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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96   

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https://dejure.org/1998,143
BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,143)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - I ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,143)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - I ZB 5/96 (https://dejure.org/1998,143)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Warenähnlichkeit - Schuhe und Bekleidungsstücke - Angebot der Waren im Verkaufsgeschäft - Herstellungsstätten - Stoffbeschaffenheit - Zweckbestimmung und Verwendungsweise - Unähnlichkeit der Waren - Beeinflußende Umstände

  • Judicialis

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und Bekleidungsstücken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 116
  • GRUR 1999, 164
  • BB 1999, 232
  • NJWE-WettbR 1999, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96

    "Karolus-Magnus"; Rechtserhaltende Benutzung einer mehrteiligen Wortmarke

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Das steht im Einklang mit Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MarkenRL und mit Art. 5 Abschn. C Abs. 2 PVÜ (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, Umdr. S. 7 - Karolus-Magnus).
  • BGH, 07.06.1978 - I ZR 125/76

    Löschung eines im Warenverzeichnis enthaltenen Oberbegriffs - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz war anerkannt, daß die Benutzung für eine Spezialware (hier z.B.: "Herrenschuhe") die Marke auch für einen eingetragenen, diese Spezialware erfassenden nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtswirksam erhält und daß auch die Benutzung für eine Spezialware zugleich als Benutzung für eine andere eingetragene Ware anzusehen ist, sofern nur diese letztere Ware derjenigen Ware in einem engen Sinn als gleich zu erachten ist, für die die Marke benutzt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 157/87, GRUR 1990, 39, 40 f. - Taurus Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).
  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Das steht im Einklang mit Art. 10 Abs. 2 Buchst. a MarkenRL und mit Art. 5 Abschn. C Abs. 2 PVÜ (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, Umdr. S. 7 - Karolus-Magnus).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Obwohl es sich bei der Warenähnlichkeit um einen neuen, eigenständigen Rechtsbegriff handelt, kann bei seiner Bestimmung auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die bislang für die Bestimmung des Warengleichartigkeitsbereichs Geltung hatten (BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 15/94, GRUR 1997, 221, 222 f. = WRP 1997, 557 - Canon; Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; Beschl v. 19.3.1998 - I ZB 29/95, Umdr. S. 7 f. - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Es hat jedoch angesichts der zum Warenzeichengesetz ergangenen Rechtsprechung des Senats, daß Sporthosen und Sportschuhe als gleichartig zu erachten sind (BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 86/83, GRUR 1986, 248, 249 - Sporthosen), angenommen, daß die Gepflogenheit, Schuhe und Bekleidungsstücke mit ein und derselben Marke zu kennzeichnen und im Verkaufsgeschäft gemeinsam, oftmals auch im engen räumlichen Zusammenhang, anzubieten, dem Verkehr Anlaß biete, Herrenschuhe und Bekleidungsstücke als ähnliche Waren anzusehen.
  • BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95

    "Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Obwohl es sich bei der Warenähnlichkeit um einen neuen, eigenständigen Rechtsbegriff handelt, kann bei seiner Bestimmung auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die bislang für die Bestimmung des Warengleichartigkeitsbereichs Geltung hatten (BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 15/94, GRUR 1997, 221, 222 f. = WRP 1997, 557 - Canon; Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; Beschl v. 19.3.1998 - I ZB 29/95, Umdr. S. 7 f. - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91

    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz war anerkannt, daß die Benutzung für eine Spezialware (hier z.B.: "Herrenschuhe") die Marke auch für einen eingetragenen, diese Spezialware erfassenden nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtswirksam erhält und daß auch die Benutzung für eine Spezialware zugleich als Benutzung für eine andere eingetragene Ware anzusehen ist, sofern nur diese letztere Ware derjenigen Ware in einem engen Sinn als gleich zu erachten ist, für die die Marke benutzt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 157/87, GRUR 1990, 39, 40 f. - Taurus Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).
  • BGH, 13.07.1989 - I ZR 157/87

    "Taurus"; Umfang des Schutzbereichs eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz war anerkannt, daß die Benutzung für eine Spezialware (hier z.B.: "Herrenschuhe") die Marke auch für einen eingetragenen, diese Spezialware erfassenden nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtswirksam erhält und daß auch die Benutzung für eine Spezialware zugleich als Benutzung für eine andere eingetragene Ware anzusehen ist, sofern nur diese letztere Ware derjenigen Ware in einem engen Sinn als gleich zu erachten ist, für die die Marke benutzt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 157/87, GRUR 1990, 39, 40 f. - Taurus Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 15/94

