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   BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06   

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https://dejure.org/2007,2486
BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06 (https://dejure.org/2007,2486)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruchs gegen eine Gesellschaft; Darlegungsanfordernisse an die Berufungsbegründung im Falle einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 2
    Anforderungen an die Gründe eines Berufungsurteils bei Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils trotz neuer rechtlicher Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Neue rechtliche Aspekte in Berufungsverhandlung: Folgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf erstinstanzliche Entscheidungsgründe genügt nicht bei neuen Gesichtspunkten in der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1412
  • MDR 2007, 1277
  • FamRZ 2007, 1643 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).

    Damit mag grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Käuferin nach § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auf Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des - insbesondere lastenfreien - Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens (Senat, BGHZ 87, 156, 159; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117; s.o.) gemeint sein.

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Das Berufungsgericht muss vielmehr darlegen, warum der erstinstanzlichen Entscheidung trotz der neuen rechtlichen Gesichtspunkte in vollem Umfang gefolgt wird (im Anschluss an BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294).

    Vielmehr muss in dem Urteil begründet werden, warum der erstinstanzlichen Entscheidung gleichwohl in vollem Umfang gefolgt wird (BGH, Urt. v. 30. September 2003, VI ZR 438/02, NJW 2004, 293, 294).

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).

    Damit mag grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch der Käuferin nach § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auf Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des - insbesondere lastenfreien - Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens (Senat, BGHZ 87, 156, 159; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117; s.o.) gemeint sein.

  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Nach dem Scheitern des Vertrages konnte die Käuferin gemäß § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises von der Gesellschaft verlangen oder der Gesellschaft den Kaufpreis belassen und den Ersatz des ihr durch das Ausbleiben des Erwerbs der Wohnung entstandenen Schadens verlangen (Senat, BGHZ 87, 156, 159; 126, 131, 135 f; Urt. v. 25. Juni 1999, V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3117).
  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 257/83

    Anforderungen an ein Berufungsurteil - Aufhebung eines Berufungsurteils - Verweis

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Diese Begründung kann im Falle einer Bestätigung auch in einer Bezugnahme auf das angefochtene Urteil bestehen (vgl. zum alten Recht BGH, Urt. v. 17. Januar 1985, VII ZR 257/83, NJW 1985, 1784, 1785).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da die in Bezug genommenen Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts von dem Verfahrensmangel nicht betroffen sind, kann sie der Senat zugrunde legen und in der Sache selbst entscheiden, § 563 Abs. 3 ZPO (vgl. Senat, BGHZ 46, 281, 284; 122, 308, 316).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da die in Bezug genommenen Sachverhaltsfeststellungen des Landgerichts von dem Verfahrensmangel nicht betroffen sind, kann sie der Senat zugrunde legen und in der Sache selbst entscheiden, § 563 Abs. 3 ZPO (vgl. Senat, BGHZ 46, 281, 284; 122, 308, 316).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Da das Berufungsurteil eine der Vorschrift des § 540 ZPO entsprechende Begründung nicht enthält, leidet es an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Mangel, der schon für sich genommen zur Aufhebung führen kann (vgl. BGHZ 154, 99, 101).
  • BGH, 19.11.1982 - V ZR 161/81

    Formbedürftigkeit einer Abrede über Anrechnung einer Vorauszahlung

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Es geht nicht, wie das Berufungsgericht anzunehmen scheint (die Beklagte könne sich nicht "auf eine Unwirksamkeit des Kaufvertrags" berufen), um die Frage, unter welchen - im Übrigen hier nicht vorliegenden - Voraussetzungen die Berufung auf einen Formmangel gegen Treu und Glauben verstößt (dazu Senat, BGHZ 85, 315).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - V ZR 149/06
    Auch ist zweifelhaft, ob er als Dritter gemäß § 267 BGB auf die gesicherte Forderung gezahlt und hierdurch die Gesellschaft entlastet hat (vgl. zu einem solchen Fall BGHZ 70, 389, 397; ferner Senat, BGHZ 72, 246, 249; allgemein zur Problematik MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl., § 812 Rdn. 115 ff., 117, 122).
  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Die Begründung des Berufungsurteils kann im Fall einer Bestätigung daher in der Bezugnahme auf das angefochtene Urteil bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).

    In einem solchen Fall genügt eine bloße Bezugnahme im Berufungsurteil auf die angefochtene Entscheidung nicht (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08

    Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum

    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt bereits von Amts wegen (BGHZ 154, 99, 101 ; BGH Urt. v. 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 86, 89, 96; Münch-Komm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 547 Rn. 3) der Aufhebung, weil den Mindestanforderungen an die Begründung nicht genügt ist (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO).

    Sind neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, muss sich das Beschwerdegericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung damit auseinandersetzen (BGHZ 156, 216, 219 ; BGH, Urt. v. 22. Juni 2007, a.a.O. Rn. 10).

  • OLG München, 15.09.2017 - 10 U 739/16

    Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

    Zum einen kann dies in Fällen gegeben sein, in welchen Vermögenseinbußen des Geschädigten durch - häufig, aber nicht notwendig freiwillige - Leistungen Dritter (sic!, Hervorhebung des Senats, BGH NJW-RR 2007, 1412), die den Schädiger nicht entlasten sollen, rechnerisch ausgeglichen werden (BGH NJW 2001, 1274: bei Vorruhestandsgeld nach dem Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft vom 25.09.1991 nicht (!) angenommen; NZS 1999, 138: Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson durch die Pflegekasse; NJW 1972, 1705: Urlaubsentgelt des Beamten).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 72/09

    Anforderungen an die Begründetheit einer der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Die Entscheidung des Landgerichts unterliegt bereits von Amts wegen (BGHZ 154, 99, 101 ; BGH, Beschl. v. 5. März 2009 - IX ZB 141/06, ZInsO 2009, 732, 733 Rn. 4 ff; Urt. v. 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 86, 89, 96; Münch-Komm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 547 Rn. 3) der Aufhebung, weil den Mindestanforderungen an die Begründung nicht genügt ist (§ 576 Abs. 3, § 547 Nr. 6 ZPO).

    Sind neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, muss sich das Beschwerdegericht im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung damit auseinandersetzen (BGHZ 156, 216, 219 ; BGH, Urt. v. 22. Juni 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 186/20

    Darlegungs- und Beweislast im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsprozess:

    Eine Entscheidung ist erst dann nicht mit Gründen versehen, wenn auf einzelne Ansprüche überhaupt nicht eingegangen wird (BGH, GRUR 2016, 1275 Rn. 27 = WRP 2016, 1525 - Tannöd) oder sich die Ausführungen in einer Aneinanderreihung von Gesichtspunkten erschöpfen, die eine gedankliche Bearbeitung ebenso vermissen lassen wie eine sprachlich angemessene Fassung (BGH, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 149/06, NJW-RR 2007, 1412 Rn. 10).
  • OLG München, 26.04.2017 - 34 Wx 72/17

    Erfolglose Geschäftswertbeschwerde - Wertbestimmung durch Bestimmung des

    Eine Bezugnahme auf die Begründung einer anderen Entscheidung ist allerdings zulässig, wenn den Beteiligten diese bekannt ist (Reichold in ::0::Rn. 28) und der Sachverhalt nicht durch neuen Vortrag ergänzt war (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1412).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2017 - 6-VI-17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung

    Ist der Parteivortrag im Berufungsverfahren ergänzt worden und hielt das Berufungsgericht eine weitere Beweisaufnahme für erforderlich, muss es im Urteil eine kurze Begründung dafür geben, weshalb es dem erstinstanzlichen Urteil in vollem Umfang folgt; sind in der Berufungsverhandlung neue rechtliche Gesichtspunkte aufgetreten, so muss das Berufungsgericht darlegen, warum der erstinstanzlichen Entscheidung trotz der neuen rechtlichen Gesichtspunkte in vollem Umfang gefolgt wird (BGH vom 30.9.2003 NJW 2004, 293/294; vom 22.6.2007 MDR 2007, 1277).
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