Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.12.2000

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99   

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BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99 (https://dejure.org/2000,1038)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2000 - IV ZR 223/99 (https://dejure.org/2000,1038)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99 (https://dejure.org/2000,1038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Haftpflichtversicherung - Deckungsschutz - Versicherer - Schädiger

  • Judicialis

    VVG § 156; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 156; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässige Klage des Geschädigten auf Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 156; ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 316
  • MDR 2001, 214
  • VersR 2001, 90
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
    Diese Bestimmungen bezwecken den Schutz des Geschädigten; durch sie soll gewährleistet werden, daß die Versicherungsentschädigung ihm zugute kommt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1993 - IV ZR 131/92 - VersR 1993, 1222 unter 2 b und vom 8. April 1987 - IVa ZR 12/86 - VersR 1987, 655 unter I 3).
  • BGH, 12.03.1975 - IV ZR 102/74

    Anspruchsabtretung - Unmittelbarer Zahlungsanspruch - Haftpflicht -

    Auszug aus BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
    Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen angenommen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1963 - II ZR 38/61 - VersR 1964, 156 unter I; vom 12. März 1975 - IV ZR 102/74 - VersR 1975, 655 unter I b und vom 9. Januar 1991 - IV ZR 264/89 - VersR 1991, 414 f.).
  • BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 12/86

    Aufrechnung mit Prämien- (gegen-)forderungen dritter Anspruchsteller in der

    Auszug aus BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
    Diese Bestimmungen bezwecken den Schutz des Geschädigten; durch sie soll gewährleistet werden, daß die Versicherungsentschädigung ihm zugute kommt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juli 1993 - IV ZR 131/92 - VersR 1993, 1222 unter 2 b und vom 8. April 1987 - IVa ZR 12/86 - VersR 1987, 655 unter I 3).
  • BGH, 12.12.1963 - II ZR 38/61

    Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen eines

    Auszug aus BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
    Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen angenommen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1963 - II ZR 38/61 - VersR 1964, 156 unter I; vom 12. März 1975 - IV ZR 102/74 - VersR 1975, 655 unter I b und vom 9. Januar 1991 - IV ZR 264/89 - VersR 1991, 414 f.).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89

    Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden

    Auszug aus BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99
    Dies hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen angenommen (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1963 - II ZR 38/61 - VersR 1964, 156 unter I; vom 12. März 1975 - IV ZR 102/74 - VersR 1975, 655 unter I b und vom 9. Januar 1991 - IV ZR 264/89 - VersR 1991, 414 f.).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    In der Haftpflichtversicherung ist es allgemein anerkannt, dass der am Versicherungsvertrag nicht beteiligte, geschädigte Dritte ein eigenes rechtliches Interesse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung haben kann, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe (Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, VersR 2001, 90 unter 2 b; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485 Rn. 2; Langheid in Langheid/Rixecker, 5. Aufl. § 100 Rn. 54; Lücke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 100 Rn. 21; Armbrüster, r+s 2010, 441, 447; Felsch, r+s 2010, 265, 275; R. Johannsen, r+s 1997, 309, 313; Piontek, Haftpflichtversicherung 2016 § 1 Rn. 15 und § 3 Rn. 47).

    Diese Bestimmungen bezwecken den Schutz des Geschädigten; durch sie soll gewährleistet werden, dass die Versicherungsentschädigung ihm zugutekommt (Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, VersR 2001, 90 unter 2 b).

    Der Umstand, dass die Haftungsfrage aufgrund des Trennungsprinzips im Deckungsprozess nicht zu klären ist, führt im vorweggenommenen Deckungsprozess vielmehr dazu, dass auf die Behauptungen des Geschädigten abzustellen und die Haftung der versicherten Personen damit insoweit zu unterstellen ist (Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99, VersR 2001, 90 unter 2 a).

  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des

    Das Gesetz will so gewährleisten, dass die Versicherungsleistung letztlich dem Geschädigten zugutekommt (vgl. dazu Späte/Schimikowski/v. Rintelen, Haftpflichtversicherung 2. Aufl. 1 AHB Rn. 346; vgl. zur früheren Rechtslage schon Senatsurteile vom 8. April 1987 - IVa ZR 12/86, VersR 1987, 655 unter II 3; vom 7. Juli 1993 - IV ZR 131/92, r+s 1993, 370 unter 2 b; 15. November 2000 - IV ZR 223/99, VersR 2001, 90 unter 2 b; Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. Band IV Anm. B 87).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Die Klägerin klagt in zulässiger Weise auf Feststellung der Deckungspflicht der Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 15. November 2000 - IV ZR 223/99 - VersR 2001, 90 unter 2 a).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99   

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https://dejure.org/2000,1432
BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,1432)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,1432)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,1432)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 316
  • VersR 2001, 601
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).

