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   OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05   

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https://dejure.org/2005,39554
OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05 (https://dejure.org/2005,39554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.2005 - 1 Ws 312/05 (https://dejure.org/2005,39554)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 1 Ws 312/05 (https://dejure.org/2005,39554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 464b StPO; § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB
    Verwirkung von an Verteidiger abgetretenem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse; Geltendmachung des abgetretenen Erstattungsanspruchs nach achtzehn Jahren; Maßgebliche Verjährungsfrist von Erstattungsanspruch aus Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung von an Verteidiger abgetretenem Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen durch die Staatskasse; Geltendmachung des abgetretenen Erstattungsanspruchs nach achtzehn Jahren; Maßgebliche Verjährungsfrist von Erstattungsanspruch aus Staatskasse

  • Judicialis

    StPO § 464 b; ; StPO § 467 Abs. 1; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren und Kosten: Verwirkung des Auslagenerstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1992 - 16 WF 27/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05
    Die Verwirkung stellt einen auch von Amts wegen zu berücksichtigenden Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung dar, dem auch prozessuale Befugnisse wie Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen können, vgl. OLG Frankfurt, MDR 1974, 240; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 55.
  • OLG Frankfurt, 16.05.1973 - 20 W 178/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.06.2005 - 1 Ws 312/05
    Die Verwirkung stellt einen auch von Amts wegen zu berücksichtigenden Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung dar, dem auch prozessuale Befugnisse wie Ansprüche auf Kostenerstattung unterliegen können, vgl. OLG Frankfurt, MDR 1974, 240; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 55.
  • KG, 09.05.2016 - 1 Ws 4/16

    Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Nebenklägerbeistands gegen den

    Die Verjährungsfrist eines Kostenerstattungsanspruchs aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung beträgt gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB dreißig Jahre (vgl. BGH NJW 2006, 1962 betreffend zivilprozessuale Kostenerstattungsansprüche; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411, Senat, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 Ws 245/07 - und LG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 128 betreffend strafprozessuale Kostenerstattungsansprüche).
  • OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Keine Verwirkung bei Untätigkeit von weniger als drei Jahren; Keine Unbilligkeit

    Zwar kann nach einer langen Zeit, wie der Beschluss ausführt, Verwirkung eintreten (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.6. 2005 - 1 Ws 312/05: bei 18 Jahre andauender Untätigkeit).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 344/14

    Erstattung der Kosten des vollständigen Ausdrucks einer elektronischen Akte durch

    Eine solche Abtretung, die sich nach materiell-rechtlichen Grundsätzen richtet, ist auch ohne Nachweise gem. § 727 ZPO zu beachten (vgl. OLG Düsseldorf -1. Strafsenat- StRR 2010, 276; OLG Koblenz RPfleger 1974, 403; OLG Oldenburg NStZ 2006, 411; LG Duisburg JurBüro 2006, 373; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 464b Rz. 5; Degener in SK-StPO, 4. Auflage, § 464b Rz. 5; Gieg in KK-StPO, 7. Auflage, § 464b Rz. 3; Stöckel in Kleinknecht/Müller/Reitberger, StPO, § 464b Rz. 4; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Auflage, § 464b Rz. 2; a. A. LG Duisburg, Beschluss vom 18. Juli 2006, 32 Qs 33/06 - juris).
  • LG Aurich, 03.01.2013 - 11 KLs I 26/80

    Verwirkung des Erinnerungsrechts gegen den Kostenansatz gem. § 66 Abs. 1 GKG des

    Die Verwirkung stellt einen auch von Amts wegen zu berücksichtigenden Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung dar, dem auch prozessuale Befugnisse wie Ansprüche auf Kostenerstattung etc. unterliegen können (vgl. OLG Frankfurt , MDR 1974, 240; OLG Oldenburg , NStZ 2006, 411 [OLG Oldenburg 22.06.2005 - 1 Ws 312/05] ; ferner Hartmann , Kostengesetze42, § 66 GKG Rz. 15).
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