Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.06.1997 - 5 U 1439/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzpflicht des Besitzers eines Grundstücks; Verletzung einer Person durch Zerspringen einer Scheibe und deren Ablösung vom Gebäude; Mangelhafte Errichtung und Unterhaltung von Gebäudeteilen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 836 Abs. 1 S. 1; BGB § 823
Kontrolle einer seit 40 Jahren eingebauten Schaufensterscheibe L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 836 Abs. 1 S. 1
Überprüfungspflicht für Schaufensterscheiben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 19.09.1995 - 6 O 166/94
- OLG Koblenz, 12.06.1997 - 5 U 1439/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 673
- MDR 1997, 838
- VersR 1999, 72
- BB 1997, 1712
- NJWE-VHR 1998, 192 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1975 - VI ZR 103/74
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung und Zerstörung von Eigentum - …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.1997 - 5 U 1439/95
Für den Entlastungsbeweis müssen an die Substantiierungs- und Beweispflicht des Haftpflichtigen hohe Anforderungen gestellt werden, weil die Bedeutung der Verschuldensvermutung auch darin liegt, daß sie von einer Rechtspflicht vor Unterhaltung des Werkes und damit auch von einer Rechtspflicht zur sorgfältigen und fortgesetzten Überwachung seines Zustandes ausgeht (vgl. BGH VersR 1976, 66, 67). - BGH, 08.03.1960 - VI ZR 59/59
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.1997 - 5 U 1439/95
Denn es ist anerkannt, daß vorhandene Mängel eines Gebäudes oder Gebäudeteils nicht die alleinige Schadensursache sein müssen (vgl. BGH aaO. und VersR 1960, 426, 427). - BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.1997 - 5 U 1439/95
Es besteht die naheliegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch Auftreten weiterer, bisher noch nicht erkennbarer und voraussehbarer Schäden (vgl. BGH VersR 1989, 1055 f. m.w.N.).
Rechtsprechung
LG München I, 08.04.1998 - 15 S 16171/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1998, 192
Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.01.1998 - 32 U 99/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Kurzinformation)
Sauber aber verbeult aus der Waschanlage
Papierfundstellen
- NJWE-VHR 1998, 192
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.08.2015 - 21 U 8/14
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis
Aus den Ausführungen der Beklagten, dass Kunden üblicherweise während des Waschvorgangs in ihren Fahrzeugen blieben und der Klägerin nur ausnahmsweise die Benutzung der Personaltoilette im Innern des Gebäudes gestattet worden sei, folgt nicht, dass sie in einem Bereich zu Fall kam, zu dessen Betreten Kunden generell nicht befugt sind und auf den sich die Verkehrssicherungspflicht deshalb nicht erstreckt (vgl. OLG Köln, NZV 1994, 361; OLG Hamm, NJWE-VHR 1998, 192). - LG Karlsruhe, 31.07.2006 - 4 O 280/06
Haftung - Keine Haftung bei Glatteissturz an Waschanlage
Daher musste der Beklagte nicht dafür Sorge tragen, dass die dortige Hoffläche von Fußgängern sicher betreten werden kann (so auch OLG Hamm v. 14.01.1998 - 32 U 99/97 NJWE-VHR 1998, 192).