshalb die Presse in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben müsse, dass sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belang nicht aus den Augen verliere (a.a.O., 1289; in der Sache ebenso BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern TV ).
- OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
Haftung für Autocomplete-Vorschläge
In der vorstehenden Bedeutungsvariante ist die Aussage als Tatsachenbehauptung, nämlich als die Behauptung eines Geschehens zu verstehen, dessen Wahrheit oder Unwahrheit der objektiven Klärung zugänglich ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1148 - "Stern-TV"); denn ob der Kläger Mitglied bei Scientology ist, lässt sich als solches mit den Mitteln des Beweises feststellen. - AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15
Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
- OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung …
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14
Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger …
- VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der …
- BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00
Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der …
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
- OLG Hamburg, 26.05.2011 - 3 U 67/11
Persönlichkeitsverletzung bzw. Störerhaftung: Haftung eines …
- OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher …
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 85/17
Äußerungen von Angehörigen der Conterganstiftung
- OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei …
- VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275
Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG …
- BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20
Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs …
- OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich …
- LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der …
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18
- OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer …
- OLG Jena, 17.02.2010 - 7 U 95/09
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …
- OLG Celle, 10.01.2002 - 13 U 173/01
Abgrenzung; Beweisbarkeit; Beweislast; Ehrenschutzverfahren; ehrverletzende …
- OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16
Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …
- LG Hamburg, 10.08.2018 - 324 O 144/17
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- OLG Hamburg, 15.07.2014 - 7 U 75/11
Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichterstattung: …
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 351/03
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Presseveröffentlichung
- OLG München, 06.07.2001 - 21 U 4864/00
Üble Nachrede; Meinungsäußerung; Tatsachenbehauptung; Aussage im Internet; Kritik …
- OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 429/09
Abweisung der Klage des Bürgermeisters der Gemeinde Wadgassen gegen den …
- LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als …
- LG Berlin, 24.02.2009 - 27 O 1191/08
Unterlassung einer Äußerung im Internet
- OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
- OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01
Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte
- LG Berlin, 06.09.2007 - 27 S 4/07
Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentumsverwalters gegen eine kritische …
- OLG Celle, 01.03.2001 - 13 U 103/00
Konkurses des Schädigers ; Zustimmung zur Konkurstabelle; …
- LG Mannheim, 22.09.2020 - 14 O 148/20
Unterlassungsanspruch wegen Wettbewerbsverstoßes in Form eines sogenannten …
- LG Frankfurt/Main, 31.07.2008 - 3 O 221/08
Persönlichkeitsschutz: Verbreiterhaftung eines Pressedienstes für die wörtlich …
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 18/07
- BVerwG, 02.07.1998 - 2 B 131.97
Beamtenrecht - Prozessuale und materiellrechtliche Kostentragung bei …
- LG Köln, 29.02.2012 - 28 O 840/11
Anspruch auf Untersagung der namentlichen Berichterstattung über einen unter …
- OLG Köln, 06.07.1999 - 15 U 9/95
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
- OLG Hamburg, 24.11.2009 - 7 U 76/09
Wünsche und Tatsachenbehauptungen
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11
Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse
- KG, 19.06.2007 - 9 W 75/07
Namentliche Berichterstattung über Rechtsanwälte
- LG Wuppertal, 16.01.2017 - 6 O 103/16
Berichterstattung nur bei Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen …
- LG Köln, 16.01.2008 - 28 O 498/07
Teilnahme einer juristischen Person am durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) …
- LG Berlin, 13.08.2009 - 27 O 582/09
- LG Köln, 01.10.2008 - 28 O 413/08
Grenzen der Verdachtsberichterstattung
- LG Köln, 22.08.2007 - 28 O 152/07
Pflicht zur Erwähnung aller im Stadtrat der Stadt Köln vertretenen Parteien i.R. …
- VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1245/99
Grenzen öffentlich geäußerter Kritik des Dienstherrn an Beamten
- LG Offenburg, 09.01.2013 - 3 O 215/12
- KG, 08.12.2016 - 10 U 152/15
Pressemitteilung einer Behörde ist privilegierte Quelle
- OLG Karlsruhe, 11.04.2014 - 14 U 17/13
- LG Berlin, 12.06.2001 - 27 O 82/01
Böhse onkelz
- LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/00
Untersuchungen für die Diagnostik angeborener Entwicklungsstörungen und …
- LG Berlin, 28.06.2007 - 27 O 236/07
- LG Berlin, 01.10.2009 - 27 O 610/09
- LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 597/09
Zulässiges Werturteil hinsichtlich des Verhaltens im Rahmen eines Boxkampfes
- LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zwischen Finanzdienstleister und …
- LG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 O 347/05