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   BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81   

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BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81 (https://dejure.org/1981,1425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Teilerfolg in der strafrechtlichen Revision wegen fehlerhafter rechtlicher Würdigung des Geschehens durch die Vorinstanz sowie Fehler in der Urteilsbegründung - Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung im Zusammenhang mit dem Tatbestandsmerkmal der Wegnahme beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 299
  • StV 1981, 336
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61
    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76

    Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Derartige lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
  • BGH, 08.03.1979 - 2 StR 35/79

    Wirkungen des Ansichnehmens eines Gegenstandes zur Erlangung eines in ihm sich

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 StR 57/79

    Nichtladung des Angeklagten zur Vernehmung einer Zeugin - Absicht der

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Da der Angeklagte die erstrebten Wertgegenstände nicht vorfand, liegt es nahe, daß er den wirtschaftlichen Wert der für ihn nutzlosen Papiere nicht einmal vorübergehend seinem Vermögen hatte einverleiben wollen (BGHSt 4, 56, 58; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74 - Beschluß vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79 - und Urteil vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Zwar ist das Gericht nach § 267 Abs. 3 StPO nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 1 StR 196/81
    Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld dieses Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere seine Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil 4. Aufl. Seite 843).
  • BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81

    Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte

    Es stellt einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn das Gericht die für die Strafbemessung wesentlichen Umstände nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NJW 1976, 2220; BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 394/87

    Urteilsgründe - Persönliche Verhältnisse - Verweis - Andere Entscheidung

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  • OLG Hamm, 22.07.1986 - 2 Ss 856/86

    Urteilsgründe; Auseinandersetzung des Tatgerichtes; Geringe Mengen Heroin; Zweck

    Dabei ist zwar keine erschöpfende Aufzählung aller Umstände erforderlich; es stellt jedoch mit der Revision einen anfechtbaren Verstoß gegen das sachliche Recht dar, wenn das Gericht für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat verwertet und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend erörtert (BGH NStZ 1981, 299 ).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83

    Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften

    Die lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80 und 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
  • BGH, 21.09.1982 - 1 StR 363/82

    Hervorhebung der Begehung von Straftaten innerhalb einer Bewährungszeit im Rahmen

    Nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO ist der Tatrichter nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen anzuführen; eine erschöpfende Darlegung ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; 27, 2, 3; BGH, Urt. vom 1. Dezember 1970 - 5 StR 646/70 - bei Dallinger MDR 1971, 720/721; BGH NStZ 1981, 299 Nr. 4).
  • BGH, 08.12.1988 - 1 StR 666/88

    Verweis eines Tatrichters auf frühere Entscheidungen

    Nach Aufhebung des ursprünglichen Strafausspruchs war der zur erneuten Straffestsetzung berufene Tatrichter gehalten, eigene Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten zu treffen und sie in den Urteilsgründen mitzuteilen; insoweit durfte er nicht auf die frühere Entscheidung verweisen (BGHSt 24, 274; BGH StV 1982, 105; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 5; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299/300).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 521/81

    Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin

    Es ermöglicht dem Revisionsgericht nicht die Prüfung, ob die Strafkammer die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80; Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81; Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 331/81).
  • BGH, 03.07.1984 - 5 StR 395/84

    Zulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

    Das stellt auch hier aus den Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in StrafVert 1981, 169 einen sachlich-rechtlichen Mangel dar; solche lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (ebenso BGH-Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 5 StR 281/83 - und vom 20. September 1983 - 5 StR 565/83 -).".
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 565/83

    Anforderungen an eine ausreichende Würdigung von Strafzumessungsgründen -

    Das ist auch hier aus den, Gründen von BGH bei Holtz in MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH in NStZ 1981, 299; BGH in Strafvert.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Zwar ist es nicht erforderlich, daß der Tatrichter in den Urteilsgründen eine erschöpfende Darstellung aller Strafzumessungstatsachen und -erwägungen gibt (BGHSt 24, 268 = NJW 1972, 454 mit zustimmender Anm. Jagusch; NJW 1976, 2220; NStZ 1981, 299 ; Meyer in Löwe-Rosenberg, StPO 10. Aufl., § 337 Rdn. 166).
  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 331/81

    Auswirkungen einer lückenhaften Urteilsbegründung auf die Strafzumessungsgründe

  • BGH, 13.05.1982 - 4 StR 211/82

    Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl - Verwendung von am Tatort

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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung der Notwehrüberschreitung hinsichtlich des unerlaubten Führens einer Schusswaffe - Tateinheit zwischen dem Vergehen gegen das Waffengesetz und dem Tötungsdelikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 299
  • StV 1981, 397
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem

    Auszug aus BGH, 12.05.1981 - 5 StR 109/81
    Der Angeklagte kann dafür nicht bestraft werden (§ 33 StGB), auch nicht wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz; denn die Notwehrüberschreitung entschuldigt auch das Führen der Schußwaffe, soweit es mit dem als Totschlag angeklagten Verhalten unmittelbar zusammenfällt (vgl. BGH Beschluß vom 26. Juli 1978 - 3 StR 224/78 -).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Zwar vermag Notwehr grundsätzlich nur Eingriffen in die Rechtsgüter des Angreifers die Rechtswidrigkeit zu nehmen (vgl. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 159), doch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass § 32 StGB ausnahmsweise auch die Verletzung von Universalrechtsgütern zu rechtfertigen vermag, wenn deren Begehung - wie hier - untrennbar mit der erforderlichen Verteidigung verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - 2 StR 380/11, NStZ 2012, 452; Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 508/09, NStZ-RR 2010, 140; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; Beschluss vom 11. Juli 1996 - 1 StR 285/96, StV 1996, 660; Urteil vom 12. Mai 1981 - 5 StR 109/81, NStZ 1981, 299, jeweils zu mit der Notwehrhandlung begangenen Verstößen gegen das Waffengesetz; a.A. LK/Rönnau/Hohn, StGB, 12. Aufl., § 32 Rn. 160; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 123; NK-StGB/Kindhäuser, 4. Aufl., § 32 Rn. 80 f.; Maatz, MDR 1985, 881, 882).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Damit entfällt zugleich die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Ausübens der tatsächlichen Gewalt über diese Waffe (BGH NStZ 1981, 299; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Rechtfertigung 1).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Soweit der vom Angeklagten abgegebene Schuß auf den Nebenkläger durch Notwehr gerechtfertigt war, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des damit einhergehenden Führens einer Schußwaffe (BGH NStZ 1981, 299; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98 - vgl. auch Spendel in LK, 11. Aufl. § 32 Rdn. 322 m.w.N.).

    Denn die Anklage erfaßte - anders als in dem vom Senat in NStZ 1981, 299 entschiedenen Fall, in dem die Anklage ein weitergehendes Waffendelikt gänzlich unerwähnt ließ - eindeutig auch das zutreffend abgeurteilte strafbare Vergehen des Führens der Waffe am Tatabend bis zum Beginn des straflosen Schußwaffengebrauchs; daß das Gesamtgeschehen insoweit von der Anklage zu Unrecht als einheitliche Tat gewertet wurde, ändert hieran nichts.

  • BGH, 27.12.2011 - 2 StR 380/11

    Gefährliche Körperverletzung; Notwehr (Waffeneinsatz); Tat im prozessualen Sinne

    Das Landgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass insoweit, als der vom Angeklagten abgegebene Schuss auf den Nebenkläger durch Notwehr gerechtfertigt war, auch die Strafbarkeit wegen des damit unmittelbar zusammenfallenden Führens einer Schusswaffe entfällt (vgl. BGH NStZ 1981, 299; 1999, 347; NJW 2001, 3200, 3203; NStZ-RR 2010, 140).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Wer schuldlos in eine Notwehrlage geraten ist, darf eine Schußwaffe, die zu führen er nicht berechtigt ist, dem Angreifer entwinden und - wenn es die "Kampfläge" erfordert - gegen ihn richten; er ist selbst für eine gesetzwidrige anderweitige Beschaffung zumindest entschuldigt (§§ 34, 35 StGB; BGH NJW 1979, 2053 mit Anm. Hruschka NJW 1980, 2123; vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

    Diese gerechtfertigte Notwehrhandlung durfte dem Angeklagten bei der Strafzumessung für das Waffendelikt nicht als unerlaubte Provokation angelastet werden (vgl. auch BGH NStZ 1981, 299).

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 508/09

    Nötigung; Notwehr (Durchsetzung des Hausrechts; Abgabe von Warnschüssen;

    Bleibt aber der Gebrauch der Schusswaffe straflos, weil das Handeln des Täters entschuldigt oder - etwa wie hier durch Notwehr - gerechtfertigt ist, entfällt auch die Strafbarkeit wegen des Führens der Waffe, soweit es mit diesem Geschehen unmittelbar zusammenfällt (BGH NStZ 1981, 299; 1999, 347).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Sollte die neue Strafkammer erneut Notwehr oder Putativnotwehr annehmen, wird sie bezüglich der Beurteilung des Waffendelikts auf BGH NStZ 1981, 299 (hierzu Maatz MDR 1985, 881) und NStZ 1985, 515 Bedacht zu nehmen haben.
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 285/96

    Tateinheit zwischen dem Führen einer Waffe und der tatsächlichen Ausübung der

    War somit die Bedrohung des Zeugen I. mit der Waffe durch Notwehr gerechtfertigt, so gilt dies auch für den hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehenden Verstoß gegen das Waffengesetz (BGH NStZ 1981, 299; 1986, 357; StV 1991, 63).
  • OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00

    Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß

    Soweit die Revision darauf hinweist, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 12.05.1981 (StR 109/81, NStZ 1981, 299), vom 26.10.1990 (2 StR 310/90, StV 1991, S. 63) und vom 18.02.1999 (5 StR 45/99, NStZ 1999, 347) die Strafbarkeit des Führens einer Schusswaffe lediglich insoweit verneint hat, als dieses mit dem vom Täter in Notwehr abgegebenen Schuss einherging, also das Führen der Waffe mit der Verletzungshandlung unmittelbar zusammenfiel, steht dies der Entscheidung des Senates nicht entgegen.
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand);

