Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.02.1982

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81   

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https://dejure.org/1982,737
BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81 (https://dejure.org/1982,737)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1982 - 3 StR 437/81 (https://dejure.org/1982,737)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81 (https://dejure.org/1982,737)
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Geplanter Gefängnisausbruch

Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich lediglich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, in diesem Fall auch keine Strafbarkeit nach § 138 Abs. 1 StGB;

§§ 25 Abs. 2, 27 StGB, zur Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verabredung zu einem Verbrechen der Geiselnahme - Plan des Ausbruchs zweier Gefangener - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 244
  • StV 1982, 220
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Von der Anzeigepflicht ist vielmehr auch derjenige frei, der bei der Planung der Tat lediglich beteiligt war, ohne dass es bei ihm zu mehr als einer straflosen Vorbereitung oder zu einer wegen Rücktritts straffreien Beteiligung gekommen wäre (BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Als tauglicher Täter scheidet danach bereits tatbestandlich aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat muss eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348; vgl. ferner Hanack in LK StGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).

    Auch eine Wahlfeststellung zwischen den Vergehen des § 138 StGB und der strafbaren Beteiligung scheidet auf Grund mangelnder Vergleichbarkeit beider Verhaltensweisen aus; der Angeklagte ist in dieser Konstellation demnach freizusprechen (BGHSt 36, 167, 174 (3 StR 453/88); 39, 164, 167, (1 StR 21/93); BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 1 (1 StR 382/87), 2 (5 StR 276/86); BGH bei Holtz MDR 1979, 635, 636 (1 StR 481/78); BGH NStZ 1982, 244 (3 StR 437/81 - nicht tragend); BGH StV 1988, 202 (5 StR 521/87); MDR 1993, 785, 786 (1 StR 21/93)).

  • BGH, 09.03.2010 - 3 ARs 3/10

    Anfrageverfahren; Nichtanzeige geplanter Straftaten; Beihilfe zum Mord;

    Vielmehr setzt eine Strafbarkeit nach § 138 StGB voraus, dass die nicht angezeigte Katalogtat eine vollkommen fremde Tat ist (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGH NStZ 1982, 244).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).

    Die Zusage eines Tatbeitrags, der rechtlich als Beihilfe zu einem Verbrechen zu werten ist, ist jedoch nicht nach § 30 Abs. 2 StGB strafbar (BGH NStZ 1982, 244 und 1993, 138).

  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    b) Im Fall II. 4 der Urteilsgründe hat die Verurteilung der Angeklagten wegen Verabredung zur Beihilfe zum Verbrechen keinen Bestand, denn die Zusage zu einer Verbrechensbeihilfe ist keine strafbare Verabredung i.S.d. § 30 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; Joecks, in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 30 Rn. 67; Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 34; Feldmann, wistra 2015, 41, 48).
  • BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung -

    Allerdings liegt eine Verabredung in diesem Sinne nur vor, wenn sich die Übereinkunft der Beteiligten auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet - das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Das Versprechen einer Beihilfe zu der geplanten Tat genügt deshalb nicht (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1982 - 3 StR 437/81, NStZ 1982, 244; vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 176 mwN).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

  • BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch:

  • BGH, 31.05.2012 - 2 StR 74/12

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der

  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 115/07

    Verabredung der Begehung eines Verbrechens (Herbeiführen einer

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
  • BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 641/81

    Strafbarkeit wegen versuchter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung in

  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82   

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https://dejure.org/1982,1443
BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - 2 ARs 18/82 (https://dejure.org/1982,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Abgabe eines Verfahrens an das Gericht des Wohnsitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollstreckung - Zuständigkeit - Abgabe - Wohnsitzgericht - Abgabe von Entscheidungsbefugnissen - Erkennendes Gericht - Abgabe von Entscheidungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 386
  • NJW 1982, 1005
  • MDR 1982, 419
  • NStZ 1982, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    Hingewiesen wird auch zutreffend darauf, dass das Berufungsgericht, wenn im Berufungsurteil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, neu nach § 268a StPO zu beschließen hat und insoweit nicht als Rechtsmittelgericht, sondern erstinstanzlich tätig werde (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O.) Nach anderer Meinung soll das Verbot der Schlechterstellung entsprechend dem in §§ 331, 358 Abs. 2 StPO für das Berufungs- und das Revisionsverfahren normierten Rechtsgedanken wegen des repressiven Charakters der Auflagen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, auch für vom Rechtsmittelgericht erlassene Auflagenbeschlüsse nach § 268a StPO gelten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.1977 - 3 Ws 457/77, NJW 1978, 959 ff, offen gelassen von BGH, Beschluss vom 16.02.1982 - 5 StR 1/82, MDR 1982, 419 ff).
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