Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.1981

Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,962
BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 4 StR 263/81 (https://dejure.org/1981,962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - Einstellung des Verfahrens - Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 207, § 354 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 448
  • StV 1981, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Die Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses hätte das Landgericht Nürnberg-Fürth nämlich bis zum Urteilserlass nachholen können, und zwar sogar noch in der Hauptverhandlung (BGHSt 29, 1858, in juris, dort Rz. 11 f; NStZ 1981, 448, in juris, dort Rz. 3), und ­ da die Behebung des Mangels noch möglich gewesen wäre ­ nachholen müssen (Meyer-Goßner a. a. O., Rz. 12 zu § 207).
  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Soweit sich in mehreren Entscheidungen die Formulierung findet, dass schriftliche Abfassung und Unterzeichnung wesentliche Förmlichkeiten darstellten (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 3. April 2012 - 2 StR 46/12), war den zugrundeliegenden Fällen gemeinsam, dass es bereits an der - nach allgemeiner Meinung erforderlichen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, NStZ-RR 2011, 150) - schriftlichen Abfassung des Beschlusses fehlte.
  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).

    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).

  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225, 226; vom 9. Januar 1987 - 3 StR 601/86, NStZ 1987, 239; vom 15. Mai 1984 - 5 StR 283/84, NStZ 1984, 520; vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, DRiZ 1981, 343; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 12 mwN; Seidl in KMR, § 203 Rn. 11 ff. (Stand Mai 2012); Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 84 ff.).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Ob schon allein aus diesem Grunde von seiner Unwirksamkeit auszugehen ist, weil - wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 771/76 -) annimmt - zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Eröffnungsbeschlusses die schriftliche Abfassung und die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehört (vgl. BGH StV 1981, 329; ebenso Treier a.a.O. § 203 Rn. 4), kann hier dahinstehen.

    Bei dem von dem Richter am Landgericht Kluge beschriebenen Vorgang kann es sich daher allenfalls darum gehandelt haben, daß die Mitglieder der Kammer sich gesprächsweise über die Eröffnung auch dieses Hauptverfahrens einig waren; dies ersetzt jedoch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung nicht (BGH StV 1981, 329; 1983, 318).

    Der Mangel dieser Verfahrensvoraussetzung führt zur (Teil-)Einstellung des Verfahrens (BGH StV 1981, 329); eine Zurückverweisung kommt insoweit nicht in Betracht, zumal in der erneuten Berufungshauptverhandlung der fehlende Eröffnungsbeschluß nicht mehr nachgeholt werden kann (BGH NJW 1985, 1720 [BGH 04.04.1985 - 5 StR 193/85]).

  • BGH, 20.11.1987 - 3 StR 493/87

    Rüge des Nichtvorliegens eines ausdrücklichen Eröffnungsbeschlusses - Nachholung

    Dies führt zur Einstellung des Verfahrens in diesem Tatkomplex (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH StV 1983, 2, 3; NStZ 1981, 448).

    Der Eröffnungsbeschluß ist weder im Verfahren vor dem Amtsgericht noch vor dem Landgericht nachgeholt worden (zur Nachholung eines Eröffnungsbeschlusses vgl. BGHSt 29, 224, 228; BGH NStZ 1981, 448; KK-Treier 2. Aufl. Rdn. 2 zu § 203 StPO).

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.02.1983 - 3 StR 512/82

    Verfahrenseinstellung bei fehlendem Eröffnungsbeschluss

    Eine ordnungsmäßige Beschlußfassung läge auch dann nicht vor, wenn sich die Mitglieder der Kammer - wie dies der Vorsitzende in seiner Erklärung andeutet - nach Eingang der Anklage gesprächsweise über die Eröffnung des Hauptverfahrens einig geworden wären (BGH NStZ 1981, 448).

    Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis führt zur Aufhebung des Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 10, 278, 279; 29, 224, 228; 29, 351, 355; BGH NStZ 1981, 448; BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82).".