    Beurteilung der Ähnlichkeit der durch zwei Marken erfaßten Waren und

    Auszug aus BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
    Obwohl es sich bei der Warenähnlichkeit um einen neuen, eigenständigen Rechtsbegriff handelt, kann bei seiner Bestimmung auch auf Umstände zurückgegriffen werden, die bislang für die Bestimmung des Warengleichartigkeitsbereichs Geltung hatten (BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 15/94, GRUR 1997, 221, 222 f. = WRP 1997, 557 - Canon; Beschl. v. 13.11.1997 - I ZB 22/95, WRP 1998, 747, 749 - GARIBALDI; Beschl v. 19.3.1998 - I ZB 29/95, Umdr. S. 7 f. - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Die Art und Weise, wie die Klägerin ihre Marke für die eingetragenen Waren benutzt, ist für den Schutzumfang der Marke ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1036 = WRP 1998, 978 - Makalu; Beschl. v. 16.7.1998 - I ZB 5/96, GRUR 1999, 164, 166 = WRP 1998, 1078 - JOHN LOBB).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Hierfür kommt es auf die Art der angebotenen Leistungen, ihren Verwendungszweck, die Nutzung, ihre Eigenart als miteinander konkurrierend oder ergänzend, ihre Herkunft aus evtl. demselben Unternehmen, ihre stoffliche Beschaffenheit, ihren Verwendungszweck und auf mögliche Berührungspunkte beim Vertrieb an (BGH WRP 1999, 196 - Libero - WRP 1998, 1078 - John Lobb).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Deshalb kann die Verneinung einer Verwechslungsgefahr allein wegen fehlender Dienstleistungsähnlichkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 16.7.1998 - I ZB 5/96, GRUR 1999, 164, 165 = WRP 1998, 1078 - JOHN LOBB) keinen Bestand haben.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96   

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https://dejure.org/1998,775
BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - I ZB 7/96 (https://dejure.org/1998,775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1654
  • GRUR 1999, 167
  • BB 1998, 2283
  • NJWE-WettbR 1999, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96
    Eine sachliche Änderung ist, wie auch der Begründung des Regierungsentwurfs zum Markenrechtsreformgesetz entnommen werden kann, mit dieser terminologischen Abweichung vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen (BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 228/94, GRUR 1997, 744, 746 = WRP 1997, 1085 - ECCO I).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 09.07.1998 - I ZB 7/96
    Der bildlichen Darstellung kann demnach keine Eigenständigkeit beigemessen werden, zumal auch in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß sich der Verkehr bei aus Wort- und Bildelementen bestehenden Marken eher am Wortbestandteil zu orientieren pflegt, weil das Kennwort einer Wort-/Bildmarke in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198 = WRP 1997, 443 - Springende Raubkatze, m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Danach liegt eine rechtserhaltende Benutzung dann vor, wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht und - wie im Streitfall - den hinzugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (BGH, Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167 = WRP 1998, 1083 - Karolus Magnus; Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 55 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp; Beschl. v. 30.3.2000 - I ZB 41/97, GRUR 2000, 1038, 1039 = WRP 2000, 1161 - Kornkammer).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 112/10

    Castell/VIN CASTEL

    aa) Wie auch das Berufungsgericht erkannt hat, wird sich der Verkehr bei Marken, die aus Wort- und Bildelementen bestehen, eher am Wortbestandteil orientieren, der in der Regel für die Verkehrsteilnehmer die einfachste Form ist, um die unter der Marke angebotene Ware zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167, 168 = WRP 1998, 1083 - Karolus-Magnus, mwN).

    Bei der vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsentscheidung "Karolus-Magnus" (GRUR 1999, 167, 168) war demgegenüber nicht ein Weinetikett als solches als Marke geschützt, sondern die Wortmarke "'Karolus-Magnus' der rheinische Riesling-Sekt", die in der Form "KAROLUS MAGNUS Riesling Sektkellerei" unter Hinzufügung der bildlichen Darstellung eines mittelalterlichen Kaisers rechtserhaltend benutzt werden konnte.

