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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,643
BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1982 - 4 StR 666/81 (https://dejure.org/1982,643)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer Strafe - Bewährung - Aussetzung zur Bewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Dabei waren die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und die Nebenfolgen, die mit der Verurteilung verbunden sind (Verlust des Richteramtes, Reputationsverlust), erneut zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Unstreitig ist, daß eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich möglich ist (s. §§ 318 Satz 1, 344 Abs. 1 StPO; BGHSt 24, 164, 165; BGH NStZ 1982, 285, 286; NJW 1983, 1624; StV 1992, 230; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 318 Rdn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Eine isolierte Anfechtung einer Bewährungsentscheidung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte sind so eng mit den Strafzumessungserwägungen verknüpft, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst, oder es besteht die Gefahr, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bliebe (vgl. BGH, Urteile vom 6. April 1982 - 4 StR 666/81, NStZ 1982, 285, 286; vom 9. Februar 1983 - 3 StR 493/82, NJW 1983, 1624; Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00, BGHSt 47, 32, 35; BayObLG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 5 St RR 182/04, NStZ-RR 2004, 336, 337; ferner Fischer aaO, § 56 Rn. 27; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 40; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 12; LR/Gössel aaO, Rn. 96; S/S/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 56 Rn. 65; BeckOK StPO/Wiedner, § 344 Rn. 25, 25.2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81   

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https://dejure.org/1982,738
BVerfG, 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81 (https://dejure.org/1982,738)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.1982 - 2 BvR 1339/81 (https://dejure.org/1982,738)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 1982 - 2 BvR 1339/81 (https://dejure.org/1982,738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Zuordnung des Versands von Pornofilmen dem Begriff des "Überlassens im Versandhandel"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbliche Versendung - Pornographische Filme - Zwecke der Vermietung - Tatbestandsmerkmal - Überlassen im Versandhandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1512
  • MDR 1982, 723
  • NStZ 1982, 285
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Schon unter Geltung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte war "Versandhandel" jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller vollzogen wurde (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1982 - 2 BvR 1339/81, NJW 1982, 1512).
  • BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1231/04

    Strafrechtliches Pornographieverbot und Jugendschutz

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mehrfach mit (strafbewehrten) Verbotsvorschriften befasst, die den auch hier in Frage stehenden Begriff der Pornografie als Tatbestandsmerkmal enthielten, und sie als hinreichend bestimmt erachtet (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 83, 130 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. August 1977 - 1 BvR 237/76 -, NJW 1977, S. 48; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 8. April 1982 - 2 BvR 1339/81 -, NJW 1982, S. 1512).
  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der

    Denn unter dieser Voraussetzung kann der Normadressat das strafrechtlich Verbotene seines Handelns vorhersehen, was zu gewährleisten Sinn des Art. 103 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 48, 48 ; 57, 250 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1982 - 2 BvR 1339/81 -, NStZ 1982, S. 285).
  • VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Bei ersterem ist die Vorschrift schon deswegen nicht einschlägig, weil ein Wochenendhaus kein Wohnhaus im Sinn von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist (BVerwG vom 12.3.1982, NJW 1982, 1512 = BayVBl 1982, 538 [zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 BBauG 1976]; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 RdNr. 133 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 4.87

    Indizierung von Fernsehsendungen durch die Bundesprüfstelle

    Bei isolierter Betrachtung ließe er sich daher wie jeder andere Film zu den in § 1 Abs. 3 GjS aufgeführten Erzeugnissen rechnen (so für Schmalfilme BVerwGE 39, 210 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. April 1982 - Vorprüfungsausschuss - 2 BvR 1339/81 - N.JW 1982, 1512).
  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 1 ZB 08.912

    Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die

    Die Teilprivilegierung erfasst nur bisher zu Dauerwohnzwecken und als ständige Hauptwohnung genutzte Wohngebäude, nicht aber seit längerer Zeit zu Ferienzwecken dienende oder als Zweitwohnsitz genutzte Wohngebäude (BVerwG vom 12.3.1982, NJW 1982, 1512 = BayVBl 1982, 538 [zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 BBauG 1976]; BVerwG vom 25.6.2001 Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 348; BayVGH vom 29.3.2001 Az. 20 B 00.3075; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 RdNr. 133 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 3 Ss 68/99

    Zulässige und begründete Revision in Sachen Freispruch bei Verbreitung

    4b St 24/66">NJW 1967, 1049; BVerfG NJW 1982, 1512; Eckstein "Pornographie und Versandhandel" wistra 1997, 47; Lenckner/Perron a.a.O. Rdnr. 22; Laufhütte a.a.O. Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82   

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https://dejure.org/1982,1049
BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer bei Vorliegen einer Notwehrlage - Zum Rückgriff auf die Anwendung weniger gefährlicherer Abwehrmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285
  • StV 1982, 467
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Der Verteidiger ist aber nur dann auf ungefährlichere Abwehrmaßnahmen verwiesen, wenn diese eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen, ohne dass Zweifel über die Wirkung des Verteidigungsmittels verbleiben (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - NJW 1976, 41, 42; ferner BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - NStZ 1982, 285; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - NStZ-RR 1999, 40, 41; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 - NJW 2001, 1075, 1076; vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02 - NStZ 2004, 615, 616; vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04 - NStZ 2005, 31); auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Verteidiger nicht einlassen (BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - aaO; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - aaO; vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - NJW 2003, 1955, 1957).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).

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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2666
BGH, 12.01.1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81 (https://dejure.org/1982,2666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvorsatz des Täters bei der Fixierung auf ein konkretes Gesamtergebis seines Tuns

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285 (Ls.)
  • StV 1982, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Dem neuen Tatrichter obliegt die Beurteilung der Frage, inwieweit ein hinreichend konkretisierter Gesamtvorsatz bestand (vgl. BGH StV 1982, 222).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 318/87

    Diebstahl in Tateinheit mit Betrug und mit Urkundenfälschung - Pkw-Aufbrüche in

    Dazu wird das neue Tatgericht weitere Feststellungen treffen müssen (vgl. BGH StV 1982, 222; BGH, Beschluß vom 7. April 1987 - 1 StR 92/87).
  • BGH, 04.03.1983 - 3 StR 27/83

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei Diebstahl

    Der Angeklagte und sein Mittäter waren bei Ausführung der ersten beiden Diebstähle, die der Beschaffung von Tatwerkzeugen dienten, auf das erstrebte Gesamtergebnis, die Erlangung der Wochenendeinnahmen aus dem Tresor des Supermarktes, fixiert (vgl. BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 311/83

    Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Diebstahl in Tateinheit mit

    Sie hat die Absatzhilfe im Rahmen eines eingespielten Systems zwischen Dieb und Hehler geleistet (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 538/74; vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 572/80 = Strafverteidiger 1981, 125; vom 12. Januar 1982 - 5 StR 736/81).
  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 606/84

    Strafbarkeit wegen Diebstahls - Konkrete Vorstellung über die Rechtsgutträger als

    Die Bejahung eines Gesamtvorsatzes war hier rechtlich möglich und hält sich im Rahmen der dem Tatrichter zukommenden Bewertung der gesamten Tatbestände (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH Strafverteidiger 1982, 222).
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