Rechtsprechung
OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
GG Art 5 Abs. 1; MarkenG §§ 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5, 15 Abs. 3; BGB §§ 823, 1004
Virtuelles Urinieren im Internet
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch ; Markendarstellung; Internetpublikation; Tierschutz; Jagd; Markenverwendung ; Meinungs- und Pressefreiheit; Markenverunglimpfung; Persönlichkeitsrecht
- online-und-recht.de
- Judicialis
BGB § 823; ; BGB § ... 1004; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Virtuelles Urinieren von Meinungsfreiheit gedeckt
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.08.1999 - 31 O 195/99
- OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Papierfundstellen
- afp 2000, 581
- NJWE-WettbR 2000, 242
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.05.1994 - 1 BvR 916/94
GG - Meinungsfreiheit
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Eine solche Benutzung, die keine über kommerzielle Zwecke hinausreichende wertende Auseinandersetzung mit einem Unternehmen und/oder seinen Produkten zum Ausdruck bringt, fällt indessen von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG hinaus (vgl. BVerfG NJW 1994, 3342/3343 - zu BGH a.a.O., "Markenverunglimpfung I"-).Entsprechendes geht aus dem ebenfalls bereits genannten, sich auf die Entscheidung "Markenverunglimpfung I" ("MARS") des Bundesgerichtshofs beziehenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1994, 3342 f) hervor.
- BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82
Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Denn auch das berechtigte Interesse, sich an der öffentlichen Auseinandersetzung der Meinungen zu beteiligen, und hierzu mit einer u.U. scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und das lediglich aus dem äußeren Anlaß der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. für viele: BVerfG NJW 1993, 1462; BGH WRP 2000, 310/314 -"Verdachtsberichterstattung"-; BGH GRUR 1995, 273 -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; BGH GRUR 1984, 684/686 -"Mordoro"- jeweils m.w.N.).Daß derjenige, der unter Verwendung einer fremden Marke eine bestimmte - auch verunglimpfende - Meinung über den Markeninhaber und/oder die von ihm unter dem Zeichen in den Verkehr gebrachten Waren zum Ausdruck bringt, sich grundsätzlich auf das in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Recht der freien Meinungsäußerung berufen kann, hat der Bundesgerichtshof bereits in der oben erwähnten Entscheidung "Mordoro" (BGH GRUR 1984, 684 ff) ausgeführt.
- BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Eine abweichende Beurteilung ergibt sich dabei auch nicht aus den klägerseits angeführten Entscheidungen "Markenverunglimpfung I" (BGH GRUR 1994, 808 ff) sowie "Markenverunglimpfung II" (BGH GRUR 1995, 57) des Bundesgerichtshofs.
- BGH, 10.02.1994 - I ZR 79/92
Markenverunglimpfung I - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Eine abweichende Beurteilung ergibt sich dabei auch nicht aus den klägerseits angeführten Entscheidungen "Markenverunglimpfung I" (BGH GRUR 1994, 808 ff) sowie "Markenverunglimpfung II" (BGH GRUR 1995, 57) des Bundesgerichtshofs. - BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93
Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Denn auch das berechtigte Interesse, sich an der öffentlichen Auseinandersetzung der Meinungen zu beteiligen, und hierzu mit einer u.U. scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und das lediglich aus dem äußeren Anlaß der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. für viele: BVerfG NJW 1993, 1462; BGH WRP 2000, 310/314 -"Verdachtsberichterstattung"-; BGH GRUR 1995, 273 -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; BGH GRUR 1984, 684/686 -"Mordoro"- jeweils m.w.N.). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 6 U 152/99
Denn auch das berechtigte Interesse, sich an der öffentlichen Auseinandersetzung der Meinungen zu beteiligen, und hierzu mit einer u.U. scharfen und schonungslosen, sogar ausfälligen Kritik beizutragen, deckt nicht ein dem Betroffenen nachteiliges Werturteil, das in keinem inneren Zusammenhang mit dem erörterten Gegenstand steht und das lediglich aus dem äußeren Anlaß der Interessenwahrnehmung gemacht ist, in Wirklichkeit aber ausschließlich dazu dient, den Kritisierten zu diffamieren (vgl. für viele: BVerfG NJW 1993, 1462; BGH WRP 2000, 310/314 -"Verdachtsberichterstattung"-; BGH GRUR 1995, 273 -"Dubioses Geschäftsgebaren"-; BGH GRUR 1984, 684/686 -"Mordoro"- jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 47/10
Begriff der Benutzung eines Zeichens im Sinne von § 14 Abs. 5 MarkenG
Vielmehr ist bei der Bewertung des Handelns schon hier der situative Kontext der beanstandeten Zeichenverwendung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, MD 2007, 745, 749 - Pharma-Kartell, zweifelnd auch OLG Köln, Urt. v. 31.03.2000, 6 U 152/99, Juris Rn. 8 = NJWE-WettbR 2000, 242).