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   OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12644
OLG Schleswig, 15.08.2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.08.2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. August 2002 - 2 U 3/01 (https://dejure.org/2002,12644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 197 (a.F.)
    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verbraucherkredit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    b) Ob die in den Raten enthaltenen Tilgungsleistungen auch nach § 197 BGB aF in vier Jahren verjährten (so die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur: OLG Hamm, WM 1990, 924, 926; OLG Stuttgart, WM 1992, 864, 865 ff.; OLG Celle, MDR 1994, 157 f.; OLG Schleswig, NJW-RR 2003, 627 f.; MünchKommBGB/Grothe, 4. Aufl., § 197 Rn. 2; Staudinger/Peters, BGB, Neubearb.
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2007 - 13 U 7/06

    Verbraucherdarlehensvertrag: Eintritt der mit der Schuldrechtsmodernisierung neu

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob der u.a. auf das Urteil des OLG Schleswig vom 15.08.2002, NJW-RR 2003, 627 gestützten Ansicht des Landgerichts gefolgt werden kann, dass der Anspruch auf Rückzahlung eines vorzeitig fällig gestellten Ratenkredites nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis zum 01.01.2002 geltenden Fassung der kurzen, 4-jährigen Verjährung gemäß § 197 BGB a.F. unterlag oder ob davon auszugehen ist, dass für diesen die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 195 BGB a.F. galt.
  • OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06

    Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Ratenkrediten

    a) Entgegen der von anderen Oberlandesgerichten (OLG Celle OLGReport 1994, 264, 266 f., OLG Schleswig NJW-RR 2003, 627 f.) vertretenen Auffassung unterlag der Anspruch auf Rückzahlung eines gekündigten Ratenkredits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht der vierjährigen Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB a.F.
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