    Zwar ist die Änderung der Schrift als solche unschädlich, wenn sie die Kennzeichnungskraft der Marke nicht verändert (BGH, GRUR 1999, 167, 168 - Karolus-Magnus), etwa nur eine Modernisierung der eingetragenen Schriftart darstellt (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz aaO § 26 Rn. 141 f.).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 135/11

    Duff Beer

    Es besteht kein Erfahrungssatz, wonach der Verkehr Wort- und Bildelemente, die ihm in Form eines Emblems entgegentreten, stets als einheitliches Zeichen wahrnimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - I ZB 7/96, GRUR 1999, 167, 168 = WRP 1998, 1083 - Karolus-Magnus; Beschluss vom 30. März 2000 - I ZB 41/97, GRUR 2000, 1038, 1040 = WRP 2000, 1161 - Kornkammer; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker aaO § 26 Rn. 132).
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Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1998 - C-70/97 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1355
EuGH, 17.11.1998 - C-70/97 P (https://dejure.org/1998,1355)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1998 - C-70/97 P (https://dejure.org/1998,1355)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - C-70/97 P (https://dejure.org/1998,1355)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Vertriebsbindungssystem - Luxuskosmetika - Unmittelbar und individuell betroffenes Unternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kruidvat / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kruidvat / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 3, Artikel 173 Absatz 4 und Artikel 177; Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 19 Absatz 3
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der ein selektives Vertriebssystem freigestellt wird - In Wettbewerb mit Vertragshändlern stehendes Unternehmen, das ...

  • EU-Kommission

    Kruidvat / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung von Vereinigungen am Verwaltungsverfahren; Verkauf von Markenartikeln durch einen nicht zugelassenen Vertragshändler ; Zulässigkeit des Vertriebsbindungssystem eines Kosmetikunternehmens ; Kriterien für die Auswahl zugelassener Einzelhändler ; Unlauterer ...

  • Judicialis

    Entscheidung 92/428/EWG

  • rechtsportal.de

    Entscheidung 92/428/EWG
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der ein selektives Vertriebssystem freigestellt wird - In Wettbewerb mit Vertragshändlern stehendes Unternehmen, das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-87/92 (Kruidvat/Kommission) - Aufhebung des Urteils T-87/92 - Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 92/428/EWG derKommission in einem Verfahren nach ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 257
  • EuZW 1999, 181
  • NJWE-WettbR 1999, 114 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 15.06.1993 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere den Urteilen vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809), vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487) und vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) sei "Beteiligter" nicht nur der Beihilfebegünstigte, sondern auch sein Konkurrent.

    Für die Kommission besteht ein erheblicher Unterschied zwischen dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 des Vertrages auf dem Gebiet staatlicher Beihilfen und dem des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17. Den Urteilen Matra/Kommission und Cook/Kommission lasse sich nicht entnehmen, daß allein die abstrakte Beteiligteneigenschaft für die Individualisierung eines Unternehmens wesentlich sei.

    Wie der Generalanwalt in Nummern 59 bis 62 seiner Schlußanträge festgestellt hat, kann Kruidvat die Lage der im Sinne des Artikels 93 Absatz 2 des Vertrages beteiligten Unternehmen, wie sie vom Gerichtshof in den Urteilen Matra/Kommission und Cook/Kommission beurteilt worden ist, und die der betroffenen Dritten nach Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 nicht gleichsetzen.

  • EuGH, 13.01.1994 - C-376/92

    Metro / Cartier

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Januar 1994 in der Rechtssache C-376/92 (Cartier, Slg. 1994, I-15) ergebe, sei in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs die Wirksamkeit des Vertriebssystems nach Artikel 85 des Vertrages eine vorrangige Frage.

    Die Ansicht der Klägerin findet auch im Urteil Cartier keine Stütze, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs die Wirksamkeit des Vertrages nach Artikel 85 EG-Vertrag eine Vorfrage sei.

    Das Gericht habe dem Urteil AITEC u. a./Kommission bezüglich der Frage des Wesens einer Wirtschaftsvereinigung, dem Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen T-19/92 und T-88/92 (Leclerc/Kommission, Slg. 1996, II-1851 und II-1961) und dem Urteil Cartier bezüglich der Frage des Zusammenhangs zwischen einem nationalen Verfahren und der Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung und dem Urteil Métropole télévision u. a./Kommission bezüglich der Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung der Klägerin nicht angemessen Rechnung getragen.

  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-87/92 (Kruidvat/Kommission, Slg. 1992, II-1931) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch B. J. Drijber, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Kruidvat BVBA (nachstehend: Kruidvat) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 18. Februar 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-87/92 (Kruidvat/Kommission, Slg. 1996, II-1931; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, soweit mit diesem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 92/428/EWG der Kommission vom 24. Juli 1992 in einem Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag (IV/33.542 selektives Vertriebssystem von Parfums Givenchy) (ABl. L 236, S. 11; nachstehend: Entscheidung) als unzulässig abgewiesen worden ist.

