Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.10.1980 | BGH, 12.11.1980 | BGH, 31.07.1980

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,109
BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 3 StR 376/80 (https://dejure.org/1980,109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat bei einer Gesamtfreiheitsstrafe - Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Tatseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 370
  • NJW 1981, 409
  • MDR 1981, 153
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • StV 1981, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    So hat der Bundesgerichtshof dahin entschieden, daß besondere Umstände in solchen Taten nicht vorliegen müssen, die nur mit Geldstrafe oder mit nicht ins Gewicht fallenden Einzelfreiheitsstrafen geahndet worden sind (BGHSt 25, 142; BGH GA 1978, 78; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77).

    Da die Einsatzstrafe für die Bildung der Gesamtstrafe wesentliches Gewicht hat, soll allerdings die ihr zugrunde liegende Tat stets auf das Vorliegen besonderer Umstände zu prüfen sein (BGHSt 25, 142).

    Daß, bei entsprechender Sachlage, eine Einzelstrafe von zehn oder fünf Monaten Dauer ohne Vorliegen besonderer Umstände in der Tat einer Strafaussetzung entgegensteht (vgl. BGHSt 25, 142, 144), während eine Tat, für die Geldstrafe von 360 Tagessätzen verhängt wird, unschädlich ist, kann um so weniger befriedigen, als es für die Entscheidung, ob im Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr oder Geldstrafe in entsprechender Tagessatzhöhe zu verhängen ist, an einer dem § 47 Abs. 1 StGB entsprechenden gesetzlichen Richtlinie fehlt.

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Maßgebend ist, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    In anderen Entscheidungen heißt es, daß "mindestens" oder "jedenfalls" alle Taten besondere Umstände aufweisen müssen, für die Einzelfreiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verhängt worden sind (BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75, vom 29. April 1976 - 4 StR 137/76 = NJW 1976, 1413; Urteil vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 488/76 = VRS 52, 115).

    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).

  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Sie läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer bei der ihr obliegenden Gesamtwürdigung von zutreffenden Rechtsvorstellungen über die gesetzlichen Voraussetzungen der Aussetzung längerer Freiheitsstrafen im allgemeinen sowie im besonderen in solchen Fällen ausgegangen ist, in denen eine Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe aus mehreren geringerer Einzelstrafen verhängt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 1979 - 4 StR 58/79, bei Spiegel in DAR 1980, 193, 201 unter IX 5).
  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 118/79

    Verurteilung wegen fortgesetzten unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Maßgebend ist, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 8. Mai 1979 - 1 StR 118/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 24.01.1979 - 3 StR 523/78

    Anforderungen an Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Die Auffassung, daß nach allem für die Frage, ob besondere Umstände in der Tat gegeben sind, eine Gesamtwürdigung der "Tatseite" maßgebend ist, liegt auch auf der Linie der inzwischen anerkannten Rechtsprechung, wonach sich eine klare Trennung zwischen besonderen Umständen in der Tat und besonderen Umständen in der Persönlichkeit häufig nicht vornehmen läßt und es insoweit auf eine Gesamtwertung ankommt (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; BGH, Beschluß vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78; BGH GA 1980, 106).
  • BGH, 16.11.1978 - 4 StR 506/78

    Bewertung eines Täterverhaltens nach freiem Ermessen eines Richters - Bildung

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Zu gerechten und kriminalpolitisch sinnvollen Ergebnissen führt allein eine Auslegung des § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 2 StGB, nach der es für die Annahme besonderer Umstände in der Tat auf eine Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Taten ankommt (vgl. auch Mösl in LK, StGB 9. Aufl. § 77 Rdn 3 sowie BGH, Urteil vom 16. November 1978 - 4 StR 506/78, wonach es auf eine "Gesamtschau des Täterverhaltens" ankommt).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
    Die gesetzliche Voraussetzung besonderer umstände wurde zwar in der Rechtsprechung schon wiederholt dahin umschrieben, daß mildernde Umstände vorliegen müssen, die von besonderem Gewicht sind, weil sie Ausnahmecharakter haben (BGH JR 1978, 32; BGH, Urteil vom 18. Januar 1979 - 4 StR 712/78).
  • BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer

