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Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81   

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https://dejure.org/1982,578
BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81 (https://dejure.org/1982,578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei spontanem Entschluss zum Einsatz eines mitgeführten Werkzeugs - Schuh am Fuß eines Täters als mitgeführtes Werkzeug - Umfassende Würdigung der Gesamtumstände vor Ablehnung eines minder schweren ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schuh als gefährliches Werkzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 375
  • NJW 1982, 1164
  • MDR 1982, 420
  • NStZ 1982, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter sich erst während des Tathergangs entschließt, einen mitgeführten Gegenstand als Werkzeug einzusetzen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (BGHSt 13, 259; BGH MDR 1975, 590, 591; Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist auch erfüllt, wenn der Täter sich erst während des Tathergangs entschließt, einen mitgeführten Gegenstand als Werkzeug einzusetzen, um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (BGHSt 13, 259; BGH MDR 1975, 590, 591; Urteil vom 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 26.11.1975 - 2 StR 604/75

    Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung - Lebensgefährlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Diese Tritte waren damit gegen einen Körperteil gerichtet, bei dem unabhängig davon, ob das Schuhwerk besonders fest war und die Tritte heftig erfolgten, die Gefahr erheblicher Verletzungen gegeben war (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1965 - 5 StR 121/65 - und vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75).
  • BGH, 29.10.1981 - 1 StR 676/81

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Möglichkeit einer verminderten

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Im übrigen hat sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ausdrücklich (UA 30) mildernd bei der Strafzumessung berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Oktober 1981 - 1 StR 676/81).
  • BGH, 27.04.1965 - 5 StR 121/65

    Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs in Form von Tritten mit dem

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Diese Tritte waren damit gegen einen Körperteil gerichtet, bei dem unabhängig davon, ob das Schuhwerk besonders fest war und die Tritte heftig erfolgten, die Gefahr erheblicher Verletzungen gegeben war (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1965 - 5 StR 121/65 - und vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75).
  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Denn erst dann kann von einem gesteigerten verbrecherischen Willen oder auch einer besonderen Intensität des Einschüchterungseffekts gesprochen werden, die die Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1981, 436 und kritisch hierzu Küper in NStZ 1982, 28).
  • BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71

    Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81
    Es kann deshalb ausgeschlossen werden, daß die Jugendkammer es übersehen hat, daß das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles trotz § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG im Rahmen der gebotenen Strafzumessungserwägungen bei der Verhängung einer Jugendstrafe bedeutsam bleibt (vgl. BGH MDR 1972, 431).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Die potentielle Gefährlichkeit eines Gegenstandes im Einzelfall reicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob dessen Einsatz gegen den Körper des Opfers tatsächlich erhebliche Verletzungen hervorgerufen hat (BGHSt 30, 375, 377; vgl. auch Fischer StGB 56. Aufl. § 224 Rdn. 9 m.w.N.).

    Ob ein Schuh am Fuß des Täters in diesem Sinne als gefährliches Werkzeug anzusehen ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalles entscheiden (BGHSt 30, 375, 376; BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Werkzeug 3).

  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 94/99

    Schuh als gefährliches Werkzeug bei der gefährlichen Körperverletzung

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Straßenschuh)

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376 und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 (fester Turnschuh); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 224 Rn. 9c mwN).
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Eine Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes kommt allerdings durch die Tritte in das Gesicht des Opfers in Betracht (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 1 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Dazu ist aber erforderlich, daß es sich entweder um einen festen, schweren Schuh (vgl. Dreher/Tröndle, 41. Aufl., § 223 a StGB Rdn. 2 m.w. Nachw.) und nicht nur um einen leichten Turnschuh - wie er heute vorzugsweise von jungen Leuten getragen wird - handelt oder daß mit einem "normalen Straßenschuh" zumindest mit Wucht oder Heftigkeit einem anderen in das Gesicht oder in andere besonders empfindliche Körperteile getreten wird (vgl. BGHSt 30, 375 f.; BGH, Urteile vom 26. Juli 1979 - 4 StR 336/79 - und vom 22. August 1979 - 4 StR 426/79).
  • LG Bonn, 03.05.2017 - 28 KLs 10/16

