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   OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99   

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https://dejure.org/1999,6587
OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99 (https://dejure.org/1999,6587)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.09.1999 - 1 Ws 347/99 (https://dejure.org/1999,6587)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. September 1999 - 1 Ws 347/99 (https://dejure.org/1999,6587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenunterdrückung; Unmittelbarkeit; Willenserklärung; Beurkundung; Notar; Strafbarkeit

  • Judicialis

    StGB § 267 Abs. 1; ; StGB § 274 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 348 Abs. 1; ; Beurk § 13 Abs. 1; ; BeurkG § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Falschbeurkundung im Amt durch Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 201
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Zweibrücken, 25.10.1977 - Ss 229/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Dazu müßte er das Bewußtsein gehabt haben, die Benutzung des gedanklichen Inhalts der Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu vereiteln (vgl. BGHR StGB § 274, Nachteil 1) oder zu erschweren (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 - Ss 229/77 - GA 1978, 316, 317).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als für den staatlichen Straf- und Bußgeldanspruch (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 Ss 229/77 - GA 1978, 316 f.).

  • OLG Koblenz, 01.06.1995 - 1 Ws 296/95

    Besondere Bedeutung des Falles; Anklage bei der Strafkammer; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Die nach § 76 Abs. 2 GVG zu treffende Entscheidung über die Besetzung obliegt der Strafkammer (vgl. OLG Koblenz wistra 1995, 282).
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Verfälschen kann eine echte Urkunde zwar auch der Aussteller, wenn er unbefugt handelt (vgl. BGHSt 13, 382, 385 f.); aber verfälscht wird die Urkunde nur dann, wenn ihre Beweisrichtung geändert wird.
  • BGH, 10.02.1998 - 1 StR 760/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Diese Umstände sind offensichtlich, so dass sie bei der Anklageerhebung nicht angegeben werden mussten (vgl. BGHR GVG § 24 Abs. 1, Bedeutung 3).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 2/98

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars - Verletzung der Beurkundungsvorschriften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Die Unterschrift der Beteiligten unter der Niederschrift dient der Bekräftigung, dass das ihr Voranstehende auch das ihnen Vorgelesene und von ihnen Gewollte darstellt (vgl. Beschluss des Senats für Notarsachen des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 1998 - NotZ 2/98 -).
  • RG, 16.01.1928 - II 1031/27

    Enthält eine Rasur, die den Beweisinhalt der Urkunde zum Teil beseitigt, ohne den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Urkunde nach dem Eingriff des Täters eine andere Tatsache zu beweisen scheint, als vorher (vgl. RGSt 62, 11, 12).
  • RG, 17.09.1901 - 2349/01

    Liegt Verfälschung einer öffentlichen Urkunde vor, wenn in einer, gemäß § 9 Abs.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Derartige Gedankenerklärungen können durch den Austausch des Schriftstücks, auf das sie sich beziehen, verfälscht werden (vgl. Tröndle LK § 267, Rn. 94; zur amtlichen Beglaubigung ferner RGSt 34, 360, 362 f.).
  • BGH, 28.09.1988 - 3 StR 310/88

    Verurteilung wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes - Tötung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Dazu müßte er das Bewußtsein gehabt haben, die Benutzung des gedanklichen Inhalts der Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu vereiteln (vgl. BGHR StGB § 274, Nachteil 1) oder zu erschweren (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 1977 - Ss 229/77 - GA 1978, 316, 317).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Es gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit, d.h. das Verlesene muss Bestandteil der späteren Niederschrift i.S.d. § 9 BeurkG sein (vgl. BGHZ 115, 169, 174 ; OLG Hamm DNotZ 1978, 54, 57).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 520/84

    Urkundenfälschung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 1 Ws 347/99
    Unecht ist eine Urkunde aber nur dann, wenn sie nicht von demjenigen stammt, der in ihr als Aussteller bezeichnet ist (Identitätstäuschung; vgl. BGHSt 33, 159, 160).
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 461/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu

  • OLG Hamm, 19.10.1977 - 15 W 113/77
  • LG Stralsund, 05.06.1996 - 7 O 185/96

    Beurkundungsverfahren mi EDV-Einsatz

  • RG, 07.12.1925 - III 471/25

    Zum Begriff der Gesamturkunde.

  • OLG Hamburg, 17.05.2010 - 2 Ws 160/09

    Falschbeurkundung des Notars: Einschränkungslosigkeit der Vollmacht im

    Erforderlich sei vielmehr noch ein Begebungsakt, d.h. die Weisung an die Kanzlei des Notars, die beglaubigten Abschriften zu erteilen (BGH NJW 1952, 1064; ebenso OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 201; ähnlich Cramer/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 348 Rn. 10: Der Entwurf werde zur Urkunde erst dann, wenn der Amtsträger ihm dadurch die Eigenschaft eines Beweismittels verleihe, dass er Verbreitungsabsicht erkennen lasse, indem er ihn aus seiner Verfügungsgewalt in den Rechtsverkehr gelangen lasse; daran fehle es, solange nur auf irgendeine Weise sichergestellt sei, dass der Entwurf erst nach Eintritt der noch fehlenden Voraussetzung in den Rechtsverkehr gelange; anderer Ansicht: Unterzeichnung der Niederschrift durch den Notar genüge - für eine andere Fallgestaltung - OLG Frankfurt/Main, NJW 2007, 1221, 1222; dagegen ausdrücklich BGH, 2. Zivilsenat, NJW 2009, 2207 ff. m.w.N.).
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