  • BGH, 15.06.1978 - 4 StR 265/78

    Anforderungen an die Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 488/76

    Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung bei Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung

  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn sie trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht erscheint und den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderläuft (vgl. BGHSt 29, 370, 371; st. Rspr., z. B. BGH, wistra 1997, 22).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 301/86

    Garantenstellung des Leiters eines Ordnungsamtes

    Für die neue Hauptverhandlung verweist der Senat auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB a.F. (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 360, 361; StV 1981, 21; 1982, 570; 1983, 18; zuletzt BGH, Beschluß vom 3. April 1986 - 4 StR 151/86) und auf § 56 Abs. 2 StGB in der Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I S. 393).
  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Es genügt, dass Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechtsgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371; BGH NStZ 1986, 27 m.w.N.).

    Diese unangemessen lange Verfahrensdauer hätte in die gebotene Gesamtbetrachtung (BGHSt 29, 370, 372) zu Gunsten des Angeklagten einbezogen werden müssen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,740
BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1980 - 2 StR 207/80 (https://dejure.org/1980,740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes in eine Wahl - Unbefugtes Wählen als eine selbständige Begehungsweise der Wahlfälschung - Möglichkeiten der Herbeiführung eines unrichtigen Wahlergebnisses nach der Rechtsprechung des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Wahlfälschung durch "richtige" Stimmabgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 380
  • NJW 1981, 588
  • MDR 1981, 242
  • NStZ 1981, 100 (Ls.)
  • JR 1981, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 14.01.1930 - I 526/29

    1. Worin besteht nach dem geltenden Reichswahlrecht die "Wahlhandlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Eine andere Rechtsansicht könnte aus der in allen StGB-Kommentaren erwähnten, zu § 108 StGB a.F., dein früheren Wahlfälschungstatbestand ergangenen Entscheidung RGSt 63, 382, 386 geschlossen werden.

    Angesichts dieser Entscheidungen könnte es fraglich erscheinen, ob das Reichsgericht mit dem in RGSt 63, 382 ff veröffentlichten Urteil seine bisherige Rechtsprechung ändern wollte.

    Zudem hat das Reichgsgericht in seiner Entscheidung RGSt 63, 382, 386, wie bereits erwähnt wurde, aus einem früheren Urteil (RGSt 37, 233, 237) den Satz übernommen, daß das Ergebnis der Wahlhandlung unrichtig ist, wenn es nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist.

    In diesem Sinn ist auch die aus RGSt 63, 382, 386 hier wörtlich zitierte Begründung zu verstehen.

    Im Gegensatz hierzu hat der 1. Strafsenat des Reichsgerichts in der erwähnten Entscheidung RGSt 63, 382, 388 die Auffassung vertreten, der Grundsatz des Wahlgeheimnisses (Art. 125 WeimVerf) verbiete es nicht, in einem Strafverfahren wegen Wahlfälschung Wähler als Zeugen über die Ausübung ihres Wahlrechts zu vernehmen.

    In seiner Begründung ist es auf jene Entscheidung RGSt 63, 382, 388 eingegangen und hat dazu bemerkt, daß sie nicht unbestritten sei, jedoch offenbleiben könne, ob sie Billigung verdiene (BVerwGE 49, 75, 77 ff).

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).

    Selbst im Rahmen dieser Vorbereitungen braucht der Wahlberechtigte sein Verhältnis zu einer politischen Partei grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit darzutun; das Wahlgeheimnis darf hier nicht in weiterem Umfang preisgegeben werden, als zur ordnungsmäßigen Durchführung der Wahl notwendig ist (BVerfGE 5, 77, 82).