    Freispruch für Walid S. im Fall Niklas

    Ein gefährliches Werkzeug ist nach ständiger Rechtsprechung ein Werkzeug dann, wenn es nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (sog. potenzielle Gefährlichkeit, vgl. BGHSt 3, 109; 14, 152, 154; 30, 375, 377).
  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Ob er den diesbezüglichen Anforderungen des Gesetzes genügt, hängt dabei indes sowohl von der Festigkeit des Schuhs als auch von der Intensität des Trittes und der Empfindlichkeit der getroffenen Körperregion ab (vgl. BGHSt 30, 375 ff. sowie BGH, NStZ 2010, 151; NStZ-RR 2011, 337 f.).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 08.08.1985 - 4 StR 435/85

    Räuberische Erpressung - Schußwaffe - Täuschung - Scheinwaffe - Anschein einer

    Es ist auszuschließen, daß in einer neuen Hauptverhandlung noch Feststellungen dazu getroffen werden können, der Angeklagte habe in der Tasche ein Werkzeug gesehen und gerade durch dessen Einsatz die Erpressung ermöglichen wollen (BGHSt 30, 375, 376).
  • OLG Hamm, 10.08.2000 - 2 Ss 686/00

    gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den

  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" -

  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 Ss 954/01

    gefährliche Körperverletzung, Schuh als gefährliches Werkzeug, Umstände des

  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 4 Ss 820/01

    Aufhebung, gefährliche Körperverletzung, Steuerungsfähigkeit, kein Ausschluss der

  • BGH, 22.12.1983 - 3 StR 417/83

    Revision aufgrund fehlerhafter Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes -

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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1982 - 2 StR 2/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1295
BGH, 31.03.1982 - 2 StR 2/82 (https://dejure.org/1982,1295)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - 2 StR 2/82 (https://dejure.org/1982,1295)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - 2 StR 2/82 (https://dejure.org/1982,1295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 240 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nötigung und Beihilfe zur Vergewaltigung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines "empfindlichen Übels" - Drohung mit einem Unterlassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 287
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Daß nach Vorlage der Sache der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung die Ansicht vertreten hat, eine Verurteilung nach § 240 StGB scheide schon deshalb aus, "weil die Ankündigung eines Unterlassens nur dann Drohung im Sinne der Vorschrift sein kann, wenn der Drohende eine Pflicht zum Handeln hat" (BGH NStZ 1982, 287), kann außer Betracht bleiben.
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 2 Ws 341/18

    Sexuelle Nötigung: Drohung mit der Beendigung einer Beziehung für den Fall der

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 31.3.1982 (2 StR 2/82, NStZ 1982, 287) die Auffassung vertreten, dass die Drohung, eine freundschaftliche Beziehung zu beenden, nicht das Tatbestandsmerkmal des empfindlichen Übels erfülle, da sie bei objektiver Betrachtung nicht geeignet sei, einen besonnenen Menschen in seiner konkreten Situation zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten (Ausübung des Geschlechtsverkehrs) zu bestimmen.
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Anders als einerseits in Fällen der Drohung mit einer Handlung, die dem Bedrohten schadete, die er indes hinzunehmen hätte, und andererseits in Fällen der Drohung mit der Unterlassung einer Handlung, zu welcher der Drohende verpflichtet wäre (vgl. zu diesen Fallgruppen nur Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 240 Rdn. 20 m.w.N.), hatte die Rechtsprechung für die Fallgruppe der Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, die Drohung mit einem empfindlichen Übel zunächst überwiegend verneint (vgl. RGSt 63, 424; BGH GA 1960, 277; NStZ 1982, 287).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

    Diese rechtliche Voraussetzung entfällt, wenn von dem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, daß er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81]; vgl. auch BGHSt 32, 165, 174 und BGH NStZ 1982, 287).
  • OLG Koblenz, 02.03.1993 - 3 Ss 13/93

    Empfindliches Übel; Drohung

    Die Vorstellung, ohne die Aufgabe einer gesicherten und existentiell bedeutsamen Rechtsposition bis an ihr Lebensende weit über hundertmal wöchentlich unerträglichen Lärmattacken und persönlichen Beschimpfungen ausgesetzt zu sein, muß jedem besonnenen Menschen (vgl. BGH NStZ 1982, 287 ) als empfindliches Übel erscheinen.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1997 - 3 Ss 53/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Anwendung von Gewalt oder die Drohung mit

