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   OLG Düsseldorf, 18.12.1986 - 2 U 153/86   

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https://dejure.org/1986,4867
OLG Düsseldorf, 18.12.1986 - 2 U 153/86 (https://dejure.org/1986,4867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1986 - 2 U 153/86 (https://dejure.org/1986,4867)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 2 U 153/86 (https://dejure.org/1986,4867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 993
  • GRUR 1988, 241
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86

    Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC

    Ein Tankstelleninhaber, der seine Kunden darauf hinweist, er führe normgerechtes Benzin, will damit auch zugleich seinen Absatz fördern (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.1986 - 2 U 153/86; OLG Hamm, Urt. v. 15.1.1987 - 4 U 337/85; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.4.1987 - 6 U 264/86 -).

    Denn der Verkehr erwartet bei einer Ware, die ihm unter der Angabe einer bestimmten DIN-Norm angeboten wird, daß die festgelegten Qualitätsmindestanforderungen eingehalten werden (vgl. BGH GRUR 1985, 973, 974 - DIN 2093; siehe ferner OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.1986 - 2 U 153/86; OLG Hamm, Urt. v. 15.1.1987 - 4 U 337/85; OLG Hamm GRUR 1987, 922, 923; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.4.1987 - 6 U 264/86).

  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4c O 61/15

    Patentfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstände darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (Berneke/Schüttpelz, a.a.O.; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157).
  • OLG Hamm, 27.02.2012 - 8 U 261/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung einer

    Die Abweisung einer Klage in der Hauptsache durch ein nicht rechtskräftiges Urteil ist nur dann als ein zur Aufhebung der Entscheidung im summarischen Verfahren nötigender veränderter Umstand i.S.d. § 927 ZPO anzusehen, wenn eine Prüfung des vorläufig vollstreckbaren, aber nicht rechtskräftigen Urteils im Hauptsacheverfahren ergibt, dass es rechtlich zutreffend begründet und dass mit einem Erfolg des gegen das Urteil eingelegten Rechtsmittels nicht zu rechnen ist (BGH WM 1976, 134; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 993; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Auflage (2012), § 927 Rdn. 5 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2011 - 4b O 99/11

    Die einstweilige Verfügung zur Untersagung des Anbietens und Vertreibens von

    Anerkannt ist darüber hinaus, dass bestimmte rechtliche Veränderungen veränderte Umstand darstellen, wie z. B. die Änderung der Rechtslage durch die Gesetzgebung, die Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung (KG WRP 1990, 330), die Nichtigerklärung der dem Eilverfahren zugrunde liegende Norm durch das Bundesverfassungsgericht (BGH NJW 1989, 106; KG GRUR 1985, 236), das rechtskräftige Obsiegen des Gläubigers im Hauptsacheprozess (Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rn. 280; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 927 Rn. 6), ein vorläufig vollstreckbarer Unterlassungstitel, dessen Abänderung im Rechtsmittelverfahren unwahrscheinlich ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2001, 143; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 993) oder die rechtskräftige Abweisung der Hauptsacheklage (BGH NJW 1993, 2685; BGH NJW 1988, 2157).
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