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   BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94   

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https://dejure.org/1996,815
BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94 (https://dejure.org/1996,815)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - I ZR 1/94 (https://dejure.org/1996,815)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - I ZR 1/94 (https://dejure.org/1996,815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Stumme Verkäufer"; Feilhalten von Sonntagszeitungen in ungesicherten Verkaufshilfen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1188
  • MDR 1996, 1030
  • GRUR 1996, 778
  • afp 1996, 372
  • NJWE-WettbR 1996, 266 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 13.01.1993 - 2 U 372/92

    Wiederaufleben der Dringlichkeitsvermutung; Wettbewerbsrechtliche einstweilige

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
    Sie hat verlangt, daß die Beklagte die Vertriebsmethode, nämlich den Einsatz der Stummen Verkäufer - mit Ausnahme im Raum Halle, was Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits der Parteien ist (OLG Naumburg AfP 1993, 494) -, unterläßt.

    Soweit dies in Halle geschieht, handelt es sich, wie das Berufungsgericht weiter festgestellt hat, um eine Abwehrmaßnahme der Klägerin gegen die Beklagte (vgl. OLG Naumburg AfP 1993, 494).

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
    Umstände, die ausnahmsweise eine kostenlose Abgabe der Sonntagszeitungen als wettbewerbsrechtlich unbedenklich erscheinen lassen könnten, sind nicht gegeben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; BGHZ 81, 291, 296 - Bäckereifachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestalspiegel).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
    Umstände, die ausnahmsweise eine kostenlose Abgabe der Sonntagszeitungen als wettbewerbsrechtlich unbedenklich erscheinen lassen könnten, sind nicht gegeben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; BGHZ 81, 291, 296 - Bäckereifachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestalspiegel).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
    Schließlich werden durch das vom Landgericht ausgesprochene Verbot auch die Grundsätze der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), die auch den Schutz der Vertriebswege einschließt (BVerfGE 77, 346, 354), nicht berührt.
  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94
    Umstände, die ausnahmsweise eine kostenlose Abgabe der Sonntagszeitungen als wettbewerbsrechtlich unbedenklich erscheinen lassen könnten, sind nicht gegeben (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.4.1957 - I ZR 115/56, GRUR 1957, 600 = WRP 1957, 227 - Westfalenblatt; BGHZ 81, 291, 296 - Bäckereifachzeitschrift; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330 - Bliestalspiegel).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Eine dahingehende Äußerung kann der Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer" (Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778, 780 = WRP 1996, 889) nicht entnommen werden.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufgabe von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I).

    a) Nach der noch zu § 1 UWG a. F. ergangenen Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH, Urt. v. 15.2. 1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889) kann die kostenlose Abgabe einer entgeltlichen Zeitung - sofern sie in großem Umfang und über einen langen Zeitraum erfolgt - einen unsachlichen Gewöhnungseffekt erzeugen, so dass die Leser dauerhaft der ihnen durch die kostenlose Abgabe bekannt gewordenen Zeitung den Vorzug geben, auch wenn diese später nicht mehr kostenlos abgegeben wird.

    Der kostenlosen Abgabe stehe eine Vertriebsmethode gleich, bei der - wie beim Vertrieb von Zeitungen über "stumme Verkäufer", die zu einer Schwundquote von 60 % führten - von vornherein mit einer so hohen Diebstahls- oder Schwundquote zu rechnen sei, dass sie im Ergebnis auf eine kostenlose Abgabe hinauslaufe (BGH GRUR 1996, 778, 780 - Stumme Verkäufer).

    Unter diesen Umständen stellt sich die vom Senat in der Entscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH GRUR 1996, 778, 780) aufgeworfene Frage nicht, ob sich die Abgabe der Zeitungen über die Verkaufshilfen ausnahmsweise als wettbewerbsrechtlich unbedenklich darstellt.

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 188/07

    Zeitungsvertrieb über "Stumme Verkäufer" grundsätzlich zulässig

    a) Nach der noch zu § 1 UWG a.F. ergangenen Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH, Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889) kann die kostenlose Abgabe einer entgeltlichen Zeitung, sofern sie in großem Umfang und über einen langen Zeitraum erfolgt, einen unsachlichen Gewöhnungseffekt erzeugen, so dass die Leser dauerhaft der ihnen durch die kostenlose Abgabe bekannt gewordenen Zeitung den Vorzug geben, auch wenn diese später nicht mehr kostenlos abgegeben wird.