  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Das Gericht habe dem Urteil AITEC u. a./Kommission bezüglich der Frage des Wesens einer Wirtschaftsvereinigung, dem Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen T-19/92 und T-88/92 (Leclerc/Kommission, Slg. 1996, II-1851 und II-1961) und dem Urteil Cartier bezüglich der Frage des Zusammenhangs zwischen einem nationalen Verfahren und der Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung und dem Urteil Métropole télévision u. a./Kommission bezüglich der Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung der Klägerin nicht angemessen Rechnung getragen.
  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Zudem stehe das angefochtene Urteil im Widerspruch zu dem Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93 (Métropole télévision u. a./Kommission, Slg. 1996, II-649).
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Zudem habe Kruidvat nicht nachweisen können, daß ihre Wettbewerbsstellung durch die Entscheidung wesentlich im Sinne des Urteils vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz u. a./Kommission, Slg. 1986, 391) beeinträchtigt worden sei.
  • EuG, 12.12.1996 - T-19/92

    Groupement d'achat Edouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Das Gericht habe dem Urteil AITEC u. a./Kommission bezüglich der Frage des Wesens einer Wirtschaftsvereinigung, dem Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen T-19/92 und T-88/92 (Leclerc/Kommission, Slg. 1996, II-1851 und II-1961) und dem Urteil Cartier bezüglich der Frage des Zusammenhangs zwischen einem nationalen Verfahren und der Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung und dem Urteil Métropole télévision u. a./Kommission bezüglich der Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung der Klägerin nicht angemessen Rechnung getragen.
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Mit den Artikeln 173 und 184 EG-Vertrag auf der einen und Artikel 177 EG-Vertrag auf der anderen Seite ist ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen worden, innerhalb dessen dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe übertragen ist (vgl. Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.09.1983 - 216/82

    Universität Hamburg / Hauptzollamt Hamburg-Kehrwieder

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Wenn Kruidvat auch nicht die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission verlangen konnte, blieb ihr im vorliegenden Fall, wie sich aus dem Urteil vom 27. September 1983 in der Rechtssache 216/82 (Universität Hamburg, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10) ergibt und wie auch von der Kommission vorgetragen worden ist, doch die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 177 des Vertrages entscheiden.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 17.11.1998 - C-70/97
    Allein anhand dieser Prüfung läßt sich nämlich in einem Fall wie dem vorliegenden entscheiden, ob ein einzelner durch eine Entscheidung aufgrund besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 237).
  • EuG, 06.07.1995 - T-449/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuG, 06.07.1995 - T-447/93

    Entscheidung zum Gesetz zur Einrichtung zur Umstrukturierung von Unternehmen;

  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

  • EuGH, 14.11.1984 - 323/82

    Intermills / Kommission

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass den Klägern, auch wenn sie nicht die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung verlangen können, doch die Möglichkeit bleibt, die in Anwendung der angefochtenen Entscheidung erlassenen nationalen Maßnahmen vor den nationalen Gerichten, die unter Beachtung des Art. 234 EG entscheiden, anzufechten und in diesem Zusammenhang die Rechtswidrigkeit der streitigen Entscheidung geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1983, Universität Hamburg, 216/82, Slg. 1983, 2771, Randnr. 10, und vom 17. November 1998, Kruidvat/Kommission, C-70/97 P, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • EuGH, 10.01.2002 - C-480/99

    Plant u.a. / Kommission und South Wales Small Mines

    Außerdem habe der Gerichtshof im Urteil vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P (Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183) entschieden, dass der Umstand, dass eine Vereinigung von einer Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen sei, nicht bedeute, dass auch ihre Mitglieder es seien.
  • EuG, 22.06.2006 - T-150/05

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der

    In diesem Rahmen bleibt ihnen die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit der Habitatrichtlinie vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    54 - Vgl. Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 169/84 (Cofaz/Kommission, Slg. 1986, 391) und vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P (Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7138).
  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

    Wie zudem aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-198/91 (Cook/Kommission, Slg. 1993, I-2487), vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-225/91 (Matra/Kommission, Slg. 1993, I-3203) und vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P (Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183) hervorgehe, komme es für die Zulässigkeit der Klage auf die Wahrung des rechtlichen Gehörs und nicht auf die besonderen Verfahrensmodalitäten an.
  • EuG, 19.09.2006 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG -

    59 Auch wenn die Kläger nicht die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung verlangen können, so können sie daher doch gegen die sie berührenden nationalen Maßnahmen zur Durchführung der Habitat-Richtlinie und der angefochtenen Entscheidung vorgehen, und in diesem Zusammenhang bleibt ihnen die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnr. 49; Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2006 - T-80/05

