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   BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09   

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https://dejure.org/2010,239
BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09 (https://dejure.org/2010,239)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - VII ZB 16/09 (https://dejure.org/2010,239)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09 (https://dejure.org/2010,239)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 811 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit eines zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Ehegatten benötigten Pkw

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändbarkeit von für eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners benötigten Gegenständen; Anforderungen an ein Kraftfahrzeug als erforderlicher Gegenstand für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit; Voraussetzungen einer Einschränkung der Pfändungsmöglichkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugpfändung - Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Ehegatten

  • Betriebs-Berater

    Pfändbarkeit des vom Ehegatten des Schuldners zur Erwerbstätigkeit benötigten KfZ

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit eines zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Ehegatten benötigten Pkw

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit eines zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit des Ehegatten benötigten Pkw

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Familienrecht: Pfändbarkeit von Gegenständen bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit eines Pkw, den der Ehegatte zur Erwerbstätigkeit benötigt

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Pfändbarkeit von für eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners benötigten Gegenständen; Anforderungen an ein Kraftfahrzeug als erforderlicher Gegenstand für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit; Voraussetzungen einer Einschränkung der Pfändungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfändung von Gegenständen, die der Erwerbstätigkeit dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Unpfändbarkeit eines Autos, das der Ehegatte des Schuldners zur Erwerbstätigkeit benötigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unpfändbare Auto des Ehegatten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schulden - Auto für Arbeit ist nicht pfändbar!

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5
    Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen eines Ehegatten des Schuldners

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pfändungsschutz für Familienwagen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschuldete Ehefrau - Gläubigerin darf das Auto der Schuldnerin nicht pfänden, wenn es der Ehemann für den Job braucht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.02.2010)

    BGH schützt wichtigen Familienbesitz vor Pfändung // Auch Auto von unverschuldetem Partner kann dazu zählen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen des Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pfändungsschutz bei Eheleuten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unpfändbarkeit des vom Ehegatten benötigten PKWs

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unpfändbare Sachen; Pfändungsschutz zugunsten des Ehegatten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unpfändbarkeit eines Kfz, das der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 642
  • MDR 2010, 405
  • NJ 2010, 342
  • FamRZ 2010, 550
  • WM 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.2004 - IXa ZB 321/03

    Pfändbarkeit des PKW eines gehbehinderten Schuldners

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09
    Dem Schuldner und seinen Familienangehörigen soll durch sie die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789 = FamRZ 2004, 870).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 112/74

    Wechselndes Eigentum unter Eheleuten an einem Kraftfahrzeug (Kfz); Reichweite der

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09
    Diese Regelungen erleichtern den Gläubigern eines Ehegatten den Zugriff auf dessen Vermögen (BGH, Urteil vom 26. November 1975 - VIII ZR 112/74, NJW 1976, 238, 239) und die Zwangsvollstreckung gegen den schuldenden Ehegatten.
  • LG Augsburg, 17.10.2002 - 5 T 3477/02

    Zulässigkeit der Pfändung einer Maschine zur Sicherung des Lebensunterhalts des

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09
    Nach anderer, vor allem am Wortlaut der Norm orientierter Ansicht soll § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO allein für den Schuldner gelten (OLG Stuttgart, DGVZ 1963, 152; LG Augsburg, Rpfleger 2003, 203; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 811 Rdn. 25; HK-ZPO/Kemper, 3. Aufl., § 811 Rdn. 23; Müller, Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten, S. 40 ff.).
  • BGH, 16.06.2011 - VII ZB 12/09

    Pfändungsverbot für den Pkw eines gehbehinderten Schuldners

    Dem Schuldner soll dadurch die wirtschaftliche Existenz erhalten werden, um - unabhängig von Sozialhilfe - ein bescheidenes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben führen zu können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642 Rn. 11; Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789, 790 m.w.N.).

    Bei der erneuten Prüfung wird das Beschwerdegericht zu beachten haben, dass im Rahmen des § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO eine ausreichende Kompensation behinderungsbedingter Nachteile durch den Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel dann nicht mehr gewährleistet ist, wenn dies für den Schuldner bei seinen häufigen, teils täglichen Fahrten zu Ärzten und Therapeuten mit ungewöhnlich langen Fahr- und Wartezeiten verbunden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642 Rn. 16 zu § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).

  • BGH, 16.06.2011 - VII ZB 114/09

    Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit einer Austauschpfändung bei einem unpfändbaren

    Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens soll durch § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erreicht werden, dass der Schuldner seine Arbeitskraft für sich und seine Familienangehörigen einsetzen kann; er soll auch künftig den Unterhalt für sich und seine Familienangehörigen aus eigenen Kräften erwirtschaften können (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09, NJW-RR 2010, 642).
  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S. des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH-Beschluss vom 28. Januar 2010 VII ZB 16/09, Monatsschrift für Deutsches Recht 2010, 405).
  • BFH, 08.07.2011 - II R 49/09

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S.d. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kfz sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH, Beschl. v. 28.1.2010 - VII ZB 16/09, MDR 2010, 405 ).
  • LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages: Fall der gleichzeitigen Verletzung von

    Zwar kann auch ein Gegenstand vom Ehegatten des Schuldners, den dieser zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, einem Pfändungsverbot unterliegen (BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09).
  • LG Kleve, 26.02.2018 - 4 T 18/18

    Voraussetzungen der Unpfändbarkeit eines Pkw des Schuldners

    Nach § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO sind Sachen unpfändbar, die dem persönlichen Gebrauch des Schuldners dienen, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit angemessenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; daneben sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit ihren Erwerb ziehen die zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände unpfändbar, zu den letztgenannten Sachen kann auch der Pkw des Schuldners erzählen, wenn dieser für die tägliche Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstelle auf dieses Fahrzeug angewiesen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2010, AZ. VII ZB 16/09, Rdn. 16, zitiert nach Juris).
  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1195/08

    Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im

    Inwieweit die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Schuldners, der öffentlichen Verkehrsanbindung und des Arbeitsverhältnisses zu entscheiden ist (BGH vom 28. Januar 2010, VII ZB 16/09, WM 2010, 75 mit weiteren Nachweisen; vgl. dazu zum Beispiel auch Stöber in Zöller, ZPO , 24. Aufl. 2004, § 811 , Rz. 27 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Köln, 18.10.2022 - 24 L 1432/22
    Erfasst werden grundsätzlich auch Pkw, wenn der Schuldner für die tägliche Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstelle auf dieses Fahrzeug angewiesen ist, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 28. Januar 2010 - VII ZB 16/09 -, juris Rn. 16 zur Vorgängerregelung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO a.F.
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