Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.04.1996 - 8 W 8/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 78 Abs. 1 u. 3, § 569 Abs. 2 S. 2
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 763
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08
Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung
Nach einer Auffassung bedeutet die für den Arrest oder Verfügungsantrag geltende Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nicht, dass das vor einem Landgericht anhängige Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung nicht grundsätzlich als Anwaltsprozess anzusehen ist, weshalb die sofortige Beschwerde nur durch einen auch am Beschwerdegericht postulationsfähigen Rechtsanwalt zulässig eingelegt werden kann (OLG Hamm, st. Rspr: NJW-RR 1997, 763 und OLGR 2008, 257 f., OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358. - OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07
Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
Der Senat folgt in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 29. April 1996, 8 W 8/96, NJW-RR 1997, 763) aus folgenden Gründen der letzteren Auffassung:.