Rechtsprechung
BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ortsabwesenheit des bearbeitenden Rechtsanwaltes - Zurechnung von Verschulden des Verteidigers im Strafverfahren - Stellung des Nebenklägers im Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO (1975) § 44
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 309
- NJW 1982, 1544
- MDR 1982, 421
- NStZ 1982, 212
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 16.01.1970 - GSSt 1/70
Vorlegung an den BGH
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Dem Nebenkläger wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Frist nicht bewilligt, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Frist schuldhaft versäumt hat (wie BayObLGSt 1970, 9).Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).
- BGH, 06.05.1975 - 5 StR 139/75
Verstoß gegen die Frist der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - …
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Schon bei der Kostenentscheidung tritt das hieraus folgende besonders schutzwürdige Interesse des Angeklagten zurück: versäumt der Verteidiger die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung, so kann dem Angeklagten keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHSt 26, 126 [BGH 06.05.1975 - 5 StR 139/75]). - BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Wohl ist im Strafverfahren nach ständiger Rechtsprechung einem Angeklagten bei fehlendem eigenen Verschulden das Verschulden seines Verteidigers nicht anzulasten (vgl. z.B. BGHSt 14, 306, 308). - BGH, 15.10.1981 - 1 StR 463/81
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81
Das hat mit eingehender Begründung der Große Senat für Strafsachen des Bayerischen Obersten Landesgerichts durch Beschluß vom 16. Januar 1970 entschieden (BayObLGSt 1970, 9; vgl. BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 1 StR 463/81 -).
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist schon deshalb abzulehnen, weil die Nebenklägerin sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muß (vgl. BGHSt 30, 309;… Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 44 Rdn. 19). - BGH, 04.07.2023 - 5 StR 145/23
Verwerfung der Revision der Einziehungsbeteiligten; Antrag auf Wiedereinsetzung …
Dieses Privileg kommt dem Beschuldigten jedoch nur zugute, soweit er sich mit einem Rechtsbehelf gegen den Schuldspruch oder den Rechtsfolgenausspruch wendet, welche sich besonders einschneidend auf Ehre, Freiheit, Familie, Beruf und damit sein gesamtes Leben auswirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309). - BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Der Nebenklägerin ist, anders als einem Angeklagten bei der Verteidigung gegen einen Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, auch das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zuzurechnen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309, 310).
- OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96 Dieses Verschulden muß sich wiederum die Nebenklägerin selbst anders als im Verhältnis von Angeklagtem zum Verteidiger - anrechnen lassen (BGHSt 30, 309 ff.).
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91
Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung - …
Deshalb findet in überwiegend vermögensrechtlich geprägten Verfahrensabschnitten entsprechend § 85 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise eine Verschuldenszurechnung statt, so bei Fristversäumungen im Kosten- und Auslagenrecht (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 242), in Strafvollzugsangelegenheiten (OLG Hamburg, NStZ 1991, 56), im Nebenklage- und Privatklageverfahren (BGH, NStZ 1982, 212; BGHSt 30, 309 ) und im Klageerzwingungsverfahren (OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 193). - BGH, 08.10.2002 - 4 StR 360/02
Unzulässige Revision der Nebenklage (Zurechnung des Verteidigerverschuldens; …
Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt schon deshalb der Erfolg versagt, weil die Nebenkläger sich das Verschulden ihres anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen müssen (BGHSt 30, 309;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 44 Rdn. 19). - BGH, 11.12.2002 - 5 StR 447/02
Kein nachträgliches rechtliches Gehör bei versäumter Rechtsmittelfrist
Bei dieser Sachlage sind die Gesuche der Nebenklägerinnen auf Wiedereinsetzung unzulässig, weil nach rechtskräftiger Sachentscheidung im Revisionsverfahren - zudem bei von ihrem Vertreter schuldhaft versäumter Frist (vgl. BGHSt 30, 309) - kein Raum für eine Wiedereinsetzung mehr ist (…vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 6 m. w. N.). - BGH, 24.04.2002 - 2 StR 44/02
Auslagenerstattung (keine Überbürdung bei beiderseitig erfolglosem Rechtsmittel; …
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist kein Raum, da sich der Nebenkläger das Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zurechnen lassen muss (BGHSt 30, 309). - BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten ist dem Nebenkläger, der nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Wiedereinsetzung beantragt, nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1981 - 2 StR 221/81, BGHSt 30, 309; vom 17. März 2010 - 2 StR 27/10;… weitere Nachweise bei MeyerGoßner, StPO, 56. Aufl., § 44 Rn. 19). - BGH, 13.08.2002 - 4 StR 263/02
