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   OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3930
OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92 (https://dejure.org/1992,3930)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.09.1992 - 3 U 63/92 (https://dejure.org/1992,3930)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. September 1992 - 3 U 63/92 (https://dejure.org/1992,3930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fangwerbung; Eintragung eines Funkmietwagens unter dem Buchstaben "T" im Telefonbuch; Vebot eines Inserates im Wege der einstweiligen Verfügung; Abfangen von Kunden durch Handzettelwerbung vor der Verkaufsstelle des Konkurrenten als ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    Die beanstandete Anzeige stellt auch keine unlautere gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar (vgl. Harte-Henning/Omsels, UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 10 Rn. 81; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Rn. 10.49; aA zu § 1 UWG aF OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 6 U 186/09

    Wettbewerbsverstoß: Werbeanzeige eines Mietwagenunternehmens in einem Telefonbuch

    Dementsprechend darf ein Mietwagenunternehmer seine Leistung grundsätzlich im Telefonbuch unter "T" bewerben (vgl. Harte / Henning / Omsels , UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 10, Rn 81; Piper / Ohly / Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 4 Rn 10/49; a.A. OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50).

    Die Revision war im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des OLG Bamberg (NJW-RR 1993, 50) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • KG, 09.09.2008 - 5 U 163/07

    Wettbewerbs- und Markenrecht: Unterlassung einer Werbeeinblendung bei Eingabe

    Ein Abfangen von Kunden kann ferner dann unzulässig sein, wenn der Kunde schon konkret zum Kauf bei der Konkurrenz entschlossen ist und er im engsten örtlichen Bereich des Konkurrenzunternehmens gezielt angesprochen wird, um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (BGH, a.a.O., Zahnprothesen-Pflegemittel Seite 201; Handzettelwerbung Seite 548; OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50).
  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Ein Abfangen von Kunden kann ferner dann unzulässig sein, wenn der Kunde schon konkret zum Kauf bei der Konkurrenz entschlossen ist und er im engsten örtlichen Bereich des Konkurrenzunternehmens gezielt angesprochen wird, um ihm eine Änderung seines Kaufentschlusses aufzudrängen (BGH, a.a.O., Zahnprothesen-Pflegemittel Seite 201; Handzettelwerbung Seite 548; OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50).
  • OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Dies wird indes - zu Recht, vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1956, 64; OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1455 - selbst von der Beklagten nicht vertreten.
  • LG Tübingen, 08.06.2004 - 20 O 7/04

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch eines Taxiunternehmers auf Unterlassung von

    Dieses gezielte Abfangen von zu einer Taxifahrt entschlossenen Kunden ist mit einem lauteren Wettbewerb nicht vereinbar und ist als sogenannte Fangwerbung unzulässig (OLG Bamberg, Urt. v. 16.9.1992 - 3 U 63/92 = NJW-RR 1993, 50).
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