    Bavendam u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

    55 Auch wenn die Kläger nicht die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung verlangen können, so können sie daher doch gegen die sie berührenden nationalen Maßnahmen zur Durchführung der Habitat-Richtlinie und der angefochtenen Entscheidungen vorgehen, und in diesem Zusammenhang bleibt ihnen die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnr. 49; Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2006 - T-122/05

    Benkö u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung

    52 Auch wenn die Kläger nicht die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung verlangen können, so können sie daher doch gegen die sie berührenden nationalen Maßnahmen zur Durchführung der Habitat-Richtlinie und der angefochtenen Entscheidung vorgehen, und in diesem Zusammenhang bleibt ihnen die Möglichkeit, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnr. 49; Beschluss des Gerichts vom 12. Juli 2000 in der Rechtssache T-45/00, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2000, II-2927, Randnr. 26).
  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

    Auch wenn die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung verlangen können, so bleibt ihnen doch die Möglichkeit, deren Rechtswidrigkeit vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • EuG, 22.06.2006 - T-136/04

    Freiherr von Cramer-Klett und Rechtlerverband Pfronten / Kommission - Richtlinie

    55 Auch wenn die Kläger nicht befugt sind, eine Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung zu erheben, so können sie gleichwohl die sie berührenden Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Habitat-Richtlinie anfechten; in diesem Zusammenhang bleibt ihnen die Möglichkeit, deren Rechtswidrigkeit vor den nationalen Gerichten geltend zu machen, die unter Beachtung des Artikels 234 EG entscheiden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. November 1998 in der Rechtssache C-70/97 P, Kruidvat/Kommission, Slg. 1998, I-7183, Randnrn.
  • EuG, 21.03.2002 - T-131/99

    Shaw und Falla / Kommission

  • EuG, 22.06.2006 - T-137/04

    Mayer u.a. / Kommission - Richtlinie 92/43/EWG des Rates - Erhaltung der

  • EuG, 30.01.2001 - T-49/00

    Iposea / Kommission

  • EuG, 19.10.2000 - T-58/00

    Bond van de Fegarbel-Beroepsverenigingen u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 6 U 199/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15562
OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 6 U 199/97 (https://dejure.org/1998,15562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.1998 - 6 U 199/97 (https://dejure.org/1998,15562)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 1998 - 6 U 199/97 (https://dejure.org/1998,15562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 7 § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Klagebefugnis eines Verbandes bei Nichtbetroffenheit einzelner Mitglieder von einem Wettbewerbsverstoß

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1999, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Gegenteiliges hätte nur dann zu gelten, wenn keine anerkennenswerten Motive für den Beitritt des B. Mittelstandskreises zu dem Beklagten vorgelegen hätten, d.h. wenn durch die Sammelmitgliedschaft nicht tatsächlich das gemeinsame Interesse am Schutz des lauteren Wettbewerbs gebündelt werden sollte, sondern künstlich die Voraussetzungen für die Klagebefugnis nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG geschaffen werden sollten (vgl. OLG Frankfurt am Main WRP 1999, 347, 349; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 13 Rdn. 30c).
  • KG, 27.03.2012 - 5 U 39/10

    Klagebefugnis eines Verbandes; Irreführung durch entgeltliche Verleihung der

    (aa) Soweit das OLG Frankfurt (NJWE-WettbR 1999, 114 ) ein Indiz gegen eine Kompetenzübertragung in einem unangemessen niedrigen vom Sammelmitglied zu entrichtenden Beitrag im Verhältnis zur Zahl der vermittelten indirekten Mitglieder gesehen hat, lassen sich daraus keine verallgemeinerungsfähigen Folgerungen ziehen.

    (cc) Soweit das OLG Frankfurt (NJWE-WettbR 1999, 114 ) ein Indiz gegen eine Interessenbündelung in fehlenden Kenntnissen der indirekten Mitglieder über ihre mittelbaren Beziehungen zum dortigen Kläger gesehen hat, lässt sich das auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.

  • OLG Zweibrücken, 16.05.2002 - 4 U 77/01

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen: Verbandsmitgliedschaft einer

    Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (WRP 1999, 347) steht dem nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 20 U 24/03

    Klagebefugnis eines Vereins hinsichtlich der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige

    (3) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (WRP 1999, 347, 348; aA Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 13) beschränkt die Warengleichheit im Wesentlichen auf die betreffende Ware.
  • OLG Bremen, 11.03.2004 - 2 U 20/03

    Unzulässigkeit einer wtttbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage wegen

    Abzustellen ist danach darauf, welches Gerät oder welche Warengruppe beworben wurde (s. schon OLG Frankfurt, WRP 1999, 347, 349).
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