Verwerfung der Revision der Nebenklägerin als unzulässig; Wiedereinsetzung …
Das Verschulden ihrer Vertreterin muß sich die Nebenklägerin zurechnen lassen; der Fall liegt insoweit anders als beim Verschulden eines Verteidigers (BGHSt 30, 309 f.;… BGHR StPO § 44 Verschulden 6). - OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
Zurechnung des Verschuldens des Vertreters für den Nebenkläger
- BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung …
- BGH, 28.03.2006 - 4 StR 534/05
Unbegründeter Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 07.04.2005 - 2 StR 25/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des Verschuldens des …
- BGH, 18.12.1990 - 5 StR 448/90
Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsgesuchs des Nebenklägers
- BGH, 02.03.2010 - 4 StR 5/10
Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung des …
- BGH, 10.03.1999 - 1 StR 54/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Nebenklage
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91
Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des …
- LG Arnsberg, 16.07.2009 - 2 Qs 47/09
Wiedereinsetzung, Büroversehen des Nebenklägervertreters
- BGH, 28.11.1995 - 4 StR 678/95
Unzulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde wegen magelnder Begründung - …
- BGH, 15.09.1995 - 2 StR 386/95
Antrag eines Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechnung …
- OLG Düsseldorf, 26.10.1992 - 1 Ws 827/92
- OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 1 Ws 99/93
Haftung des Privatklägers für von seinem Anwalt verschuldete Säumnis
- BGH, 25.09.1996 - 3 StR 372/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
- BGH, 19.12.1984 - 2 StR 644/84
Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Ablehnung eines …
- BGH, 24.04.2002 - 2 StR 44/02
- KG, 30.11.2020 - 4 Ws 78/20
Zurechnung von Anwaltsverschulden im Exequaturverfahren
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 3 Ws 506/97
Postlaufzeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden an …
- BGH, 22.11.1983 - 5 StR 757/83
Erfordernis der Übernahme von Verantwortung für die Revisionsbegründung durch den …
Rechtsprechung
BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisantrag - Ablehnung des Beweisantrags - Aufklärungspflicht - Vergebliche Bemühungen - Beibringungsmöglichkeit
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 212
- StV 1982, 507
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92;… Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63). - BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22
BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels: …
Mit der mehr als fünfmonatigen ergebnislosen internationalen Fahndung - wegen grenzüberschreitender Betäubungskriminalität im "dreistelligen Kilogrammbereich" - war das effektivste Mittel, einer sich vor den Ermittlungsbehörden verborgen haltenden Person habhaft zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61, ROW 1961, 252, 253), über einen hinreichend aussagekräftigen Zeitraum (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81, NStZ 1982, 212) ausgeschöpft (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 19. März 1975 - 3 StR 5/75, MDR 1975, 726; RG, Urteil vom 25. Januar 1932 - 2 D 28/32, JW 1932, 1224, 1225; OLG München, NStZ-RR 2007, 50, 51).Vor diesem Hintergrund waren in der Beschlussbegründung auch weitere Erwägungen, etwa zu rechtshilferechtlichen Fragen oder zu einem sicheren Geleit (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81, NStZ 1982, 212), entbehrlich.
- BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85
Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens …
Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).
- BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85 Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).
Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212 [BGH 16.02.1982 - 5 StR 688/81]; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).
- BGH, 04.04.1984 - 2 StR 767/83
Begriff der Verschleppungsabsicht; Berechnung der Zahl der Verhandlungstage
Ihre Würdigung ist unter den hier vorliegenden Umständen rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1982, 212; BGH, Urteile vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77 - und vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77). - BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83
Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit …
Die förmliche Ladung ist zwar keine selbständige Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (BGH NStZ 1982, 212). - BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83
Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der …
Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82). - BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels - …
Die förmliche Ladung ist zwar keine selbständige Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (BGH NStZ 1982, 212).