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   OLG Koblenz, 28.09.2001 - 5 W 665/01   

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OLG Koblenz, 28.09.2001 - 5 W 665/01 (https://dejure.org/2001,10098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2001 - 5 W 665/01 (https://dejure.org/2001,10098)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 (https://dejure.org/2001,10098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von dinglichem Arrest; Drohende Verschlechterung der Vermögenslage des Schuldners

  • zvi-online.de

    ZPO § 917 Abs. 1
    Kein Arrestgrund bei unbekanntem neuen Wohnort, alleiniger Erreichbarkeit des Anrufbeantworters und lediglich behaupteter Straftat gegen das Vermögen des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 917
    Anforderungen an die Darlegung des Arrestgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 575
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 28.05.1986 - 6 U 140/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2001 - 5 W 665/01
    Die Möglichkeiten strafbaren Verhaltens sind so vielgestaltig, dass sich eine Regel hinsichtlich zukünftigen Verhaltens gegenüber einem Gläubiger nicht aufstellen lässt (OLG Koblenz, 6. Zivilsenat, WM 1987, 310, 313; vgl. im Zusammenhang mit Warentermingeschäften auch OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 210).
  • LG Hamburg, 24.05.2019 - 307 O 136/19

    Vorliegen eines Arrestgrundes

    Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Arrestgrund in diesen Fällen nicht in dem strafbaren Verhalten des Schuldners als solches begründet ist, sondern vielmehr in der sich darauf gründenden Vermutung, der Schuldner werde seine rechtsfeindliche Verhaltensweise gegenüber dem Gläubiger auch auf der Ebene der Zwangsvollstreckung fortsetzen (sog. Wiederholungsgefahr, vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1975 - VI ZR 231/72 -, Rn. 12, juris Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2010 - 19 W 36/10 -, Rn. 5, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris; NJW-RR 1986, 1192).
  • OLG Celle, 16.07.2007 - 13 W 77/07

    Bestehen eines Arrestgrunds ; Vermögen eines Gläubigers ; Vorsätzliche Straftaten

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob ein Arrestgrund regelmäßig bereits dann anzunehmen ist, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Antragsgegners mit einer gegen den Antragsteller gerichteten strafbaren Handlung zusammenfällt (so BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 B 197/98, MDR 1998, 795; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 1995 - 11 W 51/95, NdsRpfl. 1996, 124; Stein/JonasGrunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rn. 8) oder ob auch in derartigen Fällen die zusätzliche Glaubhaftmachung von Umständen erforderlich ist, die eine Vollstreckungsvereitelung oder erschwerung konkret befürchten lassen (OLG Hamm, Urteil vom 16. August 2006 - 20 U 84/06, NJW-RR 2007, 388; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01, NJW-RR 2002, 575; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 1998 22 W 53/98, NJW-RR 1999, 1592).
  • OLG Celle, 29.11.2007 - 13 U 174/07

    Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Arrestbeklagten;

    Der Senat kann - wie bereits im Beschluss vom 16. Juli 2007 - dahinstehen lassen, ob ein Arrestgrund regelmäßig bereits dann anzunehmen ist, wenn das vorsätzliche vertragswidrige Verhalten des Antragsgegners - wie nach Überzeugung des Senats vorliegend - mit einer gegen den Antragsteller gerichteten strafbaren Handlung zusammenfällt (so BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82, WM 1983, 614. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 B 197/98, MDR 1998, 795. OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 1995 - 11 W 51/95, NdsRpfleger 1996, 124. Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rn. 8) oder ob auch in derartigen Fällen die zusätzliche Glaubhaftmachung von Umständen erforderlich ist, die eine Vollstreckungsvereitelung oder -erschwerung konkret befürchten lassen (OLG Hamm, Urteil vom 16. August 2006 - 20 U 84/06, NJW-RR 2007, 388. OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01, NJW-RR 2002, 575. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 1998 22 W 53/98, NJW-RR 1999, 1592).
  • LG Hamburg, 29.05.2019 - 307 O 149/19

    Anordnung des dinglichen Arrests: Ausreichung von unbesicherten Darlehen durch

    Die Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat rechtfertigt die Annahme eines Arrestgrundes dabei regelmäßig erst dann, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, z.B. durch Leugnen oder Beiseiteschaffen des Vermögenszuwachses die Vollstreckung zu vereiteln (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1983 - III ZR 116/82 -, Rn. 14, juris; OLG München 23. Februar 2017 - 23 U 4047/16 - Rn. 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 W 24/14 -, Rn. 4, juris OLG Saarbrücken 22. Juli 2013 - 4 W 26/13 - Rn. 11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 04. Juni 2007 - 19 W 26/07 -, Rn. 4, juris OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2001 - 5 W 665/01 -, Rn. 15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 16 W 33/99 -, Rn. 6, juris OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 9 W 0197/98 -, Rn. 3, juris).
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    17 Insoweit ist insbesondere bei der Annahme eines Verfügungsanspruches aufgrund unerlaubter Handlung, wie es der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, bei der Beurteilung, ob eine besondere Dringlichkeit vorliegt, Zurückhaltung geboten, wenn die unerlaubte Handlung letztlich nur das Vermögen des Antragstellers betrifft (jew. zum Arrest: OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192; 1999, 1592; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 575; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 71).
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   OLG Koblenz, 28.09.2001 - 5 W 663/01   

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https://dejure.org/2001,25386
OLG Koblenz, 28.09.2001 - 5 W 663/01 (https://dejure.org/2001,25386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2001 - 5 W 663/01 (https://dejure.org/2001,25386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2001 - 5 W 663/01 (https://dejure.org/2001,25386)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 917
    Voraussetzungen eines Arrestgrundes bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 575
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