  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens

    Das Verfahren ist unter Aufhebung der ergangenen Urteile auf Kosten der Staatskasse (§ 467 Abs. 1 StPO ) einzustellen, soweit der Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 43 Fällen (Anklageschrift v 18. März 2008 -2080 Js 9370/07) und wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde, weil es insoweit an einem Eröffnungsbeschluss fehlt (BGH NStZ 1981, 448 ; BayObLG …
  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12

    Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82

    Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 680/93

    Darstellungsmangel - Beweisbehauptung - Aufklärungsrüge - Widersprüchliche

  • OLG Hamm, 04.09.2002 - 2 Ss 573/02

    Eröffnungsbeschluss unterlassen; Verbindung mit anderem Verfahren, terminiertes

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
  • BayObLG, 19.04.1985 - RReg. 5 St 14/85

    Unzulässigkeit; Aufteilung; Fortgesetzte Handlung; Einzelakt; Teilakt;

  • BayObLG, 20.12.1985 - RReg. 2 St 328/85

    Zurückverweisung; Fehlen; Eröffnungsbeschluß

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 725/84

    Von Amts wegen zu beachtendendes und zur Verfahrenseinstellung führendes

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 725/84
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 491/89

    Ersatz eines Eröffnungsbeschlusses durch einen Verbindungsbeschluss

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

  • KG, 27.07.1998 - 1 Ss 118/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1772
BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80 (https://dejure.org/1981,1772)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1981 - 1 StR 688/80 (https://dejure.org/1981,1772)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80 (https://dejure.org/1981,1772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges und Untreue - Voraussetzungen für eine Verhandlungsunfähigkeit - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des förmlichen und sachlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 448
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.02.1979 - 2 StR 728/78

    Bindung eines Revisionsgerichtes an alle den Schuldspruch tragenden

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Wie dieses zutreffend erwogen hat, war es, nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue im Schuldspruch bestätigt hatte, an alle doppelrelevanten Feststellungen gebunden (vgl. BGHSt 24, 274; Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Beschluß vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79, bei Holtz MDR 1980, 275; BGH MDR 1981, 244).

    So ist es im vorliegenden Fall; ob es stets so sein muß, kann dahinstehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78).

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Aber auch Richter Kallaus war an der Mitwirkung nicht gehindert (vgl. BGHSt 21, 142; BVerfGE 30, 149 [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69]; jeweils für den Fall der Mitwirkung an dem aufgehobenen und dem neuen Urteil).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Wegen dieser Unstimmigkeiten genügen die Ausführungen der Revision nicht den auch für die Rüge der Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen geltenden Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGHSt 21, 334, 340), wonach es vor allem der klaren Angabe des Ablehnungsgrundes bedarf.
  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Zwar hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, auch die Mitwirkung an einem vom Kollegialgericht gefaßten Beschluß könne Grund zur Ablehnung geben (BGHSt 23, 200); ob an dieser Rechtsmeinung festzuhalten sei, hat derselbe Senat später ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 12. Dezember 1978 - 5 StR 567/78).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Wie dieses zutreffend erwogen hat, war es, nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue im Schuldspruch bestätigt hatte, an alle doppelrelevanten Feststellungen gebunden (vgl. BGHSt 24, 274; Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Beschluß vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79, bei Holtz MDR 1980, 275; BGH MDR 1981, 244).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Generalpräventive Erwägungen bei der Strafzumessung sind zulässig, wenn sie im Rahmen der Schuld bleiben und die Strafzumessung den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht wird (BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 858/75, bei Holtz MDR 1976, 812).
  • BGH, 07.08.1978 - 5 StR 204/78

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung einer beruflichen Tätigkeit als Polizeibeamter

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Daß die Strafkammer bei Abwägung der Pflichtwidrigkeit des Angeklagten seine Stellung als "erfolgreicher und qualifizierter Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" berücksichtigt hat (UA S. 11), ist entgegen der Meinung der Revision nicht zu beanstanden; denn zwischen der beruflichen Stellung des Angeklagten und der Straftat bestand ein innerer Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluß vom 7. August 1978 - 5 StR 204/78).
  • BGH, 17.11.1978 - 2 StR 632/78

    Umfang der Bindungswirkung der Festellungen des Tatrichters zum Schuldspruch

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Wie dieses zutreffend erwogen hat, war es, nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue im Schuldspruch bestätigt hatte, an alle doppelrelevanten Feststellungen gebunden (vgl. BGHSt 24, 274; Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Beschluß vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79, bei Holtz MDR 1980, 275; BGH MDR 1981, 244).
  • BGH, 12.12.1978 - 5 StR 567/78

    Anforderung an die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Zwar hat der Bundesgerichtshof schon entschieden, auch die Mitwirkung an einem vom Kollegialgericht gefaßten Beschluß könne Grund zur Ablehnung geben (BGHSt 23, 200); ob an dieser Rechtsmeinung festzuhalten sei, hat derselbe Senat später ausdrücklich offen gelassen (Urteil vom 12. Dezember 1978 - 5 StR 567/78).
  • BGH, 28.11.1979 - 2 StR 637/79

    Teilerfolg bei Revision des Angeklagten gegen Verurteilung wegen Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 24.03.1981 - 1 StR 688/80
    Wie dieses zutreffend erwogen hat, war es, nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen Untreue im Schuldspruch bestätigt hatte, an alle doppelrelevanten Feststellungen gebunden (vgl. BGHSt 24, 274; Beschluß vom 17. November 1978 - 2 StR 632/78; Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78; Beschluß vom 28. November 1979 - 2 StR 637/79, bei Holtz MDR 1980, 275; BGH MDR 1981, 244).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Hierunter sollen solche Umstände fallen, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben, zum Beispiel die Umstände schildern, die der Tatausführung das entscheidende Gepräge gegeben haben (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 363/15, StV 2017, 520; Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182; Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, NStZ-RR 2010, 74; Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317; Beschlüsse vom 17. November 1998 - 4 StR 528/98, StV 1999, 417 und vom 11. Dezember 1986 - 1 StR 574/86, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 1; Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340; Beschluss vom 17. Dezember 1971 - 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274; enger BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81: Umstand bezieht sich auch auf den Schuldspruch; BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448: untrennbar mit dem Schuldspruch verbunden; vgl. auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 353 Rn. 29 ff.).

    aa) Für die Frage, wann Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand eine doppelrelevante Tatsache darstellt, kommt es neben der besonderen Lage des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359 mit der Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung; Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63, BGHSt 19, 46, 48; Ernemann in Festschrift für Meyer-Goßner, S. 619, 622) auf die Trennbarkeit von den bindenden Feststellungen an (BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448: untrennbar mit dem Schuldspruch verbunden; Beschluss vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 262/80, BGHSt 29, 359; gegen die Annahme einer Trennbarkeit Kemper aaO S. 201 ff., 257 ff. mwN, der selber von "100 % Doppelrelevanz' und einem umfassenden Beweiserhebungsgebot zum Strafzumessungssachverhalt ausgeht).

    d) Etwas anderes ergibt sich auch nicht vor dem Hintergrund, dass subjektive Elemente der Tatbegehung wie Beweggründe bzw. das tatauslösende Moment (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 139/14, NStZ 2015, 182; Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 3 StR 124/02, NStZ-RR 2003, 101 und vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 635/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 5; Urteile vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340 und vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81; zum Motiv BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448; Beschluss vom 23. Februar 1978 - 2 StR 728/78 hatte die Frage der Doppelrelevanz des Tatmotivs noch offengelassen) als doppelrelevante Tatsachen anzusehen sind, die trotz Aufhebung des Strafausspruchs das neu zuständige Tatgericht binden.

    Das liegt daran, dass der maßgebliche Bezugspunkt für die zugrunde liegende besondere subjektive Einstellung des Täters - anders als das Merkmal des Eigennutzes (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448) oder die Gewinnabsicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 635/87, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 5) - nicht die konkrete Tat ist, sondern darüber hinausreicht.

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 163/82

    Rechtswirkungen der Aufhebung des Strafausspruchs und Auswirkungen auf die

    Deshalb sind Beweiserhebungen, die darauf abzielen, aufrechterhaltene und damit bindende Feststellungen in Zweifel zu ziehen, unzulässig; Beweisergebnisse, die in Widerspruch zu bindenden Feststellungen stehen, haben außer Betracht zu bleiben (BGH NStZ 1981, 448).

    Deshalb sind u.a. alle Beweiserhebungen unzulässig, die bei einem rechtskräftigen Schuldspruch darauf abzielen, Feststellungen über die Anzahl der Einzelakte einer fortgesetzten Tat, über das Maß der Pflichtwidrigkeit, die festgestellte Schadenshöhe (BGH NStZ 1981, 448), das tatauslösende Moment (BGH, Beschluß vom 23. Februar 1979 - 2 StR 728/78) oder die Beweggründe für die Tatbegehung (BGH, Urteil vom 6. Mai 1981 - 2 StR 105/81) in Zweifel zu ziehen.