  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an geheime und gleiche Wahlen - Kommunalwahl

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 45/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich dieser Grundsatz nicht auf den Vorgang der Stimmabgabe, sondern gilt auch für die Wahlvorbereitungen (BVerfGE 4, 375, 386 f [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55]; 5, 77, 82; 12, 33, 35; 12, 135, 139).
  • BVerwG, 21.07.1975 - VII P 1.74

    Wähler - Verwertung einer eidesstattlichen Versicherung - Zeuge - Geheime Wahl -

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    In seiner Begründung ist es auf jene Entscheidung RGSt 63, 382, 388 eingegangen und hat dazu bemerkt, daß sie nicht unbestritten sei, jedoch offenbleiben könne, ob sie Billigung verdiene (BVerwGE 49, 75, 77 ff).
  • RG, 02.06.1890 - 1197/90

    Was ist unter "Wahlhandlung" im Sinne von §. 108 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Es ist vorher nie streitig gewesen, daß allein schon dadurch, daß ein Nichtberechtigter an der Wahl teilnimmt, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeigeführt wird (vgl. u.a. RGSt 7, 144, 145; 20, 420 ff; 41, 121, 123).
  • RG, 20.10.1882 - 2329/82

    Was ist im §. 108 St.G.B.'s unter der Herbeiführung eines unrichtigen Ergebnisses

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Es ist vorher nie streitig gewesen, daß allein schon dadurch, daß ein Nichtberechtigter an der Wahl teilnimmt, ein unrichtiges Wahlergebnis herbeigeführt wird (vgl. u.a. RGSt 7, 144, 145; 20, 420 ff; 41, 121, 123).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1955 - 1 S 338/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Dieselbe Auffassung liegt den Entscheidungen des Württembergisch-Badischen VGH vom 6. Oktober 1955 (ESVGH 5, 167, 170) und des LVG Arnsberg vom 26. Juni 1958 (ZBR 1958, 290) zugrunde.
  • RG, 11.07.1904 - 2283/04

    Fällt die entgegen der Bestimmung in § 7 Abs. 2 des Reichstagswahlgesetzes

    Auszug aus BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80
    Zudem hat das Reichgsgericht in seiner Entscheidung RGSt 63, 382, 386, wie bereits erwähnt wurde, aus einem früheren Urteil (RGSt 37, 233, 237) den Satz übernommen, daß das Ergebnis der Wahlhandlung unrichtig ist, wenn es nicht der unverfälschte Ausdruck des gesetzmäßig erklärten Willens des Wählers ist.
  • RG, 30.01.1908 - I 1084/07

    Findet § 108 St.G.B.'s auf die Wahlen von Vertretern zur Generalversammlung einer

  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Dabei kommt es weder darauf an, ob durch den Eingriff das Gesamtergebnis der Wahl geändert wurde noch ob ein betroffener Wahlberechtigter bei ordnungsgemäßer Durchführung der Wahl in gleicher Weise gestimmt hätte, denn das Wahlergebnis ist bereits unrichtig im Sinne des § 107a Abs. 1 StGB, wenn im Rahmen der Auszählung auch nur eine ungültige Stimme als gültig gewertet und mitgezählt wird (OLG Zweibrücken, NStZ 1986, 554; BGH, NJW 1981, 588).
  • BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    Daß sich die Verfälschung des Wahlergebnisses auf die Wahl der einzelnen Kandidaten nicht ausgewirkt hat, steht der Vollendung des Delikts nicht entgegen (vgl. BGHSt 29, 380, 383).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,982
BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80 (https://dejure.org/1980,982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Zwar kann ein Mord aus niedrigen Beweggründen vorliegen, wenn der Täter einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut und Gereiztheit macht, an deren Entstehung der andere nicht den geringsten Anteil hat (BGH NStZ 1981, 100, 101).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Dabei wäre auf die Motivation des Angeklagten zum Zeitpunkt der mit Tötungsvorsatz begangenen Handlungen abzustellen gewesen (vgl. BGH NStZ 1981, 100, 101).

    Darin kommt eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Mißhandlung und willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit anderer zum Inhalt hat und deshalb sittlich auf tiefster Stufe stehend, somit als niedrig gewertet werden muß (BGH NStZ 1981, 100, 101).

