Weitere Entscheidung unten: AG Rastatt, 22.11.2001

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   OLG Hamm, 16.10.2000 - 6 U 253/99   

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https://dejure.org/2000,11551
OLG Hamm, 16.10.2000 - 6 U 253/99 (https://dejure.org/2000,11551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2000 - 6 U 253/99 (https://dejure.org/2000,11551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 6 U 253/99 (https://dejure.org/2000,11551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    In Drogeriemarkt genügen Fußbodenkontrollen im Abstand von 30 Minuten L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflichten wegen Gefahren durch unebene oder glatte Fußböden in Einkaufszentren und Drogeriemärkten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 171
  • VersR 2001, 779 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 15.03.2013 - 9 U 187/12

    Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer

    Der Umfang der Kontrollpflichten hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab - u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotenen Waren ausgehenden Gefahrenpotential (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171).

    Für einen Selbstbedienungs-Drogeriemarkt hat das OLG Hamm hingegen eine regelmäßige Kontrolle im Abstand von 30 Minuten als ausreichend angesehen, weil dessen Warensortiment nur ausnahmsweise eine Rutschgefahr begründe (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171).

    Bei einem durchschnittlich starken Kundenaufkommen ist eine Kontrolle im Abstand von 30 Minuten erforderlich und ausreichend (vgl. insoweit auch OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171 für die Verkehrssicherungspflichten in einem Selbstbedienungsdrogeriemarkt).

  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 7 U 17/16

    Mitternächtlicher Sturz auf dem Gelände einer SB-Tankstelle

    Der Umfang der Kontrollpflichten ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles; u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung und dem von den zum Verkauf angebotenen Waren ausgehenden Gefahrenpotential (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; NJW-RR 2013, 1242).

    Für einen Selbstbedienungsdrogeriemarkt und den Kassenbereich eines Baumarktes hat das Oberlandesgericht Hamm bei einem durchschnittlich starken Kundenaufkommen regelmäßige Kontrollen im Abstand von 30 Minuten als ausreichend angesehen, weil das Warensortiment in den genannten Fällen nur ausnahmsweise eine Rutschgefahr begründe (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171 [Selbstbedienungsdrogeriemarkt] und OLG Hamm, NJW-RR 2013, 1241 [Kassenbereich eines Baumarktes]. In einem Warenhaus (ohne Lebensmittelabteilung) hat das Oberlandesgericht Köln es als ausreichend erachtet, wenn sich ein mit der Ladensicherheit betrauter Mitarbeiter ständig im Ladenlokal aufhält und alle Mitarbeiter angewiesen sind, auf Verunreinigungen zu achten und diese zu beseitigen oder zu melden (vgl. OLG Köln, VersR 2009, 233).

    Die Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht, namentlich der Umfang der Kontrollpflichten, hängt, wie ausgeführt, von den Umständen des Einzelfalles ab, u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung sowie dem von den zum Verkauf angebotenen Waren ausgehenden Gefahrenpotential (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171).

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    ddd) Entgegen der Rechtsauffassung der Berufung ist die rechtliche Wertung, die es dem Betreiber von Kaufhäusern und Supermärkten vorschreibt, die Fußböden in recht kurzen Intervallen auf eventuelle Gefahren in Gestalt von Nässe oder Obst- und Gemüseresten zu untersuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1994 -VI ZR 238/93, NJW 1994, 2232; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 171; OLG Schleswig, NJW-RR 1992, 796; zur Kasuistik vgl. Palandt/Sprau, aaO, § 823 Rdnr. 200), auf die vorliegende Frage nach der Kontrolldichte einer Selbstwaschanlage nicht zu übertragen.
  • OLG Köln, 24.07.2008 - 12 U 8/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines Ladenlokals; Verletzungen

    Das OLG Hamm stellt darauf ab, dass die Häufigkeit von Fußbodenkontrollen u.a. von der Kundenfrequenz, der Witterung und dem Gefahrenpotenzial, das von dem Warensortiment ausgeht, abhängt und in einem Drogeriemarkt eine Fußbodenkontrolle alle 30 Minuten ausreiche (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171).
  • LG Bonn, 16.09.2011 - 10 O 40/11

    Erfüllen der Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Kontrolle und bei Bedarf

    Wann diese zu erfolgen hat, ist von den verkauften Waren und der Kundenfrequenz abhängig (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171; OLG Köln VersR 2009, 233).