    Entscheidend wäre hierbei, ob das Fahrverhalten des Angekl. im Baustellenbereich geeignet war, einen besonnenen Durchschnittsmenschen in seiner Entschließung unfrei zu machen und zu dem vorn Angekl. gewünschten Verhalten zu bestimmen (BGHSt 31, 195 (201] = NJW 1983, 765; BGHSt 32, 162 [174]; BGH, NStZ 1982, 287).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02

    Beihilfe zur versuchten Nötigung: Abgrenzung einer Drohung von einer bloßen

    Diese nicht nur faktische, sondern auch normative Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, weil von dem jeweiligen Bedrohten in seiner Lage nicht erwartet werden konnte, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; NStZ 1982, 287; OLG Hamburg HESt 2, 293).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
    Empfindlich ist ein Übel, das -so die allgemein anerkannte Umschreibung- geeignet ist, einen besonnenen Durchschnittsmenschen in seiner Entschließung unfrei zu machen und zu dem vom Täter gewünschten Verhalten zu bestimmen (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; BGH NStZ 1982, 287 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,455
BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81 (https://dejure.org/1981,455)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1981 - 1 StR 416/81 (https://dejure.org/1981,455)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 1 StR 416/81 (https://dejure.org/1981,455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand des fortgesetzten Mietwuchers - Vermietung von Wohnraum an Asylbewerber im Raum Stuttgart - Zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderliche Miete - Angemessenheit einer Miete

  • rechtsportal.de

    StGB (1975) § 302 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 280
  • NJW 1982, 896
  • MDR 1982, 336
  • NStZ 1982, 287
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1957 - 1 StR 400/57
    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81
    Maßgebend ist danach nicht, welcher Mietzins auf Grund der Gestehungskosten, insbesondere der Hauptmiete, in konkretem Fall noch angemessen ist (so für den früheren Rechtszustand BGHSt 11, 182, 184) [BGH 03.12.1957 - 1 StR 400/57], sondern ob die üblichen Entgelte, die in der in Betracht kommenden Gemeinde für vergleichbare Räume gezahlt werden, in auffälligem Maße überschritten sind.
  • LG Darmstadt, 25.05.1973 - 22 KLs 6/72
    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81
    Bei Mietwucher ist ein solches Mißverhältnis gegeben, wenn bei preisbindungsfreien Räumen die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden, auffällig überschritten werden (LG Darmsteit NJW 1975, 549 Nr. 17, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 11. Oktober 1974 - 2 StR 5/74; OLG Düsseldorf GA 1975, 311; OLG Köln NJW 1976, 119 [OLG Köln 29.07.1975 - Ss 147/75] Nr. 19; vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81] Nr. 15 zu § 5 WiStrG).
  • OLG Stuttgart, 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81

    Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berücksichtigung behebbarerer

    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81
    Bei Mietwucher ist ein solches Mißverhältnis gegeben, wenn bei preisbindungsfreien Räumen die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden, auffällig überschritten werden (LG Darmsteit NJW 1975, 549 Nr. 17, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 11. Oktober 1974 - 2 StR 5/74; OLG Düsseldorf GA 1975, 311; OLG Köln NJW 1976, 119 [OLG Köln 29.07.1975 - Ss 147/75] Nr. 19; vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81] Nr. 15 zu § 5 WiStrG).
  • OLG Köln, 29.07.1975 - Ss 147/75
    Auszug aus BGH, 08.12.1981 - 1 StR 416/81
    Bei Mietwucher ist ein solches Mißverhältnis gegeben, wenn bei preisbindungsfreien Räumen die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden, auffällig überschritten werden (LG Darmsteit NJW 1975, 549 Nr. 17, bestätigt durch Beschluß des BGH vom 11. Oktober 1974 - 2 StR 5/74; OLG Düsseldorf GA 1975, 311; OLG Köln NJW 1976, 119 [OLG Köln 29.07.1975 - Ss 147/75] Nr. 19; vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 2365 [OLG Stuttgart 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81] Nr. 15 zu § 5 WiStrG).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Mietwucher ist ein auffälliges Mißverhältnis zu bejahen, wenn das übliche Entgelt um mehr als 50 % überschritten wird (BGHSt 30, 280, 281).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Vielmehr hat er die Gebrauchsüberlassung gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme von "Verlusten" zu den üblichen Bedingungen anzubieten und muss auf eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung notwendigerweise verzichten (vgl. BGH, Urteil v. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896: "Wucher bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber").

    Die sich in diesem Zusammenhang aufdrängende weitere Frage, ob die Erhebung der Gebühren gegenüber den Betroffenen, jedenfalls insoweit, als diese nicht vom Jobcenter übernommen werden, Straftatbestände erfüllt (in diese Richtung auch bereits die schriftl. Anfrage der Landtagsabgeordneten Kamm und Mistol vom 25.04.2017, LT-Drs. 17/17216, S. 3), etwa den des Wuchers (§ 291 StGB) - ein auffälliges Missverhältnis von Vermögensvorteil und Leistung wird im Allgemeinen (bereits) bei einer Überschreitung des Marktwertes um 50% angenommen (vgl. BGH, Uv. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896: "Mietwucher bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber") - oder im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu überhöhten Straßenreinigungsentgelten im Land Berlin, den des Betruges nach § 263 StGB (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss v. 9.6.2009 - 5 StR 394/08 -, NJW 2009, 2900 [2901] mit Anmerkung Bittmann), liegt außerhalb der Prüfungs- und Beurteilungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofs.

  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Wer als Vermieter oder Gebrauchsüberlasser so hohe eigene Aufwendungen hat, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete oder das sonst übliche Leistungsentgelt überschreiten müsste, um überhaupt einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erlangen, muss entweder unter Inkaufnahme von Verlusten zu üblichen Bedingungen "vermieten" oder von einer entgeltlichen Gebrauchsüberlassung Abstand nehmen (wie BGH, U.v. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896 - juris, Rn. 6).

    Ein auffälliges Missverhältnis von Vermögensvorteil und Leistung wird im Allgemeinen (bereits) bei einer (vorliegend bestehenden) Überschreitung des Marktwertes um 50% angenommen (vgl. BGH, U.v. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896: "Mietwucher bei Vermietung von Schlafstellen an Asylbewerber").

    Wer als Vermieter oder Gebrauchsüberlasser so hohe eigene Aufwendungen hat, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete oder das sonst übliche Leistungsentgelt überschreiten müsste, um überhaupt einen wirtschaftlichen Ausgleich zu erlangen, muss entweder unter Inkaufnahme von Verlusten zu üblichen Bedingungen "vermieten" oder von einer entgeltlichen Gebrauchsüberlassung Abstand nehmen (so namentlich BGH, U.v. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896 - juris, Rn. 6).

    Ungeachtet dessen versteht es sich von selbst, dass der Antragsgegner auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise an private Vermieter gezahlte, (vollkommen) überhöhte Mietzinsen - anders dürfte die Reduzierung der Unterbringungskosten in den Jahren 2018 bis 2020 wohl kaum zu erklären sein - nicht einfach an die Gebührenschuldner "weiterreichen" kann, sondern hierfür selbst - steuerfinanziert - einzustehen hat (vgl. BGH, U.v. 8.12.1981 - 1 StR 416/81 -, NJW 1982, 896 - juris, Rn. 6: überhöhte eigene Gestehungskosten sind nicht berücksichtigungsfähig).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 13/83

    Wirksamkeit einer gegen Mietpreisbindung verstoßenden Mietpreiserhöhung

    Auch das Urteil des 1. Strafsenats vom 8. Dezember 1981 - 1 StR 416/81 - (BGHSt 30, 280 = WuM 1982, 164) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 18.96

    Zweckentfremdungsgenehmigung - Abbruch von Wohnraum - Schaffung von Ersatzraum -

    Der Marktwert einer Wohnung richtet sich nach den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden (vgl. etwa BGH, _Urteil vom 8. Dezember 1981 - g. R. 1 StR 416/81 - BGHSt 30, 280 (281) [BGH 08.12.1981 - 1 StR 416/81] m.w.N.; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. 1991, § 302 a Rdnr. 13).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.1997 - 2 Ws 61/97
    Vielmehr muß hier die Vergleichsmiete als tatsächliche Grundlage für die Feststellung einer "unangemessenen Höhe" bzw. eines "auffälligen Mißverhältnisses" unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festgestellt werden, wobei auf die üblichen Entgelte abzustellen ist, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden ( BGHSt 30, 280, 281).