  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Er nimmt dabei Bezug auf die zum Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" entwickelte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NStZ 1981, 100; vgl. Eser NStZ 1981, 383, 386).
  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    (1.) Das bewusste Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem Opfer, das mit der Entstehung der Unzufriedenheit und Angespanntheit des Täters verantwortlich weder personell noch tatsituativ etwas zu tun hat, lässt auf das Vorliegen niedriger Beweggründe schließen (BGH, Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80, NStZ 1981, 100 f.; BGH, Urteil vom 23. August 1990 - 4 StR 306/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 19): Derjenige, der einen anderen Menschen zum Objekt seiner Wut, Gereiztheit, Enttäuschung oder Verbitterung macht, obschon dieser an der Entstehung solcher Stimmungen nicht den geringsten Anteil hat, bringt mit der Tat eine Gesinnung zum Ausdruck, die Lust an körperlicher Misshandlung zum Inhalt hat (MünchKomm/Schneider, StGB, 2. Aufl., § 211 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Das Oberlandesgericht hat die Frage, ob der Angeklagte die Schüsse aus einer Gesinnung heraus abgegeben hat, die ein "willkürliches Aufwerfen zum Herrn über die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamten" bedeutet hätte und deshalb als sittlich auf tiefster Stufe stehend zu werten gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 1981, 100 f.), geprüft und ausdrücklich verneint (UA S. 333).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Hierzu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Täter bei der Tat der Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen, und daß er die Bedeutung seiner Beweggründe und Ziele für die Bewertung der Tat erfaßt hat (BGHSt 6, 329, 331 [BGH 14.10.1954 - 4 StR 362/54]; BGH NJW 1967, 1140; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGH NStZ 1981, 100, 101), was "oft mit einem Blick geschehen wird" (BGHSt 2, 60).

    Die Rechtsprechung hat allerdings auch bei zugrunde liegenden gefühlsmäßigen Regungen mehrfach ausgesprochen, daß dann ausnahmsweise auf eine nähere Erörterung der subjektiven Tatseite verzichtet werden kann, wenn der Gesamtzusammenhang der vom Tatrichter getroffenen Feststellungen zeigt, daß am Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen kein Zweifel bestehen kann ( BGH, Beschl. vom 22. Mai 1980 - 3 StR 152/80; BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH bei Holtz MDR 1981, 266) bzw. solche Zweifel fernliegen (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 6).

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Sie vertritt jedoch unter Hinweis auf eine Entscheidung des 3. Strafsenats (BGH NStZ 1981, 100 Nr. 7) die Auffassung, das Tatgericht hätte sich im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob der Angeklagte nicht bereits vor der Affektentladung und dem auf ihr beruhenden bedingten Tötungsvorsatz jedenfalls den Vorsatz einer gefährlichen Körperverletzung gefaßt und dabei niedrige Beweggründe gehabt habe.
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Einer Prüfung, ob darüber hinaus nicht auch aus subjektiven Gründen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen scheitern müßte, weil es fraglich erscheint, ob der Angeklagte in diesem Augenblick seinen gefühlsmäßigen Freiheitsdrang gedanklich beherrschen und aufgrund einer Abwägung aller Umstände willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 13. November 1978 - 4 StR 571/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; 258, 259), bdurfte es daher nicht mehr.
  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

    Eine solche Einstellung, bei der der Täter meint, nach eigenem Gutdünken über das Leben des Opfers verfügen zu können, steht auf sittlich tiefster Stufe und ist besonders verachtenswert (BGHSt 47, 128, 132 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; BGH, Urteil vom 26. Juli 1979 - 4 StR 298/79).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 546 f; BGH bei Holtz MDR 1977, 460; BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGH, Beschluß vom 15. Mai 1979 - 5 StR 222/79; Beschluß vom 4. September 1979 - 5 StR 474/79; Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 583/79; Urteil vom 11. Dezember 1979 - 1 StR 714/79; Urteil vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80; Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80; Urteil vom 12. November 1980 - 3 StR 385/80; Beschluß vom 15. Dezember 1980 - 3 StR 479/80) muß sich der Täter bei der Tat nicht nur der Umstände bewußt sein, die den Antrieb zum Handeln als besonders verwerflich erscheinen lassen.
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80

    Niedrige Beweggründe bei der Misshandlung eines Säuglings durch den Vater -

  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

  • BGH, 15.04.1997 - 4 StR 92/97

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem

  • BGH, 17.12.1980 - 3 StR 447/80

    Annahme eines Handelns aus niedrigen Beweggründen - Bedeutung eines Handelns aus

  • BGH, 25.02.1981 - 3 StR 34/81

    Voraussetzungen für Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe - Anforderungen an