    Diesem Ansatz entspricht es, das Interesse des Rechtsmittelklägers mit nur 50% des für eine Klage auf Leistungen aus der Zusatzversicherung maßgeblichen Wertes zu bemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles zwar behauptet, tatsächlich aber bislang ungeklärt geblieben ist, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne der vereinbarten Bedingungen geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 und 12. Februar 1992 aaO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - NVersZ 2000, 372).

  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 100/90

    Streitwert bei Streit über die Wirksamkeit eines Rücktritts des Versicherers von

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).

    Denn für das wirtschaftliche Interesse an dieser Feststellung ist maßgeblich, welche finanziellen Auswirkungen die getroffene Feststellung voraussichtlich für den Rechtsmittelkläger haben wird (Beschluß vom 11. Juli 1990 aaO).

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    Diesem Ansatz entspricht es, das Interesse des Rechtsmittelklägers mit nur 50% des für eine Klage auf Leistungen aus der Zusatzversicherung maßgeblichen Wertes zu bemessen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles zwar behauptet, tatsächlich aber bislang ungeklärt geblieben ist, ob der Kläger berufsunfähig im Sinne der vereinbarten Bedingungen geworden ist (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 und 12. Februar 1992 aaO; vgl. auch Senatsbeschluß vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99 - NVersZ 2000, 372).

    Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel Beschwer 9; vom 3. Mai 2000 aaO) entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    Von letzterem ist hier aber auszugehen, weil das Berufungsgericht das insoweit maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Rechtsmittelklägers am Erfolg seines Rechtsmittels (BGHZ 128, 85, 88) nur unzureichend berücksichtigt hat.
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    b) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bemißt der Senat die Beschwer bei einer auf die Feststellung gerichteten Klage, daß der Versicherungsvertrag trotz des vom Versicherer erklärten Rücktritts oder der von diesem erklärten Anfechtung fortbesteht, regelmäßig unter Rückgriff auf die Bemessung der Beschwer bei einer auf Leistung gerichteten Klage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1990 - IV ZR 100/90 - VVGE § 1 BB-BUZ Nr. 1; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608; vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3).
  • BGH, 15.05.1996 - IV ZR 337/95

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    Dagegen sind die Grundsätze, nach denen der Senat die Wertfestsetzung bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestandes eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses vornimmt (Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel Beschwer 9; vom 3. Mai 2000 aaO) entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    Bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Risikolebensversicherung - auch hier ist der Eintritt eines Versicherungsfalles, nicht aber die vom Versicherer bei Eintritt zu erbringende Leistung ungewiß - hat der Senat demgemäß das Interesse des Rechtsmittelklägers auf 20% der versprochenen Versicherungssumme bemessen (Senatsbeschluß vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 4).
  • BGH, 08.07.1993 - III ZR 153/92

    Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Klageantrag

    Auszug aus BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99
    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Wertfestsetzung gemäß § 511 a in Verbindung mit § 3 ZPO kann zwar vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder ob es von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht hat (st.Rspr. vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 - III ZR 153/92 - BGHR ZPO § 511 a Revisibilität 1).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich bei einer Feststellungsklage die Beschwer des Beklagten danach bemisst, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (vgl. BGH, Urt. v. 14. Februar 1958 - VI ZR 43/57, VersR 1958, 318; Beschl. v. 28. November 1990 - VIII ZB 27/90, AnwBl 1992, 451; Urt. v. 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, NJW-RR 2001, 316, 317).
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von den 3, 5-fachen Jahresbeträgen der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von 50% vorzunehmen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während sich bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senatsurteil vom 13. Dezember 2000  IV ZR 279/99, VersR 2001, 601 unter 2 b m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bemisst sich die Beschwer und hier dieser folgend der Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines angefochtenen Vertrages über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, wenn der Versicherungsnehmer keine Ansprüche aus einem Versicherungsfall zur Berufsunfähigkeit geltend macht, in Höhe von 20 % des für eine Klage auf Leistung aus der Versicherung maßgeblichen Werts (BGH VersR 2001, 601 f., Rn. 10 a. E.).

    Der Senat bemisst den Streitwert auf Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dort bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines angefochtenen Vertrags über Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, auf die Hälfte des der sonst angemessenen 20 % aus der Versicherungssumme bzw. des 3, 5-fachen Rentenjahresbetrags (vgl. BGH VersR 2001, 601 f. unter Fortführung BGH NJW-RR 1997, 1562).

  • BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19

    Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde

    a) Zwar stehen die §§ 74 ff. VVG a.F. im Abschnitt über die Schadensversicherung, während es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht um eine Schadensversicherung, sondern um eine hiervon zu unterscheidende Summenversicherung handelt (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 601 unter 2 [juris Rn. 7]; vom 24. September 1969 - IV ZR 776/68, BGHZ 52, 350b unter II [juris Rn. 8 ff.]), die zudem als Lebensversicherung im Sinne des VVG a.F. zu qualifizieren ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 1990 - IV ZR 13/90, VersR 1991, 289 unter III [juris Rn. 19]; vom 5. Oktober 1988 - IVa ZR 317/86, VersR 1988, 1233 unter 3 [juris Rn. 25]); sie steht aber inhaltlich einer Schadensversicherung so nahe, dass eine entsprechende Anwendung der §§ 74 ff. VVG a.F. gerechtfertigt ist.
  • OLG Braunschweig, 02.12.2015 - 3 U 62/14

    Zeitliche Grenzen der Berufung des Versicherers auf Anzeigepflichtverletzungen

    Darüber hinaus war die vom Landgericht vorgenommene Kostenverteilung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO abzuändern, da der Senat den vom Landgericht festgesetzten Streitwert für den Feststellungsantrag entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Bestehens eines Vertrags über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (vgl. Urteil vom 13.12.2000 - IV ZR 279/99) mit Beschluss vom 9.11.2015 (Bl. 334 d. A.) gemäß § 63 Abs. 3 GKG herabgesetzt hat, was zu einer höheren Kostentragungsquote der Klägerin führt.
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats von dem 3, 5-fachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von jeweils 50% vorzunehmen, wenn der behauptete Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit sich der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (Senat, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 - VersR 2001, 601 unter 2 b; Beschlüsse vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94 - BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3; vom 12. Februar 1992 - IV ZR 241/91 - NJW-RR 1992, 608 unter II b und vom 17. Mai 2000 aaO).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung von den 3, 5-fachen Jahresbeträgen der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von 50% vorzunehmen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während sich bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit der Feststellungsabschlag auf 20% beläuft (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 601 unter 2 b m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Inanspruchnahme eines

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass sich bei einer Feststellungsklage die Beschwer des Beklagten danach bemisst, wie hoch oder gering das Risiko einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99 -, juris, Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2023 - 11 U 34/22

    Rechtsfolgen einer unterlassenen Beratung des Versicherers zu Lücken in der

    Das Feststellungbegehren schlägt - entsprechend den Grundsätzen der Entscheidung des BGH, Urt. v. 13.12.2000 - IV ZR 279/99 (juris = BeckRS 2001, 223) - indes lediglich mit 20 % des dreieinhalbfachen Wertes des einjährigen Differenzbetrages der Versicherungsleistungen zu Buche (arg. § 9 Satz 1 ZPO); der in der Vergangenheit eingetretene Versicherungsfall war bei Klageeinreichung bereits abgeschlossen (EUR 11.760,00 = [EUR 2.000,00 p.m. - EUR 600, 00 p.m.] x 12 m. x 3, 5 x 0, 2).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die gesonderte Mitteilung im Sinne von § 19 Abs. 5 VVG

    Dagegen ist das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen, wenn es nur im Hinblick auf künftige (weitere) Versicherungsfälle gegeben sein kann; so etwa, wenn sich der Versicherungsnehmer keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall berühmt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 2023, 425), oder wenn neben der Feststellungsklage auch eine Leistungsklage rechtshängig gemacht wird, mit der der Versicherungsnehmer Zahlungen aufgrund eines behaupteten (eingetretenen) Versicherungsfalles begehrt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 20 W 29/99

    Streitwert bei Klage auf Fortbestand der Versicherung - Risikolebensversicherung

  • OLG Brandenburg, 27.10.2021 - 11 U 12/21

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer laufenden

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22

    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2016 - 12 U 5/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Lebensversicherung: Leistungspflicht bei

  • OLG Koblenz, 05.04.2004 - 10 W 207/03

    Zur Streitwertbemessung für Feststellungsantrag hinsichtlich Leistungspflicht der

  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 14 W 84/11

    Streitwert bei Klage aus Berufsunfähigkeitsversicherung

  • LG Frankfurt/Main, 23.04.2020 - 30 S 5/18

    Informationspflicht über Nachteile eines Versicherungswechsels auch für

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
  • BGH, 09.02.2011 - IV ZR 11/09

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei fehlender

  • OLG Nürnberg, 26.03.2020 - 8 W 916/20

    Streitwert einer auf den Fortbestand der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2007 - 1 Ta 213/07

    Gegenstandswert - Abschlag bei Klage auf Feststellung einer Verpflichtung zum

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 5/05

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Pflicht zum Ersatz von Kosten für

  • OLG Oldenburg, 29.03.2010 - 5 W 16/10

    Streitwert bei Verbindung einer Leistungsklage auf Versicherungsschutz mit einer

  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 20 U 138/06

    Inhaftierter Sohn als "Hausmann" im Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung

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