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   OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82   

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https://dejure.org/1982,894
OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82 (https://dejure.org/1982,894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1982 - 7 VAs 23/82 (https://dejure.org/1982,894)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 7 VAs 23/82 (https://dejure.org/1982,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; EGGVG § 24 Abs. 2; StrVollstrO § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1044
  • NStZ 1982, 485
  • StV 1982, 428
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 15. Juli 1982 - 7 VAs 23/82 - ausgesprochen hat, stellt die Weigerung der Staatsanwaltschaft auf Zurückstellung der Strafvollstreckung eine Maßnahme auf dem Gebiete der Strafrechtspflege dar, die mangels einer anderweitigen Rechtswegzuweisung im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 7 VAs 23/82 - dargelegt hat, dürfen die Anforderungen an die Therapiewilligkeit und -fähigkeit des Betroffenen zwar nicht übersteigert werden, vielmehr ist ein gewisses Maß an entgegengebrachtem Vertrauen als zusätzliches Mittel der Resozialisierung einzusetzen und damit ein gewisses Maß an Risiko in Kauf zu nehmen.

  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 49/82
    Nach Auffassung des Senats ist nämlich die eine Zurückstellung der Strafvollstreckung ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Verfahren nach § 23 EGGVG überprüfbar (zur Veröffentlichung bestimmter Senatsbeschluß vom 15.7.1982 - 7 VAs 23/82).

    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach § 35 BtMG ist daher auch nicht als Prozeßhandlung sondern als eine mangels anderer Rechtsweganweisung nach § 23 EGGVG überprüfbare Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege anzusehen (vgl. Entscheidung des Senats vom 15.7.1982 - 7 VAs 23/82).

  • OLG Saarbrücken, 07.07.1983 - VAs 3/83

    Zurückstellungsentscheidung; Vorschaltverfahren; Strafen gegen Antragsteller;

    Nach - soweit bekannt - einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung beinhaltet die Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG ihrer Rechtsnatur nach einen Juitizverwaltungsakt auf dem Gebiet der Strafrechtspflege i.S. von § 23 Abs. 2 EGGVG , und zwar um ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft bzw. hier (vgl. dazu Kleinknecht/Meyer, StPO , 36. Aufl., § 451 Rdn. 2) des Vollstreckungsleiters als Vollstreckungsbehörde, das grundsätzlich der Überprüfung im Wege des Antrags auf gerichtliche Entscheidung zugänglich ist, zumal eine andere Rechtswegzuweisung, der gegenüber das Antragsverfahren subsidiär wäre (§ 23 Abs. 3 EGGVG ), nichlt gegeben ist (vgl. OLG München, NStZ 1983, 236 ; OLG Hamm NStZ 1983, 287 ; 1982, 485; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NStZ 1982, 484 ; Kleinknecht/Meyer, wie vor, § 23 EGGVG Rdn. 16).

    Die Einhaltung des Vorschaltverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzung (§ 24 Abs. 2 EGGVG ) ist vorliegend gegeben (OLG München NStZ 1983, 236 [237]; a.A. zum Erfordernis eines Vorschaltverfahrens: OLG Hamm NStZ 1982, 485 ).

  • OLG Stuttgart, 28.09.1993 - 4 VAs 21/93

    Vollstreckungsbehörde; Strafvollstreckung; Rechtszug; Zurückstellung;

    a) Bis zum Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 BtMG i.d.F. des Art. 1 Nr. 5 a des Gesetzes vom 9. September 1992 (BGBl. I S. 1593), am 16. September 1992 war nach h.M. ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 Abs. 1 BtMG erst dann zulässig, wenn zuvor das Beschwerdeverfahren durchgeführt worden war, da die in § 21 StVollstrO vorgesehene Beschwerde einen förmlichen Rechtsbehelf im Sinne des § 24 Abs. 2 EGGVG darstellt (so der Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 21. November 1985, NStZ 1986, 141 ; KG StV 1989, 26 (27); OLG Oldenburg NStZ 1991, 512; Körner, BtMG , 3. Aufl. 1990, § 35 Rdn. 62; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO u. GVG , 41. Aufl., § 24 EGGVG Rdn. 5; Pohlmann/Jabel, StVollstrO , 6, Aufl., § 21 Rdn. 2; vgl. auch Körner/ Sagebiel NStZ 1992, 616 f.; a.A. OLG Hamm StV 1982, 428 [429]).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1982 - 4 VAs 140/82

    Zurückstellungsgesuch; Therapiebereitschaft; Therapiefähigkeit; Abhängigkeit;

    Der Senat teilt die Meinung, daß es sich bei den Drogenkriminellen ganz überwiegend um "Personen handelt, die eine wirklich auf Freiwilligkeit beruhende Entschließung erst zu fassen in der Lage sind, wenn eine Langzeittherapie anschlägt und der Heilungsprozeß schon weit fortgeschritten ist" (Tröndle aa0. Seite 3; vgl. auch OLG Hamm NStZ 82, 485).
  • OLG Hamm, 28.10.1982 - 7 VAs 26/82
    Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellt eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege dar, die mangels anderweitiger Rechtswegzuweisung im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar ist (so der zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsbeschluß vom 15.7.1982. - 7 VAs 23/82 - Katholnigg, NStZ 1981, 417 ff.).
  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 1 VAs 433/12

    Strafvollstreckung: Ausübung des Ermessens bei Zurückstellung der Vollstreckung

    Auch die Anforderungen an die Therapiefähigkeit dürfen nicht überspannt werden (vgl. OLG Hamm NStZ 1982, 485), denn der Gefahr, dass ein Therapieversuch scheitert, war sich der Gesetzgeber bewusst.
  • OLG Oldenburg, 07.05.1991 - 1 VAs 2/91

    Durchführung des Beschwerdeverfahren; Anrufung des Oberlandesgerichts;

    Daß das Betäubungsmittelgesetz selbst eine Beschwerdemöglichkeit nicht vorsieht, ist - entgegen OLG Hamm NStZ 1982, 485 - nicht entscheidend; denn § 21 StrVollstrO gilt ganz allgemein für.
  • OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen

    Die Anforderungen an die Therapiewilligkeit und Therapiefähigkeit des Verurteilten dürfen nicht übersteigert werden (OLG Hamm NStZ 1982, 485).
  • OLG Hamm, 07.11.1985 - 1 VAs 89/85

    Gesetzmäßigkeit von Weisungen und Auflagen; Strafvollstreckungsbehörde;

    Die Ablehnung der Vollstreckungszurückstellung gemäß § 35 BtMG ist im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG überprüfbar (OLG Hamm NStZ 1982, 485 ; OLG Frankfurt NStZ 1983, 156; OLG Karlsruhe MDR 1983, 76 ).
  • OLG Koblenz, 29.10.1984 - 2 VAs 41/84

    Freiheitsstrafe; Rest; Aussetzung; Vollstreckung

  • KG, 07.10.1998 - Zs 993/98

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Anforderung an Therapiewilligkeit und

  • OLG Hamm, 17.12.1985 - 1 VAs 117/85

    Aufnahme einer Therapie; Nachweis an die Vollstreckungsbehörde; Drogenabhängiger;

  • KG, 10.02.1983 - 2 VAs 24/82

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Zurückstellung; Ausschluß

  • OLG Nürnberg, 27.12.1982 - VAs 1110/82

    Vorschalt-Beschwerdeverfahren; Ermächtigung für Landesgesetzgeber;

  • LG Hamburg, 13.03.1989 - Qs 7/89
  • OLG Hamm, 07.01.1985 - 1 VAs 19/84
  • OLG Hamm, 27.11.2001 - 1 VAs 53/01

    Zurückstellung der Strafvollstreckung, Therapiewilligkeit, Therapiebereitschaft;

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