  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 11/89

    Vorliegen einer noch nicht beendeten Notwehrlage - Voraussetzung für die Annahme

  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 182/90

    Überschreitung einer Notwehrlage - Folgen der Beendigung des Angriffes bei

  • OLG Celle, 12.08.1986 - 1 Ss 270/86

    Annahme einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 833/85

    Verurteilung wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz

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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81   

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BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81 (https://dejure.org/1981,1387)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1981 - 5 StR 77/81 (https://dejure.org/1981,1387)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1981 - 5 StR 77/81 (https://dejure.org/1981,1387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen von täterbezogenen, strafbegründenden Mordmerkmalen beim Gehilfen - Gehilfe - Besonderes persönliches Merkmal - Fehlen - Habgier - Doppelt gemilderter Strafrahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81
    Lag aber in ihrer Person dieses nur täterbezogene und die Strafbarkeit des Mitangeklagten nach § 211 StGB begründende Merkmal (vgl. BGHSt 22, 375, 377, 378; 25, 287, 289; Jähnke in LK StGB 10. Auflage, § 211 Rn 64; Eser in Schönke-Schröder StGB 20. Auflage, § 211 Rn 46) nicht vor, so ist die Strafe auch nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern.
  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81
    Lag aber in ihrer Person dieses nur täterbezogene und die Strafbarkeit des Mitangeklagten nach § 211 StGB begründende Merkmal (vgl. BGHSt 22, 375, 377, 378; 25, 287, 289; Jähnke in LK StGB 10. Auflage, § 211 Rn 64; Eser in Schönke-Schröder StGB 20. Auflage, § 211 Rn 46) nicht vor, so ist die Strafe auch nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB zu mildern.
  • BGH, 08.01.1975 - 2 StR 567/74

    Verurteilung eines Tatbeteiligten als Gehilfen bei Fehlen von besonderen

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81
    Dem steht die Entscheidung BGHSt 26, 53 ff nicht entgegen, weil anders als in jenem Fall sich hier die Annahme der Gehilfenschaft der Angeklagten nicht allein auf das Fehlen der besonderen persönlichen Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB gründet, sondern eine hiervon unabhängige andere sachliche Grundlage hat (vgl. BGH Beschluß vom 19.09.1978 - 5 StR 499/78 - mitgeteilt bei Holtz in MDR 1979, 105).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 499/78

    Strafschärfende Wirkung der Unterlassung von Wiedergutmachungsleistungen eines

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 77/81
    Dem steht die Entscheidung BGHSt 26, 53 ff nicht entgegen, weil anders als in jenem Fall sich hier die Annahme der Gehilfenschaft der Angeklagten nicht allein auf das Fehlen der besonderen persönlichen Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB gründet, sondern eine hiervon unabhängige andere sachliche Grundlage hat (vgl. BGH Beschluß vom 19.09.1978 - 5 StR 499/78 - mitgeteilt bei Holtz in MDR 1979, 105).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Es gilt hier dasselbe wie bei einem Gehilfen, bei dem ein beim Täter vorliegendes persönliches Mordmerkmal fehlt (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 299; Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04; w. N. b. Jähnke aaO).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Das Fehlen der besonderen persönlichen Merkmale nach § 28 Abs. 1 StGB hat deshalb eine andere sachliche Grundlage als die beiden anderen Milderungsgründe (vgl. BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 16.02.1993 - 1 StR 840/92

    Habgier - Mord - Zyklothymie - Manisch-depressive Phasen - Tatzeit -

    Damit war sie - unabhängig davon, ob sie selber ein Mordmerkmal in eigener Person erfüllte - wegen (versuchter) Anstiftung zum Mord zu bestrafen (vgl. BGH NStZ 1981, 299; BGH StV 1984, 69; st. Rspr.).
  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Auch soweit bei diesem Angeklagten und der Angeklagten M. K. bei einer doppelten Milderung des Strafrahmens nach §§ 28 Abs. 1, 27 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu elf Jahren drei Monaten (BGH NStZ 1981, 299; NStZ-RR 2002, 139 f.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62) und damit ein milderer als der vom Landgericht angewandte Strafrahmen für Beihilfe zum Totschlag (zwei Jahre bis zu elf Jahre drei Monaten) in Betracht kommt, schließt der Senat aus, daß das Landgericht bei Anwendung dieses Strafrahmens eine mildere Strafe verhängt hätte.
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 619/92

    Änderung eines Strafausspruchs wegen nichtbeachtetem zwingenden

    Das Fehlen des besonderen persönlichen Merkmals nach § 28 Abs. 1 StGB hat deshalb eine andere sachliche Grundlage als die beiden anderen Milderungsgründe (vgl. BGH NStZ 1981, 299; NStZ 1989, 19).
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