Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.07.1980

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,237
BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 3 StR 204/80 (https://dejure.org/1980,237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Totschlag - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Zulässigkeit einer Verurteilung auch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 948
  • NStZ 1981, 33
  • JR 1981, 304
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].

    Es enthält als sicheren Tatsachenkern die oben unter I 1 angeführten Tatsachen und läßt befürchten, daß die daran anknüpfende tatrichterliche Überzeugung vom weiteren Tatgeschehen objektiv nicht hinreichend fundiert ist (vgl. Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 261 Rdn 38; Peters in Festschrift für Karl Schäfer 1980, S. 137, 144 f; vgl. auch BGHSt 25, 365, 367 f [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH GA 1967, 184).

  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Der Senat verkennt nicht, daß eine Verurteilung auch auf wahldeutiger Tatsachengrundlage zulässig ist (vgl. BGH NJW 1957, 1886, 1887 [BGH 22.03.1957 - 1 StR 405/56]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn 134 ff).

    Danach ist für eine solche Verurteilung kein Raum, wenn und soweit die alternativen Möglichkeiten, welche den Straftatbestand erfüllen, örtlich und zeitlich so weit auseinanderliegen, daß sie im prozessualen Sinne nicht mehr mit der in der Anklage und im Eröffnungsbeschluß genannten Tat identisch sind (vgl. BGH NJW 1957, 1886 mit Anm. Schmitt; BGH GA 1967, 184; Gollwitzer, a.a.O. § 261 Rdn 135 und § 264 Rdn 40 ff).

  • BGH, 11.11.1966 - 4 StR 387/66

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen schweren Raubes oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
    Das Revisionsgericht ist in der Regel zwar an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden, auch soweit es sich um nur mögliche Schlußfolgerungen tatsächlicher Art handelt (vgl. BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]; BGH NJW 1967, 359, 360) [BGH 11.11.1966 - 4 StR 387/66].
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Letzteres ist auch dann der Fall, wenn sich die Schlussfolgerungen des Tatrichters so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (BGH NStZ 1981, 33; 1986, 373).
  • BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18

    Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und

    Die Urteilsgründe müssen anstelle der für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die Merkmale der strafbaren Handlung gefunden werden, den äußeren und inneren Sachverhalt der Verhaltensweisen schildern, die nach der Überzeugung des Gerichts allein in Betracht kommen; andere Möglichkeiten müssen sicher ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80 -, NStZ 1981, S. 33 ; Sander, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 261 Rn. 170).
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung nur in engen Grenzen nachprüfen, so etwa darauf, ob sie auf einer Verletzung von Erfahrungssätzen beruht oder sich letztlich auf Vermutungen gründet (BGH NStZ 1983, 277; 1981, 33).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1616
BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 (https://dejure.org/1980,1616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen an eine Wahrunterstellung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).

    Für eine freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) war insoweit kein Raum, da die Beweisbehauptung nicht in ihrem vollen Umfang so behandelt worden ist, als wäre sie wahr (§ 244 Abs. 3 StPO; vgl. BGH NJW 1959, 396).

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75

    Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 05.06.1964 - 2 StR 159/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78

    Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist (BGH NJW 1959, 396); durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78).
  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

    Ob hierin bereits eine unzulässige Einschränkung oder Veränderung der Beweisbehauptung liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 4; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80; BGH, Beschluß vom 24. März 1982 - 2 StR 132/82; Urteil vom 11. Juli 1984 - 2 StR 320/84; Beschluß vom 14. Juni 1985 - 2 StR 274/85), kann dahinstehen.
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Zwar ist der Tatrichter grundsätzlich nicht gehalten, aus einer als wahr unterstellten Beweistatsache die vom Beweisführer angestrebten Folgerungen zu ziehen; er ist auch in der Würdigung der durch Wahrunterstellung in das Verfahren eingeführten Tatsachen frei (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987) [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78].
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine Wahrunterstellung erledigt einen Beweisantrag nur dann, wenn sie dem vollen Sinn des Beweisantrags gerecht wird (RG JW 1929, 114; BGH NJW 1959, 396; BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 683/78; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1980 - 4 StR 692/79; BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 996, 997 [BVerfG 15.04.1980 - 2 BvR 842/77]; BGH, Urteil vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81).
  • BGH, 26.08.1982 - 4 StR 357/82

    Berücksichtigung gesetzlicher Milderungsgründe auf Grund ungewöhnlicher Umstände

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH NJW 1959, 396; NJW 1968, 1293; BGH 2 StR 135/80 bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 345/80

    Widerspruch zwischen Urteilserwägungen und der als wahr unterstellten Tatsachen -

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (vgl. zuletzt BGH Urt. v. 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mit Nachw.).
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines

    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 09.06.1982 - 3 StR 112/82

    Erfordernis der Bescheidung von auf bloße Vermutungen gestüzten

    Auf bloße - wenn auch in bestimmte Behauptungen gekleidete - Vermutungen gestützte Anträge sind jedoch Beweisermittlungsanträge [vgl. dazu BGH, Urt. v. 31. Juli 1980 - 2 StR 343/80 = bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Beschl. vom 12. Februar 1981 - 3 StR 333/80 (S) - und vom 18. Februar 1981 - 3 StR 269/80], die nicht nach § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu bescheiden sind.
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht

    Der Beweisantrag ist auch im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 135/80 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 986, 987).
  • BGH, 07.02.1984 - 5 StR 922/83

    Tötung einer Person durch einen Schuss mit einer Schussentfernung von weniger als

    Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne Einengung erfassen (BGH bei Holtz MDR 1980, 986 f [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
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