Rechtsprechung
BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 114
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).Besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 285).
Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61;… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86
Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …
Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86). - BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83
Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung
Umstände, die für sich allein nur durchschnittliche und einfache Hinderungsgründe sein würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß ihnen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 zukommt (BGH Strafverteidiger 1981, 337; NStZ 1982, 114;… GA 1982, 39).Täter- und tatbezogene Umstände können nicht immer scharf voneinander abgegrenzt werden (BGH WJW 1977, 1247 f;… BGH GA 1980, 106; BGH Strafverteidiger 1981, 120 f; 1983, 18; BGH NStZ 1982, 114).
- BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84
Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung …
Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NJW 1977, 1247;… BGH GA 1980, 106; BGH NStZ 1982, 114; BGH Strafverteidiger 1981, 120; 1983, 18, 502).Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118;… BGH GA 1982, 39; BGH Strafverteidiger 1981, 337; 1983, 502; BGH Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84 -).
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85
Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …
Da sich besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat häufig nicht scharf voneinander trennen lassen (BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 410; StV 1982, 570; 1983, 18),reicht es in der Regel nicht aus, nur auf das Gewicht der Tat abzustellen. - BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche …
Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419). - BGH, 15.02.1994 - 5 StR 692/93
Geständnis - Untersuchungshaft - Krankheit - Gesamtwürdigung
Das Revisionsgericht hat in Grenzfällen die Wertung des Tatrichters hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1981, 62; BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639). - BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86
Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig …
Danach erfordert die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren eine Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18; BGH, Urteil vom 12. Juni 1986 - 4 StR 215/86). - BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87
Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der …
Die Gewährung von Strafaussetzung hält sich gleichfalls im Rahmen der von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzten Grenzen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114; BGH StV 1984, 376; BGH wistra 1985, 20). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit …
Abgesehen davon, daß sich die günstige Prognose des Landgerichts nicht auf die Erwägung stützen läßt, eine Strafverbüßung werde nicht zu einer Besserung des Angeklagten beitragen, fehlt es an der für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB auch in der seit dem 1. Mai 1986 geltenden Fassung des 23. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 13. April 1986 (BGBl I 393) erforderlichen Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände (vgl. BGH NStZ 1982, 114 und 285, 286; BGH StV 1983, 18). - BayObLG, 17.12.1992 - 5St RR 140/92
Sozialprognose; Tablettensucht; Straftaten; Bezug; Sucht; Bewährungszeit; …
- BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82
Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vorgeschichte und die Folgen des …
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87
Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des …
- BGH, 16.06.1983 - 3 StR 214/83
Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Begründung für die Versagung der …
- BGH, 03.06.1982 - 4 StR 231/82
Aussetzung einer Strafvollstreckung zur Bewährung - Beschränkung einer …
- BGH, 03.09.1985 - 1 StR 396/85
Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 24.01.1985 - 1 StR 827/84
Anforderungen an die Begründung der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung - …
- BGH, 21.12.1983 - 3 StR 444/83
Hinweise in Urteilsgründen die nicht auf Erkenntnissen beruhen, die in der …
- OLG Hamburg, 28.09.1983 - 2 Ss 68/83
Tatbegehung; Intensive Beeinflussung durch V-Mann; Formelhafte Wendung; …
- BGH, 19.02.1986 - 3 StR 53/86
Zu hohe Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 13.11.1985 - 2 StR 564/85
Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 29.11.1983 - 5 StR 195/83
Unterbrechung der Verjähungsfrist bei der Strafverfolgung - Der Tatbestand der …
- BGH, 19.02.1986 - 3 StR 36/86
Unterlassene Gesamtwürdigung von Tat und Täter im Rahmen einer Gewährung der …
- BGH, 09.10.1985 - 2 StR 498/85
Strafschärfende Verwendung eines Umstandes, der bereits Tatmerkmal ist
- BGH, 17.01.1984 - 1 StR 820/83
Anwendung der vom BGH entwickelten Grundsätze bei der Aussetzungsentscheidung
- OLG Düsseldorf, 06.09.1983 - 5 Ss 277/83
- BGH, 23.10.1985 - 3 StR 418/85
Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung
- BGH, 08.06.1983 - 3 StR 102/83
Anforderungen an die innere Tatseite der Kindesmisshandlung durch Quälen
- BGH, 14.04.1983 - 4 StR 53/83
Versuchte sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Fehlerhaftes …
Rechtsprechung
BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Totschlag - Besonders schwerer Fall
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 212 Abs. 2
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2310
- MDR 1981, 946
- MDR 1982, 65
- NStZ 1982, 114
- StV 1981, 545
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 14.10.2021 - 4 StR 95/21
Totschlag (besonders schwerer Fall: Vorliegen, bloße Nähe der kennzeichnenden …
Es müssen vielmehr schulderhöhende Gesichtspunkte hinzukommen, die besonders gewichtig sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteile vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82; vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81, NStZ 1982, 114, 115; Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 47/18, NStZ-RR 2018, 313, 314; vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; vom 20. Januar 2004 - 5 StR 395/03, NStZ-RR 2004, 205, 206) und das Minus, welches sich im Zurückbleiben des Tötungsdelikts hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein Plus an Verwerflichkeit auszugleichen vermögen (vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 5;… vom 19. Mai 1982 - 1 StR 77/82 Rn. 35, jeweils unter Verweis auf Bruns, JR 1979, 28, 29 f.).Umstände des Vor- und Nachtatgeschehens können nur mit geringerem Gewicht und nur insoweit herangezogen werden, als sie sichere Rückschlüsse auf eine die Tatschuld steigernde besonders verwerfliche Einstellung des Täters bei der Tat zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 Rn. 6, 12).
- BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87
Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von …
Einen solchen Mangel weist das angefochtene Urteil nicht auf: Es steht in Einklang damit, daß lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden darf, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einen Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BGH NJW 1981, 2310/2311 = NStZ 1982, 114/115; BGH NJW 1982, 2264, 2265; vgl. Bruns JR 1979, 29/30).Das sind besonders gewichtige Umstände, die für jeden der beiden Totschlagsfälle eine dem Mordvorwurf gleichkommende Strafwürdigkeit zu begründen vermochten (vgl. BGH…, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310 = NStZ 1982, 114, 115; BGH NJW 1982, 2264, 2265).
- BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82
Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall - …
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit dieser Vorschrift - insbesondere unter dem Blickwinkel von Art. 103 Abs. 2 GG - bestehen nicht; denn bei einer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten restriktiven Gesetzesauslegung, wie sie auch für § 211 StGB entwickelt worden ist (vgl. BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] sowie BGHSt 30, 105), darf lebenslange Freiheitsstrafe gemäß § 212 Abs. 2 StGB nur dann verhängt werden, wenn sie im Einzelfall im Hinblick auf den einem Mord gleichwertigen Unrechts- und Schuldgehalt tat- und schuldangemessen ist (BVerfG JR 1979, 28; vgl. ferner BGH Urteil vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NJW 1981, 2310/2311;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 212 Rdn. 45).Ein besonders schwerer Fall des Totschlags, der die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe rechtfertigt, setzt also voraus, daß das in der Tat zum Ausdruck kommende Verschulden des Täters außergewöhnlich groß ist; es muß ebenso schwer wiegen wie das eines Mörders; hierfür genügt nicht schon die bloße Nähe der die Tat kennzeichnenden Umstände zu einem gesetzlichen Mordmerkmal; es müssen vielmehr schulderhöhende Momente hinzutreten, die besonders gewichtig sind (BGH NJW 1981, 2310/2311; Bruns, JR 1979, 29/30, nach dem "das minus, das sich im Zurückbleiben der Tat hinter den Mordmerkmalen zeigt, durch ein plus an Verwerflichkeit ausgeglichen" werden muß;… Eser in Schönke/ Schröder, StGB 21. Aufl. § 212 Rdn. 12; Bruns, MDR 1982, 65/66; vgl. auch Oske, MDR 1968, 811).
- BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - …
Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte. - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 110/91
Körperliche Gewalt als Tatbestandsvoraussetzung einer Vergewaltigung - Gewaltsam …
Ein besonders schwerer Fall des Totschlags ist anzunehmen, wenn das in der Tat zum Ausdruck gekommene Verschulden des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (BGH NStZ 1982, 114, 115). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86
Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal
Dazu gehört, daß die Gründe, die den Täter zu seiner Tat bewegen haben, sorgfältig bewertet (BGH NJW 1981, 2310) und schuldmindernde Gesichtspunkte berücksichtigt werden (BGH NStZ 1984, 311 f.). - LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15
Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt
Denn die von dem Angeklagten verwirkte Schuld entspricht nicht derjenigen eines nach § 211 StGB zu bestrafenden Mörders (vgl. hierzu BGH Urteil vom 1. Juli 1981 - 3 StR 24/81 - NStZ 1982, 114 [115]). - BGH, 21.02.1995 - 1 StR 728/94
Besonders schwerer Fall - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Straferschwernis …
Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall des Totschlags vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung der Gesamtheit der äußeren und inneren Seite des Verbrechens beantwortet werden (…vgl. hierzu BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände schulderhöhende 1, 2, 3; BGH NStZ 1982, 114, 115).
Rechtsprechung
BGH, 01.12.1981 - 4 StR 604/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zweckrichtung der Gewalt zur Erfüllung des Tatbestandes des § 249 Strafgesetzbuch (StGB) - Änderung eines Schuldspruchs durch ein Revisionsgericht - Zuführen einer Person zur Prostitution
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 180a Abs. 4
Papierfundstellen
- NJW 1982, 454
- MDR 1982, 242
- NStZ 1982, 114
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 181/82
Verurteilung wegen Raubes - Gewaltanwendung zum Zwecke der Wegnahme - Vorliegen …
§ 249 StGB setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwertiger Gefahr für Leib oder Leben droht (RGSt 67, 183, 186; BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NJW 1969, 919 [BGH 13.12.1968 - IV ZR 685/68]; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 4 StR 604/81). - OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04
Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen
Dessen Wertung ist im Zweifelsfall zu respektieren (vgl. BGH, NStZ 1982, 114; BGH, NStZ 1984, 360). - BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84
Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …
Der Bundesgerichtshof hat schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat und daß in Zweifelsfällen die Wertung des Tatrichters zu respektieren ist (BGH, NStZ 1982, 114; 1982, 285, 286; StrVert 1983, 502). - OLG München, 09.06.2009 - 5St RR 128/09
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch …
Aus diesem Grunde ist in Zweifelsfällen die tatrichterliche Entscheidung auch vom Revisionsgericht - bis zur Grenze des Vertretbaren -hinzunehmen (BGH NStZ 1982, 114; NStZ 1984, 360). - BGH, 22.10.1985 - 5 StR 25/85
Hinterziehung von Einkommenssteuer - Zurechnung von Wirtschaftsgütern in …
Der Tatrichter hat ferner zutreffend angenommen, daß der Tatbestand zur Zuführung zur Prostitution nach § 180 a Abs. 4 StGB schon durch das Herbeiführen einer Situation erfüllt wird, die dem Mädchen die Prostitution erleichtert, und nicht dadurch ausgeschlossen ist, daß das Mädchen von sich aus gebeten hat, ihm die Prostitutionsausübung zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1982, 454; BGH bei Holtz MDR 1981, 453; BGH Urteil vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76 -).