  • BGH, 15.12.1980 - 3 StR 479/80

    Voraussetzungen des Schuldspruchs wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen

  • OLG Bremen, 29.04.1981 - Ws 1/81

    Erforderlichkeit des Vortragens von Tatsachen und Beweismitteln bzgl. der

  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 177/84

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

  • BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln

  • LG Fulda, 29.10.2012 - 12 Js 2758/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,810
BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 (https://dejure.org/1980,810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz des fairen Verfahrens - Strafschärfung aufgrund der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten - Verurteilung des Angeklagten wegen der vorläufigen Einstellung des Verfahrens unterliegenden Taten vor Wiederaufnahme des Verfahrens - Vorläufige ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

    Auszug aus BGH, 31.07.1980 - 2 StR 317/80
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Umstände der unter die Einstellung fallenden Tatkomplexe prozeßordnungsgemäß festgestellt sind - diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt - und außerdem der Angeklagte ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß trotz der Einstellung sein Verhalten hinsichtlich der anderen Taten strafschärfend berücksichtigt werden kann (vgl. BGH Beschl. v. 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 -).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung

    Zudem kann das aus dem Verfahren ausgeschiedene Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung - nach einem entsprechenden Hinweis - grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 -, Rn. 4; Beschluss vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78 -, juris, Rn. 2).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 118/95

    Zuviele Kunden - § 22 StGB, 'Jetzt geht es los'; § 154 Abs. 2 StPO,

    Zwar dürfen Taten, deretwegen das Verfahren vorläufig eingestellt worden ist, bei der Strafzumessung erschwerend berücksichtigt werden; doch setzt dies - abgesehen vom prozessualen Erfordernis eines entsprechenden Hinweises - stets voraus, daß der Tatrichter sie prozeßordnungsgemäß festgestellt hat (st. Rspr., BGH NStZ 1981, 100; BGHR StPO § 154 Abs. 1 Hinweispflicht 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 154 a Rdn. 2; KK-Schoreit, 3. Aufl. § 154 Rdn. 48; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 154 Rdn. 56).
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 358/88

    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder wegen Diebstahls - Gewahrsamsbruch des

    Eine strafschärfende Berücksichtigung des Gebrauchs einer wertlosen Urkunde (UA S. 15) ist dann nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter hiermit zum Ausdruck bringen wollte, daß es sich um eine gefälschte Urkunde handelte, und der Angeklagte auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs hingewiesen worden war (vgl. BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; BGH NStZ 1981, 100).
  • BGH, 01.06.1981 - 3 StR 173/81

    Vertrauen des Angeklagten auf Nichtverwertung von aus der Strafverfolgung

    Da der Vorwurf der sexuellen Nötigung "gemäß §§ 154, 154 a StPO" (richtig: § 154 a StPO) von der Verfolgung ausgenommen worden ist, konnte das ihm zugrunde liegende Verhalten auch im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr gegen den Angeklagten verwertet werden (BGH, Urteil vom 26. Januar 1968 - 4 StR 286/67; Beschluß vom 14. Juli 1972 - 2 StR 301/72; Beschluß vom 24. August 1977 - 2 StR 349/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 und 1978, 110; Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 12. Dezember 1979 - 3 StR 437/79; Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 510/79 = GA 1980, 311 mit Anmerkung Rieß; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 27. August 1980 - 2 StR 450/80 = NStZ 1981, 22 L; Beschluß vom 27. November 1980 - 2 StR 631; Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

    Anders wäre es gewesen, wenn es ihn ausdrücklich darauf hingewiesen hätte, daß sein aus dem Verfahren ausgeschiedenes Verhalten trotz der Beschränkung der Strafverfolgung strafschärfend berücksichtigt werden könne (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78; Beschluß vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 100; Beschluß vom 11. März 1981 - 2 StR 715/80).

