Weitere Entscheidung unten: AG Dortmund, 19.11.1991

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8398
BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91 (https://dejure.org/1992,8398)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1992 - XI ZR 71/91 (https://dejure.org/1992,8398)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1992 - XI ZR 71/91 (https://dejure.org/1992,8398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,8398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 957
  • VersR 1992, 1021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; Senatsurteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 = WM 1991, 667) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden und damit zulässig.
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Die Tatsache, daß der Einspruch weder in der Einspruchsschrift noch innerhalb der Einspruchsfrist begründet worden ist, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. BGHZ 75, 138; BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 61/79 = NJW 1980, 1102, 1103; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Die Tatsache, daß der Einspruch weder in der Einspruchsschrift noch innerhalb der Einspruchsfrist begründet worden ist, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. BGHZ 75, 138; BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 61/79 = NJW 1980, 1102, 1103; jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 151/89

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung - Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    Der statthafte (BGHZ 37, 79, 83; Senatsurteil vom 5. März 1991 - XI ZR 151/89 = WM 1991, 667) Einspruch ist in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt worden und damit zulässig.
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus BGH, 07.04.1992 - XI ZR 71/91
    In diesem Umfang hat der Senat durch Versäumnisurteil vom 21. Januar 1992, auf dessen Inhalt (ZIP 1992, 253 [BGH 21.01.1992 - XI ZR 71/91]) Bezug genommen wird, das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • AG Düsseldorf, 23.05.2019 - 27 C 257/18

    Ausgleichsleistung, Fluggastrechteverordnung, Betreuungsleistungen,

    § 340 Abs. 3 ZPO, der normiert, dass der Einspruch begründet werden soll, stellt nämlich keine Zulässigkeitsvoraussetzung dar (BGH NJW-RR 1992, 957, 957).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 34/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: "Unmittelbare Aufforderung an Kinder" zum Erwerb

    Der Einspruch der Beklagten ist gemäß § 555 Abs. 1 Satz 1, § 338 ZPO statthaft (BGH, Urteil vom 7. April 1992 - XI ZR 71/91, NJW-RR 1992, 957) und auch im Übrigen zulässig, nämlich in der gesetzlichen Form (§ 340 ZPO) und Frist (§ 339 Abs. 1 ZPO) eingelegt.
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 135/02

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Einspruchsbegründungsfrist; Unterschreitung

    Wird der Einspruch innerhalb dieser Frist nicht begründet, wird er nicht unzulässig (BGH, Urt. v. 7.4.1992 - XI ZR 71/91, NJW-RR 1992, 957 m.w.N.).
  • ArbG Köln, 11.01.2019 - 19 Ca 3743/18

    Als "Karnevalszeit" gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis

    Dass die Beklagte in der Einspruchsschrift entgegen § 340 Abs. 3 ZPO keinerlei Angriffs- und Verteidigungsmittel nennt, macht den Einspruch nicht unzulässig, sondern allenfalls unbegründet (siehe nur BGH vom 07.04.1992, XI ZR 71/91; BGH vom 12.07.1979, VII ZR 284/78, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 270/00

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil im Wege eines zweiten

    Die Tatsache, daß er nicht begründet worden ist, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen (BGHZ 75, 138, 140 m.w.N.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - VIII ZR 61/79 - NJW 1980, 1102 unter II 1; Urteil vom 10. April 1992 - XI ZR 71/91 - NJW-RR 1992, 957).
  • OLG Saarbrücken, 19.03.2014 - 2 U 16/13

    Gewerberaummiete: Fristgemäße Berufungsbegründung durch Einreichung eines

    Die fehlende Begründung in der Einspruchsschrift vom 24. April 2012 (§ 340 ZPO) führt nicht zur Unzulässigkeit des Einspruchs, da § 340 Abs. 3 ZPO lediglich die Prozessförderungspflicht der bereits säumig gewesenen Partei im Hinblick auf § 296 ZPO konkretisiert (BGH, NJW-RR 1992, 957).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2016 - 5 Sa 222/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Konkurrenztätigkeit -

    Schließlich steht auch die Tatsache, dass der Einspruch weder in der Einspruchsschrift noch - wie angekündigt - in einem gesonderten Schriftsatz begründet worden ist, seiner Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. BGH 07.04.1992 - XI ZR 71/91).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der

    Die Tatsache, dass der Einspruch weder in der Einspruchsschrift noch innerhalb der Einspruchsfrist begründet worden ist, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. BGH 07. April 1992 - XI ZR 71/91, juris, Rn 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 24 U 74/13

    Umfang der Rechtskraft eines einen Herausgabeantrag hinsichtlich eines

    Unabhängig davon führt die Versäumung der Frist zur Begründung des Einspruchs auch nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs, sondern ermöglicht nur die Anwendung der Verspätungsvorschriften (§ 340 Abs. 3 ZPO; BGH NJW-RR 1992, 957; Zöller/Herget, a.a.O., § 340 Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2012 - 14e O 189/11

    Schadensersatz wegen Betrugs durch Ausstellen von Scheinrechnungen; Angabe nicht

    Soweit der Beklagte den Einspruch nicht binnen der 2-wöchigen Einspruchsfrist begründet hat, steht das der Zulässigkeit des Einspruchs nicht entgegen (BGH NJW-RR 1992, 957; Zöller-Herget, ZPO; 29. Auflage, § 340 Rz. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Dortmund, 19.11.1991 - 125 C 9371/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10793
AG Dortmund, 19.11.1991 - 125 C 9371/91 (https://dejure.org/1991,10793)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19.11.1991 - 125 C 9371/91 (https://dejure.org/1991,10793)
AG Dortmund, Entscheidung vom 19. November 1991 - 125 C 9371/91 (https://dejure.org/1991,10793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 957
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BFH, 05.02.2004 - V R 90/01

    Umsatzsteueroption bei Grundstücksvermietung an Deutsche Telekom

    Deshalb wurden erst mit der Aufhebung der TKO mit Wirkung vom 1. Juli 1991 sowohl die bereits bestehenden als auch die entstehenden Rechtsbeziehungen bei Inanspruchnahme der Leistungen der TELEKOM privatrechtlicher Natur (vgl. Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 19. November 1991 125 C 9371/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 957; Statz, Die öffentliche Verwaltung 1990, 241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht