Rechtsprechung
   KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,24307
KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80 (https://dejure.org/1980,24307)
KG, Entscheidung vom 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80 (https://dejure.org/1980,24307)
KG, Entscheidung vom 06. November 1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80 (https://dejure.org/1980,24307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,24307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 158 (Ls.)
  • NStZ 1981, 77
  • StV 1981, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 03.04.1980 - Ws 815/79

    Beharrliche Arbeitsverweigerung eines Strafgefangenen; Beschränkung der Freizeit;

    Auszug aus KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80
    Daß nicht der Senator für Justiz, sondern der Leiter der JVA Tegel sie eingelegt und begründet hat, steht entgegen der Ansicht eines der Antragsteller nicht im Widerspruch zu der Bestimmung des § 111 Abs. 2 StVollzG (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 03.04.80 - Ws 815/79 - Senat, Beschlüsse vom 05.02.79 - 2 Ws 270/78 Vollz - und vom 18.01.79 - 2 Ws 329/79 Vollz -).
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 210/75

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Werbung für offensichtlich sittlich schwer

    Auszug aus KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80
    Die Vorstellungen und Überlegungen der an der Gesetzgebung beteiligten Organe sind für die Auslegung einer Vorschrift nur dann von Bedeutung, wenn sie im Gesetzestext selbst einen hinreichend bestimmten Ausdruck gefunden haben (vgl. BGHSt 26, 156 [160]).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 3 Ws 251/03

    Strafvollzug: Speicherung der Verbindungsdaten von Telefongesprächen des

    Auch § 4 II 2 StVollzG gestattet der Vollzugsbehörde keine Ausweitung der Eingriffstatbestände (vgl. KG, NStZ 1981, 77; Feest/Lesting, in: AK-StVollzG, § 4 Rn 19), weil die Überwachung von Telefongesprächen in § 32 StVollzG und -allenfalls , was der Senat ausdrücklich offen lässt- in §§ 179 ff StVollzG abschließend geregelt ist (vgl. BGHSt 30, 37 = NStZ 1981, 236-für Verteidigerbesuche).
  • OLG Hamm, 21.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08

    Zur Überwachung von Telefonaten im Strafvollzug

    Auch § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestattet der Vollzugsbehörde keine Ausweitung der Eingriffstatbestände (vgl. KG, NStZ 1981, 77; Feest/Lesting, in: AK-StVollzG, § 4 Rdz. 10), weil die Überwachung von Telefongesprächen in § 32 i.V.m. § 27 StVollzG und hinsichtlich der Erhebung der Telefondaten allenfalls noch - was der Senat jedoch aufgrund fehlender Entscheidungserheblichkeit vorliegend offen lässt - in §§ 179 ff StVollzG abschließend geregelt ist.
  • OLG Koblenz, 10.10.1984 - 2 Vollz (Ws) 62/84
    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 6. November 1980 - 2 Ws 171, 173 - 184, 191, 198, 200 - 202, 279/80 Vollz - (NStZ 1981, 77 ) die Auffassung, die Hausverfügung sei durch die Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes nicht gedeckt.

    An dieser Rechtsnatur ändert nichts, daß die Maßnahme bloße Ordnungsfunktion hat, nämlich zur Übersichtlichkeit des Anstaltsbetriebs beitragen soll (vgl. Müller-Dietz, NStZ 1981, 158 [159]).

  • KG, 18.12.2015 - 2 Ws 259/15

    Anhörungsrüge nach dem StVollzG; Lichtbilder von Gefangenen

    Die Maßnahmen des § 86 StVollzG sollen dazu beitragen, dass die Freiheitsstrafe überhaupt vollzogen werden kann, insbesondere die Fahndung nach flüchtigen Gefangenen erleichtern, nicht aber die Schaffung geordneter Verhältnisse innerhalb der Vollzugsanstalt ermöglichen (vgl. dazu im Einzelnen Senat NStZ 1981, 77).
  • OLG Nürnberg, 28.12.1994 - Ws 1088/94

    Aordnung der getrennten Unterbringung in der Freizeit für die Dauer von 2 Wochen

    Der Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG steht auch nicht entgegen, daß diese Norm schon nach dem Gesetzestext nicht herangezogen werden darf, soweit das Strafvollzugsgesetz eine besondere Regelung enthält (so in dem vom KG, ZfStrVO 1981, S. 184 entschiedenen Fall).
  • KG, 19.08.1983 - 5 Ws 261/83

    Strafgefangener; Besuch; Besuchsrecht; Trennscheibe; Dealer

    Richtig ist zwar, daß bei abschließenden Sonderregelungen des Strafvollzugsgesetzes wie beispielsweise für erkennungsdienstliche Maßnahmen (§ 36 StVollzG ) nicht weitere Eingriffe dieser Art auf die Generalklausel des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestützt werden dürfen (vgl. KG NStZ 1981, 77 m. Anm. Müller-Dietz NStZ 1981, 159 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht