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   OLG Hamm, 29.04.1996 - 8 W 8/96   

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https://dejure.org/1996,9114
OLG Hamm, 29.04.1996 - 8 W 8/96 (https://dejure.org/1996,9114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.1996 - 8 W 8/96 (https://dejure.org/1996,9114)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 1996 - 8 W 8/96 (https://dejure.org/1996,9114)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 78 Abs. 1 u. 3, § 569 Abs. 2 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Nach einer Auffassung bedeutet die für den Arrest oder Verfügungsantrag geltende Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nicht, dass das vor einem Landgericht anhängige Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nicht grundsätzlich als Anwaltsprozess anzusehen ist, weshalb die sofortige Beschwerde nur durch einen auch am Beschwerdegericht postulationsfähigen Rechtsanwalt zulässig eingelegt werden kann (OLG Hamm, st. Rspr: NJW-RR 1997, 763 und OLGR 2008, 257 f., OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358.
  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07

    Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht

    Der Senat folgt in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 29. April 1996, 8 W 8/96, NJW-RR 1997, 763) aus folgenden Gründen der letzteren Auffassung:.
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