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OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 174; ZPO § 93 § 99
Vorlage einer Vollmachtsurkunde bei Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 11 O 62/98
- OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98
Papierfundstellen
- GRUR 1999, 1039
- NJWE-WettbR 1999, 263
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 20 W 13/96
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.04.1999 - 20 W 55/98
»Das Erfordernis der Vorlage einer Vollmachtsurkunde gemäß § 174 BGB ist entsprechend auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung anzuwenden (Fortführung der Senatsrechtsprechung, OLG Düsseldorf - 20 W 13/96 - 14.06.1996 -, OLGR Düsseldorf 1996, 279).«.
- OLG Frankfurt, 26.07.2001 - 6 W 132/01
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Entbehrlichkeit eines Vollmachtsnachweises
Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Abmahnung ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die ausführlichen Nachweise bei OLG Düsseldorf, OLG Report 2000, 57, 58).Schließlich entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats im Zusammenhang mit der Zugangsbedürftigkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung - entgegen Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Report 2000, 57, 58) , dass die bürgerlichrechtlichen Vorschriften über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen darauf keine Anwendung finden, weil die wettbewerbsrechtliche Abmahnung lediglich ein Realakt ist.
- OLG Düsseldorf, 13.07.2000 - 20 W 37/00
Anforderungen an den Nachweis der Bevollmächtigung bei wettbewerbsrechtlicher …
Indes hält der Senat nach erneuter Prüfung an seiner zuletzt mit Beschluß vom 19.4.1999 (20 W 55/98, veröffentlicht in NJWE-WettbR 1999, 263) dargelegten Rechtsprechung fest, wonach die wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet. - LG Düsseldorf, 03.12.2008 - 12 O 393/07
Abmahnung ohne Originalvollmacht ist unwirksam
Das OLG Düsseldorf hat nach nochmaliger Überprüfung an der in den Beschlüssen vom 13.07.2000 (GRUR-RR 2001, 286) und vom 19.04.1989 (NJWE-WettbR 1999, 263) vertretenen Auffassung festgehalten (Urteil vom 21.11.2006 - Az.: I-20 U 22/06), dass die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechend Anwendung findet. - LG Frankfurt/Main, 24.02.2010 - 6 O 229/09
Keine Originalvollmacht bei markenrechtlicher Abmahnung - Bei einer …
Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf die Abmahnung ist in der Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. die ausführlichen Nachweise bei OLG Düsseldorf, OLG Report 2000, 57, 58).