Rechtsprechung
OLG Köln, 21.02.1995 - 6 W 88/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweilige Verfügung; Bruchteil; Streitwert des Verfügungsverfahrens
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 20 ABS. 1 GKG; § 3 ZPO; § 4 ZPO
Einstweilige Verfügung; Bruchteil; Streitwert des Verfügungsverfahrens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 20 Abs. 1; ZPO §§ 3 4
Streitwert des Verfügungsverfahrens - Streitwert, einstweilige Verfügung, Bruchteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit des schematischen Erkennens auf einen Bruchteil des Hauptsachewertes bei Unterlassungsverfahren mit den Grundsätzen für die Bestimmung des Gegenstandswertes eines Verfahrens
Papierfundstellen
- MDR 1995, 1140
- NJWE-WettbR 1996, 44
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 19.10.1987 - 17 W 443/87
Streitwertkürzung
Auszug aus OLG Köln, 21.02.1995 - 6 W 88/94
Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, der Gegenstandswert des einstweiligen Verfügungsverfahrens sei regelmäßig auf lediglich einen Bruchteil des für die Hauptsache zugrunde zu legenden Streitwerts anzusetzen (vgl. OLG Frankfurt/Main in WRP 1981, 221; OLG Köln - 17. Zivilsenat - in GRUR 1988, 725 f, 726).
- OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09
Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abschlag im …
bb) Ein anderer Teil der Rechtsprechung hält eine Festsetzung des Streitwerts auf den Wert der Hauptsache jedenfalls dann für angebracht, wenn das Verfügungsverfahren tatsächlich zu einer endgültigen Streiterledigung geführt hat oder im Einzelfall bereits bei Antragstellung gewichtige Anhaltspunkte dafür sprachen, dass das Verfügungsverfahren eine als endgültig akzeptierte Klärung herbeiführen werde (vgl. z. B. OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 6 W 88/94, NJWE-WettbR 1996, 44). - KG, 26.11.2004 - 5 W 146/04
Streitwert im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren auf …
Es besteht kein Anlass, davon abweichend nunmehr generell oder als Regelwert den Wert eines Verfügungsverfahrens und eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens gleich hoch zu bemessen (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.0.;… Harte/Heuning/Retzler, UWG, § 12 Rdn. 842 m. w. N.; anders etwa OLG Hamburg, WRP 1981, 470, 473; OLG München, WRP 1985, 661, 662; OLG Köln, NJWE-WettbR 1996, 44). - LG Stralsund, 25.09.2023 - 8 T 94/23
Gegenstandswert ist eigenständig vom Wert des Hauptsacheverfahrens zu bestimmen
Der Gegenstandswert für ein Verfahren der einstweiligen Verfügung ist eigenständig und unabhängig vom Wert des zugehörigen Hauptsacheverfahrens zu bestimmen; es verbietet sich, schematisch auf einen Bruchteil des Hauptsachewertes zu erkennen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 6 W 88/94). - OLG Dresden, 19.04.2022 - 14 W 870/21 Besteht bei Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens aus der maßgeblichen Sicht der Antragstellerseite die berechtigte Erwartung, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren zu einer abschließenden Regelung der Streitigkeit führt, wird der Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens dem der Hauptsache entsprechen (OLG Köln MDR 1995, 1140).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.12.1994 - 3 W 156/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1449
- NJWE-WettbR 1996, 44 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten
Wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 9. Dezember 1994 (3 W 156/94) ausgeführt hat, ist der Begriff des unmittelbar Verletzten der neuen Gesetzeslage entsprechend auszuformen.