Rechtsprechung
LG Stuttgart, 17.07.1997 - 16 S 57/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 173
- NJWE-VHR 1998, 97 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.06.2003 - IV ZR 418/02
Pflicht des Krankenversicherers zur Bekanntgabe von Gutachten
Daraus muß selbst vor dem Hintergrund der in den Materialien gegebenen Begründung entnommen werden, daß der Anspruch auch dann gegeben ist, wenn der Gutachter den Versicherten nicht körperlich untersucht hat (so auch LG Stuttgart NJW-RR 1998, 173;… Bach in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. 2002 VVG § 178m Rdn. 4;… BK/Hohlfeld, § 178m Rdn. 3).Erst die umfassende Kenntnis des Gutachtens einschließlich seines Urhebers erlaubt dem Versicherten eine sachgerechte Beurteilung der Frage, ob der Anspruch auf Kostenerstattung Aussicht auf Erfolg hat (LG Stuttgart NJW-RR 1998, 173).
- KG, 09.05.2011 - 8 U 172/10
Mietsicherheit: Aufrechnung mit Mietzinsforderungen gegenüber einem …
Der 20. Zivilsenat beruft sich zur Begründung auf die Entscheidungen des BGH (NJW-RR 1998, 173; NJW-RR 2008, 556). - AG Mannheim, 08.10.1998 - 9 C 3454/98
Verpflichtung eines Versicherers zur Gewährung von Auskunft über und Einsicht in …
Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 17.07.1997 (NJW-RR 98, 173) den Begriff des Gutachtens zutreffend - unter Berufung auf den allgemeinen Sprachgebrauch - als "begründete Stellungnahme eines Sachkenners" definiert; ob die Beklagte den Bericht selbst als Gutachten bezeichnet oder nicht, ist vor diesem Hintergrund für das Verständnis nicht entscheidend.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.12.1997 - 33 U 91/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1998, 346
- NJWE-VHR 1998, 97
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 18.12.2008 - 4 U 43/07
Maschinenversicherung: Transportschaden bei einer fest auf einem LKW montierten …
Nachdem die Parteien aber in dem Mietvertrag ausdrücklich vereinbart hatten, dass der Beklagte für eine Maschinenversicherung pro Tag einen Betrag von 7, 50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer an die Klägerin bezahlt, muss sich die Klägerin so behandeln lassen, als ob sie eine entsprechende Maschinenversicherung für die Arbeitsbühne abgeschlossen hätte und deswegen den Beklagten von solchen Ansprüchen frei stellen, mit denen der Beklagte nicht rechnen musste, weil er darauf vertrauen durfte, dass die Klägerin Ersatz von einer eintrittspflichtigen Maschinenversicherung erlangen würde (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 28.04.2004, Az.: 6 U 2142/03 - bei juris = BauR 2005, 1657; OLG Hamm, NJWE-VHR 1998, 97). - OLG Naumburg, 30.08.2012 - 1 U 26/12
Haftung des Vermieters bei Nichtabschluss der vereinbarten Versicherung der …
Die Klägerin trägt nach der sog. versicherungsrechtlichen Lösung vielmehr die Beweislast für das grob fahrlässige Herbeiführen des Unfalls durch die Beklagte (BGH NZM 2005, 100, 101 f.; OLG Hamm NJWE-VHR 1998, 97; vgl. zur Darlegungs- und Beweislast des Versicherers BGH NJW-RR 2002, 1243, NZM 2001, 638, 639).