    Eine Reinigung alle 15-20 Minuten sowie im Bedarfsfall genügt hingegen (OLG Stuttgart VersR 1991, 441, 442; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.7.2004, AZ 7 U 18/03), wohl ebenso eine solche alle 30 Minuten, wenn zwischenzeitlich Mitarbeiter flexibel auf Verunreinigungen reagieren können (für einen Drogeriemarkt OLG Hamm NJW-RR 2002, 171; für ein SB-Warenhaus AG Siegburg NJOZ 2010, 1519).

  • LG Ellwangen/Jagst, 06.11.2015 - 2 O 24/15

    Verkehrssicherungspflichten in einem Shopping-Center: Anforderungen an die

    In einem Drogeriemarkt können beispielsweise Kontrollen im halbstündlichen Turnus ausreichen, weil Verschmutzungen des Bodens hier weniger wahrscheinlich sind als in der Obst- und Gemüseabteilung (OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2000 - 6 U 253/99 -, NJW-RR 2002, 171).
  • LG Bonn, 26.08.2011 - 10 O 40/11

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei regelmäßiger Kontrolle und Reinigung

    Wann diese zu erfolgen hat, ist von den verkauften Waren und der Kundenfrequenz abhängig (OLG Hamm NJW-RR 2002, 171 ; OLG Köln VersR 2009, 233).

    Eine Reinigung alle 15-20 Minuten sowie im Bedarfsfall genügt hingegen (OLG Stuttgart VersR 1991, 441, 442; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 158 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.7.2004, AZ 7 U 18/03), wohl ebenso eine solche alle 30 Minuten, wenn zwischenzeitlich Mitarbeiter flexibel auf Verunreinigungen reagieren können (für einen Drogeriemarkt OLG Hamm NJW-RR 2002, 171 ; für ein SB-Warenhaus AG Siegburg NJOZ 2010, 1519).

  • OLG Köln, 19.10.2015 - 19 U 93/15

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich in einem Lager oder Verkaufsraum

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz wesentlich von denjenigen, die den klägerseits zitierten Entscheidungen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.1994, 3 U 1595/93; OLG Hamm, Urteil vom 16.10.2000, 6 U 253/99; OLG Köln, Urteil vom 24.04.1996, 2 U 107/95; OLG Köln, Urteil vom 24.07.2008, 12 U 8/08; jeweils zitiert nach juris) zugrunde gelegen haben und in denen es um die Reinigung sowie Kontrolle des Fußbodens in Ladenlokalen ging.
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Rechtsprechung
   AG Rastatt, 22.11.2001 - 1 C 325/01   

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https://dejure.org/2001,18367
AG Rastatt, 22.11.2001 - 1 C 325/01 (https://dejure.org/2001,18367)
AG Rastatt, Entscheidung vom 22.11.2001 - 1 C 325/01 (https://dejure.org/2001,18367)
AG Rastatt, Entscheidung vom 22. November 2001 - 1 C 325/01 (https://dejure.org/2001,18367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des ärztlichen Honorars im Falle einer fehlenden Besprechung des Untersuchungsergebnisses und einer fehlenden Beratung im Hinblick auf dieses Ergebnis; Zu erbringende Leistungen im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung; Möglichkeit der Abrechnung ärztlicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kassenabrechnung - Beratung von Patienten ist Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung nach GOÄ

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 171
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