  • OLG Hamm, 08.10.2019 - 1 RVs 64/19

    Innerprozessuale Bindungswirkung bei wirksamer Beschränkung einer Berufung auf

    Gleiches gilt bezüglich sog. doppelrelevanter Tatsachen, die sowohl für den Schuldumfang als auch für die Strafzumessung Bedeutung haben (hier: die Schadenshöhe bei einer Sachbeschädigung); zulässig sind insoweit lediglich ergänzende, nicht jedoch widersprechende Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1981 - 1 StR 688/80 -, juris).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit (inneren Einheit) und damit notwendigen Widerspruchsfreiheit der Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 zu 4 StR 642/81, zitiert nach juris Rn. 11 m.w.N.) Daher durfte das Landgericht insoweit lediglich ergänzende, nicht jedoch widersprechende Feststellungen treffen (BGH, Urteil vom 24. März 1981 zu 1 StR 688/80, zitiert nach juris Rn. 11).

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Die von der Berufungsbeschränkung ausgelöste Bindung erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Feststellungen des Bundesdisziplinargerichts zur Höhe des von dem Ruhestandsbeamten unterschlagenen Betrages, weil diese sich nicht trennen lassen von der Schilderung des das Dienstvergehen begründenden Verhaltens in dem angefochtenen Urteil (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80 - >).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    für befangen erklärt hat, nicht mitgeteilt (vgl. BGHSt 21, 334, 340; BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80 -).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91

    Voraussetzung für die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch das Revisionsgericht

    Daher entfernt der nunmehrige Tatrichter sich unzulässigerweise von den Feststellungen des früheren Urteils, die deshalb bindend sind, weil sie den in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch tragen und mit diesem untrennbar verbunden sind (vgl. BGHSt 30, 340, 346; BGH NStZ 1981, 448 und 1988, 88, jeweils zu Zielen und Beweggründen des Angeklagten).
  • BayObLG, 17.09.1992 - 5St RR 77/92

    Strafprozeßrecht: Feststellungen des Berufungsgerichts bei Berufungsbeschränkung

    Inwieweit durch das Berufungsgericht neue Feststellungen getroffen werden können, die über die des erstinstanziellen und teilweise bereits rechtskräftig gewordenen Urteils hinausgehen, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH NStZ 1981, 448 ).

    So gehört z.B. zum Wesen - und zum Tatbestand - der Untreue (§ 266 StGB ), dass ein Schaden entstanden ist; demzufolge sind bei rechtskräftigem Schuldspruch wegen Untreue neue Beweiserhebungen unzulässig, die die festgestellte Schadenshöhe in Zweifel ziehen (BGHSt 30, 340/343; BGH NStZ 1981, 448 ).

  • BGH, 22.06.2016 - 4 StR 121/16

    Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung einer unbilligen Härte)

    Der Senat weist für die neue Verhandlung und Entscheidung darauf hin, dass die Schadenshöhen in allen abgeurteilten Fällen als doppelrelevante Tatsachen auch für das neue Verfahren bereits bindend festgestellt sind (vgl. insbesondere BGH, Urteil vom 24. März 1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448; und allgemein BGH, Urteil vom 14. Januar 1982 - 4 StR 642/81, BGHSt 30, 340, 342 ff., sowie Meyer-Goßner/Schmitt aaO Einl. Rn. 187, § 353 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 21/20

    Berufung im Strafverfahren: Bindungswirkung der erstinstanzlichen Feststellungen

    Vom Berufungsgericht sind vielmehr auch diejenigen Feststellungen seiner Entscheidung zugrunde zu legen, die das Tatgeschehen nur näher beschreiben, wie etwa diejenigen zur Schadenshöhe, zum Zeitpunkt des Tatentschlusses oder zu den die Planung und den Ablauf der Tat prägenden Motiven (BGH, Urteil vom 24.03.1981 - 1 StR 688/80, NStZ 1981, 448, 448; BayObLG, Beschluss vom 20.11.2002 - 2St RR 152/02, juris Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

    Inwieweit durch das Berufungsgericht neue Feststellungen getroffen werden können, die über die des erstinstanzlichen und teilweise rechtskräftig gewordenen Urteils hinausgehen, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH NStZ 1981, 448 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1983 - 2 Ss 477/83
  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer

  • OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05

    Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht