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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81   

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BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81 (https://dejure.org/1981,887)
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Heroin als Belohnung

Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit eines Verfahrenshindernisses

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handel mit Heroin auf Veranlassung eines V-Mannes - Strafverfolgungsverbot bei erheblichem provozierenden Verhalten durch einen Lockspitzel - Überlassung von Heroin als Belohnung für die Mitwirkung bei der Ergreifung von Drogenhändlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 454
  • NStZ 1982, 126
  • StV 1982, 53
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art.

    Auszug aus BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 - (NJW 1981, 1626) unter Hinweis auf weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ausgeführt:.
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Sie übersieht aber, daß es sich dabei nicht um Einzelkriterien, sondern vielmehr um den Rahmen für die erforderliche Gesamtwürdigung handelt, nach der die entscheidende Frage zu beantworten ist, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt hat, daß demgegenüber der eigene Beitrag des Täters in den Hintergrund tritt (BGH NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126 und 1982, 156).

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in StrVert 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Es entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl I 1302, in Kraft getreten am 22. September 1992) gefestigter Rechtsprechung, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Lockspitzel an den Regelungen der Strafprozeßordnung zu messen (vgl. BGHSt 32, 345, 346; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 6; BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 126; 1982, 156, 157; 1984, 78, 79; BGH StV 1991, 460; 1992, 462; BGH NStZ 1992, 275; Herzog NStZ 1985, 153, 155 f.).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Bei diesem Tatbeitrag des Angeklagten würde auch die von ihm in einem Beweisantrag behauptete Tatsache, der Gewährsmann der niederländischen Polizei habe ihn am 22. Dezember 1982 um die Lieferung des verfügbaren Heroins mit dem Hinweis darauf gebeten, daß anderenfalls 20 bei dem deutschen Kaufinteressenten beschäftigte niederländische Leiharbeiter ihren Arbeitsplatz verlören (siehe die Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts vom 1. Juni 1984 Bl. 29), nicht zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führen (vgl. dazu BGHSt 32, 345 [346 f]; BGH NJW 1981, 1626 ; BGH NStZ 1981, 257 ; 1982, 126; 1982, 156; 1984, 78, 519; BGH StV 1981, 392, 599 ff. Anm. Mache; 1982, 221).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

    Der Senat neigt entgegen BGH NJW 1981, 1626 = MDR 1981, 683; Strafverteidiger 1982, 53 = NStZ 1982, 126; Strafverteidiger 1982, 151 = NStZ 1982, 156 dazu, hierin einen aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Strafausschließungsgrund zu sehen.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Allerdings kann eine Tatprovokation auch ohne bedrängende Einwirkung auf den Täter unzulässig sein, wenn der Lockspitzel sich zur Herbeiführung des Tatentschlusses unlauterer Mittel bedient, insbesondere eine Not- oder Zwangslage des Täters arglistig ausnutzt (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 53: Überlassung von Heroin an einen Süchtigen als Belohnung für dessen Mitwirkung).
  • BGH, 13.07.1984 - 2 StR 199/84

    Tatprovokation unter Ausnutzung einer plötzlich auftretenden Notlage;

    Wäre dieses Verhalten des polizeilichen Vertrauensmannes v. A. einer staatlichen Behörde zuzurechnen, so stünde jedenfalls der Verfolgung des Angeklagten v. E. ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vergleiche BGH NJW 1980, 1761 ; Strafverteidiger 1982, 53, und 151 ff).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81   

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https://dejure.org/1981,1811
BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81 (https://dejure.org/1981,1811)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1981 - 2 StR 492/81 (https://dejure.org/1981,1811)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 2 StR 492/81 (https://dejure.org/1981,1811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der Sicherheit des Schienenbahnverkehrs - Anbringen einer Rohrbombe an einer Bundesbahnstrecke - Ablehnung der Vernehmung von Zeugen zur Beweisführung - Mangelnde Rekonstruierbarkeit eines bestimmten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
    Davon abgesehen könnte es sich allenfalls um eine Beschränkung nach § 154 a StPO handeln, die eine gegebenenfalls gebotene Wiedereinbeziehung in das Verfahren nicht hindert (§ 154 a Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1980 - 1 StR 422/80 -).
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 110/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Nötigung und tateinheitlich begangener

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
    Bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist allerdings eine Beweistatsache schon dann, wenn selbst ihre Bestätigung keinen Einfluß auf die richterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt haben könnte (BGH NJW 1953, 35, 36; BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 110/81; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 192).
  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
    Bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist allerdings eine Beweistatsache schon dann, wenn selbst ihre Bestätigung keinen Einfluß auf die richterliche Überzeugung vom entscheidungserheblichen Sachverhalt haben könnte (BGH NJW 1953, 35, 36; BGH GA 1964, 77; BGH, Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 110/81; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 192).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines derart eindeutig berechtigt das Zeugnis verweigernden Zeugen wäre unzulässig (vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 452 f.; ferner BGHSt 21, 12; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 - Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126).
  • BGH, 25.02.2003 - 4 StR 499/02

    Aufklärungspflicht (Aufdrängen einer Vernehmung; Ablehnungsgründe; Aussage gegen

    Allerdings durfte das Landgericht den am 9. Juli 2002 gestellten Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugin Beatrix B. zunächst deshalb ablehnen, weil sich die Zeugin (telefonisch) auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte (vgl. BGHSt 21, 12 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Unerreichbarkeit 17; BGH NStZ 1982, 126 f.; 2001, 48).
  • BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages

    Dem Tatrichter ist grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen - wie den Einkaufspreis für Kassetten - als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; BGH bei Kusch NStZ 1994, 24).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83

    Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos -

    Eine solche Entscheidung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GA 64, 77; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Beschluß vom 30. Oktober 1981 - 3 StR 334/81 und Urteil vom 2. Dezember 1981 - 2 StR 492/81).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1835
BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81 (https://dejure.org/1981,1835)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 StR 662/81 (https://dejure.org/1981,1835)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81 (https://dejure.org/1981,1835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 126
  • StV 1982, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81
    Der Angehörige, der sich in dieser Verfahrenslage außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO beruft, ist allerdings nur dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn seine Willenserklärung nicht durch einen Irrtum über ihre rechtliche Tragweite beeinflußt ist (BGHSt 21, 12, 13) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65] und auch sonst keine Gründe vorhanden sind, die ihn veranlassen könnten, seine Entscheidung über die Zeugnisverweigerung zu ändern.
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Vielmehr gelten für eine solche Annahme strenge Maßstäbe (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Mai 2006  XII ZR 195/03, NJW 2006, 3416 Rn. 25; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981  5 StR 662/81, NStZ 1982, 126 unter I 1).
  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Der Zeuge war infolge seiner berechtigten Aussageverweigerung ein ungeeignetes Beweismittel (vgl. auch BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Unter den gegebenen besonderen Umständen durfte der Tatrichter danach von völliger Ungeeignetheit des Beweismittels ausgehen (vgl. auch BGH NStZ 1982, 126).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.2004 - 1 Ss 115/04

    Strafverfahren: Ablehnung eines Zeugenbeweisantrages wegen völliger

    Bei einem Zeugen wird man dies nur annehmen können, wenn auf prozessordnungsgemäße Weise festgestellt ist, dass er von seinem Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wird (vgl. BGH NStZ 1982, 126 und 181) oder zu einer Wahrnehmung nicht fähig gewesen ist; unter sehr engen Voraussetzungen auch dann, wenn es ausgeschlossen erscheint, von ihm eine brauchbare Aussage zu erhalten (vgl. BGH NStZ 1993, 295 f).
  • KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem

    Die Rechtsprechung sieht zwar als völlig ungeeignetes Beweismittel auch denjenigen Zeugen an, der unter Umständen, die seine Erklärung als endgültig und frei von Willensmängeln erscheinen lassen, dem erkennenden Gericht mitgeteilt hat, er werde im Falle seiner Ladung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGHSt 21, 12, 13, BGH NStZ 1982, 126 ).
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