    Der kostenlosen Abgabe stehe eine Vertriebsmethode gleich, bei der - wie beim Vertrieb von Zeitungen über "stumme Verkäufer", die zu einer Schwundquote von 60% führten - von vornherein mit einer so hohen Diebstahls- oder Schwundquote zu rechnen sei, dass sie im Ergebnis auf eine kostenlose Abgabe hinauslaufe (BGH GRUR 1996, 778, 780 - Stumme Verkäufer).

    Unter diesen Umständen stellt sich die vom Senat in der Entscheidung "Stumme Verkäufer I" (BGH GRUR 1996, 778, 780) aufgeworfene Frage nicht, ob sich die Abgabe der Zeitungen über die Verkaufshilfen ausnahmsweise als wettbewerbsrechtlich unbedenklich darstellt.

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.
  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 45/00

    Testbestellung

    a) Die beanstandete Werbung ist dem Bereich der Wertreklame zuzurechnen, deren Besonderheit darin besteht, daß dem Kunden zu Werbezwecken eine geldwerte Vergünstigung gewährt wird, indem ihm im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Geschäfts eine Ware oder Leistung unentgeltlich oder jedenfalls verbilligt überlassen wird (vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 176/90, GRUR 1992, 621, 622 = WRP 1992, 644 - Glücksball-Festival; Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778, 780 = WRP 1996, 889 - Stumme Verkäufer; Urt. v. 26.3.1998 - I ZR 231/95, GRUR 1998, 1037, 1038 = WRP 1998, 727 - Schmuck-Set, m.w.N.; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 192).
  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 120/00

    Vertrieb von Gratiszeitung nicht wettbewerbswidrig

    Eine dahingehende Äußerung kann der Senatsentscheidung "Stumme Verkäufer" (Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 1/94, GRUR 1996, 778, 780 = WRP 1996, 889) nicht entnommen werden.
  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Zuzugeben ist der Antragstellerin allerdings, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil "Stumme Verkäufer" vom 15.02.1996 (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889) der Argumentation der dortigen Klägerin, allerdings unter dem Aspekt der Wertreklame, gefolgt ist, die Beklagte dieses Rechtsstreits ermögliche durch ihre Vertriebsmethode die massenhafte Entnahme unbezahlter Sonntagszeitungen aus ungesicherten Verkaufshilfen, das sei rechtlich einer Gratisverteilung gleichzusetzen, diese sei grundsätzlich wettbewerbswidrig.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 4 U 46/99

    Wettbewerbsrecht - unentgeltliche Verteilung anzeigenfinanzierter

    Dies habe der BGH in seiner Entscheidung "Stumme Verkäufer" - WRP 1996, 889 - bestätigt.
  • OLG Köln, 05.07.2000 - 6 U 207/99

    Unentgeltliche Abgabe auch entgeltlich vertriebener Presseerzeugnisse -

    Sie stützt sich in erster Linie auf die Entscheidung "stumme Verkäufer" des BGH (WRP 96, 889 ff) und meint, der beschriebene Vertrieb führe zu einer massiven Beeinträchtigung der Wettbewerber, weil der Interessent nicht mehr nach Sachkriterien, sondern allein danach auswähle, wo das Blatt unentgeltlich erhältlich sei.
  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    Der Senat sieht auch in den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil "Stumme Verkäufer" (GRUR 1996, 778 (780)) keine den vorliegenden Fall treffende Präjudizentscheidung.
  • KG, 10.09.1999 - 5 U 4241/99

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines preisreduzierten Probeabonnements einer

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 6 U 164/00

    Verletzung von Markenrechten durch den Vertrieb von drei Haftklebestiften;

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1998 - 4 U 192/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verteilung einer kostenlosen

  • OLG Zweibrücken, 21.12.2000 - 4 U 107/99

    Geringfügige Umgestaltung eines Prototyps - Wegfall des bestimmenden

  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

  • LG Hamburg, 20.06.2000 - 312 O 216/00

    Verwendung der Titel "Pixie Pickles" und/oder "Pixie Pickles Home Cooking" zur

  • LG Tübingen, 06.03.1998 - 5 O 19/98

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Unlauterkeit des Verdrängungswettbewerbes;

  • LG Hamburg, 28.02.2007 - 315 O 955/06

    Unlauterer Wettbewerb durch Gratisverteilaktionen (hier: Gutscheine für eine

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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94   

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https://dejure.org/1996,8973
BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94 (https://dejure.org/1996,8973)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - I ZR 105/94 (https://dejure.org/1996,8973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJWE-WettbR 1996, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87

    Schilderwald; Preisgegenüberstellung; Ankündigung einer Preissenkung

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Das Berufungsgericht hat auch gesehen, daß die Präsentation einzelner Waren, die sich im Rahmen des sonstigen Angebots hält und nicht zu einem besonderen Herausstellen dieser Waren im Verhältnis zu ihrem Umfeld führt, nicht als ein "Hervorheben" anzusehen ist (BGHZ 105, 89, 92 - Schilderwald).
  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 118/87

    Gesamtes Angebot; Hervorhebung einzelner Waren aus dem gesamten Angebot

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Der Verkehr kann einer derartigen Vorstellung nur dann nicht erliegen, wenn die Aufmachung des Prospektes oder der sonstigen Werbung insgesamt blaß ist (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1988 - I ZR 118/87, GRUR 1989, 213, 214 = WRP 1989, 375 - Gesamtes Angebot).
  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Nach der Rechtsprechung hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die in Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung aber nicht nur den Eintritt des erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt des Eintritts zulässig und begründet war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1992 - I ZR 35/90, GRUR 1992, 474, 475 = WRP 1992, 757, 758 - Btx-Werbung II, m.w.N.; Urt. v. 09.05.1996 - I ZR 107/94 - EDV-Geräte, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.11.1992 - I ZR 63/91

    Hervorgehobene Waren

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Maßgeblich für diese Beurteilung ist das Verhältnis der beworbenen Waren zum gesamten Sortiment der Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1992 - I ZR 63/91, GRUR 1993, 569, 570 = WRP 1993, 388, 389 - Camcorder, m.w.N.).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16. November 1995 - I ZR 229/93 - (WRP 1996, 284, 285 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II) die Auffassung vertreten, daß es sich bei dem Verbot der Preisgegenüberstellung nach § 6 e UWG um eine Verkaufsmodalität im Sinne der durch die Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (GRUR 1994, 296 ff. - Keck und Mithouard) begründeten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes handelt.
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Nach der Rechtsprechung hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die in Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung aber nicht nur den Eintritt des erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt des Eintritts zulässig und begründet war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 27.02.1992 - I ZR 35/90, GRUR 1992, 474, 475 = WRP 1992, 757, 758 - Btx-Werbung II, m.w.N.; Urt. v. 09.05.1996 - I ZR 107/94 - EDV-Geräte, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 16. November 1995 - I ZR 229/93 - (WRP 1996, 284, 285 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II) die Auffassung vertreten, daß es sich bei dem Verbot der Preisgegenüberstellung nach § 6 e UWG um eine Verkaufsmodalität im Sinne der durch die Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (GRUR 1994, 296 ff. - Keck und Mithouard) begründeten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes handelt.
  • LG Düsseldorf, 24.11.1993 - 12 O 414/93
    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Es kann dahinstehen, ob - wie die Revision meint - die Nichtanwendung dieser auf Art. 30 EGV gestützten Entscheidung auf - wie hier - reine Inlandssachverhalte zu einer nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässigen Inländerdiskriminierung führen würde (vgl. Vorlagebeschluß des LG Düsseldorf NJW 1994, 752).
  • EuGH, 18.05.1993 - C-126/91

    Schutzverband gegen Unwesen i.d. Wirtschaft / Rocher

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - I ZR 105/94
    Der Anwendbarkeit des § 6 e UWG für die Zeit vor dem 1. August 1994 steht - wie das Berufungsgericht weiter zu Recht angenommen hat - auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 18. Mai 1993 (WRP 1993, 615 - Yves Rocher) nicht entgegen.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Es bedarf deshalb weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwiefern es wettbewerbsrechtlich geboten ist, eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 4.7.1996 - I ZR 105/94, NJWE-WettbR 1996, 266, 267).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Es bedarf deshalb weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwiefern es wettbewerbsrechtlich geboten ist, eine Inländerdiskriminierung zu vermeiden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 4.7.1996 - I ZR 105/94, NJWE-WettbR 1996, 266, 267).
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