    Zwar beginnt das "auffällige Mißverhältnis" nach der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in der Regel mit einer Überhöhung der örtlichen Vergleichsmieten um 50 % (BGHSt 30, 280, 281; LK-K. Schäfer - H. Wolff StGB 11. Aufl. Rdnr. 29; Schönke/Schröder/Stree StGB 25. Aufl. Rdnr. 15; Lackner StGB 22. Aufl. Rdnr. 4; SK-Samson StGB Rdnr. 25; NK-Kindhäuser StGB Rdnr. 48; jew. zu § 302 a und m.w.N.; Maurach/Schroeder/Maiwald StR BT Tlbd. 1 8. Aufl. Rdnr. 17; Nack in Wirtschaftsstrafrecht 2. Aufl. § 50 Rdnr. 36; Scheu JR 1982, 474 [Anm. zu BGHSt 30, 280]).

  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme;

    Dies gilt aber einerseits nur, wenn das Entgelt "nicht in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung des Vermieters" steht, wodurch im praktischen Ergebnis die Zulässigkeitsgrenze der Miethöhe von bisher 20% (vgl. OLG Stuttgart, Rechtsentscheid vom 07.07.1981, NJW 1981, 2365 ; OLG Hamburg, Rechtsentscheid vom 15.11.1982, RES. § 5 WiStG Nr. 4) auf 50% über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben wird (vgl. BGHSt 30, 280 zu § 302 a StGB ).

    b) Die strafrechtliche Rechtsprechung des BGH (BGHSt 30, 280 ) versteht § 5 WiStG ebenfalls in dem Sinne, daß er lückenlos Rechtsschutz gegen wesentlich überhöhte Mieten gewährleisten soll.

  • OLG Stuttgart, 30.09.1988 - 8 REMiet 1/88

    Begriff der "laufenden Aufwendungen" des Vermieters gemäß § 5 Abs. 1 S. 3

    Dies ist nach herrschender Meinung (vgl.Sternel aaO. Anm. III 66 mit Nachweisen) gegeben, wenn die Vergleichsmiete um mehr als 50 % überschritten wird (vgl. BGH NJW 1982, 896 ; Gramlich aaO. Anm. 3 zu § 5 WiStG ; Barthelmess aaO. Anm. 24 e zu § 2 MHG ; Vollmer aaO. mit Nachweisen; Voelskow aaO. Anm. 115 vor § 535 BGB ).
  • OLG Hamm, 23.11.1982 - 4 REMiet 10/82

    Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung ; Einhaltung der von der Rechtsprechung i.R.

    Der BGH hat in einem Strafurteil vom 8. Dezember 1981, WuM 1982, 164 f, zur Strafbarkeit gemäß § 302 a StGB , die nach der Rechtsprechung zum Tatbestand des Wuchers bei etwa 40 % bis 50 % liegen soll, also noch deutlich höher als beim Tatbestand für Ordungswidrigkeiten nach § 5 WiStG , nicht mit dem Hinweis auf hohe Gestehungskosten und sonstige Aufwendungen rechtfertigen könne; wenn der Vermieter nicht kostendeckend unter Beachtung der »Wesentlichkeitsgrenze« zu vermieten vermöge, habe er Verluste in Kauf zu nehmen oder von einer Vermietung Abstand zu nehmen.

    3) Für den vorliegenden Fall ergibt sich damit zugleich, daß sich der vorliegende Rechtsentscheid nicht konkret in Widerspruch zu der oben angegebenen Revisionsentscheidung des BGH (Urteil des 1. Strafsenats vom 8. Dezember 1981, WuM 1982, 164 f) zu § 5 WiStG setzt.

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95

    Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel

    Denn der Marktwert einer Wohnung richtet sich nach den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt werden (vgl. etwa BGH Urteil vom 8. Dezember 1981 - g. R. 1 StR 416/81 - BGHSt 30, 280 [281] m.w.N.; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl. 1991, § 302 a Rn. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2020 - L 13 AS 39/18
  • OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 REMiet 1/85

    Ordnungswidrige Mietzinsüberhöhung; Studenten und Ausländer; Ermittlung einer

  • KG, 28.10.1991 - 5 Ws (B) 100/91

    Vorliegen einer unangemessen hohen Entgeltforderung für die Vermietung von

  • BayObLG, 03.09.1998 - 3 ObOWi 97/98

    Unangemessenheit des Miet-Entgelts

  • LG Berlin, 23.02.1993 - 64 S 306/92
  • LG Köln, 25.06.1986 - 114-15/85
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