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 647/93

    Gesetzlicher Richter und Vorlagepflicht an den Großen Senat des BGH -

    Unterschiede in der Beurteilung der Ausgangsfrage dahingehend, ob bereits eine Verfügung der Staatsanwaltschaft oder nur ein Beschluß des Gerichts nach den §§ 154, 154a StPO den Vertrauenstatbestand begründet (vgl. dazu BGHSt 30, 147 [3. Strafsenat]; BGHSt 31, 302 [2. Strafsenat]; BGH, NStZ 1981, 100 ; NStZ 1983, 20 ; NStZ 1984, 20 [jeweils 2. Strafsenat]) oder ob das Vertrauen nur dort verletzt sein kann, wo der Angeklagte durch die nach den §§ 154, 154a StPO ergangene Entscheidung in eine Lage versetzt worden ist, die sein Verteidigungsverhalten beeinflussen konnte (BGH, NJW 1985, 1479 [1. Strafsenat]; BGHR, § 154 Abs. 1 StPO Hinweispflicht 1 [1. Strafsenat]; StV 1988, 191 [4. Strafsenat]; BGH, NStZ 1992, 225 [1. Strafsenat]), wirken sich letztlich nicht aus, weil beide Meinungen - die des 2. und 3. Strafsenats unter Heranziehung der Beruhensregel - zu den gleichen Ergebnissen kommen.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus ausgeschiedenen Taten oder Tatteilen nur dann ein Strafschärfungsgrund hergeleitet werden, wenn der unter die Einstellung oder Beschränkung fallende Tatkomplex prozeßordnungsgemäß festgestellt und der Angeklagte ausdrücklich auf die Möglichkeit der strafschärfenden Verwertung hingewiesen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1980 - 2 StR 317/80 = NStZ 1981, 10; 27. August 1980 - 2 StR 450/80; 11. März 1981 - 2 StR 715/80; 11. Juni 1981 - 3 StR 173/81 = BGHSt 30, 147 [BGH 01.06.1981 - 3 StR 173/81]; 12. Januar 1982 - 1 StR 320/81).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 350/87

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags - Rügerecht hinsichtlich der

    Diese Pflicht ergibt sich - wie das der Bundesgerichtshof bereits für vergleichbare Hinweispflichten (etwa bei einem Abrücken von der zugesagten Wahrunterstellung, vgl. BGHSt 32, 44, 42 f [BGH 06.07.1983 - 2 StR 222/83], oder bei einer Verwertung des nach §§ 154, 154 a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes, vgl. BGH NStZ 1981, 100; BGH Strafverteidiger 1982, 523; 1985, 221) bejaht hat - aus dem Gebot des fairen Verfahrens.
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Soll das Verhalten des Angeklagten vor oder nach der Tat bei der Strafzumessung zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, muß es allerdings, wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand, im Strengbeweis festgestellt sein (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1981, 100) und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 243; 1985, 146; 1985, 5; 1984, 464; 1984, 69).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

    Zu Recht macht die Revision zwar mit der Verfahrensrüge geltend, daß das Landgericht einen Teil des in der Anklage erhobenen Vorwurfs, den es in der Hauptverhandlung gemäß § 154 a Abs. 2 StPO eingestellt hat, bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, ohne ihn zuvor auf die Möglichkeit dieser Verwertung hingewiesen zu haben (vgl. BGHSt 30, 197; BGH NStZ 1981, 100; 1983, 20).
  • BGH, 18.11.1993 - 1 StR 315/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung eines Beweisantrags durch den Vorsitzenden -

    Er wird ferner darauf Bedacht nehmen müssen, daß gemäß §§ 154, 154 a StPO von der Strafverfolgung ausgeschiedene Taten oder Tatteile nicht ohne weiteres zum Nachteil der Angeklagten berücksichtigt oder sonst verwertet werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 31, 302; BGH NStZ 1981, 100; 1982, 40; 1983, 20; NJW 1985, 1479).
  • BGH, 16.11.1993 - 1 StR 626/93

    Uneingeschränkte Verwertung von ausgeschiedenem Prozessstoff - Voraussetzungen

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 413/85

    Strafschärfende Wertung des Nachtatverhaltens bei Rechtsfeindschaft,

  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 1 Ss 30/00

    Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 715/80

    Strafbemessung: Heranziehung eingestellter Tatteile

  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 559/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht