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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,109
BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat bei einer Gesamtfreiheitsstrafe - Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Tatseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 370
  • NJW 1981, 409
  • MDR 1981, 153
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • StV 1981, 120
 
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Wird zitiert von ... (127)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371; st. Rspr., z. B. BGH, wistra 1997, 22).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Es genügt, dass Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechtsgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371; BGH NStZ 1986, 27 m.w.N.).

    Diese unangemessen lange Verfahrensdauer hätte in die gebotene Gesamtbetrachtung (BGHSt 29, 370, 372) zu Gunsten des Angeklagten einbezogen werden müssen.

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,740
BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes in eine Wahl - Unbefugtes Wählen als eine selbständige Begehungsweise der Wahlfälschung - Möglichkeiten der Herbeiführung eines unrichtigen Wahlergebnisses nach der Rechtsprechung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Wahlfälschung durch "richtige" Stimmabgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 380
  • NJW 1981, 588
  • MDR 1981, 242
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • JR 1981, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Dabei kommt es weder darauf an, ob durch den Eingriff das Gesamtergebnis der Wahl geändert wurde noch ob ein betroffener Wahlberechtigter bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wahl in gleicher Weise gestimmt hätte, denn das Wahlergebnis ist bereits unrichtig im Sinne des § 107a Abs. 1 StGB, wenn im Rahmen der Auszählung auch nur eine ungültige Stimme als gültig gewertet und mitgezählt wird (OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 554; BGH, NJW 1981, 588).
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Daß sich die Verfälschung des Wahlergebnisses auf die Wahl der einzelnen Kandidaten nicht ausgewirkt hat, steht der Vollendung des Delikts nicht entgegen (vgl. BGHSt 29, 380, 383).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,982
BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 100
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Zwar kann ein Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegen, wenn der Täter einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut und Gereiztheit macht, an deren Entstehung der andere nicht den geringsten Anteil hat (BGH NStZ 1981, 100, 101).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Dabei wäre auf die Motivation des Angeklagten zum Zeitpunkt der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlungen abzustellen gewesen (vgl. BGH NStZ 1981, 100, 101).

    Darin kommt eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Mißhandlung und willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit anderer zum Inhalt hat und deshalb sittlich auf tiefster Stufe stehend, somit als niedrig gewertet werden muß (BGH NStZ 1981, 100, 101).

  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Er nimmt dabei Bezug auf die zum Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NStZ 1981, 100; vgl. Eser NStZ 1981, 383, 386).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    (1.) Das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer, das mit der Entstehung der Unzufriedenheit und Angespanntheit des Täters verantwortlich weder personell noch tatsituativ etwas zu tun hat, lässt auf das Vorliegen niedriger Beweggründe schließen (BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80, NStZ 1981, 100 f.; BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19): Derjenige, der einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung macht, obschon dieser an der Entstehung solcher Stimmungen nicht den geringsten Anteil hat, bringt mit der Tat eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Misshandlung zum Inhalt hat (MünchKomm/Schneider, StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat die Frage, ob der Angeklagte die Schüsse aus einer Gesinnung heraus abgegeben hat, die ein "willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamten" bedeutet hätte und deshalb als sittlich auf tiefster Stufe stehend zu werten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 100 f.), geprüft und ausdrücklich verneint (UA S. 333).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und daß er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfaßt hat (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGH NStZ 1981, 100, 101), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60).

    Die Rechtsprechung hat allerdings auch bei zugrunde liegenden gefühlsmäßigen Regungen mehrfach ausgesprochen, daß dann ausnahmsweise auf eine nähere Erörterung der subjektiven Tatseite verzichtet werden kann, wenn der Gesamtzusammenhang der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zeigt, daß am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Beschl. vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80; BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH bei Holtz MDR 1981, 266) bzw. solche Zweifel fernliegen (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 6).

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Sie vertritt jedoch unter Hinweis auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats (BGH NStZ 1981, 100 Nr. 7) die Auffassung, das Tatgericht hätte sich im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Angeklagte nicht bereits vor der Affektentladung und dem auf ihr beruhenden bedingten Tötungsvorsatz jedenfalls den Vorsatz einer gefährlichen Körperverletzung gefaßt und dabei niedrige Beweggründe gehabt habe.
  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

    Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Einer Prüfung, ob darüber hinaus nicht auch aus subjektiven Gründen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen scheitern müßte, weil es fraglich erscheint, ob der Angeklagte in diesem Augenblick seinen gefühlsmäßigen Freiheitsdrang gedanklich beherrschen und aufgrund einer Abwägung aller Umstände willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 13. November 1978 - 4 StR 571/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; 258, 259), bdurfte es daher nicht mehr.
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 546 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79; Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 474/79; Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 583/79; Urteil vom 11. Dezember 1979 - 1 StR 714/79; Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80; Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80; Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80; Beschluß vom 15. Dezember 1980 - 3 StR 479/80) muß sich der Täter bei der Tat nicht nur der Umstände bewußt sein, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen.
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80

    Niedrige Beweggründe bei der Misshandlung eines Säuglings durch den Vater -

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 447/80

    Annahme eines Handelns aus niedrigen Beweggründen - Bedeutung eines Handelns aus

  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

  • BGH, 15.12.1980 - 3 StR 479/80

    Voraussetzungen des Schuldspruchs wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

  • OLG Bremen, 29.04.1981 - Ws 1/81

    Erforderlichkeit des Vortragens von Tatsachen und Beweismitteln bzgl. der

  • BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln

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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,810
BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten - Verurteilung des Angeklagten wegen der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten vor Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorläufige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 100
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen

    Zudem kann das aus dem Verfahren ausgeschiedene Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung - nach einem entsprechenden Hinweis - grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 -, Rn. 4; Beschluss vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 -, juris, Rn. 2).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Zwar dürfen Taten, deretwegen das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist, bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden; doch setzt dies - abgesehen vom prozessualen Erfordernis eines entsprechenden Hinweises - stets voraus, daß der Tatrichter sie prozeßordnungsgemäß festgestellt hat (st. Rspr., BGH NStZ 1981, 100; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 2; KK-Schoreit, 3. Aufl. § 154 Rdn. 48; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 56).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Eine strafschärfende Berücksichtigung des Gebrauchs einer wertlosen Urkunde (UA S. 15) ist dann nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter hiermit zum Ausdruck bringen wollte, daß es sich um eine gefälschte Urkunde handelte, und der Angeklagte auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs hingewiesen worden war (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

    Anders wäre es gewesen, wenn es ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, daß sein aus dem Verfahren ausgeschiedenes Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Diese Pflicht ergibt sich - wie das der Bundesgerichtshof bereits für vergleichbare Hinweispflichten (etwa bei einem Abrücken von der zugesagten Wahrunterstellung, vgl. BGHSt 32, 44, 42 f [BGH 06.07.1983 - 2 StR 222/83], oder bei einer Verwertung des nach §§ 154, 154 a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes, vgl. BGH NStZ 1981, 100; BGH Strafverteidiger 1982, 523; 1985, 221) bejaht hat - aus dem Gebot des fairen Verfahrens.
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

    Er wird ferner darauf Bedacht nehmen müssen, daß gemäß §§ 154, 154 a StPO von der Strafverfolgung ausgeschiedene Taten oder Tatteile nicht ohne weiteres zum Nachteil der Angeklagten berücksichtigt oder sonst verwertet werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1982, 40; 1983, 20; NJW 1985, 1479).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 1 Ss 30/00

    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80

    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

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